Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsbau

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 2.2 Anpassung des Bodenwerts bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 Für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt § 257 Abs. 1 S. 2 BewG explizit vor, dass der Bodenwert i. S. d. § 247 BewG zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen anhand der Umrechnungskoeffizienten nach der Anlage 36 zum BewG anzupassen ist. Anlage 36 BewG: Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 3 Bewertung im Ertragswertverfahren (Abs. 2)

Rz. 11 In § 250 Abs. 2 BewG wird bestimmt, dass im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG ausschließlich die Grundstücksarten Einfamilienhäuser (§ 249 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BewG, s. § 249 BewG Rz. 18ff.), Zweifamilienhäuser (§ 249 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BewG, s. § 249 BewG Rz. 23), Mietwohngrundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BewG, s. § 249 BewG Rz. 25) und Wohnungseigent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 250 Bewertu... / 5 Gesamtbetrachtung der Zuordnung der Bewertungsverfahren

Rz. 15 Nach den allgemein anerkannten Vorschriften für die Verkehrswertermittlung von Immobilien auf der Grundlage des Baugesetzbuchs sind für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Wertermittlungsverfahren sind nach der Art des Wertermittlungso...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.21 Selbsthilfe beim öffentlich geförderten Wohnungsbau (Nr. 16)

Rz. 162 Der Gesetzeszweck der Regelung nach Nr. 16 besteht in der versicherungsrechtlichen Absicherung der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums, da diese Tätigkeit auch öffentlichen Interessen dient. Die Selbsthilfe wird als schutzwürdig angesehen, da Personen, die geförderten Wohnraum schaffen, zur Durchführung eigener Bauvorhaben typischerweise auf fremde Hilfe angew...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hamburg-Standard: Beim Wohnungsbau ein Drittel sparen

Eine Initiative aus Politik und Wirtschaft hat den Empfehlungskatalog "Hamburger Standard" vorgestellt. Erklärt wird, was den Bau verteuert und auf welche Vorgaben verzichtet werden kann – bis zu 2.000 EUR brutto pro Quadratmeter Wohnfläche sollen gespart werden können. Dass der Bau von Wohnungen zunehmend teurer wird, dafür gibt es mehrere Gründe. Einer von ihnen: Überreguli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Politischer Reboot beim Wohnungsbau nötig

Die Lage am Wohnungsmarkt ist kritisch und wird sich noch verschärfen. Die sogenannten Immobilienweisen sprechen von einer tiefgreifenden Krise – liefern der Politik aber auch Ideen, wie es wieder zum Aufschwung kommen kann. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich nur 230.000 Wohnungen gebaut werden – 2023 waren es 294.000 und 2024 geschätzt 260.000. Das verschärft die Knappheit ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietshäuser als Anlageobjekte wieder interessant

Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stieg im 4. Quartal 2024 auf 178,4 Punkte – das ist im Jahresvergleich ein Plus von 1,8 %. Vor allem Mehrfamilienhäuser haben sich verteuert – das zeigt, dass große Investoren an den Markt zurückkehren. Immobilienkäufer müssen wieder tiefer in die Tasche greifen, aus Sicht von Banken aber vorerst keine ras...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG Einführung / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.1 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

Rz. 4 Eine der Hauptpflichten des Verkäufers ist es, den Kaufgegenstand (bzw. das Recht zu dessen Besitz) frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.[1] Verstößt der Verkäufer gegen diese Pflicht, stehen dem Käufer die sich aus den §§ 437ff. BGB ergebenden Rechte zu. Nach § 442 Abs. 1 S. 1 BGB sind diese Rechte des Käufers jedoch ausgeschlossen, wenn er bei Abschluss des ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.2.1 § 28 Abs. 2 II. BV

Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV)[1] dient der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum. Anwendungsbereiche sind der soziale Wohnungsbau und der steuerbegünstigte freie Wohnungsbau. Allerdings werden die Regelungen der II. BV in der Praxis über die genannten Bereiche hinaus an...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.1 Ursprung

Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Es hatte ursprünglich 64 Paragrafen. Der Anlass für die Schaffung der neuen Rechtsform eines Wohnungseigentums waren die verheerenden Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs. In den Nachkriegsjahren hatte sich gezeigt, dass die "klassischen" Rechtsformen des Wohnungsrechts, nämlich das Eigentum und die Miete, nicht ausreichen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.2 Abgrenzungsfälle: Beispiele – wann bei Anteilen notwendiges Betriebsvermögen anerkannt wurde und wann nicht

Abgrenzungsfälle bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen: Der Anteil eines Steuerberaters an einer GmbH, die dem Betrieb einer Steuerberatungspraxis wesensfremd ist, gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, auch wenn der Anteil in der Absicht erworben wurde, das steuerliche Mandat der GmbH zu erlangen oder wenn die anderen Gesellschafter der GmbH Mandanten d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.1.2 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

