Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnrecht

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.47 § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden)

• 2021 Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden / BMF v. 14.1.2021, BStBl I 2021, 103 / § 35c EStG Befindet sich auf dem Dach des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohngebäudes eine Photovoltaikanlage, fallen die Aufwendungen nach Auffassung der FinVerw für die Dachsanierung in vollem Umfang unter § 35c EStG. Ein anteiliger Abzug als Betriebsausgabe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2024

Brähler/Omeirat, Steuerplanung durch Änderung des Geschlechtseintrags nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, DStR 2024, 2878; Loose, Schenkungsteuer beim Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH – Zugleich Besprechung zu BFH II R 22/21, GmbHR 2024, 1187; Lehmann, Welche Auswirkungen hat der Lohnsummenverstoß nach § 13a Abs. 3 ErbStG auf den Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG?...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Geldwerter Vorteil

Werden WG zur Nutzung überlassen, ist für den Zufluss die Möglichkeit der tatsächlichen Nutzung maßgebend, BFH v 19.08.2004, VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; vgl auch BFH v 16.12.1992, I R 32/92, BStBl II 1993, 399 zu einem unentgeltlichen Wohnrecht sowie BFH v 26.08.1993, I R 44/92, BFH/NV 1994, 318; FG Münster v 02.07.2013, 11 K 4508 11 E, EFG 2013, 1659 zur Nutzung einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ablösezahlung des Vermieters zur Beendigung eines Mietverhältnisses

Derartige Zahlungen des Vermieters fließen im VZ der Zahlung ab und zu, soweit sie nicht den AK oder HK zuzurechnen sind. Werden sie geleistet, um den Abriss und den Neubau eines Gebäudes zu ermöglichen, gehören sie zu den HK des neuen Gebäudes, BFH v 09.02.1983, I R 29/79, BStBl II 1983, 451. IdR führt die Ablösung schuldrechtlicher Verpflichtungen zu WK, BFH v 17.01.1978, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 2.2 Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss wird ausschließlich Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.[1] Dem Eigentümer gleichgestellt sind Personen, die ein Erbbaurecht, eigentumähnliches Dauerwohnrecht oder ein Nießbrauchrecht innehaben. Der Lastenzuschuss steht auch denjenigen zu, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, Erbbaurechts, eigentumähnli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung unter Auflage – B... / 2. Bewertung der Auflagen

Der Wert der Auflage, die in einem Wohn- oder Nießbrauchsrecht besteht, ist sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei Grunderwerbsteuer nach § 14 Abs. 1 BewG zu ermitteln, da es sich um lebenslängliche Nutzungen und Leistungen handelt. Bei der Wertermittlung kann es zwischen beiden Steuerarten jedoch zu unterschiedlichen Werten kommen (Vgl. BFH v. 9.2.2017 – II B 38/15, BFH...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung unter Auflage – B... / c) Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer unterliegen Grundstücksübergänge im Wege einer Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings sind Grundstücksschenkungen i.S.d. ErbStG nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. Das gilt allerdings nicht hinsichtlich des Wertes für Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind (§ 3 Nr. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Abgrenzung des Geschäftswerts/Firmenwerts von immateriellen Einzel-WG

Rn. 99 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Immaterielle WG zerfallen in (BFH BStBl II 1998, 775):mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Wohnrecht nach § 1093 BGB

Rz. 4 Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte unterscheiden sich vom Wohnungsrecht nach § 1093 BGB zum einen durch seine Verkehrsfähigkeit. Wie aus § 37 Abs. 3 WEG hervorgeht, ist es veräußerlich. Zum anderen muss es nicht persönlich genutzt werden müssen. Wie § 37 WEG zeigt, können die Räume, an denen ein Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht besteht, auch vermietet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Veräußerlichkeit

