Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsnatur.

Rn 15 Die neu eingeführten Sonderregeln für Bauverträge (s § 650a Rn 1 ff) ändern nichts daran, dass es sich insoweit weiterhin um Werkverträge iSd §§ 631 ff handelt. Gleiches gilt für den Verbraucherbauvertrag (s § 650i–650v Rn 1 ff). Demgegenüber hat der Gesetzgeber mit der Definition in § 650p (s dort) für Architekten- und Ingenieurleistungen einen eigenständigen, neuen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund – § 648a Abs 1, 3.

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und allgemeine Grundlagen.

Rn 1 § 631 definiert die im Synallagma stehenden werkvertraglichen Leistungspflichten (zur Rechtsnatur des Werkvertrages iE: Vor §§ 631 bis 651 Rn 1 ff), ohne deren Inhalt näher festzulegen. Die Vorschrift bestimmt solcherart also lediglich den Rahmen, in dem die Vertragsparteien privatautonom darüber entscheiden, worin der geschuldete Werkerfolg bestehen soll und welche Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verbraucherverträge über digitale Produkte (Abs. 2 bis 4).

Rn 12 Die neu eingeführten Regelungen in Abs. 2–4 dienen der Umsetzung der DIRL (s.o. Rn 1). Gegenstand der RL sind Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über die Bereitstellung digitaler Inhalte und die Erbringung digitaler Dienstleistungen. Hierzu hat der nationale Gesetzgeber nun im neu geschaffenen Titel 2a die Vorschriften in §§ 327–327u eingeführt. Weil der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versendung – § 644 II.

Rn 7 Die Vergütungsgefahr geht in Anlehnung an die Regelung in § 447 auch beim Werkvertrag vor der Abnahme auf den Besteller über, wenn der Unternehmer das Werk auf sein Verlangen an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Ort der Werkherstellung) versendet (s hierzu: § 447 Rn 8 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorrang der Mängelhaftung.

Rn 63 Ausnahmsweise sollen falsche Angaben jedoch nicht als cic behandelt werden können, nämlich im Anwendungsbereich der Mängelhaftung bei Kauf, Werkvertrag und Miete, wohl auch beim Reisevertrag, §§ 651e ff. Denn hier können falsche Informationen durch den Verkäufer, Unternehmer oder Vermieter die Sollbeschaffenheit seiner Leistung bestimmen, so dass dann die §§ 434 ff, 63...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsnatur.

Rn 39 Der Inhalt der bloßen Besitzübernahme bedeutet, dass die Abnahme bei beweglichen Sachen einen reinen Realakt darstellt; bei Grundstücken treten die Erklärungen iRd Auflassung und deren Eintragung im Grundbuch hinzu. Die Abnahme beinhaltet anders als beim Werkvertrag (§ 640 I) keine Billigung der Kaufsache als vertragsgemäß (RG 171, 297, 300; BGH NJW 72, 99 [BGH 30.09.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Reisevertrag.

Rn 24 Der Reisevertrag ist von seiner Grundstruktur her Werkvertrag, der die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen zum Gegenstand hat (§ 651a). Er stellt mit den Sonderregelungen in §§ 651a ff einen eigenen Vertragstyp dar, auf den die Vorschriften des Werkvertragsrechts nur subsidiär und ggf bei Erbringung von lediglich einzelnen Reiseleistungen Anwendung finden (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 641 regelt mit Bestimmungen zur Fälligkeit die für den vorleistungspflichtigen Unternehmer besonders wichtige Frage, ab welchem Zeitpunkt er die vertragliche Vergütung vom Besteller verlangen kann. Das ist gem § 641 I 1 der Zeitpunkt der Abnahme (iE Rn 4), ggs auch der Teilabnahme – § 641 I 2. Allerdings wird dieser Grundsatz in nicht wenigen Sonderfällen durchbrochen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lieferung mit Einbauverpflichtung.

Rn 6 Problematisch sind die Fälle, bei denen der Unternehmer sowohl Liefer- als auch werkvertragliche Herstellungsverpflichtungen übernimmt. Kaufrecht gilt für Verträge, bei denen der Veräußerer lediglich eine Montageverpflichtung übernommen hat, die als werkvertragliche Nebenpflicht von untergeordneter Bedeutung einzustufen ist, dh den Charakter des Vertrags nicht prägt (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Haftung.

