Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.1 Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 425 § 158 Abs. 1 S. 1 BewG grenzt den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine tätigkeitsbezogene Begriffsbestimmung ab, die mit der ertragsteuerlichen Definition übereinstimmt. Unter Land- und Forstwirtschaft ist danach die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 Beteiligteneigenschaft

Rz. 224 § 154 grenzt den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten ab. An die Beteiligteneigenschaft knüpfen sich sowohl Pflichten als auch Rechte. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet[1], sie trifft die vorrangige Pflicht zur Erteilung von Auskünften[2] und zur Vorlage von Unterlagen.[3] Darüber hinaus ist nach § 156 BewG bei jedem Beteiligten eine Außenpr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.1.1 Ermittlung des Reinertrags des Grundstücks

Rz. 535 Nach § 185 Abs. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen, der sich aus dem Rohertrag des Grundstücks[1] abzüglich der Bewirtschaftungskosten[2] ergibt. Rohertrag ist nach § 186 Abs. 1 BewG das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den im Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 81 Der Ausweis von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogenen Waren in der GuV erfolgte bislang unter dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren". Eine Aufgliederung nach einzelnen steuerlichen Sachverhalten fand nicht statt. Von der Taxonomie der E-Bilanz wird jedoch eine Untergliederung dieser Aufwendungen in Roh-, Hilfs- u...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 3.3 Länderspezifische, branchenspezifische und warengruppenspezifische Risiken

Der Gesetzgeber identifiziert dabei 3 Arten von Risiken, die die Anfälligkeit für das LkSG bestimmen: länderspezifische, branchenspezifische und warengruppenspezifische Risiken. Insbesondere konzentriert sich das Gesetz auf länderspezifische Risiken. Unternehmen, die Waren aus dem außereuropäischen Ausland importieren, gelten als "sehr stark betroffen". Diese Einschätzung des Ge...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.1 Differenzierung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern

Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden. Insgesamt umfasst das LkSG somit grundsätzlich f...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.1 Ausweis

Rz. 79 Im Bereich der Vorräte sind die in Abb. 1 genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln.mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 5.1 Verkürzte Berichtspflicht

Unterliegen Unternehmen lediglich der verkürzten Berichtspflicht, beschränkt sich die Auskunftspflicht auf 3 grundlegende Fragenblöcke. Zunächst wird erfragt, welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements im Berichtszeitraum festgelegt waren und welche Personen dafür zuständig waren. Falls keine Zuständigkeiten festgelegt wurden, ist eine stichhaltige Begr...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 3 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist aufgrund des Stichtagsprinzips erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen.[1] Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es mö...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.1 Einordnung unmittelbare und mittelbare Zulieferer

Unmittelbare und mittelbare Zulieferer des verpflichteten Unternehmens werden unterschiedlich behandelt. Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinn...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.1 Kinderarbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LkSG)

Definition: Kinderarbeit ist zu verstehen als Arbeit, die inakzeptabel ist, weil sie die Entwicklung und (Aus-)Bildung des Kindes verhindert oder beeinträchtigt oder negativ auf die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes einwirkt. Daraus wird abgeleitet, dass eine Beschäftigung einer Person unter 18 Jahren grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig ist. Die ILO-Konventi...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.2 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei unmittelbaren Zulieferern

Unmittelbarer Zulieferer im Sinne des LkSG sind Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, deren Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind[1]. Es handelt sich somit um Zulieferer, mit denen direkte Verträge abgeschl...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 5 Zusammenarbeit in der Lieferkette bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Wenn ein Unternehmen, das den Vorgaben des LkSG unterliegt, feststellt, dass ein unmittelbarer Zulieferer eine menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflicht verletzt oder dies unmittelbar bevorsteht, muss es gemäß § 7 Abs. 1 LkSG umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Hierbei spiel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.2 Abgrenzung zum Sachanlagevermögen

Rz. 4 Zur Abgrenzung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist auf die vorstehende Definition des § 247 Abs. 2 HGB abzustellen. Maßgebendes Abgrenzungskriterium ist die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands, die sich zum einen aus der Art und Verwendung eines Gegenstands und zum anderen aus dem Willen des Bilanzierenden ableiten lässt. Zunächst spricht die Zugehörigkeit ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absenkungsbeschluss: Einzel... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Fraglich ist, ob der konkrete Beschluss von dem nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG bestimmten "Gegenstand" gedeckt ist. Einzelner Gegenstand eines Absenkungsbeschlusses Ein Absenkungsbeschluss muss einen einzelnen Gege...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ergonomie und Rückengesundheit / 2 Rückengesundheit

Das Krankheitsgeschehen in Deutschland wird i. W. von 6 großen Krankheitsgruppen bestimmt: Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), Atemwegserkrankungen, psychische Erkrankungen, Verletzungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Verdauungsorgane. Die meisten Arbeitsunfähigkeitstage werden dabei durch MSE verursacht, da diese immer wieder mit langen Ausfallzeiten verbunden s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.4 Fazit: Unterschiedliche Kanäle sind zu empfehlen

Es gibt also Gemeinsamkeiten zwischen den Kanälen, die die beiden Gesetz erfordern – aber auch einige Unterschiede. Die wohl wichtigsten Unterschiede sind der Kreis der geschützten Personen und die Sachverhalte, deren Meldung das Gesetz schützt. Letztlich muss jedes Unternehmen selbst entscheiden, ob es aufgrund der Unterschiede eine getrennte Behandlung der beiden Kanäle fü...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Projektmanagement im BGM / 6 Empfehlung für die Praxis

Neben der viel verbreiteten inneren Haltung nach dem Motto "Das schaffen wir sowieso nicht" gibt es auch von außen Störungen, die den Projekterfolg gefährden: Dazu gehören z. B. sich permanent ändernde Prioritäten der Unternehmensführung, Personalwechsel, Konflikte im Team usw. Manch kritischer Erfolgsfaktor beginnt jedoch schon bei der Vorbereitung und Planung von Projekten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlage-Beschluss: Objektpri... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein von den Wohnungseigentümern nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG bestimmter neuer Umlageschlüssel (hier: Anzahl der Einheiten) einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Anzahl der Einheiten Die Wohnungseigentümer haben ein Ermessen, wie sie die Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme verteilen wollen. Die Grenze ist Willkür. Das AG m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 5.2.1 Strategie und Verankerung

Dieser Bereich behandelt mehrere Aspekte im Zusammenhang mit der Strategie und ihrer Verankerung in den Unternehmensprozessen. Zunächst stehen die Überwachung des Risikomanagements und die Verantwortung der Geschäftsleitung im Fokus. Es wird erläutert, welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements festgelegt wurden und ob ein Berichtsprozess existiert, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Eine GmbH & Co. KG hatte zur Errichtung eines Windparks ein Darlehen aufgenommen. Die Fälligkeit der letzten Rate war für den 31.3.2023 vereinbart, der Zinssatz war bis zum 31.3.2018 festgeschrieben. 2014 schloss sie mit der Darlehensgeberin für die Restlaufzeit des Darlehens nach Ablauf der Zinsbindung einen Zinsswap. 2018 vereinbarte sie mit der Darlehensgeberin eine feste...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.3 Kündigung: Abbruch der Geschäftsbeziehung als letztes Mittel

Eine Kündigung der Geschäftsbeziehung sieht der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3 LkSG nur als ultima ratio vor und stellt damit auch die bereits vor dem LkSG im Markt vorhandenen Regelungen in Lieferverträgen infrage, die dem Unternehmen im Fall von Menschenrechtsverstoßen eine schnellere Beendigung des Liefervertrages ermöglichen. Hier ist zu differenzieren: Gegenüber § 7 LkSG kündi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsmittelstreitwert: Wan... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig ist. Materiell-rechtlich ist zu fragen, wer die Folgekosten einer baulichen Veränderung zu tragen hat. Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde: Wert Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.5 Bewertungseinheiten

Rz. 51 Gem. § 254 HGB können Bewertungseinheiten im Handelsrecht gebildet werden, die auch steuerrechtlich anerkannt sind. Hierbei werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 1 Ziele des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zwei Ziele: Es soll Betroffenen eine Möglichkeit eröffnen, eine Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards zu beenden bzw. sie abzuwenden, wenn diese drohen. Darüber hinaus liefert es Unternehmen wichtige Informationen über die Effektivität ihres Risikomanagements. Wenn ein Unternehmen bsp...mehr