Rz. 1 Der wesentliche Unterschied des Dauerwohnrechtes zum Wohnrecht nach § 1093 BGB besteht darin, dass es gemäß § 33 Abs. 1 WEG veräußert und vererbt werden kann. Deshalb gehört diese Vorschrift zum zwingenden dinglichen Inhalt des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechtes. Diese Bestimmung kollidiert allerdings mit § 35 Abs. 1 WEG, wonach Veräußerungsbeschränkungen grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Vererblichkeit

Rz. 2 Anders als das Wohnrecht nach § 1093 BGB können Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht grundsätzlich auch vererbt werden. Dem steht eine nach § 36 WEG zulässige zeitliche Befristung nicht entgegen. Denn ihr Ablauf führt zum Heimfall des Rechtes, so dass es beim Erbfall nicht mehr existiert. Allerdings wird auch die Befristung auf Lebenszeit für zulässig befunden, die tatsäc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Eignung zu einem dauerhaften Aufenthalt von Menschen

Rz. 7 Allerdings genügt nicht jede Baulichkeit. Wie aus dem Begriff des Wohnrechtes hervorgeht, muss es zu einem dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignet sein. Sonstige Baulichkeiten wie Masten, Parkflächen, Trafostationen o.Ä. sind keine Gebäude gem. § 31 Abs. 1 S. 1 WEG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Einigung und Eintragung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Einräumung von Sondereigentum ist eine Inhaltsänderung des Miteigentums (§ 3 WEG Rdn 34). In Anlehnung an §§ 873, 877 BGB schreibt § 4 Abs. 1 daher vor, dass für die vertragliche Einräumung die Einigung aller Miteigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung im Wohnungsgrundbuch (vgl. hierzu § 7) erforderlich ist. Die Einräumung eines umfassende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 238 Nach dem Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) gehen auf den Erben auch die Nachlassverbindlichkeiten über. Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die Verbindlichkeiten, die der Erblasser eingegangen ist, aber nicht mehr erfüllt hat (sog Erblasserschulden). Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zudem die den Erben al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / 2. Leibrenten-Modell

Beim Leibrenten-Modell wird die Immobilie zu 100 % an einen Investor verkauft. Damit der Verkäufer in seiner Immobilie wohnen bleiben kann, wird auch zu seinen Gunsten ein Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB) oder ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)[6] im Grundbuch eingetragen. Weiter wird eine monatliche Rentenzahlung vereinbart, die der Investor an den Verkäufer zahlt. Der Wert des Nieß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ausstattungen

Rz. 12 Es muss Ausstattung i.S.d. § 1624 Abs. 1 BGB vorliegen, also Zuwendung an ein "Kind". Abweichend vom Wortlaut des § 1624 BGB sollen i.R.d. § 2050 Abs. 1 BGB auch Zuwendungen an Enkel usw. ausgleichspflichtig sein, soweit ihnen der Ausstattungszweck der Vorschrift zugrunde lag.[50] Nach Auffassung von Löhnig ist in diesem Fall indessen nicht der Enkel, sondern das Kind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Fristbeginn bei Einräumung eines Wohnungsrechts

Rz. 98 Nach h.M.[405] ist die Einräumung eines Wohnungsrechts der eines Nießbrauchs jedenfalls dann gleichzustellen, wenn es sich auf den Zuwendungsgegenstand insgesamt bezieht.[406] Die Frist des Abs. 3 S. 2 beginnt erst dann zu laufen, wenn das Wohnungsrecht erlischt oder der Berechtigte vom Wohnungsrecht keinen Gebrauch mehr macht bzw. machen kann.[407] Nicht abschließend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Klage

Rz. 16 Der Bedachte hat die Möglichkeit, auf Leistung zu klagen. Da das Gericht weder die Auswahl noch die Bestimmung der Gattung ersetzt, ist der Klageantrag[34] so konkret zu fassen, dass hierdurch die maßgeblichen Grundsätze für die Auswahl der Sache aufgestellt werden können.[35] Der Kläger muss in seinem Antrag nicht einen konkreten Gegenstand aus der Gattung benennen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Berechnungsschritte

