Fachbeiträge & Kommentare zu WEG-Verwalter

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.4.2 Kredit Plus 358

Für den Kredit Plus 358 gelten deutlich engere Voraussetzungen, denn nur Privatpersonen, die sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllen, sind antragsberechtigt: Vorliegen einer gültigen Zuschusszusage (KfW) oder eines Zuwendungsbescheids (BAFA) Eigentümer eines Einfamilienhauses oder von Sondereigentum in einer WEG Selbstnutzung als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz Haushaltsjah... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.4 Wer kann Anträge stellen?

Neben Unternehmen sind auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Wohnungseigentum Handelt es sich um eine Maßnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum, ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Auftraggeberin möglich. In... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5 IFB-WEGfinanz

Die IFB bietet Wohnungseigentümergemeinschaften ein vereinfachtes Verfahren zur Nutzung von zinsvergünstigten IFB-Krediten zur Finanzierung von Modernisierungsarbeiten. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen wollen... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Die SIKB bietet Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zinsgünstige Darlehen für Modernisierungen und Sanierungen am gemeinschaftlichen Gebäudebestand. Das Programm ist unter dem Menüpunkt "Modernisieren/Sanieren" auf der SIKB-Website zu finden. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Anträge sind unter Einbindung des WEG-Verwalters zu ... mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Verwalter An Hausverwalter dürften zweifellos strengere Sorgfaltsmaßstäbe zu stellen sein als an die privaten Eigentümer. Insoweit ist die seit 1.8.2018 bestehende Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienv... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Keine Maklerprovision für H... / 4 Die Entscheidung

Keine Maklerprovision für Hausverwalter Die Verwalterin kann für die Vermittlung der Mietverträge keine Provision verlangen und muss das gezahlte Honorar zurückzahlen. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG. Danach steht einem Wohnungsvermittler kein Provisionsanspruch zu, wenn ein Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist. BGH entsc... mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Vormund, Pfleger, Betreuer, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter und WEG-Verwalter

Rz. 51 Ein Vormund, ein Pfleger oder ein Betreuer haben ihre Vertretungsmacht dem Notar durch Vorlage ihrer Bestellungsurkunde nachzuweisen. Ist Vormund das Jugendamt, so ergibt sich die Vertretungsmacht des Jugendamtes aus der Bescheinigung des Familiengerichts nach § 168b Abs. 2 FamFG. Das Jugendamt überträgt die damit verbundenen Aufgaben auf einzelne seiner Beamten oder ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Bescheinigung über die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht (§ 21 Abs. 3 BNotO)

Rz. 9 Mit dem Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26.6.2014[18] wurde in § 21 Abs. 3 BNotO nach der Registerbescheinigung auch die notarielle Bescheinigung über die rechtsgeschäftlich begründete Vertretungsmacht eingeführt (zur Vollmachtsbescheinigung § 12 BeurkG Rdn 37; insgesamt zu Vertretungsbescheinigungen § 12 B... mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic... mehr

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Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 8 Verwalter als Makler

Verwalter können sich unbedenklich auch als Makler betätigen. 2 Aspekte sind allerdings zu beachten, wenn Verwalter auch als Makler tätig sind: Sie benötigen neben der Gewerbeerlaubnis als Verwalter auch eine solche als Makler nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Sie sind nicht nur 20 Stunden im 3-Jahreszeitraum weiterbildungsverpflichtet, sondern 40 Stunden, da sie je 20 Stunden Wei... mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Entscheidungskompetenz (§ 27 Abs. 1 WEG)

1 Abschluss von Verträgen Nach der Gemeinschaftsordnung ist der Verwalter berechtigt, Versicherungsverträge abzuschließen, ist das in Ordnung? Ja. Selbstverständlich können die Wohnungseigentümer für ihr Verhältnis untereinander vereinbaren, dass die Verwaltung für sie über den Abschluss von Versicherungsverträgen bestimmt. Benötige ich einen Beschluss für Dacharbeiten, die... mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 3 Vergütung und Kosten