Beitrag aus Controlling Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 3 Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Vom LkSG sind seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen (zum 1.1.2024 wurde die Grenze herabgesetzt auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten).[1] Dies fordert, sich im Allgemeinen mit der Betrachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen. Nach § 3 Abs. 1 LkSG werden die folgenden konkreten Sorgfaltspflichten definiert: Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 5.2.3 Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen

Der Bereich zur Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, die zwischen dem eigenen Geschäftsbereich sowie den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern unterscheiden. Im ersten Abschnitt liegt der Fokus auf potenziellen Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich während des Berichtszeitraums. Dabei werden nicht nur die Verletz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ergonomie und Rückengesundheit / 2.2 Belastungs- und Beanspruchungskonzept

"Das richtige Maß an Belastung hält den Rücken gesund." So lautet die Kernbotschaft der Präventionskampagne zur Reduzierung von MSE der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auf diese Weise kann sowohl beruflichen Überlastungen als auch Unterforderungen, z. B. durch Bewegungsmangel, begegnet werden.[1] Hinter dieser Kernbotschaft steht ein aus der Arbeitswissensch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 4.3 Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch das BAFA

Neben der behördlichen Berichtspflicht übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle laut § 14 Abs. 1 LkSG auch die Überprüfung der Einhaltung der weiteren Sorgfaltspflichten. Die Behörde wird zudem tätig, um potenzielle Verstöße gegen die zuvor genannten Pflichten festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern. Eine Überprüfung der Dokumentationspflicht kann h...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 3.4 Nachhaltige Beschaffungskriterien

Um die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit auszurichten, bedarf es neben einem Verständnis der zentralen und risikobehafteten Lieferketten auch messbarer Ziele und überprüfbarer Kriterien. Bei der Festlegung der Anforderungen und entsprechenden Prüfkriterien kann auf eine Reihe unterstützender Leitfäden, produkt- und branchenspezifi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Einstieg in das nachhaltige Lieferkettenmanagement

Ziel eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements ist es, negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu beheben oder zumindest zu minimieren sowie eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern. Dafür ist eine Betrachtung aller Wertschöpfungsschritte von Waren und Dienstleistungen unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten notwendig: von d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Positive Psychologie in der... / 3 Acht Impulse für die Praxis

Im folgenden Kapitel werden acht Methoden und Praktiken zu den PERMA-Faktoren vorgestellt, wobei die Übergänge teilweise fließend sind. Einige dieser Praktiken gleichen konkreten Werkzeugen und wären prinzipiell schnell einsetzbar, andere sind komplexer und können hier nur einführend dargestellt werden. 3.1 What Went Well (WWW) Im allgemeinen Sprachgebrauch steht das Akronynm ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 19 Entsprechendes wie für die Zusammenfassung von Betriebsteilen gilt für die Zusammenfassung von ganzen Betrieben. In diesem Fall ist die neue Einheit stets betriebsratsfähig, sodass ein Übergangsmandat immer – aber auch nur – dann entsteht, wenn in einem der Betriebe ein Betriebsrat existiert. Sind mehrere Betriebsräte vorhanden, nimmt derjenige das Übergangsmandat wah...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 21 § 21a Abs. 1 BetrVG beschränkt die Aufgaben des Übergangsbetriebsrats nicht. Es handelt sich beim Übergangsmandat somit um ein Vollmandat ohne Beschränkungen. Lediglich in personeller Hinsicht ist der Übergangsbetriebsrat nur für solche Arbeitnehmer zuständig, die schon bisher durch einen Betriebsrat vertreten waren.[1] Rz. 22 Die grundsätzliche Unbeschränktheit des Üb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unrichtiger Steuerausweis und Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten

Leitsatz 1. Eine Revision kann bereits nach Verkündung (und vor Zustellung) des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Ist eine Gefährdung des Steueraufkommens vollständig ausgeschlossen, finden § 14c des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) keine Anwendung. 3. Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor b...mehr