Rz. 2 Schritt 1: Bewertung der faktisch vorhandenen Teilungsmasse, also des Überschusses i.S.d. § 2047 Abs. 1 BGB. Hierbei kommt es nur auf den Geldeswert an; eine Unterscheidung zwischen Geld, Sachen und sonstigen Gegenständen ist nicht veranlasst.[7] Die Wertbestimmung für den Nachlass erfolgt nach BGH auf den Stichtag des Erbfalls.[8] Demgegenüber halten zahlreiche und be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Gattungsvermächtnis

Rz. 2 Durch ein Gattungsvermächtnis räumt der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Gattungsforderung i.S.d. § 243 Abs. 1 BGB ein, wobei die Regelung zur Gattungsschuld durch § 2155 BGB modifiziert wird. Von einer Gattung von Gegenständen ist auszugehen, wenn diese durch gemeinschaftliche Merkmale, wie bspw. Preis, Sorte oder Typ, näher bestimmt werden. Dabei ist auch eine Fe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Unmögliche Leistung

Rz. 2 Die Vorschrift des § 2171 BGB findet sowohl bei tatsächlicher als auch bei rechtlicher Unmöglichkeit Anwendung, bspw. wenn der Gegenstand in der Zeit zwischen Testamentserrichtung und Erbfall untergegangen ist. Möglicherweise ist dann jedoch ein Anspruch auf Wertersatz nach § 2169 Abs. 3 BGB entstanden. Ist eine vermachte Forderung erloschen, sind die §§ 2173, 2175 BGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 111 Soweit der gemeine Wert nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. In diesem Zusammenhang differenziert die h.M. zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[438] Dies entspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätze

Rz. 42 Rechtspositionen, die nicht vermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[218] sind, haben auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie sind daher nicht anzusetzen. Auch Vermögenswerte, die entgegen dem Grundsatz des § 1922 BGB nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vom Erblasser auf den Erben übergehen, bleiben unberücksichtigt. Rz. 43 Das sind insbesondere Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Berücksichtigen des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 129 Erfolgt eine Schenkung unter dem Vorbehalt von Nutzungsrechten,[540] z.B. eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts, bereitet die Feststellung des Wertes nach dem Niederstwertprinzip erhebliche Schwierigkeiten.[541] Über die Frage, ob und wie der Nießbrauch berücksichtigt werden soll, bestehen in Rspr. und Lit. unterschiedliche Auffassungen.[542] Der BGH favorisiert ins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Fortgesetztes Tun oder Unterlassen

Rz. 6 Weiter setzt § 2075 BGB voraus, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut. Handelt es sich um einmalige Handlungen, ist § 2075 BGB nicht anwendbar. Rz. 7 Unter § 2075 BGB fallen die Verwirkungsklauseln [9] (siehe hierzu Rdn 14 ff.) sowie die Wiederverheiratungsklauseln,[10] die zulässige Anordnung der Beibehalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsfolgen

Rz. 4 Es sind grundsätzlich nur die tatsächlich gezogenen Früchte (§ 99 BGB) herauszugeben. Sie müssen auf den Vermächtnisgegenstand entfallen und nach dem Vermächtnisanfall (§ 2176 BGB) entstanden sein. Ist das Vermächtnis nach den §§ 2177, 2178 BGB hinausgeschoben, verbleiben die während der Schwebezeit gezogenen Nutzungen bei dem Beschwerten.[12] Rz. 5 Bei einer Geldforder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 95 Besonderheiten gelten aber, wenn das Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts übertragen wurde.[387] Nach Ansicht des BGH[388] kann eine den Fristbeginn auslösende Leistung i.S.d. Abs. 3 S. 2 nur dann vorliegen, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Prozessuale Durchsetzung der Dürftigkeitseinrede