Rn 8 Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigen ist ein privatrechtlicher Vertrag, idR ein Werkvertrag. Seine Haftung für Vertragsverletzungen kann sich daher nur aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben. Es gelten also im Einzelnen für die Haftung § 280 und als Haftungsmaßstab § 276. Unabhängig davon hat die Rspr nach früherem Recht die Haftung des Sachverständigen auf g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilzahlungsgeschäfte (Abs 3).

Rn 14 Die Legaldefinition von Teilzahlungsgeschäften in III stellt auf eine ›bestimmte Sache‹ o die ›Erbringung einer bestimmten anderen Leistung‹ ab; auf die Unterscheidung zwischen Stück- u Gattungsschuld (§ 243 I) kommt es gleichwohl nicht an. ›Geliefert‹ werden können nur bewegliche Sachen, so dass unbewegliche Sachen als Gegenstand von Teilzahlungsgeschäften ausscheiden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6.4 Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt, Patronatserklärung

Schließlich können Dritte für die Erfüllung vertraglicher Pflichten einstehen, seien es Familienangehörige, Geschäftspartner, die Gesellschafter einer GmbH, Banken oder Muttergesellschaften im Konzern. Je nach Art und Intensität des Einstehens für die Schuld des Vertragspartners unterscheidet man dabei die Bürgschaft: Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 134.

Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gegen das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen.

Rn 29 Mit einem Auffangtatbestand wird auch die Vergütung für sonstige Dienstleistungen aller Art dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff unterstellt, sofern diese die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nimmt. Eine nebenberufliche Tätigkeit genügt (BGH NJW-RR 04, 644). Dabei muss es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Regelungen.

Rn 4 Die Leistungszeit ergibt sich für bestimmte Verpflichtungen aus dem Gesetz, wie zB nach § 474 II (Verbrauchsgüterkauf; hierzu Kohler NJW 14, 2817), §§ 556b, 579 (Miete), 608 f (Darlehen), 614 (Dienstvertrag), 641 (Werkvertrag, allg Krankenhausleistungen allerdings nicht, vgl Oldenburg MDR 10, 370), 695 f (Verwahrung), 721 (Gesellschaft), 760 (Leibrente), 1361 IV, 1585 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen der Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 2 Durch das SchRModG ist dem Gläubiger die Lösung vom Vertrag teils erheblich erleichtert worden. Außerdem hat die Neufassung der §§ 323 ff sich überwiegend auf den Rücktritt konzentriert und die Regelung von Schadensersatzansprüchen den §§ 280 ff überlassen. In Bezug auf den Rücktritt bestehen die wichtigsten Änderungen in Folgendem: Rn 3 (1.) Nach § 323 setzt das Rücktri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag.

Rn 29 Da Arbeitsleistungen regelmäßig vertretbar sind (s die Einzelfallliste zur Vertretbarkeit in der Kommentierung des § 887) und Abs 3 sich nur auf unvertretbare Dienste bezieht, ist das Verbot von geringer Bedeutung. Die Vollstreckbarkeit einer eV zur Sicherung des Dienstleistungsanspruchs nach dieser Regel scheidet aus, nicht jedoch diejenige zur Sicherung des Beschäfti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Offenbare Unbilligkeit liegt (wie beim Schiedsgutachten, vgl § 317 Rn 3) nur dann vor, wenn ›die Leistungsbestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt‹ (BGH NJW 91, 2761 [BGH 26.04.1991 - V ZR 61/90]). Es muss sich um eine erhebliche Abweichung von dem für richtig gehaltenen Ergebnis hand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Normzweck.

Rn 1 § 648 gestattet es dem Besteller, das Vertragsverhältnis nach Belieben durch eine sog ›freie‹ Kündigung zu beenden. Damit trägt der Gesetzgeber dem für Austauschgeschäfte (insbes Kauf) eigentlich systemwidrigen Gedanken Rechnung, dass der Besteller frei darüber entscheiden können soll, ob er die vom Unternehmer nach seinen Wünschen und Vorgaben herzustellende Leistung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hersteller.

Rn 8 Nach der Rspr ist als Hersteller grds derjenige anzusehen, in dessen Namen und wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt; maßgebend ist die Verkehrsauffassung eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Betrachters (BGHZ 112, 243 mwN). Es kommt somit nicht entscheidend darauf an, wer den Verarbeitungsvorgang tatsächlich vornimmt (Celle ZIP 09, 1386), sond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Rechtsfolgen.