Für die Vergütung des Verwalters gibt es weder eine Gebührenordnung noch sonstige gesetzliche Vorschriften. Hinweis Vergütung frei vereinbar Sie unterliegt der freien Vereinbarung und beträgt üblicherweise bei Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ca. 18 bis 28 EUR pro Wohneinheit und Monat, ca. 3 bis 5 EUR pro Garage/Stellplatz und Monat; bei Verwaltung des Sondereigent... mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / Zusammenfassung

Überblick Auch wenn Anlage 1 (zu § 1 Satz 1 ZertVerwV), die die Prüfungsgegenstände für die IHK-Zertifizierungsprüfung im Einzelnen aufführt, bauliche Veränderungen nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen bezüglich der Besonderheiten bei Beschlüssen über bauliche Veränderungen nennt, sind diese doch essenziell für das Wissen und Handeln eines WEG... mehr

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Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Buchführung für die WEG-Verwaltung

Rz. 207 Ein Verwalter, der gewerbsmäßig WEG-Verwaltung betreibt, ist nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung für seinen eigenen Geschäftsbetrieb verpflichtet (auch bezeichnet als Finanz- oder Geschäftsbuchführung oder financial accounting). Die betriebliche Buchführung dokumentiert durch die Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle die Tätigkeit eines Unternehmens und ermö... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) CO2-Kosten bei der Kostenverteilung

Rz. 160 Auch die CO 2 -Kostenanteile müssen zumindest mittelbar berücksichtigt werden. Das CO2-Aufteilungsgesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude mit Heizungen, die fossile Brennstoffe (also insbesondere Kohle, Öl und Gas) verfeuern oder über Fernwärmenetze versorgt werden, die solche Brennstoffe (aber auch z.B. Abfälle) zur Wärmeerzeugung nutzen.[531] Dies betrifft die Anb... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Wichtiger Grund

Rz. 40 Die Veräußerungszustimmung darf gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 WEG nur aus wichtigen Gründen versagt werden.[149] Bei einem wichtigen Grund handelt es sich um in der Person des Erwerbers (nicht des Veräußerers) oder dessen Umfeld liegende und durch konkrete Anhaltspunkte belegte Umstände, wonach der Erwerber aufgrund seiner wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nich... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Buchführungssystem

Rz. 215 Für die Einnahmen-Ausgabenrechnung des WEG-Verwalters ist die einfache Buchführung ausreichend.[576] Eine doppelte Buchführung ist nicht vorgeschrieben.[577] Bei der einfachen Buchführung, die heute handelsrechtlich nicht mehr zulässig ist, werden Einnahmen und Ausgaben buchmäßig nur auf Bestandskonten festgehalten. Die Ermittlung des Periodenerfolgs erfolgt durch ei... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Zurückbehaltungsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Hausgeldansprüchen... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Haftungsfragen im Wohnungse... /   Verwalterhaftung

Birgt die Unterbreitung von Beschlussvorschlägen Haftungsrisiken? Ja! Dennoch ist die Verwaltung als Organ der GdWE nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, den Wohnungseigentümern in der Versammlung Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Werden solche bereits mit der Ladung zur Versammlung angekündigt, sollte darauf hingewiesen werden, dass sich der Beschlusstext nach der... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. Überblick Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab. mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XI. Wohngeldzahlungspflicht des Zwangsverwalters

Rz. 95 Der Zwangsverwalter hat die seit Beschlagnahme fällig gewordenen, laufenden Wohngeldbeiträge sowie den letzten vor der Beschlagnahme fällig gewordenen Beitrag (siehe § 13 Abs. 1 S. 1 ZVG) unabhängig vom Teilungsplan zu begleichen (§ 156 Abs. 1 S. 2 ZVG). Das nach Beschlagnahme fällig werdende Wohngeld gehört trotz der dogmatisch missglückten Regelung des § 156 Abs. 1 ... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 7. Bezeichnung des Gläubigers

Rz. 33 Im Vollstreckungsantrag muss die Bezeichnung des Gläubigers mit dessen Bezeichnung im Titel übereinstimmen. Die korrekte Bezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ergibt sich aus § 9a Abs. 1 S. 3. Der WEG-Verwalter ist anders als nach früherem Recht als gesetzlicher Vertreter der GdWE (§ 9b Abs. 1 S. 1) einzutragen. Rz. 34 Bei Alt-Titeln wegen Wohngeldforderunge... mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Zwangsvollstreckung (Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung)