Rz. 12 Beantragt der Nachlassgläubiger im Prozess gegen den Erben lediglich eine auf den Nachlass beschränkte Verurteilung, ist das Prozessgericht bereits nach § 308 Abs. 1 ZPO daran gebunden. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Klage begründet ist, hat es – ohne die Prüfung des § 1990 BGB, auch wenn sich der Erbe darauf beruft – der Klage stattzugeben. Es ist dabei gehalten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / XIII. Sicherung des Rückübereignungsanspruchs

Rz. 62 Ohne eine entsprechende grundbuchliche Sicherung des Rückübereignungsanspruchs ist dieser, insbesondere für Fälle der Zwangsvollstreckung Dritter, möglicherweise nicht werthaltig. Es ist also sinnvoll und notwendig, diesen unbedingten oder bedingten Rückübereignungsanspruch durch eine Vormerkung zugunsten des Schenkenden zu sichern. Regelmäßig bietet es sich an, für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / XII. Rückübertragungsverpflichtung

Rz. 61 Zur Absicherung von rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten ist es üblich und zulässig, die Schenkung einer Immobilie mit der Vereinbarung eines unentgeltlichen Rückübertragungsrechts zu verbinden. Ein solches Recht kann wie oben erwähnt, völlig unbedingt vereinbart oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Übliche Voraussetzungen sind Fälle, wenn der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / IV. Schenkungsteuer

Rz. 53 Entsprechende Verträge unterliegen aber der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, den Verwandtschaftsgrad der Vertragsparteien in der notariellen Urkunde anzugeben. Die Höhe der jeweils anfallenden Steuer basiert auf der der Übertragung zugrunde liegenden Bemessungsgrundlage. Dies hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Änder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Dienstwohnung

Rz. 318 Das BGB unterscheidet zwischen Werkmietwohnungen (§ 576 BGB) und Werkdienstwohnungen (§ 576b BGB). Es handelt sich um eine Werkmietwohnung, wenn über das Arbeitsverhältnis und das Mietverhältnis zwei getrennte und selbstständige Verträge vorliegen, auch wenn das Mietverhältnis mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis begründet wurde. Nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB handel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Grundstücksrecht / 6. Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs

Rz. 12 Sind in Abteilung II des Grundbuches Eintragungen vorhanden, so muss geklärt werden, ob sie gelöscht werden können (Verpflichtung des Verkäufers) oder vom Käufer übernommen werden müssen. Bei zu übernehmenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs (z.B. Geh-, Fahr-, Leitungsrechte, Grunddienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken etc.) ist zu prüfen, ob sie ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.2.8 Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über mehr als 30 Jahre (§ 544 BGB)

Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, kann nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache jede Partei das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Hinweis Verträge von bestimmter Dauer Das Kündigungsrecht gilt nur bei Verträgen von bestimmter Dauer über 30 Jahre, nicht aber für Mietverhältnisse von unbestimmter D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.3 Begrenzung des Kostenersatzanspruchs (Abs. 3)

Rz. 28 In bestimmten Fällen, die in Abs. 3 Nr. 1 bis 3 abschließend geregelt sind, ist der nach Abs. 1 entstandene Kostenersatzanspruch vom Träger der Sozialhilfe nicht geltend zu machen. Es besteht kein Ermessen, es handelt sich um den gesetzlichen Ausschluss der Geltendmachung des Anspruchs in der in Nr. 1 bis 3 genannten Höhe (Petersen, in: Mergler/Zink, a. a. O., § 102 R...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Dingliches Wohnrecht

Die entgeltliche Bestellung eines zeitlich begrenzten dinglichen Wohnrechts führt beim Eigentümer zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Die Übertragung eines Grundstücks[2] gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt keine entgeltliche Überlassung des Wohnrechts,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Zahlung zum Verzicht auf Wohnrecht

Zahlungen an den bisherigen Nutzungsberechtigten zur Ablösung seines Wohnungsrechts sind als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Nutzungsverhältnisses dienen. Die Grundstücksnutzung nach der Ablösung des Rechts begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Ablöseaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Wohnrechtsbestellung

Beim Eigentümer ist das für die Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts gezahlte Entgelt im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt entgegen der frühe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk...mehr