Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt des Prüfungsvertrags

Rz. 450 [Autor/Zitation] Durch die Annahme der gerichtlichen Bestellung kommt kraft Gesetzes zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer ein Schuldverhältnis mit dem Inhalt eines Prüfungsvertrags über eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung zustande. Wie bei der Auftragserteilung durch die gesetzlichen Vertreter oder den AR der Gesellschaft (§ 318 Abs. 1 Satz 4) handel... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überschrift (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 209 [Autor/Zitation] § 322 verlangt nicht ausdrücklich eine gesonderte Überschrift für den Bestätigungsvermerk, doch lässt sich die Forderung danach aus dem Gesamtzusammenhang der Vorschrift und insbes. aus § 322 Abs. 4 Satz 2 ableiten. Danach ist der "Vermerk … als Bestätigungsvermerk zu bezeichnen", außer im Fall seiner Versagung. Dementsprechend bezeichnet die Abschlus... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verfahren bei der Gesellschaft

Rz. 484 [Autor/Zitation] Nach Eingang der Kündigungserklärung haben die gesetzlichen Vertreter die Kündigung dem AR, der nächsten HV oder bei GmbH den Gesellschaftern mitzuteilen (§ 318 Abs. 7 Satz 1). Die Mitteilungspflicht besteht also gegenüber dem Aufsichtsorgan (bei der GmbH nur, soweit ein solches eingesetzt ist) und gegenüber den Gesellschaftern. Dabei kann bei der AG ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen

Rz. 692 [Autor/Zitation] Alle Aussagen im Lagebericht sind vom Abschlussprüfer darüber hinaus darauf zu prüfen, ob sie mit seinen bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen. Dies gilt auch für Aussagen im Lagebericht, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betreffen. Allerdings hat der Abschlussprüfer in den Fällen, in denen er diesbezüglich zwar einen E... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 880 [Autor/Zitation] ISAE 3000 (Revised) Rz. 67 ff. stellt insbes. folgende Anforderungen an einen Prüfungsvermerk: Schriftform, klare Formulierung des Prüfungsurteils (ISAE 3000 (Revised) Rz. 67), klare Trennung des Prüfungsurteils von Informationen, die das Prüfungsurteil nicht betreffen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 68), Mindestelemente des Prüfungsvermerks (ISAE 3000 (Revised... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 318

Rz. 493 [Autor/Zitation] Wählt das zuständige Organ der Gesellschaft entgegen § 318 Abs. 1 Satz 1 bis 3 bis zum Ablauf des GJ keinen Abschlussprüfer, zieht dies keine Sanktionen nach sich. Um dennoch die Bestellung eines Prüfers zu sichern, greift mit Ablauf des GJ die Pflicht der gesetzlichen Vertreter, einen Antrag auf gerichtliche Bestellung zu stellen (§ 318 Abs. 4 Satz 1... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 136 [Autor/Zitation] Nach § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO wird der Abschlussprüfer im Insolvenzverfahren ausschließlich durch das Gericht auf Antrag des Verwalters bestellt; für eine Mitwirkung der regulären Wahlorgane bleibt danach kein Raum. Wenn für das GJ vor Eröffnung des Verfahrens bereits ein Abschlussprüfer bestellt ist, wird die Wirksamkeit dieser Bestellung durch die E... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anspruch auf Erteilung

Rz. 615 [Autor/Zitation] Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks vor, so hat die Gesellschaft einen Rechtsanspruch auf seine Erteilung (vgl. zB Ebke in MünchKomm. HGB5, § 322 Rz. 4 mwN; Stenger in Hense/Ulrich4, § 43 WPO Rz. 499; zweifelnd Schulze-Osterloh, ZGR 1976, 411; zum Rechtscharakter des Prüfungsvertrags vgl. § 318 Rz.... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Prüfungspflichten nach dem KWG

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die zentralen Prüfungspflichten des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze und EU-Verordnungen ergeben sich aus § 29 KWG und untergliedern sich übergeordnet in die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KWG), der Erfüllung von Anzeigepflichten, wie bspw. nach § 24 KWG, aus dem Kreditmeldewesen (Groß- und Millio... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 324 selbst beschreibt konkret nur die spezielle subsidiäre Aufgabe des Prüfungsausschusses, den Gesellschaftern einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers zu machen, wenn die KapGes. keinen AR oder Verwaltungsrat hat oder wenn der AR oder Verwaltungsrat für den Vorschlag nicht zuständig ist (Abs. 2 Satz 5; Rz. 366 ff.). Der Gesetzestext ("wen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen und Prüfungsurteile

Rz. 930 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Verantwortung im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung

Rz. 165 [Autor/Zitation] Aussagen zur Verantwortung der Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführungsannahme waren im Standardsetzungsprozess zu ISA 700 (Revised) ein viel diskutiertes Thema (vgl. IAASB, Basis for Conclusions, January 2015, Rz. 79 ff.). Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise 2008/09 war das öffentlichen Interesse an einer stärkeren ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsfälle

Rz. 647 [Autor/Zitation] Erkennen Abschlussprüfer nach Erteilung des Bestätigungsvermerks, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben und er daher zu Unrecht erteilt wurde bzw. unter wesentlichen Mängeln leidet, müssen sie den Bestätigungsvermerk widerrufen (vgl. zB KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 187 mwN; Bormann in BeckOGK HGB, § 322 Rz. 118 [11/20... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt einer Prüfung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang einer Prüfung wird in § 317 bestimmt und in § 317 Abs. 4 bei börsennotierten Aktiengesellschaften gesetzlich erweitert. Rz. 80 [Autor/Zitation] § 317 Abs. 5 bestimmt, dass der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden hat, in Abs. 6 wird dies um nationale Besonderheiten erweitert. Diese Regelungen betreffen da... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fehlende Wahl (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 424 [Autor/Zitation] Ein Abschlussprüfer ist nicht gewählt, wenn das Wahlorgan nicht tätig geworden ist oder eine Beschlussfassung nicht oder nicht wirksam zustande gekommen ist. Dies gilt auch für die Fälle der Nichtigkeit oder der – erfolgreichen – Anfechtung des Wahlbeschlusses, da auch in diesen Fällen ein Prüfer nicht wirksam gewählt wurde und damit nicht weggefallen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestellung bei Versicherungsunternehmen

Rz. 296 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des FISG erfolgte die Bestellung des Abschlussprüfers bei Versicherungsunternehmen abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 durch den AR bzw. das vergleichbare Organ bei VVaG (vgl. Schärtl in BeckOK HGB45, § 341k Rz. 18; vgl. ADS6, § 318 Rz. 279). Diese Ausnahmevorschrift (§ 341k Abs. 2 Satz 1 aF), die Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 2 APr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zustandekommen des Prüfungsvertrags

Rz. 449 [Autor/Zitation] In den Verfahren nach § 318 Abs. 3 und 4 wird der Abschlussprüfer durch das Gericht bestellt. Er erhält die Stellung eines gesetzlichen Abschlussprüfers, ohne dass es hierbei einer Mitwirkung der zu prüfenden Gesellschaft oder ihrer Organe bedarf. Die gerichtliche Bestellung ersetzt also sowohl die Wahl des Prüfers als auch die Auftragserteilung. Denn... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Schriftliche Erklärungen

Rz. 860 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des Emittenten schriftliche Erklärungen darüber einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 56), dass sie dem Abschlussprüfer alle Informationen zur Verfügung gestellt haben, die aus ihrer Sicht relevant für die Prüfung sind, und dass sie die Erstellung der ESEF-Unterlagen in Übereins... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 345 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 kann ein Abschlussprüfer in den Bestätigungsvermerk "zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufnehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam macht, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken". Obwohl die Vorschrift in Abs. 3 zur Regelung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks normiert ist, kann ein solcher Hinweis zusä... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 670 [Autor/Zitation] Lagebericht und Konzernlagebericht sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 671 [Autor/Zitation] Prüfungsp... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Unterrichtung der Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 8)

Rz. 490 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer und die gesetzlichen Vertreter der geprüften Gesellschaft haben gem. § 318 Abs. 8 die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) unverzüglich und schriftlich begründet von der Kündigung (§ 318 Abs. 6) oder dem Widerruf des Prüfungsauftrags zu unterrichten (§ 318 Abs. 1 Satz 5). Hiermit wird Art. 38 Abs. 2 RL 2006/43/EG umgesetzt. Damit soll eine un... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfüllung der Generalnorm (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 263 [Autor/Zitation] Die im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 3 Satz 1 geforderte Erklärung, dass "der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zuwiderhandlungen der Mitglieder eines Prüfungsausschusses (Abs. 2a)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei den Tathandlungen nach Abs. 2a ist wie folgt zu differenzieren: Nr. 1 Alt. 1 erfasst die mangelnde Überwachung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Abschlussprüfern bzw. von Prüfungsgesellschaften durch Mitglieder eines nach § 324 Abs 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 EU-APrVO. Es sind die vom Unte... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorschriften, die mittelbar den Umfang der Abschlussprüfung beeinflussen können

Rz. 175 [Autor/Zitation] Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder des Vorstands ist als solcher kein Bestandteil des JA oder des Lageberichts und unterliegt somit nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter-/Hauptversammlung (§ 29 Abs. 2 GmbHG; § 174 AktG) unterliegt als solcher ebenfalls nicht der Prüfung dur... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 160 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der JA zu prüfen ist, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie der ergänzenden rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den JA gemeint. Darüber hinaus können Gesellschaftsvertrag oder Satzung Bestimmungen enthalten, die die Aufstellung des JA betreffen. So... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfungs- und Berichterstattungspflicht des Aufsichtsrats (Satz 2 und 3)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Satz 2 verpflichtet den AR, den JA und Lagebericht zu prüfen und über seine Prüfung schriftlich zu berichten. Der Regelungsgehalt von Satz 2 entspricht § 171 AktG, auf den weitestgehend verwiesen wird. Es handelt sich um eine eigenständige Prüfungspflicht, die nicht nur die Rechtmäßigkeit (Ordnungsmäßigkeit), sondern auch die Zweckmäßigkeit der Rechnun... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Unterstützung durch die externe Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

