Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.6 Bewertungsstetigkeit

Rz. 943 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verwendung von Vereinfachungsverfahren unterliegt dem Stetigkeitsgrundsatz (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Danach ist ein Wechsel zwischen den zwei verschiedenen Verbrauchsfolgeverfahren ohne sachlichen Grund unzulässig. Gleichartiges Vorratsvermögen darf zudem nicht grundlos mit unterschiedlichen Verbrauchsfiktionen bewertet werden. Die ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 14.1.2.2.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 530 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sich auf noch nicht abgesetzte Leistungen oder aktivierte Anlagen beziehende Aufwendungen werden im Umsatzkostenverfahren unmittelbar aktiviert und nicht in der GuV erfasst, sodass die im Gesamtkostenverfahren verwendeten Posten "Bestandserhöhungen" und andere aktivierte Eigenleistungen nicht vorliegen. In Bezug auf die Lieferung von Vorräte...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 927 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift beruht auf Art. 38, 40 Abs. 1 der vierten Richtlinie.[1] Sie lässt sich nunmehr hinsichtlich Satz 1 auf Art. 12 Abs. 9 der EU-Bilanzrichtlinie stützen. Ob dies auch für die Fest- und Gruppenbewertung gilt, ist zweifelhaft, da eine Art. 38 entsprechende Vorschrift in die neue Richtlinie nicht übernommen wurde; möglicherweise lä...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.4.1 Nicht der Produktion dienende Goldbestände

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nimmt ein Unternehmen eine Investition in (materiellem) Gold vor, um eine mittelfristige Sicherung gegen Währungsunsicherheiten zu erreichen, stellt sich die Frage nach dem bilanziellen Ausweis dieser nicht in der Produktion eingesetzten Goldbestände. Als denkbare Kategorien gelten zunächst Sachanlagen, normales Vorratsvermögen, Vorratsvermögen ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1.2 IFRS

Rz. 906 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der IAS 2 keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Bilanzansatzes von Vorräten enthält, sind hier die allgemeinen Ansatzkriterien für Vermögenswerte des Rahmenkonzepts 2010 heranzuziehen. Die Vorräte müssen daher zunächst die Definitionskriterien eines Vermögenswertes erfüllen. Nach RK 4.3 (2010) ist ein Vermögenswert eine gegenwärtig...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4.1 Börsen- und Marktpreis

Rz. 947 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Börsenpreis ist der im amtlichen oder geregelten Markt festgestellte Preis. Marktpreis wird verstanden als der an einem bestimmten Handelsplatz oder -bezirk durchschnittlich erzielte Preis. Maßgeblich ist der Markt, an dem voraussichtlich gehandelt worden wäre.[1] An funktionierenden Börsen oder Märkten sind Absatz- und Beschaffungspreise na...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.2.2.5 Abschreibung bzw. Auflösung stiller Reserven und Lasten

Rz. 46 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Erstbewertung werden die Anschaffungskosten in einer Nebenrechnung auf den Anteil am buchmäßigen Eigenkapital, den Anteil an den stillen Reserven und stillen Lasten sowie einen ggf. positiven Unterschiedsbetrag (goodwill) aufgeteilt. Grundsätzlich ist eine Fortschreibung der stillen Reserven und Lasten geboten. Bei den stillen Re...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.4.1 Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen

Rz. 115 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fertigungsaufträge stellen regelmäßig Werkverträge i. S. d. § 631 BGB dar. Ein Werkvertrag beinhaltet für das umsatzgenerierende Unternehmen die Verpflichtung zur Fertigstellung eines konkreten Kundenauftrags, der die Herstellung bzw. Veränderung eines Gegenstands oder die Ablieferung des Ergebnisses einer Dienstleistung, wie beispielsweise ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.5 Bindung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

