Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unterhaltssicherung durch Vermögen

Rz. 1803 Die Vorschrift über die nachhaltige Unterhaltssicherung durch Vermögen nach § 1577 Abs. 4 BGB regelt den Sonderfall, dass zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus dessen Vermögen nachhaltig gesichert ist. In solchem Fall bestand kein Unterhaltsanspruch, § 1577 Abs. 4 Satz 1 BGB. Fällt das Vermögen später, sei es verschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / e) Darlegungs- und Beweislast für die Haftungsquote

Rz. 918 Das volljährige Kind muss den Haftungsanteil des Elternteils, den es auf Barunterhalt in Anspruch nimmt, darlegen und beweisen.[1274] Etwas anderes gilt nur, wenn der Anspruch auf den Träger der Ausbildungsförderung (§ 37 BAföG) oder den Sozialleistungsträger (§§ 33 SGB II, 94 SGB XII) übergeht, dann trifft die Darlegungs- und Beweislast den Zessionar als Anspruchsin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 4. Adoption

Rz. 30 Kinder im Sinne der §§ 1601 ff. sind auch im Wege der Adoption angenommene. Die unterhaltsrechtlichen Vorschriften gelten gemäß den §§ 1754 Abs. 1, 1751 Abs. 4 und § 9 Abs. 7 LPartG auch für adoptierte Kinder. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gesetzlich gleichgestellt. Rz. 31 Hinweis Der Adoptivvater kann sich nicht wegen gravierender persönlicher Entfremdung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Verjährung

Rz. 634 Unterhaltsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 von drei Jahren (§ 197 Abs. 2). Solche die bei Titulierung bereits fällig waren, verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 635 Die Verjährung beginnt jeweils am Ende des Jahres (§ 199 Abs. 1). Rz. 636 Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen die Eltern ist nach § 207 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Kein Widerruf ... / III. Keine eigenständigen Verträge

Der Vortrag der Beklagten überzeugte das AG nicht. Sie meine, der spätere Abschluss einer Vergütungsvereinbarung ändere nichts daran, dass die ursprüngliche Beauftragung unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt sei und sie insoweit nicht belehrt worden sei. In diesem Fall wären zwar die ursprüngliche Beauftragung in Form des Anwaltsvertrags und die spätere Verg...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / II. BiRiLiG

Rz. 29 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG ist das Dritte Buch mW v. 1.1.1986 in das HGB eingefügt worden. Es bestand in dieser Ursprungsfassung nur aus den ersten drei Abschnitten. Durch dieses Gesetz waren drei europäische Richtlinien zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts umgesetzt worden, die 4. Richtlinie v. 25.7.1978 (sog. Bilanzrichtlinie), die 7. Richtlinie v. 13.6....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 4. Steuerermäßigungen

Rz. 969 ▪ Begrenzung des Tarifs bei Gewinneinkünften, § 32c EStG (nur VZ 2007) Von der "Reichensteuer" ausgenommen waren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, d.h. Gewinneinkünfte, weil diese nach Ansicht des Gesetzgebers mit einem spezifischen unternehmerischen Risiko behaftet sind. Aus diesem Grund war auch für diese Gewinneinkün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Reform des Unte... / Einführung

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern – und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen. Die Vorschläge zur Reform des Kindesunterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Definition des Mehrbedarfs

Rz. 1659 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Ehegatten aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den Elementarbedarf nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Elementarbedarf als unselbstständige Unterhaltsbestandteile geleistet werden müssen. Bei der Ermittlung des vertei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nachdem die Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten zunächst lediglich gesetzlich vorausgesetzt und durch die Finanzrechtsprechung geprägt waren (vgl. zur Rechtsentwicklung ausführlich bei Krumm in HKMS[3], § 255 HGB Rz. 7 ff.), fand eine gesetzliche Definition erstmals mit dem BiRiLiG mit Wirkung ab dem 1.1.1986 in das Handelsbilanzrecht Ein...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / IV. BilRuG

Rz. 31 [Autor/Zitation] Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) v. 23.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) diente der Umsetzung der Überführung der Bilanzrichtlinie in eine neue Jahresabschlussrichtlinie (RL 2013/34/EU v. 26.6.2013 v. 26.6.2013, ABl. EU 2013 Nr. L 182, 19). Die Veränderungen auf Richtlinienebene betrafen stärker das äußere und weniger das innere System. Die all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Sonderfall: Der quasi-nacheheliche Unterhaltsanspruch

Rz. 970 Einen Sonderfall bildet der quasi-nacheheliche Unterhaltsanspruch nach §§ 1933 S. 3, 1569 ff. BGB. Stirbt der Unterhaltsverpflichtete zum Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten, waren die materiellen Voraussetzungen[965] für die Scheidung der Ehe gegeben, hatte der Verstorbene die Scheidung beantragt oder nach Beantragung durch die Unterhaltsberechtigte der Scheidung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vereinbarung über die Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Rz. 837 Ist einem getrenntlebenden Ehegatten ausnahmsweise nicht zumutbar, seine Erwerbstätigkeit aufrecht zu erhalten, kann auch darüber eine Vereinbarung geschlossen werden. Das Interesse des nicht erwerbstätigen Ehegatten liegt darin, eine Sicherheit über die Dauer der eingetretenen Situation zu erlangen. Das Interesse des Unterhaltsverpflichteten kann in einer zeitlichen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Sittenwidrigkeit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / bb) Lebensversicherungen

Rz. 724 Die laufende Versteuerung nach geltendem Recht ist unter b) dargestellt (siehe Rdn 704 ff.). Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, waren gemäß § 20 Nr. 6 EStG mit ihren Zinsen und Gewinnanteilen nur dann steuerpflichtig, sofern die Lebensversicherung weniger als 12 Jahre bestand.) Wenn die Rechtsprechung des BGH[491] einen Veräußerungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 626 Arbeitnehmer i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 LStDV sind die Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Ein Dienstverhältnis liegt danach vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet, d.h. wenn er ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Pensionspläne und andere langfristige Mitarbeiterpläne

Tz. 190 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Pensionspläne sowie andere langfristige Mitarbeiterpläne, die in den Anwendungsbereich von IAS 19 fallen, sind vom Anwendungsbereich des IFRS 10 ausgeschlossen (IFRS 10.4A), dh., ein Investor muss einen im vollständigen oder mehrheitlichen Anteilsbesitz befindlichen Pensionsplan nicht konsolidieren. Ursprünglich war geplant, beitragsorientie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Erbrechtliche Folgen

Rz. 868 Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, "wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte". Dies führt bei der gesetzlichen Erbfolge zum Wegfall des Ehegattenerbrechts, im Falle der Errichtung von Testamenten (§§ 22...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorlage durch Dritte

Rz. 63 [Autor/Zitation] Echter Dritter ist jeder, der nicht Hauptpartei im Verfahren ist (Hofbauer in Jabornegg/Artmann2, § 213 Rz. 10). Diese sind nach § 308 öZPO unbedingt, aber nur dann vorlagepflichtig, wenn sie nach bürgerlichem Recht oder hinsichtlich gemeinschaftlicher Urkunden zwischen Beweisführer und Drittem vorlagepflichtig wären (Hofbauer in Jabornegg/Artmann2, § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unterhaltslasten

Rz. 1569 Unterhaltszahlungen sowohl für alle minderjährigen Kinder als auch nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB privilegierten volljährigen Kinder, unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches, stellen ehebedingte Verbindlichkeiten dar und sind zu berücksichtigende Abzüge. Rz. 1570 Dasselbe gilt für sonstige Unterhaltsberechtigte, für die bereits während bestehender Ehe Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 3. Härteausgleich, § 46 Abs. 3, 4 EStG, § 70 EStDV

Rz. 916 Hier sind zwei Grundfälle zu unterscheiden, und zwar: Danach gilt: Betragen die Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen waren, abzüglich der darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 EStG und § 24a S. 5 EStG insgesamt nicht mehr als 410 EUR, so wird de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Vorweggenommene Anschaffungskosten

Rz. 81 [Autor/Zitation] Vorweggenommene Anschaffungskosten sind solche, die der späteren Anschaffung des Wirtschaftsguts zugeordnet werden können; es muss ein Veranlassungszusammenhang bestehen. Bei vorweggenommenen Anschaffungskosten ist eine Abgrenzung zum sofort abzugsfähigen Betriebsaufwand besonders relevant, da sich vorweggenommene Anschaffungskosten auch als vergeblich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Zeitraum ab Trennung

Rz. 113 Teilweise wird bereits während der Zeit der Trennung schon eine solche unterhaltsrechtlich relevante Obliegenheit zum Abbau des Nachteils bejaht. Zitat OLG Frankfurt v. 26.1.2009 – 2 UF 253/08 [218] Wegen der neunjährigen Familienphase von Oktober 1982 bis 1991, lediglich unterbrochen durch eine einjährige Teilzeitbeschäftigung, sind der Beklagten sicherlich gewisse eheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Form der Erinn... / II. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG hat das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind, über Erinnerungen gegen den Gerichtskostenansatz des Kostenschuldners und der Staatskasse zu entscheiden. Nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG können Anträge und Erklärungen ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / d) Leistungsfähigkeit und Umgangskosten

Rz. 443 Dem minderjährigen Kind steht ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Ohne Bedeutung ist, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder ob diese auf einen Elternteil allein übertragen worden ist. Spiegelbildlich steht diesem Recht die Pflicht, aber natürlich auch das Recht, des nicht betreuenden Elternteils zum bzw. auf Umgang gegenüber (§ 1684 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Die Abschaffung des sog. Altersphasenmodells

Rz. 23 Das sog. Altersphasenmodell, auch – ein wenig despektierlich – 0/8/15-Modell des BGH genannt, wurde mit der Änderung von § 1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) abgeschafft. Das Modell drückt aus, dass in der Regel keine Erwerbsobliegenheit eines ein Kind betreuenden Elternteils bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gab, anschließend eine Halbtagstäti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach

Rz. 258 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach basiert auf der Prämisse, dass zwischen den Erträgen und den Aufwendungen eine Zweck-Mittel-Beziehung entsprechend dem Finalprinzip besteht (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 187 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 133; Jüptner, Leistungsfähigkeit und Veranlassung, 123; Patek, Steuerliche Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 239 wurde mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 (BGBl I 1985, 2355) mit Wirkung zum 1.1.1986 geschaffen. Der Wortlaut der Vorschrift ist seitdem unverändert. § 239 enthält formelle GoB, die bereits in Art. 32 ADHGB von 1861 und in § 43 HGB von 1897 enthalten waren (Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 239 HGB Rz. 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck des § 1573 BGB

Rz. 1235 § 1573 BGB erfasst zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 BGB besteht dann, wenn ein Unterhaltsanspruch nach den vorrangigen §§ 1570, 1571, 1572 BGB nicht besteht und der Betroffene trotz notwendiger Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dasselbe gilt nach § 1573 Ab...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / I. Vor BiRiLiG

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die geltenden Vorschriften der §§ 238 ff. sind erst mit dem BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) entstanden, stellten aber keine durchgehend neuen Regelungen dar. In ihrem Kernbestand waren sie das Ergebnis einer kontinuierlichen Rechtsentwicklung und einer kontinental-europäischen Rechnungslegungstradition, deren Ausgangspunkte vielzitiert Luca ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss, § 256 FamFG

Rz. 519 Zulässiger Rechtsbehelf gegen den Festsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG ist die Beschwerde, für welche nach § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG das OLG zuständig ist.[701] Der Festsetzungsbeschluss ist eine Endentscheidung nach § 38 FamFG, da das vereinfachte Verfahren damit abgeschlossen wird. Insoweit gelten die allgemeinen Anforderungen nach §§ 58 ff., 117 FamFG. § 256 FamFG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Außerplanmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- und Firmenwerte

Rz. 959 [Autor/Zitation] Der Firmenwert ist trotz Ansatzverpflichtung kein Vermögensgegenstand, weshalb § 204 öUGB nicht anwendbar ist. Dennoch ist nach überwiegender Auffassung ein Firmenwert außerplanmäßig abzuschreiben, wenn wesentliche Bestimmungsgrößen weggefallen sind oder sich herausstellt, dass die zugrunde liegenden Annahmen für den Kaufpreis falsch waren (vgl. Bertl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Übergangsregelungen zum BilMoG

Rz. 380 [Autor/Zitation] Durch die Einführung des BilMoG hat sich die Bewertung der Pensionsverpflichtungen deutlich verändert. In den meisten Fällen kam es durch einen niedrigeren Rechnungszinssatz und der erstmaligen Einbeziehung von Renten- und Anwartschaftstrend zu einer Erhöhung des Wertansatzes. Nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB musste die Rückstellung danach nicht sofor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 569 [Autor/Zitation] Der Abschreibungsplan (vgl. Rz. 477 ff.) wird verbindlich mit der Aufstellung des JA, in dem der abzuschreibende Vermögensgegenstand erstmals berücksichtigt wird (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 258). Der Abschreibungsplan gilt entsprechend dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6) grds. für die gesamte Nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 2. Die Pauschalierung des Barbedarfs durch Tabellen/Leitlinien und deren praktische Anwendung

Rz. 55 Der angemessene Barunterhalt nach § 1610 Abs. 1 wird zur möglichst gleichmäßigen Behandlung pauschal tabellarisch festgelegt.[60] Dieses Vorgehen folgt dem Bestreben in der täglichen Praxis Unterhalt in sog. Normalfällen einfach und gerecht zu bemessen und eine möglichst einheitliche Rechtsprechung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden (Bedarfs-)Tabellen und Leitlini...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rechtsfolge: Ansatz- und Abschreibungspflicht

Rz. 325 [Autor/Zitation] Rechtsfolge des Abs. 1 Satz 4 ist, dass der Unterschiedsbetrag, der als Geschäfts- oder Firmenwert definiert wird, als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand gilt. Aus dieser Fiktion resultiert eine handelsbilanzielle Ansatzpflicht. Der Geschäfts- oder Firmenwert gehört sodann nach der Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2 A.I.3 zu den immateriel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 10. Fiktive Terminsgebühr Nr. 3104 VV auch bei vorgeschriebener Erörterung

Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Andere Fortschreibungsverfahren

Rz. 51 [Autor/Zitation] Der Wortlaut des Abs. 2 lässt andere Inventurverfahren zu, die sicherstellen, dass der Bestand der Vermögensgegenstände auch ohne körperliche Bestandsaufnahme für den Abschlusszeitpunkt festgestellt werden kann. In der Literatur werden in diesem Zusammenhang die Einlagerungsinventur (vgl. Rz. 52) sowie die systemgestützte Werkstattinventur (vgl. Rz. 53...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Bewertungsbestimmungen

Rz. 106 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 regelt die Zugangs- und Folgebewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen anhand zweier Bewertungsmaßstäbe: Für Verbindlichkeiten der Erfüllungsbetrag und für Rückstellungen der Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rz. 107 [Autor/Zitation] Verbindlichkeiten sind nach bilanzrechtlichem Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vorjahreszahlen, Leerposten

Rz. 45 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Verpflichtung, die Vorjahreszahlen anzugeben, besteht nicht. Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die unter das PublG fallen sowie Personengesellschaften iSd. § 264a haben jedoch gem. § 265 Abs. 2 Satz 1 die Vorjahreszahlen in die Bilanz aufzunehmen. Nach der Intention des Gesetzes soll dadurch die Interpretation des JA erleichtert we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 811 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht kommt.[8...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Realisationszeitpunkt bei langfristiger Auftragsfertigung

Rz. 223 [Autor/Zitation] Bei langfristiger Auftragsfertigung wird auf eine auftragsgemäße Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen abgestellt, welche sich über mehr als einen Abschlussstichtag erstreckt, also – entgegen dem Wortlaut – auch Herstellungs- bzw. Leistungserbringungsvorgänge betreffen kann, die sich über kürzere Zeiträume erstrecken (näher zu den Charakteristika...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung

Rz. 135 [Autor/Zitation] Nach § 254 besteht die Möglichkeit der Bildung von Bewertungseinheiten. Deren Bildung wurde bereits vor der ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation im Rahmen einer GoB-Auslegung als zulässig erachtet (Anstett/Husmann, BB 1998, 1523, 1526 ff.; Benne, DB 1991, 2601, 2610; Christiansen, DStR 2003, 264, 265 ff.; Glanegger in FS Schmidt, 145, 158; Herzig/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 2 II. Die Entscheidung

Dem OLG fehlt die explizite Räumungsverpflichtung Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Zwar liegt ein wirksamer Antrag der Gläubigerin i.S.d. § 888 Abs. 1 ZPO vor. Jedoch fehlt es an einer titulierten Räumungsverpflichtung des Schuldners. Der zwischen den Parteien abgeschlossene gerichtliche Vergleich enthält keine explizite Re...mehr