Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 4. Vergütung für geleistete Dienste

Rz. 195 Soweit der Bevollmächtigte keine Schenkung als Rechtsgrund für Verfügung an sich selbst reklamieren kann, wird oft vorgetragen, dass die Geldzahlung ihren Rechtsgrund in der Vergütung für geleistete Dienste für den Bevollmächtigten hätte. In den seltensten Fällen wird ein Bevollmächtigter in diesem Zusammenhang einen Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag vorl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.8.1 Alt- oder Neugesellschaftereigenschaft der Kapitalgesellschaft in Bezug auf die grundbesitzende Kapitalgesellschaft

Es sind nur solche Anteilsübergänge zu berücksichtigen, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Alle mit Ablauf des 30.6.2021 Beteiligten gelten als Altgesellschafter. Ist eine Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligt, kann nur die beteiligte Kapitalgesellschaft selbst unmittelbare oder mittelbare Alt- oder Neugesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.6.3 Weitergeltung des alten Rechts

§ 23 Abs. 20 Satz 1 GrEStG ordnet die Weitergeltung des bisherigen Rechts für die Fälle an, die das neue Recht nicht erfasst. Die Fortgeltung des bisherigen Rechts darf aber nur subsidiär zur Anwendung kommen. Deshalb schränkt § 23 Abs. 20 Satz 2 GrEStG die Weitergeltungsanordnung für die dort geregelten Fälle ein. Das bedeutet im einzelnen Folgendes: Ändert sich bis zum 30.6...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Alt- oder Neugesellschafter der Kapitalgesellschaft in Bezug auf die grundbesitzende Personengesellschaft[2] Nicht die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, sondern nur die Kapitalgesellschaft selbst kann unmittelbare oder mittelbare Alt- oder Neugesellschafterin in Bezug auf die grundbesitzende Personengesellschaft sein. Eine als Altgesellschafterin geltende unmittelbar o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Basic
ChatGPT & Steuern: ein Selb... / Das waren unsere Ergebnisse

Die Qualität der Ergebnisse war sehr unterschiedlich. Rechtschreibung und Grammatik waren durchweg sehr gut, nahezu fehlerlos. Sprache und Stil waren in 80 % der Fälle gut bis sehr gut. Beim wichtigsten Kriterium, der inhaltlichen Qualität, überwogen die guten Ergebnisse leicht. Allerdings mussten wir feststellen, dass in einigen Fällen zwar keine expliziten Fehler im Text e...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.3 Preisangabenverordnung bei Angaben von Preisen gegenüber Letztverbrauchern

Für alle Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich ein Endpreis inkl. Umsatzsteuer und Liefer-/Versandkosten anzugeben, z. B. muss ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilomet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 6.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Vorsicht bei vorenthaltenen Informationen

Unlauter (= wettbewerbswidrig) handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.[1] Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise so angeboten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 2.3 Erforderliche Preisangaben

Die Preisangabenverordnung an sich findet keine Anwendung gegenüber Letztverbrauchern, die die angebotene Ware oder Leistung in ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden. Diese regelt Preisangaben nur gegenüber "schutzbedürftigen" Letztverbrauchern abschließend.[1] , [2] § 4 DL-InfoV regelt ausdrücklich (aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie),...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3 Unterhaltsleistungen an den Partner

Zwischen den Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht nur zeitlich begrenzt und zudem nur wegen eines gemeinsamen Kindes.[1] Unterhaltszahlungen werden aber auch dann steuerlich anerkannt, wenn dem Empfänger der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.2 Aufbewahrung von Notizzetteln

Ein in der Praxis umstrittenes Thema, welches meist bei Außenprüfungen auf den Tisch kommt, ist die Aufbewahrungspflicht von Notizzetteln über Kasseneinnahmen, wenn deren Ergebnisse noch am gleichen Tag in das Kassenbuch eingetragen werden. Die Rechtsprechung äußert sich in dem folgenden Beispiel: Praxis-Beispiel Notizzettel sind nicht zwingend aufzubewahren F betreibt eine Fle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.4 Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten

Streuartikel, Zugaben und Aufmerksamkeiten werden im steuerlichen Sinn nicht als Geschenke eingestuft. Damit unterliegen sie nicht den hohen Anforderungen zur Anerkennung als Betriebsausgabe. Folgende Unterscheidung ist in der steuerlichen Rechtsprechung entstanden: Streuartikel – Gegenstände von geringem Wert bis etwa 10 EUR – werden üblicherweise in großer Anzahl verschenkt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 5.1.2 Bonpflicht: Das Finanzamt kann die Befreiung von der Belegausgabepflicht widerrufen

