Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.5 Verschulden

Rz. 103 Das Gesetz fordert Vorsatz, mindestens aber grobe Fahrlässigkeit als Verschuldensform. Dies bezieht sich auf das Verhalten des Arbeitslosen. Es kommt auf vorhersehbare Arbeitslosigkeit und erkennbar fehlende Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz an. Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses die Arbeitslosigkeit bewuss...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.2 Änderungskündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Änderungskündigungen sind Kündigungen des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) verbunden mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie enthalten daher 2 Willenserklärungen. Sie kommen bei so erheblichen Änderungen in Betracht, dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage droht. Teilkündigungen wären wegen der Wechselwirkungen der Normen im Arbeitsvertrag...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt sowie Fälle, in denen...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.5 Wichtiger Grund zur Arbeitsablehnung

Rz. 421 Zum wichtigen Grund vgl. grundsätzlich Rz. 538 ff. Einzelfälle sind in Rz. 561 ff. nach Stichworten alphabetisch gelistet. Rz. 422 Sozusagen als Vorbemerkung ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, der zwischen der Zumutbarkeit eines Arbeitsangebotes und dem wichtigen Grund zur Arbeitsablehnung für den Arbeitnehmer besteht. Unzumutbare Arbeitsangebote dürfen stets aus w...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.2 Beitragssatz, Mitgliedschaft und Anzeige

Rz. 4 Der maßgebliche Beitragssatz für die versicherungspflichtigen Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach §§ 241 ff . Getragen werden die Beiträge – mit Ausnahme der aus Arbeitsentgelt und aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragenden Beiträge – von den Mitgliedern allein (§ 250 Abs. 3). Sofern der Versicherungspflichtige Arbeitsent...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.2 Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Rz. 458 Der Tatbestand der (nicht generellen, sondern im Einzelfall konkreten) Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme wird in Fällen der Verweigerung der Teilnahme an einer dieser Maßnahmen trotz Belehrung über die Rechtsfolgen und ohne wichtigen Grund erfüllt. Relevant sind nur Eingliederungsmaßnahmen, die von der Agentur für Arbeit dem Arbeitsuchenden oder Arbe...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.5.1 Integrationskurs

Rz. 489a Im Regelfall hat die Öffnung des Integrationskurses für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung mangels erfüllter Anwartschaftszeit noch keine Relevanz in Bezug auf versicherungswidriges Verhalten und den Eintritt einer Sperrzeit. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs für einen Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt im Bundesgebiet entsteht durch die Ert...mehr

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Sauer, SGB IX § 30 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Der Gesetzgeber ließ in der Vorgängerversion des heutigen § 29 (damaliger § 17 Abs. 2 bis 4) offen, wie im Einzelfall mit dem Persönlichen Budget umzugehen war. Um den Anspruch auf das Persönliche Budget (Inhalt) und das notwendige Verfahren zur Umsetzung zu präzisieren, schaffte der Gesetzgeber durch den bis 31.12.2017 geltenden § 21a (heutiger § 30) die Möglichkeit, ...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.1 Überblick

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersversorgung Leistun...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.6 Dauer der Sperrzeit nach Meldeversäumnis und verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 732 Die Sperrzeitfolge des § 159 Abs. 6 als Folge des Meldeversäumnisses verstößt auch im Lichte der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nach der Rechtsprechung des BSG nicht gegen Verfassungsrecht. Zwar ist der Anspruch auf Alg danach durch die Eigentumsgarantie geschützt. Ein Eingriff in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie ist aber zu verneinen, denn es fehlt bereits ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.1 Tabellenlebensalter (Satz 1)

Rz. 9 Bei der Ermittlung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die vor dem 1.1.2024 beginnen bzw. bei denen der Tod vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, treten anstelle des 62. und 65. Lebensjahres (vgl. § 77 Abs. 2 und 3) die sich aus der Tabelle in § 264d Satz 1 zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. Todeszeitpunkt ergebenden Lebensalter. Rz. 10...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.1 Überblick

Rz. 538 Liegt ein versicherungswidriges Verhalten nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 9 vor, wird der Eintritt einer Sperrzeit gleichwohl in den Fällen verhindert, in denen sich der Arbeitslose für sein Verhalten auf einen wichtigen Grund berufen kann. Der wichtige Grund ist auch ein Tatbestandsmerkmal im Minderungsrecht (neben der außergewöhnlichen Härte, die der Feststellung eine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 159 wurde ursprünglich durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 144 in das SGB III eingefügt und ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dort wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Abs. 1 Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch Art. 3 Nr. 31 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Abs. 1 Nr. 2 wurde neu gefasst, Nr. ...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.2 Arbeitsangebot

Rz. 376 Das Gesetz setzt voraus, dass die abgelehnte Arbeit von der Agentur für Arbeit angeboten worden ist und nicht etwa von einem Jobcenter. Daher kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn der Arbeitslose sich dazu entschließt, eine selbst aufgespürte zumutbare Beschäftigung nicht anzunehmen, einem vereinbarten Termin für ein Vorstellungsgespräch nicht nachzukommen oder n...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Beihilfenrecht

Rz. 121 In jüngster Zeit ist auch die Vereinbarkeit des ErbStG mit dem Beihilfenrecht der Art. 107 ff. AEUV in den Blick geraten.[1] Wären die Verschonungsregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG als staatliche Beihilfe einzuordnen, hätte das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] gem. Art. 108 Abs. 3 AEUV erst nach Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Direkte Steuern und Grundfreiheiten

Rz. 61 Während indirekte Steuern nach Maßgabe der Art. 90–93 AEUV zu harmonisieren sind[1], sieht der AEUV einen vergleichbaren Auftrag für direkte Steuern, zu denen auch die Erbschaftsteuer zählt, nicht vor. Nach dem Subsidiaritätsprinzip bleibt die Regelung der direkten Steuern vielmehr grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten.[2] Der Bereich der direkten Steuern als solche...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR nicht übersteigen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 EUR bis einschließlich 1.000 EUR können diese dem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zugeführt worden. Die zugeführten Beträge sind...mehr

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Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

Leitsatz 1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungsk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 6.2 Beschlussfassung und Umsetzung von Maßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen betreffen in der Regel das Gemeinschaftseigentum der WEG, deshalb müssen damit verbundene Entscheidungen in der Eigentümerversammlung getroffen werden. Bis zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 war eine Eigentümerversammlung nur dann beschlussfähig, wenn mehr als 50 % der Miteigentumsanteile vertreten waren. Allein daran sind ...mehr

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Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen

Leitsatz 1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266, BStBl I 2014, 1126) – KroatienAnpG – setzt als modifizierte Rechtsgrundverweisung auf Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift eine Übertragung oder Überführung des betreffenden Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen der Besitz-Personengesellschaft voraus. 2. Ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Niederlassungsfreiheit

Rz. 86 Gem. Art. 49 Abs. 1 AEUV sind Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nach Maßgabe der Art. 49 ff. AEUV verboten. Nach Art. 49 Abs. 2 AEUV gilt dies vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr. Dies wirft schwierige Abgrenzungsfragen auf[1], zumal der EuGH einen Vorrang der...mehr

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Theoretische Grundlagen der... / 1 Rückblick

2003: Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) Bereits im Jahr 2003 wurden durch die erste Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) europaweit einheitlich Rahmenbedingungen für die energetische Bewertung von Gebäuden definiert. Enthalten waren unter anderem die Mindestanforderungen und Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. In Deutschland gab es z...mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.3 Wärmeverteilung und -übergabe

Für den Transport und die Verteilung der zentral erzeugten Wärme innerhalb des Gebäudes ist ein Trägermedium erforderlich, infrage kommen zum Beispiel Luft oder Wasser. Luftheizungen haben eine lange Tradition und wurden bereits in der Antike eingesetzt. Allerdings bringen sie den entscheidenden Nachteil mit sich, dass Luft nur eine geringe Energiemenge aufnehmen und transpo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG waren auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entsteht (§ 37 Abs. 1 ErbStG a. F.). Hiervon abweichend gewährte Art. 3 ErbStRG Erwerbern ein zeitlich bis zum 30.6.2009 begrenztes Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften bereits auf solche Erwerbe vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

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Wertschätzung: Gesündere Un... / 1 Ist-Stand erfassen

Wenn Fachkräfte für Arbeitssicherheit sich für das Thema Wertschätzung einsetzen wollen, haben sie meist gute Gründe dafür. I. d. R. haben Mitarbeiterbefragungen oder Gefährdungsbeurteilungen ergeben, dass Beschäftigte über Wertschätzungsdefizite klagen. Sie fühlen sich nicht hinreichend als Mensch gesehen, sondern auf ihre Rolle als Leistungserbringer reduziert. Oder sie fi...mehr

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Sanieren für die Zukunft – ... / 3 Entwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude

Die aktuell gültigen Energiestandards und Energieeffizienzklassen für die Einordnung von Gebäuden haben sich im Lauf der letzten 50 Jahre schrittweise entwickelt (siehe Abbildung 2). Abb. 2: Entwicklung des Primärenergiebedarfs von Heizungen über die letzten Jahrzehnte in Deutschland – Vergleich von Baurecht, Baupraxis und technisch Machbarem Bis in die 1970er Jahre gab es kei...mehr

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Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.2.1 Fossil befeuerte Kesselanlagen

Die in Bestandsgebäuden am häufigsten anzutreffenden Wärmeerzeuger sind Heizkessel, die mit den fossilen Energieträgern Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. Heizkessel, die in den 1960er Jahren errichtet wurden, waren durch konstante Kesseltemperaturen von etwa 70 bis 90 °C gekennzeichnet. Die Kesseltemperatur bleibt unabhängig vom Wärmebedarf immer gleich hoch, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.4.1 Zentrale Warmwasserversorgung

Die meisten Wohngebäude sind mit zentralen Warmwasserversorgungsanlagen ausgestattet, die durch eine Zentralheizung gespeist werden. Sie bestehen in der Regel aus einer Trinkwassererwärmungsanlage, einem Warmwasserspeicher und einer Warmwasser-Verteilungsanlage, die Warmwasserleitungen, Zirkulationsleitungen, Armaturen und Pumpen umfasst. Für die zentrale Trinkwassererwärmun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Verhältnis zur Grunderwerbsteuer

Rz. 35 Beim Erwerb von Grundstücken durch Erwerb von Todes wegen oder durch Zuwendung unter Lebenden besteht aufgrund § 3 Nr. 2 GrEStG ein gesetzessystematischer Vorrang der Erbschaftsteuer vor der Grunderwerbsteuer.[1] Rz. 36 Bei einer gemischten Grundstücksschenkung kann es zur Erhebung der Grunderwerbsteuer nach Maßgabe des Werts kommen, zu dem der Beschenkte zur Gegenleis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 3.2.2 Fernwärme

Außer der Wärmeerzeugung mit einem Heizkessel, der sich im Gebäude befindet, kann die Wärmeversorgung auch durch einen Fernwärmeanschluss erfolgen. Im Jahr 2024 wurde in Deutschland eine Wärmemenge von ca. 127 TWh über Fernwärme bereitgestellt. Sie diente dazu, etwa 15 % der Wohnungen hierzulande zu versorgen. Damit ist Fernwärme nach Erdgas und Heizöl der am dritthäufigsten...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zollwert – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz 1. Art. 78 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) / Art. 48 des Zollkodex der Union (UZK) ermöglicht den Zollbehörden, nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vorzunehmen. 2. Ist die Frage einer Preisbeeinflussung bei verbundenen Unternehmen zwischen den Beteiligten streitig, muss das Finanzgericht die zugrunde liegenden Tatsachen feststellen und würdigen. 3. Ist der Preis bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen ursprünglich zu...Art. 29 ZKArt. 70 UZKmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.6 Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden

Die Regelung in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3, 4 EStG knüpft an die R 15.5 EStR (Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Land- und Forstwirtschaft) an. In dieser Vorschrift geht es um die Behandlung gewerblicher Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Nähe zur Land- und Forstwirtschaft bis zu einer bestimmten Grenze den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften zugerechnet werden können...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.2 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2023 enden

Steuerlich waren gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Betroffen waren nicht nur Verbindlichkeiten in Geld, sondern auch Sachdienstleistungsverpflichtungen. Die Abzinsung erfolgte nicht, wenn die Laufzeit der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug, die Verbindlichkeit verzinslich war, auch bei Stundu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.4 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen

Weil in der vor 2015 geltenden Fassung des § 13a EStG die Rücklagen, deren Auflösung zu den Sondergewinnen führten, auf Rücklagen nach § 6b und § 6c EStG beschränkt waren und erst durch das Urteil des BFH vom 25.9.2014[1] auch Rücklagen für Ersatzbeschaffungen[2] zu den Sondergewinnen gezählt wurden, hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 13a EStG ab dem Wirtschaftsjahr 2015/20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Zukunft des Mitarbeiter... / 3.3 Verbindlichkeit schaffen: Vom guten Vorsatz zur gelebten Praxis

Viele Unternehmen scheitern daran, Mitarbeitergespräche konsequent umzusetzen. Kalender voller To-dos machen es leicht, solche Termine immer wieder zu verschieben. Hier müssen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden: Regelmäßigkeit: Kurze Check-ins alle zwei Monate verhindern lange Funkstille. Dabei helfen feste Zeitfenster im Kalender der Führungskräfte und der Mitarbeiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.1 Neuregelung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden

Die bisherige Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sah vor, dass unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,5 % abzuzinsen waren. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase entfiel diese Abzinsungspflicht durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.[1] Der Wortlaut der bisherigen Regelung in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue EU-Geldwäsche Verordnung: Profifußball und Crowdfunding nun auch im Club der Verpflichteten

Zusammenfassung Am 1.7.2025 nimmt die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Tätigkeit auf. Dies ist Auftakt der EU-weiten Umsetzung des EU-Geldwäschepaketes, das die nationalen Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen wird und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung einen Strauß neuer Pflichten einführen wird. EU-Geldwäsche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fair Pay ausrichten und pla... / 3.1 Grundlegende Struktur und Strukturelemente auswählen

Falls nun Verwunderung aufkommt, warum für analytische Bewertungen außer den Kriteriensets noch weitere Strukturen benötigt werden: Rein theoretisch wäre ein Verzicht auf die Clusterung von Stellen möglich – dann würde jede einzelne Planstelle nach den gleichen Kriterien bewertet werden und die Zuordnung von Punkte-Range zu Gehaltsgruppe wäre die einzige notwendige strukture...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess

Zusammenfassung Parteien eines Zivilprozesses können sich vor die Wahl gestellt sehen, entweder ein Geschäftsgeheimnis zu offenbaren oder den Prozess zu verlieren. Der neue § 273a ZPO soll den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess verbessern und so das beschriebene Dilemma auflösen. Hintergrund Im Zivilprozess müssen die Parteien alle für sie jeweils günstigen Tatsa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fair Pay ausrichten und pla... / 1 Strategische Ausrichtung

Bei allen Projekten zur Etablierung einer kriterienbasierten Bewertungs- und Gehaltsstruktur sollte der Gedanke von Fairness, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit einen erheblichen Anteil haben. Darüber hinaus hat jedes Unternehmen ein Interesse daran, bei der Gestaltung eines Entgeltsystems eine hohe Attraktivität am Arbeitsmarkt zu adäquaten Kosten genauso zu gewährlei...mehr