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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / II. Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode bei der Absicherung von Wertänderungsrisiken

Prof. Dr. Alois Paul Knobloch
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Rz. 109

[Autor/Zitation]

Die Einfrierungs- und die Durchbuchungsmethode werden zunächst für die Absicherung von Wertänderungsrisiken dargestellt. Im Fall zinstragender Komponenten ist dabei der Effektivitätsmessung entsprechend (vgl. Rz. 83) auf die Zeitwerte ohne Stückzinsen (clean price) abzustellen (vgl. Scharpf in HdR-E, § 254 HGB Rz. 298 [4/2018]). Der Veranschaulichung dient eine abstrakte Beispielsituation. Die Verbuchung des abgesicherten Risikos erfolgt in zwei Stufen, deren erste den effektiven Teil der Absicherung zum Gegenstand hat und damit die Anwendung entweder der EFM oder der DBM vorsieht, während auf der zweiten Stufe die bilanzielle Ineffektivität abgebildet wird. Das Ergebnis aus dem nicht abgesicherten Risiko wird gemäß den für den jeweiligen Bilanzierungsgegenstand einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften behandelt.

 

Rz. 110

[Autor/Zitation]

In der unterstellten Situation des Beispiels 1, bei der von einem Micro-Hedge mit genau einem aktivischen Grundgeschäft und einem schwebenden Geschäft als Sicherungsinstrument ausgegangen wird, wird das Ergebnis der Bewertungseinheit differenziert nach dem effektiven Teil, der Ineffektivität und dem nicht abgesicherten Risiko angegeben. Hinsichtlich der auf dem Grundgeschäft erzielten Erfolge werden zwei Fälle (1.1 und 1.2) betrachtet.

Beispiel 1:

Die Ergebnisse eines Micro-Hedge stellen sich wie in Tabelle 1 angegeben dar. Hierbei wird für das Grundgeschäft zunächst von einer Grundsituation (Fall 1.1) mit einem dem Umlaufvermögen (UV) zuzuordnenden Aktivum ausgegangen. Bei der im Weiteren angesprochenen Alternativsituation (Fall 1.2) ist der Vermögensgegenstand dem nicht-finanziellen AV zugewiesen. Beim Sicherungsinstrument handele es sich um ein schwebendes (Termin-)Geschäft.

 
  Grundsituation (Fall 1.1) Variante...

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