Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/12, juris Rn 11, sowie di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Verjährung bei Einkommen-/Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 1055 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen, die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Fests...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Dreiecksverhältnisse

Rz. 910 Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 23.6.2022 – L 4 BA 52/18, juris Ls. 1 und Rn 122, im Anschluss an BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Checkliste zur Vertragsgestaltung

Rz. 1435 Checkliste: Vorprüfung zum Freien-Mitarbeiter-Vertragmehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zustimmungspflichtige Einstellung

Rz. 867 Eine Besonderheit besteht bei der Einstellung von Freien Mitarbeitern in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG . Grds. bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (nur) auf die Einstellung von Arbeitnehmern und nicht auf die Beschäftigung eines Freien Mitarbeiters (ebenso Hromadka, Anm. zu BAG v. 27.7.1993, SAE 1994, 133). Nac...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Unzulässigkeit der Statusklage – Verwirkung

Rz. 852 Zu berücksichtigen ist, dass das Recht, eine (Status-) Klage zu erheben, verwirkt werden kann mit der Folge, dass eine angebrachte Klage unzulässig ist. Dies kommt jedoch nur nach besonderen Voraussetzungen in Betracht. Das Klagerecht kann ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt und zusätzlich e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Ausschluss des Anfrageverfahrens

Rz. 930 Ausgeschlossen ist das Anfrageverfahren dann, wenn bereits durch eine Einzugsstelle (z.B. im Rahmen einer Prüfung nach § 28h Abs. 2 SGB IV) oder einen Rentenversicherungsträger (im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet wurde (§ 7a Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB IV), z.B. Überse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Anfrageverfahren "außerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 946 In diesem Fall beginnt die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung mit dem tatsächlichen Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis (vgl. Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 1.4.2022, Nr. 4.3.2 Abs. 2, S. 23, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen

Rz. 937 Gegen eine Status- bzw. Prognoseentscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig. Gem. § 7a Abs. 6 S. 1 SGB IV haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung. Rz. 938 Im Widerspruchsverfahren können die Beteiligten gem. § 7a Abs. 6 S. 2 SGB IV nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen, die gemeinsam mit den anderen Beteiligten erfolgen sol...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Teilnehmerkreis

Rz. 494 Teilnahmeberechtigt am System des betrieblichen Vorschlagswesens sind in jedem Fall alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG . Rz. 495 Nicht erfasst werden die folgenden Personenkreise:mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Innerbetriebliche Stellenausschreibungen

Rz. 869 Nach der Rspr. des BAG kann auch im Fall einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG) der mit dem Mitbestimmungsrecht des § 93 BetrVG verfolgte Schutzzweck es rechtfertigen, dass die Arbeitsplätze auch der Freien Mitarbeiter einzubeziehen sind (vgl. BAG v. 27.7.1993 – 1 ABR 7/93, NZA 1994, 92).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Ausländische Freie-Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 761 Die Risiken der Scheinselbstständigkeit, der bürokratische Aufwand und die Komplexität der Vorschriften, aber auch andere Probleme wie Fachkräftemangel oder Personalengpässe, veranlassen immer wieder die Betroffenen, über einfachere Alternativen nachzudenken. Dazu gehört, selbstständige Dienstleister aus dem Ausland zu holen oder im Ausland zu beschäftigen. So lösung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Straf- und bußgeldrechtliche Auswirkungen

Rz. 1056 Im Einzelfall kann die fehlerhafte steuerliche Behandlung den Tatbestand der vorsätzlichen Hinterziehung von Steuern (§ 370 AO) oder leichtfertigen Verkürzung von Steuern (§ 378 AO) erfüllen (vgl. die neue Rspr. des BGH v. 1.9.2020 – 1 StR 58/19 Rn 17 zum Gleichlauf von § 370 AO mit § 266a StGB ; s. auch oben Rdn 1006 ff.).mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / I. Vorfrage: Anwendbares Recht

Rz. 6 Bevor man sich der nationalen Qualifizierung des Vertragsverhältnisses nähert, stellt sich die Vorfrage, ob überhaupt deutsches Recht auf das jeweilige Vertragsverhältnis Anwendung findet. Keine Probleme ergeben sich, wenn die AGBs der Plattform keine Rechtswahlklausel enthalten und die Parteien auch keine individualvertragliche Vereinbarung treffen, da dann das Recht ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Checkliste des BFH

Rz. 1024 Für die Abgrenzung im Einzelfall hat der BFH bereits im Jahr 1985 die bis heute gültige grundlegende Checkliste (vgl. BFH v. 14.6.1985 – VI R 150–152/82, DB 1985, 2489 = BStBl II 1985, S. 661 Werbedamen) entwickelt, wonach insb. die nachfolgenden Merkmale (Kriterien/Indizien) für eine steuerliche Arbeitnehmereigenschaft (Nichtselbstständigkeit) sprechen können. Auf ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Regulatorische Vorgaben als Merkmal der Eingliederung

Rz. 889 In der Rechtsprechung des BSG ist eine Tendenz zu beobachten, regulatorische Vorgaben als wesentliches Merkmal abhängiger Beschäftigung besonders zu gewichten. Das BSG leitet aus regulatorischen Vorgaben eine Eingliederung ab. Dies zeigt insbesondere der Leitfall des BSG (vgl. BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R Honorarärzte als abhängig beschäftigte Ärzte). Danach sei ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / a) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 55 Auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG kann sich nur berufen, wer in einem Arbeitsverhältnis steht. Nur Arbeitnehmer, darunter auch leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG, also solche, die zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, fallen in den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes. Es ist vom Arbeitnehmerbegriff des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter folgenden Voraussetzungen ein:mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Neuwahl des Betriebsrats

Rz. 866 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die sog. Freien Mitarbeiter/Scheinselbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § 9 B...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Untätigkeitsklage

Rz. 942 Eine Klage auf Erlass der Entscheidung ist abweichend von § 88 Abs. 1 SGG, wonach die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes zulässig ist, bereits nach Ablauf von drei Monaten zulässig (vgl. § 7a Abs. 6 S. 3 SGB IV).mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen

Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung und ein wesentliches Instrument...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Unternehmerrisiko oder Arbeitsplatzrisiko

Rz. 891 Die selbstständige Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Tätige über seine eigene Arbeitskraft und die Arbeitszeit verfügt, eine eigenen Betriebsstätte vorhanden ist und er insbesondere das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BSG v. 29.6.2021 – B 12 R 8/19 R, juris Rn 11; BSG v. 23.2.2021 – B 12 R 15/19 R, juris; BSG v. 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R, juris Rn 13; BSG v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit

Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pfl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zukünftige Lohnhöhe

Rz. 816 Von besonderer Praxisrelevanz ist die Frage, welchen Lohn der Arbeitgeber dem vermeintlichen freien Mitarbeiter in Zukunft nach (gerichtlicher) Klärung, dass dieser in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer ist, zahlen muss (vgl. zur Einkommenssituation in der IT-Branche Wank, RdA 2019,196). Rz. 817 Zur Transparenz der Vergütung können Tarifverträge und ggf. das Entgelttranspa...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Umsatzsteuer

Rz. 1043 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs?

Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens einer einheitlichen und rechtsübergreifenden Legaldefinitio...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Bestimmung der Regelarbeitnehmerzahl

Rz. 76 Für die Frage, ob der betriebliche Anwendungsbereich des KSchG eröffnet ist, kommt es auf die Zahl der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer an. Maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen diejenige zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird (BAG v. 24.2.2005 – 2 AZR 373/03, NZA 2005, 764). Entscheidend...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht – Sozialversicherungsbetrug

Rz. 1005 Die sozialversicherungsrechtlich fehlerhafte Behandlung von vermeintlich freien Mitarbeitern ("Freelancern") kann den Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB erfüllen (vgl. AG Augsburg v. 18.3.2015 – 25 Ls 502 Js 117099/1316 Haft auf Bewährung und Zahlung eines Bußgeldes von 120.000,00 EUR; Dilenge, DB 2015, 2271). § 266a ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Rz. 9 Wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält einheitliche Regelungen für Industrie, Gewerbe und Handel. Der Kernsatz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass davon keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 890 Während das BAG aktuell entschieden hat, dass ein Festgehalt statusneutral sein könne (s. oben Rdn 802), geht das BSG einen anderen Weg (vgl. Rittweger, NJW 2022, 2439, Rn 14/15). Das BSG setzt die Vergütung nach Zeit (Stundenlohn) in Bezug zum Unternehmerrisiko (vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 36 m.w.N.). Dies ist insofern konsequent, da bei festen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem sol...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auseinanderfallen von steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung der Tätigkeit

Rz. 1026 Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Selbstständiger behandelt wird, von den Sozialversicherungsträgern aber als abhängig Beschäftigter angesehen wird, oder auch umgekehrt, dass ein freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Nichtselbstständiger angesehen wird, die Sozialversicherungsträger dies aber anders sehen. Selbst im Fall de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Rechtsweg

Rz. 853 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Übergreifende Checkliste für das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Eingliederung und/oder Vertragsabschluss

Rz. 1111 Nach st. Rspr. liegt eine Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an. Maßgebend ist, ob die zu verrichtend...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Persönliche Abhängigkeit

Rz. 882 Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung bleiben im Ergebnis die von der Rspr. der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien. Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsrechtes (= Beschäftigter) ist danach, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 21; BSG ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Vertrag als Ausgangspunkt – kein "Etikettenschwindel"

Rz. 893 Rechtlicher Ausgangspunkt der Prüfung, ob die Tätigkeit im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, sind die maßgeblichen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BSG v. 28.6.2022 – B 12 R 3/20 R, juris Rn 12; BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, Rn 22; BSG v. 27.4.2021 – B 12 R 16/19 R, juris Rn 14; BSG v. 7...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Durchführung

Rz. 895 Grundlage für die Beurteilung der Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit sind in erster Linie nicht die Bezeichnung als freier Mitarbeiter im Vertrag oder die Vertragsgestaltung, die die Parteien gewählt haben, oder die im Vertrag möglicherweise bezeichnete und gewünschte Rechtsfolge, sondern die tatsächlichen Umstände der Leistungserbringung (§ 611a Abs. 1 S. 6 ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Grenzfälle und Parteiwille

Rz. 897 Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht steht nicht zur vertraglichen Disposition der Beteiligten (vgl. BSG v. 23.1.2018 – B 12 KR 55/17 B, juris Rn 11). Der Wille der Beteiligten kann weder die Sozialversicherungsträger noch die Gerichte für die nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmende statusrechtli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer – erste und zweite Existenzgründung

Rz. 966 Das "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" hat einen Befreiungstatbestand für Existenzgründer geschaffen. Danach werden Personen in der Existenzgründungsphase für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit. Der Beginn des Drei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Sonderregelungen für Computerprogramme

Rz. 1106 Die §§ 69a ff. UrhG sehen Sonderregeln für den Urheberschutz von Computerprogrammen vor. Diese Vorschriften wurden zunächst in Umsetzung der EG-Richtlinie v. 14.5.1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen durch das 2. Gesetz zur Änderung des UrhG v. 9.6.1993 (BGBl I 1993, 910) neu geregelt. Am 4.6.2021 wurden sie mit dem Gesetz zur Anpassung des Urheberrecht...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 974 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber (vgl. zu den Konsequenzen im Fall einer Arbeitgeberinsol...mehr