5.2.1.3.2.5.1 Rechtsprechung des BFH Rz. 940 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das gewählte Verbrauchsfolgeverfahren muss sich innerhalb der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewegen. Der Sinn dieser ausdrücklichen Bezugnahme erschließt sich nicht ohne Weiteres, da § 256 HGB selbst eine Ausnahme von einigen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB begründet (§ 256 HGB, vgl. Tz. 171),...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.7 Fest- und Gruppenbewertung

Rz. 944 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Satz 2 erlaubt die Fest- und Gruppenbewertung auch in der Bilanz, nicht nur im Inventar.mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.3 Zeitpunkt der Wahl

Rz. 71 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Wahl des Abschlussprüfers soll vor Ende des Geschäftsjahres, auf welches sich die Prüfung bezieht, durchgeführt werden. Diese Zeitvorgabe ist im Hinblick auf die ordnungsmäßige Durchführung der Abschlussprüfung sachlich zwingend, um zumindest eine angemessene Planung des Prüfungsgeschehens durchführen zu können (§ 38 BS WP/vBP). Mit Blick...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.2 Umsatzrealisierung bei Kaufverträgen

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Übertragung der Kontrolle über einen Vermögenswert an den Kunden (vgl. Tz. 162) geht die Übertragung der Risiken und Chancen sowie sämtlicher Verfügungsrechte an den Kunden einher (IFRS 15.38). Der Eigentumsvorbehalt ist auch nach IFRS unschädlich für eine Umsatzrealisierung (IFRS 15.38(b)). Ist es nicht eindeutig, ob die Kontrolle an den...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1 Ansatz

5.1.1 HGB 5.1.1.1 Vermögensgegenstände Rz. 902 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vorratsvermögen werden Vermögensgegenstände erfasst, die dem Unternehmen nicht dauerhaft zu dienen bestimmt sind, sondern die im betrieblichen "Leistungserstellungsprozess" erworben, bearbeitet, verarbeitet, verbraucht und veräußert werden.[1] Es handelt sich um die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4.2 Niedriger beizulegender Wert

Rz. 948 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein einheitlicher Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, wird nach überwiegend vertretener Auffassung der Beschaffungsmarkt für maßgeblich gehalten, sofern ein Fremdbezug möglich ist;[1] falls nicht, wird die Maßgeblichkeit des Absatzmarktes für die Preisfindung anerkannt. Für Handelswaren und Überbestände an unfertigen und fertigen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1 HGB

5.2.1.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 910 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vorräten folgt allgemeinen Grundsätzen. Vorräte sind daher zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und nach Maßgabe des § 253 Abs. 4 außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dazu Anlass besteht. Rz. 911 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz differenziert hinsichtlich der Zugangsbewer...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2 Zugangsbewertung

5.2.1.2.1 Anschaffungskosten Rz. 912 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben dem für die Anschaffung des einzelnen Gegenstandes aufgewendeten Kaufpreis gehören zu den Anschaffungskosten auch die Anschaffungspreiserhöhungen und die Anschaffungspreisminderungen sowie die Anschaffungsnebenkosten. Im Falle von Vorräten kommen hier insbesondere Rabatte, Skonti und Boni in Betracht. Für Vo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2 Erläuterung

5.2.1.3.2.1 Verbrauchsfolgeverfahren Rz. 930 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz lässt nur die Lifo-Methode und die Fifo-Methode zu. Lifo (Last in – first out) unterstellt, dass zuletzt gelieferte oder hergestellte Vorräte zuerst verbraucht werden. Damit ist der Altbestand zu bewerten, was im Falle steigender Preise – damit im Normalfall – zu einer Unterbewertung führt.[1] D...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.1 Anwendungsbereich und Definitionen

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sehen eine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalzinsen vor. IAS 23 regelt die bilanzielle Abbildung von Aufwendungen für die Fremdfinanzierung als Bestandteil sowohl der Anschaffungs- als auch der Herstellungskosten sog. qualifizierter Vermögenswerte. Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fremdkapitalkosten, die der Anschaffung bzw. Herst...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.1.1 HGB

5.1.1.1 Vermögensgegenstände Rz. 902 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vorratsvermögen werden Vermögensgegenstände erfasst, die dem Unternehmen nicht dauerhaft zu dienen bestimmt sind, sondern die im betrieblichen "Leistungserstellungsprozess" erworben, bearbeitet, verarbeitet, verbraucht und veräußert werden.[1] Es handelt sich um die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die zunächst...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2 Bewertung

5.2.1 HGB 5.2.1.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 910 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vorräten folgt allgemeinen Grundsätzen. Vorräte sind daher zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und nach Maßgabe des § 253 Abs. 4 außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dazu Anlass besteht. Rz. 911 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz differenziert hinsichtlich der Zug...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2 IFRS

5.2.2.1 Erstbewertung von Vorräten Rz. 952 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung von Vorräten zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (at cost). Bei der Ermittlung sind sämtliche Kosten einzubeziehen, welche angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen (IAS 2.10). Rz. 953 Stand: 2. A...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.3 Ausweis

5.3.1 HGB Rz. 995 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorräte sind Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Weiterveräußerung angeschafft worden sind.[1] Dabei muss es sich um Elemente des betrieblichen Leistungsprozesses handeln.[2] Die gesetzlich vorgegebene Untergliederung bereitet Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmen Produkte verschiedener Fertigungsstufe...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.2 Zugangs- und Folgebewertung des Umlaufvermögens

Rz. 140 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gegenstände des Umlaufvermögens sind nach allgemeinen Grundsätzen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten; zu Vorräten vgl. auch Tz. 911 ff. 1.2.1.2.2.2.1 Strenges Niederstwertprinzip Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind stets auf niedrigere Stichtagswerte abzuschreiben (strenges Niederstw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1 Einleitung

5.2.1.3.1.1 Überblick Rz. 926 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zum Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) dar, die der Vereinfachung dient.[1] Sie erlaubt in Satz 1, bestimmte Verbrauchsfolgen für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu unterstellen. Zulässig ist nur die Lifo- und die Fifo-Methode.[2] Die Norm lässt ferner in Satz...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1.2 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 520 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 16 regelt die Bilanzierung von Sachanlagen. Nicht in den Anwendungsbereich dieses Standards fällt gemäß IAS 16.3 die Bilanzierung von Sachanlagen, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, biologischen Vermögenswerten (mit Ausnahme von fruchttragenden Pflanzen), die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.4 IAS 41

Rz. 569 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen des IAS 41 sind für alle Unternehmen bindend, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der Definition nach IAS 41.5 durchführen. Aufgrund der Vielzahl von Problemstellungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit grenzt IAS 41.1 den Regelungsgehalt auf folgende Themenbereiche ein: Biologische Vermögenswerte (biological...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 14.1.2.2.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 526 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus den Bestimmungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind zwei generelle Gebote ableitbar: Die konzerninternen Umsatzerlöse sind mit den darauf entfallenden Aufwendungen zu verrechnen. Bei Aktivierung der Leistung durch den Empfänger sind bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die Umsatzerlöse stattdessen in Bestandserhöhungen oder andere aktivie...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 547 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz und Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie die damit verbundenen Angabeerfordernisse im Anhang (IAS 40.2). Synonym für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden oft auch die Begriffe der Anlage- oder Renditeimmobilien verwe...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.4 Wahl des Bewertungsobjekts (Einzelbewertungsprinzip)

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachverhalte, die die Definition eines Abschlusspostens erfüllen, sind grundsätzlich einzeln zu bewerten.[1] Dieser Grundsatz der Einzelbewertung ist in CF.4.48–.49 und in IAS 1.32 angelegt.[2] In einzelnen Standards wird er klarstellend dargestellt und konkretisiert (Einzel-Kostenzuordnung und Einzelwertberichtigung im Vorratsvermögen, vgl....mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.3 Gleichartigkeit

Rz. 932 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Vermögensgegenstände annähernd funktionsgleich sind. Eine wertmäßige Gleichartigkeit fordert das Gesetz nicht. Vielmehr differenziert es in § 240 Abs. 4 HGB zwischen Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit. Hierauf verweist Satz 2. Die systematische Auslegung ergibt daher, dass eine Gleichwertigkeit für Satz ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.4.2.4 Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Leasingnehmer mit dem Abschluss des Leasingverhältnisses auch Verpflichtungen zum Rückbau- und Wiederherstellung des Leasingobjektes eingegangen, hat dieser hierzu nach den Vorschriften gemäß IAS 37 eine Rückstellung zu bilden und den angesetzten Betrag dem Nutzungsrecht hinzuzurechnen (IFRS 16.23(d) i. V. m. IFRS 16.25). Betreibt der...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2 Herstellungskosten

Rz. 913 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Herstellungskosten zählen alle Aufwendungen, die dem Herstellungsprozess eines konkreten Vermögensgegenstandes zugerechnet werden können sowie die einbeziehungspflichtigen und ggf. einbeziehungsfähigen Kosten nach § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB. Von Satz 1 erfasst sind zunächst alle Kosten, die tatsächlich zweckgerichtet – final – aufge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.2 Fertigungskosten

Rz. 915 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fertigungskosten sind Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die h. M. nimmt an, dass es sich hierbei um Einzelkosten handelt. Sie lässt es ausreichen, dass regelmäßig feststeht, wie viele Arbeitsstunden für ein einzelnes Produkt aufgewendet werden müssen.[1] Nach a. A. werden nur Akkord-, Überstunden-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschl...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3 § 256 HGB

Rz. 925 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren 1Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.1 Überblick

Rz. 926 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zum Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) dar, die der Vereinfachung dient.[1] Sie erlaubt in Satz 1, bestimmte Verbrauchsfolgen für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu unterstellen. Zulässig ist nur die Lifo- und die Fifo-Methode.[2] Die Norm lässt ferner in Satz 2 die Fest- und Grup...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 928 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gilt für alle bilanzierungspflichtigen Kaufleute. Sie ist in der geltenden Fassung gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB zwingend anzuwenden auf alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB zulässig.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4 Bewertungstechnik

Rz. 934 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsetzung der Bewertungsvereinfachungsverfahren ist gesetzlich nicht weiter geregelt. Die Praxis geht im Grundsatz folgendermaßen vor: Es wird der Anfangsbestand zugrunde gelegt. Ist noch kein Anfangsbestand vorhanden, wird der erste Zugang als Anfangsbestand angesehen. In der Folge werden alle Zugänge mit ihren Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4.2 Fifo-Verfahren

Rz. 939 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Fifo-Verfahren unterstellt, dass zuerst zugegangene Güter auch zuerst verbraucht werden. Es entspricht der Realität der Wertentwicklung im Umlaufvermögen besser als die Lifo-Methode. Nachfolgendes Beispiel zeigt die identische Bestandsentwicklung wie sie für die Erläuterung der Lifo-Methode verwendet wurde.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.5.1 Rechtsprechung des BFH

Rz. 940 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das gewählte Verbrauchsfolgeverfahren muss sich innerhalb der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewegen. Der Sinn dieser ausdrücklichen Bezugnahme erschließt sich nicht ohne Weiteres, da § 256 HGB selbst eine Ausnahme von einigen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB begründet (§ 256 HGB, vgl. Tz. 171), gleichzeitig § 252 Abs. 2 HGB solch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.8 Anhang

Rz. 945 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weicht das Bewertungsergebnis aufgrund des Verbrauchsfolgeverfahrens erheblich von einem Börsen- oder Marktpreis ab, so ist für Kapitalgesellschaften dies im Anhang anzugeben (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB, aber Ausnahme für kleine Kapitalgesellschaften, § 288 Satz 1 HGB).mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.6 Folgekonsolidierung

Rz. 382 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den §§ 301ff. HGB fehlt es an expliziten Vorschriften für die Bilanzierung der i. R.d. Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Konzernabschlüssen, es fehlt also an diesbezügliche Vorgaben für die Folgekonsolidierung. Lediglich § 309 HGB enthält explizite Vorschriften ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.3 Sonderkosten der Fertigung

Rz. 916 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sonderkosten der Fertigung unterliegen dem Auffangtatbestand für alle Einzelkosten, die nicht unter die Material- und Fertigungskosten fallen. Das sind insbesondere Kosten im Vorbereitungsstadium, z. B. für den Erwerb oder die Anfertigung von Modellen, Prototypen, Spezialwerkzeuge etc. Voraussetzung ist aber, dass sie sich zumindest einem (e...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.1 Einzelkosten

Rz. 914 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelkosten sind Kosten, die sich ohne Verursachungsanalyse in der Kostenstellenrechnung ohne Weiteres auf den Kostenträger verrechnen lassen.[1] Das sind solche Kosten, die nach Menge und Zeit dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden können.[2] Der Ge- oder Verbrauch muss deshalb für die Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.5 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 919 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Soweit der Wertverzehr des Anlagevermögens durch die Fertigung veranlasst ist, stellt er Fertigungsgemeinkosten dar. Die Berücksichtigung von Abschreibungen ist aber nach Abs. 2 Satz 2 nur dann zulässig, wenn Kausalität zwischen Aufwand und Fertigung besteht. Ferner gilt auch hier der Angemessenheitsvorbehalt. Nicht einbeziehungsfähig sind a...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.7 Finanzierungskosten

Rz. 924 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das ergibt sich bereits aus der Logik, dass Kosten für Kapital nicht Kosten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes sind. Satz 1 stellt dies klar. Satz 2 erlaubt als Ausnahme hierzu den Ansatz von Finanzierungskosten, die zur Finanzierung eines konkreten F...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.4 Wahlweise Erläuterung im Anhang

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelne Standards schreiben die Untergliederung bestimmter Posten ausdrücklich vor. IAS 1.78 enthält dazu eine beispielhafte Aufzählung.[1] Diese Untergliederung kann nach IAS 1.77 entweder in der Bilanz oder im Anhang vorgenommen werden. Maßgeblich für die Entscheidung über eine Untergliederung in der Bilanz oder im Anhang sind die Grundsät...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 929 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der internationalen Rechnungslegung ist Lifo unzulässig (IAS 2.25). Im Zuge der Reform durch das BilMoG wurde daher diskutiert, dieses Verbot auch im deutschen Handelsrecht nachzuvollziehen. Da Lifo aber steuerrechtlich zulässig ist, entschied sich der Gesetzgeber gegen eine Streichung und für die Beschränkung auf Fifo und Lifo.[1]mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 525 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 16 wurde u. a. mit den Annual Improvements to IFRSs aus dem Jahr 2008 geändert. Danach sind Sachanlagen gem. IAS 16 mit ihrem Buchwert ins Vorratsvermögen umzubuchen, wenn sie regelmäßig für Vermietungszwecke gehalten und anschließend (nach Ende der Mietzeit) verkauft werden. Dies erfolgt in praxi z. B. routinemäßig bei Autovermietungsge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.1 Überblick

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten, anders als das HGB, kein geschlossenes Bewertungssystem. Die Bewertung nach IFRS ist sachbezogen in den verschiedenen Standards geregelt. Das überarbeitete Rahmenkonzept 2018 beschreibt in CF.6.1–6.95 eine zweigeteilte Bewertungskonzeption der IFRS in den Bewertungskategorien der Anschaffungs-/Herstellungskosten (historica...mehr