Rz. 240 [Autor/Zitation] Umfang und Intensität der erforderlichen Aktivitäten des Prüfungsausschusses zur Überwachung der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängen wesentlich davon ab, inwieweit die einzelnen Komponenten der Rechnungslegung der gesetzlichen Abschlussprüfung bzw. der Nachhaltigkeitsprüfung unterliegen (Rz. 241 ff.). Dabei gilt grds., dass sich di... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt des Antrags

Rz. 364 [Autor/Zitation] Der Antrag ist darauf zu richten, anstelle des gewählten Abschlussprüfers aus einem näher zu bezeichnenden, in der Person des Prüfers liegenden Grund (Ersetzungsgrund) einen anderen Abschlussprüfer zu bestellen. Bezüglich der Person des betroffenen Abschlussprüfers können sich Probleme ergeben, wenn mehrere Abschlussprüfer gewählt worden sind. Da sowoh... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Mit § 332 soll die Ehrlichkeit des Abschlussprüfers einer gesetzlichen Abschlussprüfung gestärkt werden (Spatscheck/Wulf, DStR 2003, 173, 178). Geschütztes Rechtsgut ist das Vertrauen in die Ergebnisse der Arbeit eines Abschlussprüfers, dh. die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Grundlage für die Prüfungsurteile (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 225 [Autor/Zitation] In den Abschnitt "Grundlage für die Prüfungsurteile" werden üblicherweise die folgenden Inhalte aufgenommen (vgl. IDW PS 400 nF Rz. 41 ff.; vgl. auch ISA 700 (Revised) Rz. 28): Beschreibung von Eckpunkten zu Art und Umfang der Prüfung, einschließlich Wahrung der Unabhängigkeit vom geprüften Unternehmen oder Konzern und mit Angabe der angewandten Prüfung... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) § 323 HGB

Rz. 187 [Autor/Zitation] § 323 Abs. 1 Satz 1 ist kein Schutzgesetz zugunsten Dritter iSd. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Grigoleit, ZIP 2024, 1298; Merkt in Hopt44, § 323 HGB Rz. 26; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 146; Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 33; vgl. Poelzig, ZBB 2021, 73, 78; Wagner in MünchKomm. BGB9, § 826 Rz. 175 f.; Wöstmann, WPg 2020, 1386, 13... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzsumme

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Bilanzsumme ist eine auf den Konzernabschlussstichtag aufgestellte (Probe-)Konzernbilanz maßgebend. § 11 PublG verweist im Gegensatz zu § 293 HGB nicht auf § 267 Abs. 4a HGB, wonach ein auf der Aktivseite ausgewiesener "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nicht in die Bilanzsumme einzubeziehen ist. Dies entspricht der ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstattung eines Prüfungsberichts gilt für alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen (§ 316 Rz. 28). Unternehmen öffentlichen Interesses (§ 316a) haben auch einen "zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss" gem. Art. 11 APrVO zu erstatten, der in der Sache nichts anderes als ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfungsbericht ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 333 [Autor/Zitation] Das Rechtsinstitut der Ersetzung des gewählten Prüfers durch das Gericht eröffnet die Möglichkeit, Bedenken, die sich aus der Person des gewählten Prüfers ergeben, in einem schnellen und einfachen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also außerhalb der streitigen Gerichtsbarkeit, geltend zu machen. Dadurch soll die Prüfung durch einen geeignete... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung des Vergaberechts auf Prüfungsaufträge

Rz. 202 [Autor/Zitation] Nach altem Recht waren öffentliche Auftraggeber iSd. § 57a Abs. 1 HGrG aF nicht verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung auszuschreiben. Von der Ausschreibungsverpflichtung waren Dienstleistungsaufträge, deren Tätigkeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung von JA durch WP einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG besteht, na... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Rechtsgrundlagen und Bedeutung des Unabhängigkeitserfordernisses

Rz. 183 [Autor/Zitation] Abs. 4a enthält keine eigenständigen Anforderungen an die Unabhängigkeit. Die einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen enthalten §§ 319, 319b, für die Prüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses ergänzt um die einschlägigen Normen der APrVO, namentlich Art. 4 und 5 APrVO, sowie im Berufsrecht (§ 43 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4 WPO, §§ 28 ff. ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340k Abs. 1 schreibt für sämtliche (CRR-)Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Institute ungeachtet ihrer Größe und Rechtsform eine Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften der §§ 316 bis 324a vor. Anhand dadurch einheitlich zur Anwendung kommender Regelungen ergibt sich eine größen- und rechtsformunabhängige Prüfung für alle vorge... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Falschdarstellungen nach HGB

Rz. 31 [Autor/Zitation] Anders als die IFRS enthält das HGB keinen explizit definierten Begriff eines Fehlers in der Rechnungslegung. Allerdings ist im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ziels der Jahres- und Konzernabschlussprüfung gem. § 317 Abs. 1 Satz 3 die Rede von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellsch... mehr