Um neben der klimatischen Zielsetzung die Entwicklung von ganzheitlichen nachhaltigen ökologischen, ökonomischen sowie sozialen Ebenen zu fördern, haben die Vereinten Nationen im Jahr 2016 insgesamt 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) für die nächsten 15 Jahre (bis 2030) definiert. Für den Gebäudesektor sind vorranging die Zielemehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnflächenverordnung / 1 Praktische Bedeutung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt gemäß § 1 WoFlV unmittelbar nur für die Berechnung der Wohnfläche bei der Durchführung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung. Hierunter versteht man staatliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von sozial schwachen Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung vo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Interessen des Vermieters und anderer Mieter

Rz. 12 Die Härtegründe schließen die Duldungspflicht nicht aus, wenn die damit abzuwägenden Interessen des Vermieters und anderer Mieter im Gebäude vorgehen. Als berechtigtes Interesse des Vermieters kann bereits anerkannt werden, dass er den Wert seines Eigentums erhöhen (Schmid, BLGBW 1983, 62) und er seinen Hausbesitz dem jeweiligen Entwicklungsstand im Wohnungsbau anpass...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berliner Wassergesetz (BWG)

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 6 Aus der Ampel-Pipeline: Gebäudetyp E und BauGB

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollten die Regeln verschlankt werden. Das sah u. a. der Gesetzentwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz vor, den das Bundeskabinett im November 2024 beschlossen hatte – ob es ein neuer Bundestag verabschieden wird, steht in den Sternen. Am 4.9.2024 hatte das Kabinett auch den Entwurf für die lange erwartete Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) mit zah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderprogramm zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Wohnungsbau-Sozial)

Mit diesem Programm möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern Investoren zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden motivieren. Förderfähig sind aber nur Vorhaben in Gemeinden, die in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunktraum mit meh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Klimagerechter Wohnungsbau

Effizienzhäuser Mehrkosten zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards werden je geförderter Wohnung pauschal bezuschusst bei einem erreichten Standard vonmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Förderkriterien

Geförderte Haushalte Es werden nur barrierearme oder -freie Wohnungen gefördert, die für Haushalte mit mittleren oder niedrigen Einkommen (nach Einkommensgrenzenverordnung) geeignet sind. Es erfolgen keine Förderungen für Ferienwohnungen, unzureichend nutzbare Objekte oder Modernisierungen ohne Substanzveränderung. Hinweis Gemischte Nutzung Sind in den Gebäuden auch gewerbliche ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Programmende

Das Programm kann bis zum 31.12.2026 genutzt werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 20.11.2019 (BGBl I S. 1626) Einkommensgrenzenverordnung (EinkGrenzVO) i. d. F. vom 29.6.2022 (GVOBl. M-V S. 462) Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) vom 9.2.2023 (AmtsBl. M-V S. 107) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderfähige Gemeinden

Mehr als 2.000 Einwohner In diesen Gemeinden werden die Fördermittel gewährt: Ober-, Mittel- oder Grundzentren oder Tourismusschwerpunkträume mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gemeinden mit einer Leerstandsquote unter 4 %.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Alle Eigentümer Eigentümer oder Erbbauberechtigte von geeigneten Grundstücken. Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 6,80 EUR Mietpreis: max. 6,00 EUR/m2 (1. Förderweg) bzw. 6,80 EUR/m2 (2. Förderweg). Bindung an Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen z. B. 12.000 EUR für 1-Personen-Haushalt). Dauer der Bindung: bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens oder 12 Jahre nach Tilgung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Auszahlung

4 Raten Die Auszahlung erfolgt in folgenden Raten: 20 % bei Beginn, 45 % bei Rohbau, 25 % bei Bezugsfertigkeit, 10 % nach Nachweisprüfung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Antragsverfahren

Bewilligungsbehörde Antrag vor Baubeginn ist bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) einzureichen. Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Neubau von sozial geförderten Mietwohnungen

Verschiedene Fördermodelle Das Ziel der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) ist es, den Wohnungsbau zu unterstützen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern. Neben der bewährten Förderung in den bisherigen Fördermodellen 1 und 2 wird erstmals auch die Förderung von Wohnungen ermöglicht, die speziell für Haushalte mit mittlerem Einkommen vorgesehen s...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1.2 Finanzielle Förderung auf Rekordniveau

3,5 Milliarden EUR Seit 2020 stellt der Bund zweckgebundene Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereit. Bis 2028 sollen insgesamt 21,65 Mrd. EUR investiert werden. Dazu gehören: 3,15 Mrd. EUR für 2024 3,5 Mrd. EUR jährlich ab 2025 Ein besonderer Fokus liegt auf Programmen für studentisches und junges Wohnen. Bereits 2023 führte dies zu einem deutlichen Anstieg geförderter Wohnei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderhöhe und Bedingungen

Das Baudarlehen wird bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 3.750 EUR/m2 in Rostock/Greifswald, sonst 3.570 EUR/m2) gewährt (siehe Tabelle). 20 % Eigenkapital Als Eigenkapital werden mindestens 20 % der Gesamtkosten verlangt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist bis zu max. 80 % Gesamtförderung möglich.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Fortführung der Finanzhilfen nach der Bundestagswahl