Rn 28 Beschränkt sich die Nichtigkeit auf das Kausalgeschäft, sind die Leistungen nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (BGHZ 111, 311 f; AnwK/Looschelders Rz 75). Aus einem wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Steuerberater kann ein Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung resultieren (BGH NJW 00, 1562). Der Bereiche...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.1 Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand ist der Kern der vertraglichen Verpflichtung. Ganz gleich, um welchen Vertragstyp es sich handelt, ob die Kaufsache in einem Kaufvertrag, das Mietobjekt in einem Mietvertrag, die herzustellende Anlage in einem Werkvertrag, die Pflichten und ihre Vergütung in einem Anstellungsvertrag usw. in Rede stehen, immer gilt: "Je präziser der Leistungsgegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 25 Der für den VOB/B-Vertrag in § 13 I VOB/B niedergelegte Sachmangelbegriff entspricht inhaltlich dem des § 633 II, nennt aber ausdrücklich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als Kriterium für die Mangelfreiheit. Der wichtigste Unterschied zum BGB-Werkvertragsrecht besteht in der Regelung des § 4 VII VOB/B , wonach der Auftragnehmer auch solche Leistungen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterbliebene Mitwirkung (1 Fall 2).

Rn 7 Das wörtliche Angebot des Schuldners reicht auch dann aus, wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist (BAG NZA 16, 1147). Ob und ggf welche Mitwirkungspflichten des Gläubigers bestehen, ergibt sich aus dem Inhalt der Parteivereinbarungen. Zu denken ist hier insb an die Pflicht des Gläubigers zur Abholung der Sache (Holschuld, Köln ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 9 Überraschend +, nicht –: Abtretungsklausel im SV-Vertrag (+BGH NJW 17, 501 Rz 11); Automatische Vertragsverlängerung bei gleichzeitiger Regelung einer Vertragslaufzeit von jeweils einem Jahr (+BGH NJW 89, 2255 [BGH 01.06.1989 - X ZR 78/88]); Eigentumsvorbehalt, einfach und verlängert (–Grüneberg/Grüneberg § 305c Rz 6); Flatrate-Tarif und volumenabhängige Datendrosselung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Leistungspflicht des Schuldners.

Rn 4 Der Schuldner muss aufgrund eines Vertragsverhältnisses verpflichtet sein, Arbeiten oder Dienste zu leisten. Hierbei kann es sich um einen Arbeits- oder freien Dienstvertrag, aber auch um einen Werkvertrag handeln. Die Art des Rechtsverhältnisses ist bedeutungslos (BAG NZA 97, 61, 63). Eine dauerhafte Leistungspflicht ist nicht erforderlich. Es genügen gelegentliche ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Weil die werkvertraglichen Sachmängelhaftungsrechte abschließende Sonderregelungen darstellen (s Rn 4), sind eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) und die Anpassung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 II) ausgeschlossen, soweit ein dem Bereich der Mängelhaftung unterfallendes Beschaffenheitsmerkmal des Werks in R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 2 Gegenstand eines Verwahrungsvertrags können nur bewegliche Sachen bzw Tiere (§ 90a) sein. Auf die Eigentumsverhältnisse an der hinterlegten Sache kommt es nicht an. Rechte und Grundstücke werden nicht iSd § 688 verwahrt. Die Obhut über Grundstücke kann aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611) oder Auftrags (§ 662) erfolgen (BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 2). Im Gegensatz zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion der Ausnahme.

Rn 22 Der Hauptanwendungsfall des Rücktrittsrechts nach V ergibt sich aus I 2: Danach gilt I 1 nicht, wenn der Schuldner bei nicht vertragsgemäßer Leistung die Nacherfüllung nach § 275 I bis III nicht zu erbringen braucht, also wenn die Nacherfüllung nach § 275 I nicht geschuldet wird oder der Schuldner sie nach II oder III mit Recht verweigert. Dies setzt die Unmöglichkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelanknüpfung: Vertragstypisierung (Abs 1).

Rn 8 I enthält feste Anknüpfungsregeln für die in lit a–h spezifizierten Vertragstypen. Für eine anderweitige Beurteilung im Einzelfall ist damit kein Raum, soweit eine Korrektur nicht anhand von III zu rechtfertigen ist. Gedanklich liegt der Mehrheit der Fälle des I (vgl Rn 2) der Anknüpfungsgrundsatz des II zugrunde. Einen einheitlichen unionsrechtlichen Vertragsbegriff en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Stundenlohnvertrag.

