Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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§ 16 Vertragstypen / H. Verträge mit freien Mitarbeitern/Solo-Selbstständigen (Dienst-/Werkverträge) – Abgrenzung zu scheinselbstständigen Arbeitnehmern und sog. selbstständig Tätigen/arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen

I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Ersche...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 9. Verfahrensfragen

Rz. 152 Bevor der Werkvertrag durchgeführt werden kann, muss das ausländische Unternehmen der zuständigen Arbeitsagentur eine Kontingentbestätigung, den Werkvertrag, das Leistungsverzeichnis bzw. die Leistungsbeschreibung mit genauen Angaben über das zu verrichtende Werk (Stückzahlen/Einzel-/Gesamtpreis) sowie eine Erklärung zum Werkvertrag über die Lohn- und Arbeitsbedingun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Arbeitsmittel des Auftraggebers – PC-Arbeitsplatz u.a.

Rz. 793 Stellt der Auftraggeber die wesentlichen Arbeitsmittel, ohne die die Tätigkeit nicht ausgeführt werden kann, ist grundsätzlich von abhängiger Beschäftigung auszugehen. Ein Mitarbeiter, der für seinen Auftraggeber von 7.30 bis 17.00 Uhr arbeitet, und über einen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten PC-Arbeitsplatz mit persönlicher Nutzerkennung Zugang zu den Einga...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit

Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen k...mehr

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§ 16 Vertragstypen / q) GmbH-Gründung mit Selbstüberlassung

Rz. 807 Überlässt ein Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH im Wege der Selbstüberlassung sich selbst an ein Unternehmen, für das er sodann in weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit tätig wird, stellt sich die Frage nach einem möglichen Rechtsmissbrauch. Der Verdacht rechtsmissbräuchlicher Gestaltung liegt nahe, wenn ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / o) Kombination Miet-/Dienstvertrag

Rz. 804 Ein unter Wiederholung des Gesetzeswortlautes formulierter schriftlicher Handelsvertretervertrag i.V.m. einem "Mietvertrag" für die zeitlich festgelegte Mindestnutzungsdauer von Schreibtisch, Stuhl und Telefon kann nach dem wirklichen Geschäftsinhalt ein Arbeitsvertrag sein (vgl. LAG Hamm v. 3.4.2007 – 19 Sa 2003/06 1 EUR Mietgebühr/Tag für die Zurverfügungstellung d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / i) Einsatz von Hilfskräften

Rz. 796 Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, liegt regelmäßig kein Arbeitsverhältnis vor (vgl. BAG v. 12.12.2001 – 5 AZR 253/00, NZA 2002, 787 = DB...mehr

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§ 16 Vertragstypen / j) Dienste höherer Art

Rz. 797 Ein Arbeitsverhältnis kann auch bei Diensten höherer Art (vgl. auch die diesbezügliche Rspr. des BSG v. 28.6.2022 – B 12 R 3/20 R juris Rn 11 m.w.N.; BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R, juris Honorarärzte; sowie Rittweger, NJW 2022, 2439, 2441 zu hoch qualifizierten IT-Beratern und IT-Spezialisten) gegeben sein, selbst wenn dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Ges...mehr

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§ 16 Vertragstypen / m) Art der Vergütung (Stundenhonorar)

Rz. 802 Nach der Rechtsprechung des 9. Senats des BAG spielt die Art der Vergütung für die Abgrenzung verschiedener Vertragstypen keine Rolle, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Leistungen weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt. Im Streitfall wertete das BAG das Beziehen eines Festgeha...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Grenzfälle und Parteiwille

Rz. 787 Lediglich in Grenzfällen, in denen nach den objektiven Gegebenheiten für die Rechtsbeziehungen der Parteien ein Arbeitsverhältnis ebenso geeignet erscheint wie ein Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter, ist dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien der Vorrang bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit als abhängige Tätigkeit einzur...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanzen

Rz. 792 Die Tatsacheninstanzen verfügen nach der Rechtsprechung des BAG bei der Prüfung des Arbeitnehmerstatus über einen weiten Beurteilungsspielraum (vgl. BAG v.30.11.2021 – 9 AZR 145/21, juris Rn 41). Ihre Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssät...mehr

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§ 16 Vertragstypen / n) Nebenberufliche Tätigkeit/Auftragsspitzen