Themen der Förderung Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 könnte es zu einer Neuausrichtung kommen. Themen, die dabei eine Rolle spielen könnten: Klimaschutz: Ein verstärkter Fokus auf klimagerechten Wohnungsbau ist denkbar, insbesondere in Form von Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Demografischer Wandel: Die Schaffung barrierefreien Wohnraums für ä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 16.12.2022 (BGBl I S. 2328) Gesetz über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin (Wohnraumgesetz Berlin – WoG Bln) vom 1.7.2011 i. d. F. vom 19.9.2023 (GVBl S. 326) Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin 2023 (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Angepasste Grundsteuer C

Rz. 205 [Autor/Stand] Für unbebaute und baureife Grundstücke i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG wird gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG ein abweichender Hebesatz (Grundsteuer C) i.H.v. 8.000 Prozent festgesetzt. Entsprechend zu § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG ist eine Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer C gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG ebenfalls bis zum 31. Dezember eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 203 [Autor/Stand] § 5 Hebesatz bei der Grundsteuer B und gesonderter Hebesatz bei unbebauten und baureifen Grundstücken (Grundsteuer C) (1) Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 975 v. H. Eine Änderung des Hebesatzes ist bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Beginn des Kalenderjahres möglich. § 25 des Grundsteuergesetzes findet keine Anwendung. (2)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1 Mietwohnungen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Beurteilung der Angemessenheit die sog. Produkttheorie anzuwenden. Angemessen sind demnach Aufwendungen, wenn diese insgesamt nicht höher sind als das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Mietpreis. Damit ist es beispielsweise möglich, eine nach dem m²-Preis teurere Wohnung zulasten einer klei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt

Rz. 65 [Autor/Stand] Bei der Schätzung der üblichen Miete für frei finanzierte Wohnungen bleiben Mieten außer Betracht, die auf ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen beruhen oder für Wohnungen gelten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Die übliche Miete für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist dagegen aus der Miete vergleichbarer preis...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nicht zur Miete gehörende Beträge

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach den ausdrücklichen Anweisungen in R B 186.1 Abs. 1 Satz 4 ErbStR 2019[2] sind insb. folgende Beträge nicht in das Entgelt einzubeziehen: Rz. 39 [Autor/Stand] • Umlagen, die zur Deckung der Betriebskosten gezahlt werden. Die als Umlage gezahlten Betriebskosten ursprünglich iS des § 27 II. BV bzw. nunmehr des § 2 BetrKV vom 25.11.2003[4], die neben der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsbedarf – auch kleine Märkte laufen heiß

Die Immobilienkrise am Wohnungsmarkt ist nicht vorbei – das trifft besonders stark Metropolen und umliegende Landkreise, wie eine Studie von BPD und Bulwiengesa zeigt. Auch kleinere Städte heizen sich auf, wie eine interaktive Karte zeigt. Ein heißer Wohnungsmarkt zeichnet sich durch eine hohe Nachfrage und ein im Vergleich zu geringes Bauvolumen aus. Das Problem haben die de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 629 Überblick Aufsichtsratsmitglieder können nur natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Sie dürfen während ihrer Aufsichtsratstätigkeit bestimmte andere Ämter nicht ausüben. Außerdem müssen sie keine Gesellschafter der GmbH sein; es ist aber zulässig. Rz. 630 Natürliche Person mit unbeschränkter Geschäftsfähigkeit Aufsichtsratsmitglieder können nur natür...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.3 Förderung und Beratung der Geschäftsführung

Rz. 735 Nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH wird die Aufgabe des Aufsichtsrats, die Geschäftsführung zu überwachen, noch dadurch erweitert, dass er das Geschäftsführungsorgan der GmbH auch fördern und beraten soll (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 GV). ›Beraten‹ bedeutet hier, dass das Kontrollorgan die Geschäftsführung durch Anregung und Rat u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.1 Praktische Durchführung der Überwachung

Rz. 702 Die wichtigste gesetzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Abs. 1 und § 111 Abs. 1 AktG). Rz. 703 Bei der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats können viele Unklarheiten auftreten. In der gängigen Literatur zum Gesellschaftsrecht werden zwar teilweise auch Einzelfragen behandelt, durchweg aber keine konkreten Ratschläge zur p...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Die große Baugesetzbuchnovelle vor dem Aus

Im Juli 2024 hat das Bundesbauministerium einen Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung vorgelegt. Dieser auch als große Baugesetzbuchnovelle bezeichnete Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 4.9.2024 beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Keine Entscheidung im zuständigen Bundestag Die Beratungen dort begannen zügig, haben inzwischen aber durch den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genossenschaften: Besonderh... / 3 Sonstige die Rechnungslegung betreffende Gesetze

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ergibt sich für Genossenschaften aus §§ 11 ff. PublG, nicht aus § 290 HGB.[1] Für Kreditgenossenschaften ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses allerdings bereits aus § 340i HGB, der dem PublG insofern vorgeht.[2] Weiterhin sind Normen des Steuerrechts zu beachten. Dies betrifft wie bei allen bilan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 9. Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des 5. VermBG)

Rz. 46 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz können vermögenswirksame Leistungen auf Grund von Verträgen angelegt werden, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind. Bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WoPG als Aufwendungen für den er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr