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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / II. Andere Fortschreibungsverfahren

Prof. Dr. Clemens Wangler
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Rz. 51

[Autor/Zitation]

Der Wortlaut des Abs. 2 lässt andere Inventurverfahren zu, die sicherstellen, dass der Bestand der Vermögensgegenstände auch ohne körperliche Bestandsaufnahme für den Abschlusszeitpunkt festgestellt werden kann. In der Literatur werden in diesem Zusammenhang die Einlagerungsinventur (vgl. Rz. 52) sowie die systemgestützte Werkstattinventur (vgl. Rz. 53), aber auch Warenwirtschaftssysteme genannt (vgl. Rz. 54; Hoffmann/Lüdenbach in NWB Komm. Bilanzierung14, § 241 HGB Rz. 19).

 

Rz. 52

[Autor/Zitation]

Bei der Einlagerungsinventur handelt es sich um ein anderes Verfahren iSd. Abs. 2, das zB bei automatisch gesteuerten Lagersystemen angewandt wird (vgl. ausführlich St/HFA 1/1990, WPg. 1990, 143, 147 f.; Bäuerle, BB 1986, 846; Horchler, WPg. 1977, 58, 60 f.; Stiegert, WPg. 1972, 213, 214; Quick in BKT, Bilanzrecht, § 241 HGB Rz. 50 ff. [3/2023]; Graf in Haufe BilKomm.13, § 241 HGB Rz. 20 ff.). Eine körperliche Bestandsaufnahme findet im Rahmen dieses Verfahrens grds. nur bei der Einlagerung statt. In der Praxis häufig anzutreffende Anwendungsfälle der Einlagerungsinventur stellen die vollautomatischen Lagersysteme bei Hochregallagern und nicht begehbaren Großlagerhallen dar. Bei solchen Lagersystemen ist die Fortschreibung mit der Lagersteuerung verbunden; zudem ist das Lagersystem ua. aus Sicherheitsgründen nicht begehbar und folglich sind demnach menschliche Eingriffe weder möglich, noch zulässig oder erforderlich. Eine körperliche Bestandsaufnahme wäre hier nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Kriterien für die Zuverlässigkeit eines Lagersystems zur Ermöglichung einer Einlagerungsinventur nennen Hachmeister/Zeyer (vgl. Hachmeister/Zeyer in HdJ, Abt. I/14 Rz. 191 [9/2021]).

In der Praxis existieren auch halbautomatische Lagersysteme. Zu Kriterien und ...

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