Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerliche Aspekte

Rz. 162 [Autor/Zitation] Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften ist für den § 5 Abs. 1 öEStG-Ermittler grds. für die steuerrechtliche Gewinnermittlung maßgeblich. Rz. 163 [Autor/Zitation] Fremdwährungsforderungen sind mit dem Kurswert im Zeitpunkt der Anschaffung (Entstehung) der Forderung zu bewerten; ist der Kurswert am Bilanzstichtag niedriger, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einzelzuständigkeit (sachliche, örtliche)

Rz. 8 [Autor/Stand] Die FinB, der die Zuständigkeit aufgrund des Zusammenhangs zuwächst, muss funktionell (i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO, vgl. die Erl. dort) und sachlich (i.S.d. § 387 AO) zur Verfolgung des Gesamtkomplexes und örtlich (i.S.d. § 388 AO) bzgl. einer Strafsache zuständig sein. Rz. 9 [Autor/Stand] Für eine der zusammenhängenden Strafsachen muss die örtliche Zust...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 46 [Autor/Zitation] Mit dem Begriff des Vorratsvermögens verweist § 256 Satz 1 auf § 266 Abs. 2 B.I. und erfasst die dort genannten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Nr. 1), unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen (Nr. 2) sowie fertigen Erzeugnisse und Waren (Nr. 3). Die von § 266 Abs. 2 B.I.4. ebenfalls dem Vorratsvermögen zugeordneten geleisteten Anzahlungen kom...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Begriff des Erfüllungsbetrags

Rz. 114 [Autor/Zitation] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebracht werden muss (Gesetzentwurf BilMoG, BT-Drucks. XVI/10067, 52). Er könnte deshalb auch als "Wegschaffungsbetrag" bezeichnet werden. Der dem Unternehmen zugeflossene Betrag (Verfügungsbetrag oder Ausgabebetrag) ist ohne Bedeutung. Vor BilMoG waren Verbindlichkeiten zu ihre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 97 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG formuliert drei Tatbestandsvoraussetzungen: Es müssen Zölle und Verbrauchsteuern vorliegen, die als Aufwand berücksichtigt worden sind. Sie müssen auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen. Rz. 98 [Autor/Zitation] Zölle sind Eingangs- und Ausgangsabgaben, die nach Maßgabe des Zoll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Wertpapierleihe/Sachdarlehen

Rz. 275 [Autor/Zitation] Während Pensionsgeschäfte rechtlich als Kauf mit fester Rückkaufsvereinbarung auf Termin (echtes Pensionsgeschäft) bzw. als Kauf mit Rückkaufsrecht (unechtes Pensionsgeschäft) ausgestaltet sind, handelt es sich bei den als Wertpapierleihe bezeichneten Geschäften um Darlehen iSd. § 607 BGB (vgl. Hennrichs in BeckOGK HGB, § 246 Rz. 180 [3/2023]; Weber-G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Folgebewertung

Rz. 103 [Autor/Zitation] Da es sich bei Vorratsbeständen nicht um Vermögensgegenstände in fremder Währung handelt, kommt bei der Folgebewertung § 256a grds. nicht zur Anwendung. Insofern stellt sich auch nicht die Frage, ob es sich insoweit um Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger handelt und damit § 256a Satz 2 zur Anwendung kommen könnte (s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Aufgabenverteilung in der Ehe

Rz. 94 Der Anspruch auf den Erhalt eines Beitrages zum Familienunterhalt besteht zwischen den Eheleuten gegenseitig.[116] Daher ist nach § 1360 BGB jeder Ehegatte zugleich Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter. Rz. 95 Der Anspruch umfasst die Bedürfnisse der gesamten Familie einschließlich der Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ergibt sich jedoch ausschli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Absicherbare Risiken

Rz. 62 [Autor/Zitation] Bei der zu bildenden Kombination aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument muss ex ante von einer hinreichenden Risikokompensation ausgegangen werden können. Dies erstreckt sich jedoch nur auf das abgesicherte Risiko hinsichtlich Art und Volumen sowie auf den Absicherungszeitraum. Rz. 63 [Autor/Zitation] Bezüglich der abzusichernden Risiken gibt § 254 v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zusammengesetzte Güter, Sachgesamtheiten

Rz. 55 [Autor/Zitation] Ebenso wie einzelne Rechte sind auch Sachen (körperliche Gegenstände, § 90 BGB) idR selbständige Vermögensgegenstände. Werden sie jedoch durch (feste) Verbindung (zB Einbau) oder Verarbeitung Teil einer größeren Funktionseinheit, in der sie ihre Einzelveräußerbarkeit oder -verwertbarkeit verlieren (zB als Gebäude- oder Maschinenbestandteile), so bildet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Unternehmensintern anfallende Anschaffungsnebenkosten