Wer eine elektronische Kasse benutzt, muss im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang dem Kunden einen "Beleg über den Geschäftsvorfall" (= Bon) ausstellen. Lediglich beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen kann das Finanzamt aus Zumutbarkeitsgründen[1] den Unternehmer von einer Belegausgabepflicht befreien. Achtung Widerruf des Finanzamts möglich Das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E II Erläuterungen zur Hono... / 1. Einführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten in den Praxen der Steuerberaterinnen und Steuerberater (im Folgenden: StB), der Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften haben sich insbesondere in den letzten Jahren hinsichtlich der Auftragsarten der Mandanten erheblich geändert. Waren vor ca. 20 Jahren die Honorareinnahmen in einer Steuerberatungspraxis zu ca. 90–95 % Vorbehaltsaufgab...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 1.2 Gesetzliche Vorgabe für Kassenaufzeichnungen

Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Buchführungen oder Aufzeichnungen setzen voraus, dass die Eintragungen in die Bücher und sonst erforderliche Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.[1] Der Unternehmer ist in der Wahl des Aufzeichnungsmittels grundsätzlich frei und kann entscheiden, ob er seine Warenverkäufe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 1.3.3 Ausnahmen von der Einzelaufzeichnung

Offene Ladenkasse Wird in einem bargeldintensiven Betrieb eine offene Ladenkasse verwendet (Einzelhandel) und werden Waren an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft, wird auf die Pflicht für Einzelaufzeichnungen verzichtet. Dies gilt mit Einschränkungen auch bei Dienstleistungen: Ist der Geschäftsbetrieb auf eine Vielzahl von K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 3.3.5 Berücksichtigung der Abweichungen bei Entnahmen und Einlagen

Rz. 34 Die Tatsache, dass beim Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG Entnahmen dem Unterschiedsbetrag (= Gewinn) hinzugerechnet und Einlagen abgezogen werden müssen, macht es erforderlich, dass bei der Mehr- und Weniger-Rechnung nach der Bilanzposten-Methode, die das Gedankengut des Betriebsvermögensvergleichs berücksichtigt, Korrekturen bei den Entnahmen und Einla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 5.2.1 Definition einer Kasse i. S. d. Kassensicherungsverordnung

Als elektronische Kassen gelten alle Systeme, die mit der Erfassung von Bareinnahmen ursächlich zusammengehören (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen). Dazu gehören auch Verbundwaagen, welche die Einzelposten (z. B. in einer Metzgerei Art, Menge, Preis) an ein Kassensystem melden und somit Teil des elektronischen Kassen- und Abrechnungssys...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Anrechnung auf die Geschäftsgebühr

Rz. 17 Das RVG sieht eine Anrechnung auf die Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens vor. Waren Sie auch bereits vor dem Einspruchsverfahren für Ihren Mandanten im vorausgehenden Verwaltungsverfahren tätig, wird die Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens gekürzt. In Teil 2 Abschnitt 3 heißt es nämlich in Vorbemerkung 2.3. Abs. 4 VV RVG wie folgt: "Soweit wegen desselben Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 6 Gutscheine, Guthabenkarten etc. im TSE-System

Neben reinen Bargeschäften (Ware gegen Bargeld) sind an einer Kasse auch andere Vorgänge möglich. 6.1 Guthabenkarte Mit der – i. d. R. von Kreditinstituten herausgegebenen – Guthabenkarte kann e-Geld an einer Kasse oder einem Automaten aufgeladen werden. Anschließend wird mit der Guthabenkarte bezahlt. Im TSE-System ist hierfür der Zahlart_Typ "Guthabenkarte" hinterlegt. 6.2 Ku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1

Rz. 1 Die Einrichtung der Buchführung, die Buchführung und die Abschlussarbeiten sowie das steuerliche Revisionswesen werden für die Land- und Forstwirtschaft abweichend von den in Abs. 1 genannten Vorschriften (§§ 32, 33, 35 und 36) geregelt. Ein Vergleich der Vorschriften ergibt, dass bei den Sondervorschriften für land- und forstwirtschaftliche Betriebe keine Zeitgebühr v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Höhe der Gebühren

Rz. 5 Im Rahmen des KostRÄG, welches zum 01. 01. 2021 in Kraft getreten ist, wurden nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben, sondern zugleich die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG. Danach werden weiterhin die Gebühren bis zu einem Streitwert von "bis 4 000 Euro" in der sich aus der Tabelle zu § 13 RVG ergebenden Höhe erstattet. Angehoben wurde allerdings ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / c) Die drei Änderungsverordnungen zur StBGebV