Rz. 803 Für eventuell notwendige zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen, die vielleicht nur für kurze Zeit benötigt werden, gelten keine anderen Abgrenzungsgrundsätze (Reufels, in: GmbH-Handbuch, Teil IV, 1. Abschnitt, Rn 64 nebenberufliche Tätigkeit). Der Umstand, dass diese Mitarbeiter nur für begrenzte Zeit oder nebenberuflich oder nur zeitlich gering beansprucht wer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / r) Gleichzeitig Arbeitnehmer und Selbstständiger mit demselben Arbeitgeber/Auftraggeber – Mischform

Rz. 808 Das BAG hatte über die gegenwartsbezogene Feststellungsklage einer Musikschullehrerin zu entscheiden, die für das beklagte Land gleichzeitig zum einen im Rahmen eines (Teilzeit-) Arbeitsverhältnisses als Musikschullehrerin und zum anderen aufgrund eines Dienstvertrages/Honorarvertrages als Musikschullehrerin tätig war. Unabhängig davon, ob die Musikschullehrerin Unte...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 16 Vertragstypen / p) Umgestaltung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter

Rz. 805 Die Vertragsparteien können ein Arbeitsverhältnis aufheben und vereinbaren, es als "Freies Mitarbeiterverhältnis" fortzusetzen, soweit die Voraussetzungen echter Selbstständigkeit erfüllt werden. Eine bloß andere Bezeichnung reicht nicht aus. Schwierig ist die Abgrenzung bei einer inhaltlich unveränderten Tätigkeit. Das LAG Düsseldorf kam im Fall eines früheren Arbei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Gesamtwürdigung/Gesamtbild und typisierende Betrachtungsweise

Rz. 789 Nach st. Rspr. ist die – nunmehr in § 611a Abs. 1 S. 4 BGB aufgenommene – Frage, wer Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, letztlich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (vgl. OLG München v. 20.3.2014 – 7 W 315/14; LSG Hessen v. 17.12.2009 – L 8 KR 245/07; BAG v. 19.11.1997 – 5 AZR 653/96, DB 1998, 624 = NZA 1998, 364; BAG v. 9.5.1996, DB 1996, 2033...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Außenauftritt – Visitenkarten/Laptop/E-Mail-Account/Tagessätze – Unterscheidbarkeit zu fest angestellten Arbeitnehmern

Rz. 794 Der Außenauftritt unter dem Logo/Brand des Auftraggebers in Kombination mit der Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers stellen gewichtige Indizien für die Annahme eines Arbeitnehmerstatus dar (vgl. LAG Hamm v. 14.5.2012 – 2 Ta 668/11). Dies ist vor allem dann praxisrelevant, wenn die "Freien Mitarbeiter" mit Laptop und Visitenkarten des Auftraggebers ausgerüste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / k) Zeitliche Weisungsabhängigkeit/ständige Dienstbereitschaft/Dienst- und Einsatzpläne

Rz. 798 Ein zentrales Kriterium für die Arbeitnehmereigenschaft ist nach der Rspr. des BAG die erwartete ständige Dienstbereitschaft bzw. das Aufführen in Dienstplänen oder Einsatzplänen (vgl. BAG v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, juris). Denn der Umstand, dass der Mitarbeiter in einem Dienstplan aufgeführt ist, ist ein starkes Indiz dafür, dass er sich diesem auch unterwirft und...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Beweislast für eine abweichende tatsächliche Durchführung

Rz. 785 Die Beweislast für eine vom Vertragswortlaut abweichende tatsächliche Durchführung hat diejenige Partei, die sich darauf beruft. Trägt der Arbeitgeber vor, bei dem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft i.S.v. § 117 BGB gehandelt, in Wirklichkeit läge ein Freies-Mitarbeiter-Verhältnis vor, das auch in tatsächlicher Hinsicht so durchgeführt worden sei, so t...mehr

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§ 16 Vertragstypen / s) Checkliste Arbeitsrecht mit Erläuterungen

Rz. 809 Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Freier-Mitarbeiter-Eigenschaft sind in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Dienste weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt (vgl. BAG v. 27.6.201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / l) Dauerrechtsverhältnis – Rahmenverträge – Arbeit auf Abruf

Rz. 799 Gerade das Recht der selbstständigen Leistungserbringung kennt Rahmenverträge, in denen die Vertragsparteien lediglich die grundsätzliche Ausgestaltung ihrer Geschäftsbeziehung regeln. Die konkrete Leistungserbringung, wie die Übersetzungen von Schriftstücken, regeln dann Einzelverträge. Der 9. Senat des BAG hat mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstst...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Haftung des Leiharbeitnehmers und Haftungsprivileg bei Schädigungen im Entleiherbetrieb