Rz. 75 [Autor/Zitation] Bei unternehmensintern anfallenden Aufwendungen kommt der in Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebenen Beschränkung auf Einzelkosten besondere Bedeutung zu (vgl. Böcking/Gros/Wirth in EBJS[4], § 255 HGB Rz. 15). In den Gesetzesmaterialien wird hierzu ausgeführt, dass "aus Vereinfachungsgründen eine Erfassung der mit dem Anschaffungsvorgang zusammenhängenden Aufwe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Dauerschuldverhältnisse

Rz. 284 [Autor/Zitation] Die erläuterten Grundsätze gelten auch für drohende Verluste aus sonstigen schwebenden Geschäften, insbes. aus Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Pacht-, Leasing-, Darlehens-, Arbeits-, Dienst-, Sukzessivlieferungs- sowie Versicherungsverträge (Hartung, BB 1988, 2138; Euler, ZfbF 1990, 1036, 1054). Sind künftige Leistungen und Gegenleistungen nicht m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inventurauswertung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Soweit keine laufende Bestandsführung vorliegt, sind die Ergebnisse der in diesem Fall erforderlichen körperlichen Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag auf die Bestandskonten zu übernehmen. Existiert eine laufende Bestandsführung (Lagerbuchführung), so dient die körperliche Bestandsaufnahme der Verifikation der Buchbestände; diese sind deshalb mit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 163 [Autor/Zitation] Da § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG im Wesentlichen wörtlich der handelsrechtlichen Regelung des § 256 Satz 1 entspricht, gilt hier – cum grano salis – das zur Auslegung des Handelsrechts Gesagte (vgl. Hüttemann/Meinert, IFSt-Schrift Nr. 486, 76 f.). Rz. 164 [Autor/Zitation] Voraussetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG ist zunächst eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. "Ausnahmen" vom Niederstwertprinzip

Rz. 756 [Autor/Zitation] Wie bei der Ermittlung der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (vgl. Rz. 264 ff.) werden niedrigere Werte dann nicht berücksichtigt, wenn aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gegebenheiten eine Verlustentstehung ausgeschlossen ist. Dies ist grds. anzunehmen, wenn erwartete Verkaufserlöse aufgrund bindender Abnahmeverpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei den Tatbestandsalternativen des § 381 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO kommen als Täter nur diejenigen Personen in Betracht, die Normadressaten der besonderen Pflichten, die nach den das Bußgeldblankett ausfüllenden verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften auferlegt werden (s. dazu Rz. 19 ff.), sind. Insoweit ist § 381 AO ein Sonderdelikt [2]. Täter einer Zuwider...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Börsenkurs und Marktpreis

Rz. 554 [Autor/Zitation] Der beizulegende Zeitwert ist ein Verkehrswert, bei dessen Ermittlung nicht auf die Nutzungsmöglichkeiten im konkreten Unternehmen abgestellt wird (vgl. Dokalik in U. Torggler3, § 189a Rz. 19; wohl ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 402, "marktnahe und objektive Wertermittlung"). In § 189a Z 4 öUGB wird als Wertmaßstab der Börsenkurs und Marktpreis erwäh...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ermittlung des Endkonsolidierungsergebnisses

Tz. 353 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zu ermittelnde Endkonsolidierungsergebnis entspricht regelmäßig nicht dem Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens im Einzelabschluss, der mittels des IFRS-Abschlusses II des Mutterunternehmens in den Summenabschluss eingeht. Der zT große Unterschied resultiert daraus, dass die Beteiligung im Einzelabschluss abweichend zu Anschaffungsko...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Unmöglichkeit des Zugangs zum früher ausgeübten Beruf

Rz. 36 Die Unterhaltsberechtigte trägt vor, sie könne nicht mehr in ihrem früher ausgeübten Beruf tätig werden. Rz. 37 Praxistipp Die Darlegungslast für die Behauptung, ein Zugang zum früher ausgeübten Beruf sei nicht mehr möglich, trägt die Unterhaltsberechtigte. Eine solche Unmöglichkeit kann sich ergebenmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lifo-Methode (last in – first out)

Rz. 202 [Autor/Zitation] Beim Lifo-Verfahren wird unterstellt, dass aus letzten Zukäufen stammende Gegenstände als erste wieder abgefasst bzw. verbraucht werden. Dabei setzt sich der Endbestand aus den Teilen des Anfangsbestands zusammen, vorausgesetzt, das Lager wurde nicht zur Gänze geleert (Rz. 84). Folglich steht das Lifo-Verfahren bei steigenden Preisen in einem Spannung...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Rz. 1559 Bei der Frage, ob Verbindlichkeiten vom verfügbaren Einkommen der Eheleute abzuziehen sind, war früher zu unterscheiden, ob diese eheprägend waren oder nicht. Typisch eheliche Verbindlichkeiten warenmehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Umfassende Reform des Bilanzsteuerrechts: Zusammenführung der steuerlichen Bilanzierungsarten und Stärkung der Maßgeblichkeit

Rz. 114 [Autor/Zitation] Spricht man in Österreich von der "Reform des Bilanzsteuerrechts", so betrifft dies nicht nur das Verhältnis von öUGB und öEStG zueinander, sondern zunächst einmal das öEStG selbst. Abseits der stärkeren Annäherung von öUGB und öEStG wird im Zusammenhang mit der Reform des Bilanzsteuerrechts auch stets die Modernisierung des steuerlichen Gewinnermittl...mehr

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ZErb 10/2023, Zur Irrtumsan... / 2 Anmerkung

Der Zustimmung Sielkers zu der Entscheidung des BGH zur "Irrtumsanfechtung bei der sog. 'lenkenden Ausschlagung" (BGH Beschl. v. 22.3.2023 – IV ZB 12/22, ZErb 2023, 297’ff., 300) möchte ich die vielleicht als respektlos zu wertende Möglichkeit entgegenstellen, dass der BGH in seinem Beschluss Wortlaut und Sinn des § 119 BGB nicht im Sinne einer "gerechten Lösung des Falles" ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, deren Bewertung und Berichtigung, insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung

Rz. 396 Forderungen aus Lieferung- und Leistungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, Damit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Realisationszeitpunkt bei Kaufverträgen

Rz. 218 [Autor/Zitation] Bei Kaufverträgen iSd. § 433 BGB richtet sich der Realisationszeitpunkt nach dem in § 446 BGB kodifizierten Gefahren- und Lastenübergang. Demnach gehen die Gefahren eines zufälligen Übergangs bzw. einer zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer auf diesen über; Gleiches gilt für die mit dem Gegenstand verknüpften Nutzung...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / II. Auswirkungen einer Selbstbelastung

1. Grundsätzlich Annahme von grober Fahrlässigkeit Das OLG hat – anders als das LG – grobe Fahrlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG verneint. Ein grob fahrlässiges Verhalten i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG liege vor, wenn der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme durch sein Verhalten herausgefordert habe. Er müsse in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die e...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 68 Die oben dargestellte Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile auf Entwicklungen und Umstände erst nach der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind. Denn diese Nachteile werden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Schwebende Beschaffungsgeschäfte

Rz. 274 [Autor/Zitation] Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Beschaffungsgeschäften über aktivierbare Vermögensgegenstände stellen grds. eine vorweggenommene (außerplanmäßige) Abschreibung dar (IDW RS HFA 4.30): Eine Passivierung ist verpflichtend, falls nach erfolgter Lieferung der Vermögensgegenstand bei erstmaliger Bilanzierung voraussichtlich außerplanmäß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode bei der Absicherung von Wertänderungsrisiken

Rz. 109 [Autor/Zitation] Die Einfrierungs- und die Durchbuchungsmethode werden zunächst für die Absicherung von Wertänderungsrisiken dargestellt. Im Fall zinstragender Komponenten ist dabei der Effektivitätsmessung entsprechend (vgl. Rz. 83) auf die Zeitwerte ohne Stückzinsen (clean price) abzustellen (vgl. Scharpf in HdR-E, § 254 HGB Rz. 298 [4/2018]). Der Veranschaulichung ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Auswirkungen der Bezifferung des Unterhaltes nach einem Auskunftsverlangen

Rz. 214 Probleme können sich in der Praxis dann ergeben, wenn der Unterhaltsberechtigte nach einem Auskunftsverlangen seinen Anspruch beziffert, dann aber später einen noch höheren Unterhaltsanspruch rückwirkend verlangt. Rz. 215 Beispiel Der Anwalt der Ehefrau fordert den Ehemann mit Schreiben vom 15.1.2022 – zugegangen am 18.1.2022 – zur Auskunft auf, da er Ehegattenunterha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 311 [Autor/Zitation] § 201 öUGB Allgemeine Grundsätze (1) Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. (2) Insbesondere gilt folgendes:mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 2 Gründe

II. Über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann entschieden werden. Gem. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 246 Abs. 1 Hs. 2 ZPO hatte der Senat mit Beschl. v. 16.6.2021 – X B 47/20 das Verfahren auf Antrag der Bevollmächtigten des V nach dessen Tod ausgesetzt. Mit Schreiben vom 9.9.2021 hat der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten sinngemäß die Aufnahme des Verfahrens er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zulässige Sicherungsinstrumente einschließlich Warenterminkontrakte (Satz 2)

Rz. 53 [Autor/Zitation] § 254 Satz 1 bestimmt (zunächst) nur Finanzinstrumente als zulässige Sicherungsinstrumente. Allerdings hat der Gesetzgeber den Rechtsbegriff des Finanzinstruments bewusst unbestimmt gelassen aufgrund "der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung … des Begriffs" (BR-Drucks. 344/08, 114; vgl. auch RefE BilMoG, 105). Damit ist offensichtlich die Möglichke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Antizipative Hedges

Rz. 114 [Autor/Zitation] Die Bilanzierung von Bewertungseinheiten im Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken erfolgt üblicherweise zunächst analog zur Bilanzierung bei Wertänderungsrisiken. Wegen der spezifischen Natur des Grundgeschäftes ist hierfür allerdings die Veränderung eines Zahlungsstroms als eine Wertänderung auszudrücken. Dies ist mit Implikationen verbunde...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 2. Angleichung des Betreuungsunterhalt verheirateter und nicht verheirateter Eltern

Neben der Änderung des Kindesunterhalts schlägt das Papier auch Änderungen im Betreuungsunterhalt vor. Betreuungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Elternteil dem anderen Elternteil zu erbringen hat, der wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren muss. Das geltende Recht behandelt getrennt lebende Eltern beim Betreuungsunterhalt ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Bürgergeld

Rz. 178 Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Praxishinweis Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Rz. 179 Leistungen von Bürgergeld haben einen Forderungsübergang nach § 33 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wandelbarkeit und Stichtagsprinzip

Rz. 1441 Grundsätzlich sind für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse die nachhaltig erreichten[1495] Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung maßgeblich. Rz. 1442 Allerdings prägen z.B. Einkommenserhöhungen nach der Trennung die ehelichen Verhältnisse dann nicht, wenn sie auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung (...mehr

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AGS 10/2023, Für die Genehm... / II. Erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die (teilweise) unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Voraussetzungen lagen nach Auffassung des OLG Dresden nur für einen Teil der umstrittenen ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Präklusion

Rz. 308 Nach § 238 Abs. 2 FamFG kann der Abänderungsantrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch – beim Versäumnisbeschluss – nicht möglich ist oder war. Wie § 767 Abs. 2 ZPO wird § 238 Abs. 2 FamFG als Präklusionsvorschrift zur Sicherung der Rechtskra...mehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung und Erfassung des anzusetzenden Betrags

Tz. 284 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Konzernabschluss sind Vermögenswerte, die unmittelbar aus Lieferungen oder Leistungen von einbezogenen Unternehmen beruhen, mit einem Wert anzusetzen, der den konzerneinheitlichen Bilanzierungsvorschriften gem. IFRS 10.19 entspricht. Dadurch können sich ggf. Unterschiede zum Wertansatz nach nationalem Recht ergeben. Die (Konzern-)Anschaff...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Korrektur der Nutzungsdauerschätzung

Rz. 576 [Autor/Zitation] Sollte sich im Laufe der Nutzung eines Anlagegegenstands herausstellen, dass die der Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungsdauer voraussichtlich nicht erreicht werden, wird (ursprünglich zu lang geschätzte Nutzungsdauer), so ist für die restliche Nutzungsdauer ein neuer Abschreibungsplan aufzustellen. Die Anpassung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn e...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 3 Anmerkung:

M.E hat das BAG zu Recht die Auffassung vertreten, dass der Erlass der beiden Teilkostenentscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 9.10.2018 und 20.12.2018 unzulässig war. In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch umstritten, welche Rechtsfolgen dies für das Kostenfestsetzungsverfahren hat. Auslegung der Kostenentscheidung Auch zweifelhafte, mehrdeutige oder missverständli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 448 [Autor/Zitation] Für die Aktivierung von Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten müssen sie in einem kausalen Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang und der Herstellung der Betriebsbereitschaft stehen (vgl. ErläutRV zum RLG, 1270 BlgNR 17. GP 50; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 88 f.). Es müssen inhaltlich Anschaffungskosten vorliegen, also Kosten, die als Ansc...mehr

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AGS 10/2023, Vergütungspfli... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Keine Kostenfreiheit Ausweislich des Gutachtenauftrages der Staatsanwaltschaft Potsdam ging es um verschiedene gebührenrechtliche Fragen, nämlich einmal, ob die Leistung des späteren Angeklagten als Beratungstätigkeit i.S.v. § 34 Abs. 1 RVG anzusehen sei, ob es sich bei der Beratung zur Scheidungsfolgevereinbarung um die...mehr