Rz. 19 Nach Inkrafttreten am 01. 04. 1982 (§ 49) wurde die seinerzeitige StBGebV durch die 1. ÄndVGebV vom 20. 06. 1988 erstmalig geändert (BGBl. I 1988, 841). Die Änderungen traten am 01. 07. 1988 in Kraft. Sie waren notwendig geworden durch eine vorherige Änderung der seinerzeit geltenden BRAGO zum 01. 01. 1987, da dadurch zwangsläufig Anpassungen in der Gebührenverordnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Gebühren für alle gebräuchlichen (üblichen) Buchführungsarbeiten mit Ausnahme der Buchführung für Lohnkonten sowie für Land- und Forstwirtschaft, welche in §§ 34 und 39 geregelt worden sind. Anwendung findet dabei Tabelle C. Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit den Gebühren abgegolten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.4 Gewinnauswirkungen durch Angleichungsbuchungen

Rz. 54 Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, betreffen Angleichungsbuchungen immer nur Bilanzposten, d. h. es werden nur Bestandskonten angesprochen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Angleichungsbuchungen keine Gewinnauswirkungen nach sich ziehen. Bei genauer Betrachtung stellt man jedoch fest, dass sich durchaus in vielen Fällen eine Gewinnauswirkung erg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Die Geschäftsgebühr

Rz. 11 Das behördliche Vorverfahren wird nunmehr auch vom StB nach dem RVG abgerechnet. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG bis zum 31. 12. 2020. Durch das KostRÄG 2021 wurden die Gebühren für Aufträge ab dem 01. 01. 2021 angehoben. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG ab dem 01. 0...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steigende Mietrendite in den Top-8-Städten

Überblick Die 8 größten deutschen Städte (Top 8) bleiben – trotz Inflation und Zinsanstieg – für Investments in Wohnimmobilien interessant, wie eine Analyse von Empira zeigt. Die Mieten steigen und langfristig auch die Erträge. Die Mietwohnungsmärkte in den deutschen Metropolen sind laut einer Analyse der Empira Group für Investoren nachhaltig stabil. Untersucht wurden die T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 9. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 19 Für das Vorverfahren können Sie natürlich auch Auslagen und die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie richten sich nach dem Teil 7 des VV RVG. Hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Auslagen: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten, z. B. für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten (VV RVG 7000)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / c) Anwendung der RA-Gebührenregelungen (RVG)

Rz. 33 Die Vorschriften für Rechtsanwälte sind für StB nicht direkt, sondern "sinngemäß" aufgrund von Verweisungen anwendbar. So gelten diese gem. § 45 für die Vergütung im Verfahren vor den Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, in straf- und berufsgerichtlichen sowie Bußgeldverfahren und bei Gnadensachen. Auch für Prozesskostenhilfesachen gem. § 46 gilt das RVG, ebenfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 57 Zwangsverwalter

Rz. 50 Die Vergütung des Zwangsverwalters regelt sich nach der Zwangsverwalterverordnung insbesondere der §§ 17 ff. ZwVwV. Danach hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen nach Maßgabe des § 21 ZwVwV. Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV ist die Höhe der Vergütung an die Art und den Umfang der Aufgabe sowie an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gleichwertigkeitserforderni... / 2.1. Praxissachverhalt

Eine GmbH, war in das Handelsregister des AG Charlottenburg, Abteilung B, eingetragen. Mit einer notariell beglaubigten elektronischen Erklärung meldete der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft unter Beifügung einer notariellen Urkunde über eine entspr. Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft und die Änderung des Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Gegenstand der Pauschalvergütung

Rz. 3 Die Pauschalvergütung setzt einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten voraus. Dabei kann es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne handeln. Rz. 4 Diese Tätigkeiten müssen nicht ausschließlich originär steuerberatende Tätigkeiten (§ 33 StBerG) sein; auch vereinbare Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG) können in eine Pauschalierun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / 3. Die Grundzüge der StBVV

Rz. 43 Die nach der StBVV zu erhebende Vergütung des Steuerberaters umfasst die Gebühren und Auslagen. Somit sind mit der Vergütung auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten – ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten somit einschließlich der angefallenen EDV-Kosten (vgl. hierzu Feiter, Gesonderte Abrechnung von EDV-Kosten, DStR 2017, 1182), wie insbesondere der D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Nicht pauschalierungsfähige Tätigkeiten

Rz. 17 Abs. 2 nennt eine Reihe von Tätigkeiten, die nicht pauschalierungsfähig sind. Die Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist ausgeschlossen für die Anfertigung nicht mindestens jährlich wiederkehrender Steuererklärungen, die Ausarbeitung von schriftlichen Gutachten (§ 22), die in § 23 aufgeführten "sonstigen Einzeltätigkeiten", die Teilnahme an Prüfungen (§ 29) sowie di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Änderung und Kündigung der Pauschalierungsvereinbarung

Rz. 26 Pauschalierungsvereinbarungen werden für mehrere Jahre getroffen. Somit erweist sich eine Regelung zur Anpassung der Pauschalvergütung an eintretende Änderungen der Verhältnisse im Vertrag oder generell nach einem angemessenen Zeitablauf als äußerst sinnvoll. Die Anpassung kann in einem Abstand von einem Jahr oder auch einem längeren Zeitraum erfolgen. Allerdings bedü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Die Höhe der Zeitgebühr