Rz. 1844 Für den Leiharbeitnehmer gelten die allgemeinen Grundsätze zur arbeitsrechtlichen Haftungsmilderung ggü. dem Verleiher auch, wenn er bei seiner Tätigkeit im Entleiherbetrieb Schäden verursacht, die im Außenverhältnis dem Verleiher aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages angelastet werden (Auswahlverschulden nach § 831 BGB ). Rz. 1845 Bei Schlechtleistung im Ent...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Muster – Freier Mitarbeiter Vertrag

Rz. 1436 Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Anm.: Den Vertrag als Freier-Mitarbeiter-Vertrag bezeichnen, um den Willen der Vertragsparteien zu bekunden.) Freier-Mitarbeiter-Vertrag zwischen der Fa. _________________________ _________________________ (Adresse) – im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt – und Herrn/Frau __________________...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 8. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in bestimmten Branchen

Rz. 148 Bei der Erbringung von Dienstleistungen aus den Beitrittsstaaten ist allerdings der Einsatz von sonstigen aus den Beitrittsstaaten stammenden Mitarbeitern eines Unternehmens mit Sitz in den Beitragsstaaten durch die Übergangsregelung im Beitrittsvertrag in einigen Dienstleistungssektoren begrenzt. Dies betrifft vor allem das Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 3 Anmerkung:

Eine ausführliche und sehr gut begründete Entscheidung, die alle entscheidungserheblichen Probleme anspricht. Mit diesem Beschluss ist eine in der Praxis des Kostenfestsetzungsverfahrens seit vielen Jahren umstrittene Frage geklärt. Geht es im Kostenfestsetzungsverfahren um die Kosten für die Einschaltung eines Terminsvertreters, wird die Praxis im Regelfall mit zwei untersch...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit

1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch al...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgebe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV (Abgrenzungskriterien zur selbstständigen Tätigkeit)

aa) Weisungsgebundenheit und Eingliederung Rz. 878 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" wurde klargestellt, dass die wesentlichen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Die sozialversicherungsrechtliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Steuerrecht – "Steuerliche Scheinselbstständigkeit"

a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Individualarbeitsrecht

aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus gem. § 7a SGB IV

a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Status...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Kollektivarbeitsrecht

aa) Neuwahl des Betriebsrats Rz. 866 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die sog. Freien Mitarbeiter/Scheinselbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtig...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Rechtzeitigkeit des Anfrageverfahrens/Beginn der Versicherungspflicht/Fälligkeit

aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeitsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen – Abgrenzung Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Höhe der Rentenversicherung

Rz. 964 Die Höhe wird grds. entsprechend den üblichen Regeln, die für die Rentenversicherung versicherungspflichtiger Selbstständiger aufgestellt sind, berechnet. Danach bestimmt § 165 SGB VI, welche Einnahmen beitragspflichtig sind.mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Steuerrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Übereinstimmungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs? Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens eine...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht – "arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Individualarbeitsrecht aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kün...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Untätigkeitsklage

Rz. 942 Eine Klage auf Erlass der Entscheidung ist abweichend von § 88 Abs. 1 SGG, wonach die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes zulässig ist, bereits nach Ablauf von drei Monaten zulässig (vgl. § 7a Abs. 6 S. 3 SGB IV).mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter folgenden Voraussetzungen ein:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Teilnehmerkreis

Rz. 494 Teilnahmeberechtigt am System des betrieblichen Vorschlagswesens sind in jedem Fall alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG . Rz. 495 Nicht erfasst werden die folgenden Personenkreise:mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Feststellung des Status der "Selbstständig Tätigen"

Rz. 961 Der Status des Selbstständig Tätigen kann dadurch festgestellt werden, indem der Selbstständige selbst seinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung – als ausschließlich zuständige Stelle für selbstständig Tätige i.S.v. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI – anzeigt. Seit der ab 1.1.1999 bestehenden Rechtslage überprüft die Deutsche Rentenversicherung dann ihrerseits durch Übe...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Befreiungsmöglichkeiten für "Selbstständig Tätige"

Rz. 965 Für selbstständig Tätige gem. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI gibt es verschiedene Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. aa) Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer – erste und zweite Existenzgründung Rz. 966 Das "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" hat einen Befreiungstatbestand für Existenzgründer geschaffen. Danach werden Personen ...mehr