Rn 43 Beim Stundenlohnvertrag ist nicht der Leistungsumfang, sondern der Aufwand an Zeit und Material maßgebend für die Preisbildung. Solche reinen Aufwandsverträge sind wegen der damit für den Besteller verbundenen Kalkulationsrisiken in der Praxis selten; gebräuchlich sind hingegen Einheits- und Detailpauschalverträge mit sog angehängten Stundenlohnarbeiten, woraus ein Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schlechtleistung.

Rn 9 Für die Schlechtleistung von Beiträgen – insb bei Sachleistungen – gelten die Gewährleistungsvorschriften der einzelnen Schuldverhältnisse wie Kauf, Miete und Werkvertrag, jedoch gesellschaftsspezifisch ›modifiziert‹ mit der Folge, dass das Gesellschafterverhältnis selbst tangierende Rechtsfolgen ausgeschlossen sind (Staud/Habermeier § 706 Rz 23; BRHP/Schöne § 706 Rz 18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit den neuen Vorschriften des Untertitels 2 zum Titel 9 des BGB hat der Gesetzgeber einen neuen Vertragstyp ›Architekten- und Ingenieurvertrag‹ geschaffen, der entgegen der bis zum 1.1.18 ganz herrschenden Auffassung kein Werkvertrag mehr ist. Allerdings wollte der Gesetzgeber nicht die werkvertragstypische Erfolgsbezogenheit des Architekten- und Ingenieurvertrages auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 11 Für den VOB/B-Vertrag regelt § 13 V Nr 1 VOB/B die Nachbesserung, die der Auftraggeber im Unterschied zum BGB-Werkvertrag schriftlich verlangen muss. Die Umstände, unter denen der Auftragnehmer die Nachbesserung verweigern darf, ergeben sich mittelbar aus § 13 VI VOB/B, indem der Besteller auf die Minderung verwiesen wird, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung, Begriff.

Rn 63 Die Montage muss als Verpflichtung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbart sein oder vom Käufer vorzunehmen sein (BTDrs 19/31116, 14; ›Soweit eine Montage durchzuführen ist‹); zur Abgrenzung vom Werkvertrag s Vor § 433 ff Rn 2 f. Sie ist wegen § 433 I 2 Hauptleistungspflicht des Verkäufers und umfasst alle Leistungen, die notwendig sind, dass der Käufer als Erg eine g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuziehung.

Rn 3 Nach Abs 1 S 1 kann das Gericht nach seinem freien Ermessen einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens bestellen. Das Ermessen knüpft nicht an die Sachkunde des Sachverständigen an (Gramlich SchiedsVZ 19, 233, 237). Das Schiedsgericht ist befugt, die vom Sachverständigen zu bearbeitenden Fragen festzulegen. Diese Freiheit des Schiedsgerichts ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Steuerberatung.

Rn 19 Verträge mit Steuerberatern können unterschiedliche Pflichten zum Inhalt haben. Nach § 33 StBerG sind typischerweise die Beratung, Vertretung und die Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten Gegenstand des Steuerberatervertrags. Darüber hinaus sind Tätigkeiten als Vermögensbetreuer oder Wirtschaftsberater denkbar (§ 57 III StBerG). IdR liegt insoweit ein Dienstvertrag vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gewährleistungsansprüche.

Rn 8 Sie kommen auf der Grundlage der §§ 434, 435, 437, 453 (Kauf); 523 (Schenkung); 365 (Leistung an Erfüllung statt); 536 ff, 581 (Miete); 633, 634 (Werkvertrag); 651d (Reisevertrag); 1624; 2182; 2376 BGB; §§ 377, 378 HGB in Betracht. Es steht gleich, ob der Gewährleistungsanspruch im Folgeprozess angriffs- oder verteidigungsweise geltend gemacht wird. Ansprüche auf Nichtz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Scheckverkehr.

Rn 32 Der Scheck ist eine Sonderform der Anweisung (§ 783). Der Scheckvertrag ist ein Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 135, 116). Der Kunde (Aussteller) ist aufgrund der Vereinbarung berechtigt, Schecks auf die Bank (Bezogener) zu ziehen. Die Bank ist bei Vorlage eines formgültigen Schecks zur Zahlung verpflichtet. Der Vertrag kommt häufig st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Obligatorische Gefahrentlastung.

Rn 108 Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte, der idR von einer Verletzung seiner Rechtsposition betroffen wird, ist durch ein Schuldverhältnis zu einem Dritten von der Sachgefahr entlastet. Dann soll er den Schaden dieses Dritten geltend machen können. Schulbeispiel ist der Versendungsverkäufer (§ 447), der die Kaufsache ordentlich abgesendet hat; die Sache geht durch da...mehr