Rz. 13 Seit dem 20. 12. 2012 betrug die Zeitgebühr 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Daraus errechnete sich eine Mittelgebühr von 50 Euro. Rz. 14 Der Obersatz der Zeitgebühr erhöht sich ab dem 01. 07. 2020 um 5 Euro auf 75 Euro. Vergütungsvereinbarungen über eine höhere Zeitgebühr oder höhere Stundensätze sind gem. § 4 möglich. Zu den Grenzen derartiger Vereinbarung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Übernachtungskosten

Rz. 10 Gem. Abs. 3 erhält der StB pauschalierte Tage- und Abwesenheitsgelder. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Ersatz der konkret entstandenen Übernachtungskosten, soweit sie angemessen sind. Rz. 11 Mit den Tage- und Abwesenheitsgeldern sollen die durch die Reise verursachten zusätzlichen Auslagen pauschal ausgeglichen werden (z. B. Mehraufwand für Verpflegung). Gilt für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es auch im Finanzgerichtsprozess (§ 142 FGO, § 114 ZPO). PKH soll als "Sozialhilfe in einer besonderen Lebenslage" den gerichtlichen Rechtsschutz auch für solche Bürger ohne Gefährdung deren Existenzminimums gewährleisten, für die Gerichts- und Anwaltskosten eine unzumutbar harte Belastung wären, denn der Rechtsschutz darf nicht an finanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 17 Dokumentenpauschale

Rz. 1 Die Regelung der Dokumentenpauschale entspricht mit der Änderung durch das JStG 2007 fast vollständig Nr. 7000 VV RVG. Mit Wirkung zum 01. 01. 2007 werden die Ablichtungen für "Gegner und Beteiligte" und für den "Auftraggeber" getrennt geregelt. Zudem stellt die an das RVG angeglichene Vorschrift nicht mehr auf die Anzahl der zu unterrichtenden Beteiligten, sondern auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Pauschalierungscharakter der Gebühr

Rz. 2 Die StBVV fasst die Gebühren, die den einzelnen Angelegenheiten zugeordnet werden, pauschal zusammen. Damit ist sichergestellt, dass für eine "Angelegenheit" keine weiteren, zusätzlichen Gebühren gefordert werden können und die gesamte Tätigkeit des StB vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit insgesamt abgegolten wird (Abs. 1). Rz. 3 Dieser Pauschalierungschara...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Der Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert der Gebühren bemisst sich nunmehr für ein Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nach § 2 Abs. 1 RVG i. V. m. Abschnitt 4 RVG (§ 22 ff. RVG). Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Gem. § 22 Abs. 1 RVG werden in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 12 Werden Sie in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhalten Sie die Gebühren dennoch nur einmal. Es kommt jedoch zu einer Gebührenerhöhung. Wann diese greift, ist im Vergütungsverzeichnis (VV RVG 1008) geregelt. Danach werden Sie auch dann für mehrere Auftraggeber tätig, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Ist dies de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte

Rz. 1 Können mehrere Geschäfte bei einer Reise verbunden werden, sollen die dadurch ersparten Aufwendungen den beteiligten Mandanten anteilig zugute kommen. Der StB ist daher verpflichtet, die angefallenen Aufwendungen gem. § 19 aufzuteilen. Die Vorschrift entspricht der Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG. Rz. 2 Mehrere Geschäfte können mehrere Angelegenheiten sein, die für verschi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde aus § 20 BRAGO entnommen (jetzt § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. VV RVG Teil 2 Abschnitte 1 und 2). Sie enthält die Gebühren für Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht (Abs. 1) Abraten von Berufung oder Revision (Abs. 2) Beides kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen, und zwar mit und ohne Begründung. Aus Haftungsgründen ist zuminde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / 2. Keine Verjährung

Rz. 54 Der Vergütungsanspruch für Tätigkeiten nach der StBVV verjährt in drei Jahren zum Ende eines Jahres (§ 195 und § 199 Abs. 1 BGB in der Fassung seit dem 01. 01. 2002). Dies ist unabhängig davon, ob der StB seinem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat (BGH v. 21. 11. 1996 – IX ZR 159/95, INF 1997, 126). Für die Berechnung des Verjährungszeitraumes kommt es allein auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 22 Gutachten

Rz. 1 Definition eines Gutachtens: Schriftliche Darstellung des zu beurteilenden Sachverhaltes, kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung und Rechtsprechung, eigene Stellungnahme mit Begründung über die zu erwartenden Rechtsfolgen, Hinweis auf verbleibende Zweifel. Rz. 2 Für das StB-Gutachten sollte ein schriftlicher Auftrag vorliegen, insbesondere wegen der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr