Definition: Kinderarbeit ist zu verstehen als Arbeit, die inakzeptabel ist, weil sie die Entwicklung und (Aus-)Bildung des Kindes verhindert oder beeinträchtigt oder negativ auf die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes einwirkt. Daraus wird abgeleitet, dass eine Beschäftigung einer Person unter 18 Jahren grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig ist. Die ILO-Konvention Nr. 138 legt daher verschiedene Altersgrenzen und Kriterien fest:
- für ganz leichte Arbeit in begrenztem zeitlichen Umfang liegt die Altersgrenze bei 13 Jahren (nicht über 14 Stunden/Woche),
- in Entwicklungsländern übergangsweise bei 14 Jahren und
- regelmäßig bei 15 Jahren, sofern nicht nach lokalem Recht ein höheres absolutes Mindestalter festgelegt ist.
In jedem Alter sind jedoch die vorgenannten Prinzipien, insbesondere der Gesundheitsschutz und die Wahrung von Bildungschancen maßgeblich zu beachten.
Risikoindikatoren: Als spezifische "red flags" für Kinderarbeit ist jedenfalls auf eine fehlende Dokumentation über das Alter der Beschäftigten zu achten. Ein erhöhtes Augenmerk verdienen ferner generell alle Niedriglohnjobs, ungelernten und einfachen Arbeiten sowie Verhältnisse, in denen auch Erwachsene sehr gering verdienen, so dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Kinder zur Verbesserung des Familieneinkommens hinzuverdienen müssen. Kritisch zu betrachten sind außerdem generell Sektoren mit ungelernten Tätigkeiten, wie sie häufig vorkommen in den Sektoren Landwirtschaft, Textil, Elektronik, Bergbau, Sammlung und Sortierung von recyclebaren Rohstoffen (Verpackungen, Elektronik), Tourismus. Genau hingeschaut werden sollte zudem generell in Konfliktregionen. Weitere allgemeine Risikoindikatoren sind fehlende Rechtsdurchsetzung, hoher Armutsstand sowie fehlende oder stark ungleich zugängliche Bil...