Rz. 81 Es findet aus vorläufig vollstreckbaren oder erst aus rechtskräftigen Entscheidungen die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO statt. Ergänzend kann auf die Ausführungen im Kapitel "Zwangsvollstreckung" verwiesen werden. Ansonsten ist auf folgende aktuelle und praxisrelevante Punkte hinzuweisen:[196] Der BGH[197] hatte es zugelassen, dass eine Zwangshypothe... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Bauträger B-GmbH & Co. KG (B-KG) erwirbt ein Grundstück (bebaut und z.T. vermietet oder auch unbebaut), auf dem sie 100 Eigentumswohnungen schaffen will, um diese dann zu veräußern an die Erwerber E 1 bis E 100. Die B-KG möchte anwaltliche Beratung darüber, worauf bei der Gestaltung der Teilungserklärung (TE) mit Gemeinschaftsordnung (GO) zu achten ist, welche Regel... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes GdWE der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter der Firma _________... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.18: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _________________________ der GdWE _________________________-Straße in _________________________, vertreten durch den WEG-... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.9: Verwalterbestellung nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 2 und § 44 Abs. 2 WEG An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger –... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Verwalter V ist als WEG-Verwalter der GdWE XY bestellt. Der Verwaltervertrag ist auf fünf Jahre abgeschlossen, von denen erst zwei verstrichen sind, und seine vorzeitige Beendigung ebenso wie (laut TE) die Abberufung ist auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt. Auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen die Eigentümer mit 20 zu 5 Stimmen die sofort... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum)

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.3: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG der GdWE _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter _________________________, – Klägerin – Prozessbev... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 4. Muster: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer

Rz. 48 Zum Negativbeschluss vgl. Wenzel, ZMR 2005, 413. Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.12: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 A... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / d) Muster: Notverwalterbestellung

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.10: Verwalterbestellung; Beschlussersetzung An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Klage auf Verwaltervergütung

Rz. 47 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.11: Klage auf Verwaltervergütung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des WEG-Verwalters _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – gegen die GdWE _________________________ vertreten ... mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Erhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfallende Kosten stets unmittelbar und formlos auf alle Miteigentümer ve... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erfüllungsgehilfen.

Rn 106 Der Vermieter muss sich nach § 278 das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, zB der Post, zurechnen lassen (BGH ZMR 17, 303 Rz 40; NJW 09, 2197 Rz 13). Der WEG-Verwalter ist – ist er nicht Sondereigentumsverwalter (BGH ZMR 17, 303 Rz 45) – kein Erfüllungsgehilfe des vermietenden Wohnungseigentümers (BGH ZMR 17, 303 Rz 42). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Die Kündigung durch Dritte, insb Vertreter.

Rn 11 Bei juristischen Personen sowie rechtsfähigen Handelsgesellschaften kann die Kündigung durch die vertretungsberechtigten Organe ausgesprochen werden. Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten ist zu beachten, dass die Vollmacht grds nicht formbedürftig ist und sich etwa aus der Prokura oder Generalvollmacht des Kündigenden ergeben kann. Wenn dem Empfänger die Bevo... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 54 Organe sind der Vorstand des rechtsfähigen Vereins (§ 26 II), der Stiftung (§ 86 aF, ab 1.7.23 § 84 II), der Genossenschaft (§ 24 I GenG) und der AG (§ 78 AktG) sowie der Geschäftsführer der GmbH (§ 35 GmbHG). Zu den Organen der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts s Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 27 ff. Um Organschaft handelt es sich auch bei der Vertretu... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 2 Dem Verbot des § 181 unterliegen neben dem rechtsgeschäftlichen auch der gesetzliche (BGHZ 50, 8, 10f) und der organschaftliche (BGHZ 56, 97, 101) Vertreter. Auf die Verwalter fremden Vermögens (s § 164 Rn 14) und den WEG-Verwalter (vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft KG NJW-RR 04, 1161, 1162 [KG Berlin 03.02.2004 - 1 W 244/03]... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957), auch Eigenbelege (s.a. BTDrs 20/11306, 100). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Z... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ... mehr