Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2 Herstellungskosten

Rz. 913 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Herstellungskosten zählen alle Aufwendungen, die dem Herstellungsprozess eines konkreten Vermögensgegenstandes zugerechnet werden können sowie die einbeziehungspflichtigen und ggf. einbeziehungsfähigen Kosten nach § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB. Von Satz 1 erfasst sind zunächst alle Kosten, die tatsächlich zweckgerichtet – final – aufge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.2 Fertigungskosten

Rz. 915 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fertigungskosten sind Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die h. M. nimmt an, dass es sich hierbei um Einzelkosten handelt. Sie lässt es ausreichen, dass regelmäßig feststeht, wie viele Arbeitsstunden für ein einzelnes Produkt aufgewendet werden müssen.[1] Nach a. A. werden nur Akkord-, Überstunden-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschl...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3 § 256 HGB

Rz. 925 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren 1Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.1 Überblick

Rz. 926 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zum Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) dar, die der Vereinfachung dient.[1] Sie erlaubt in Satz 1, bestimmte Verbrauchsfolgen für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu unterstellen. Zulässig ist nur die Lifo- und die Fifo-Methode.[2] Die Norm lässt ferner in Satz 2 die Fest- und Grup...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 928 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gilt für alle bilanzierungspflichtigen Kaufleute. Sie ist in der geltenden Fassung gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB zwingend anzuwenden auf alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB zulässig.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4 Bewertungstechnik

Rz. 934 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsetzung der Bewertungsvereinfachungsverfahren ist gesetzlich nicht weiter geregelt. Die Praxis geht im Grundsatz folgendermaßen vor: Es wird der Anfangsbestand zugrunde gelegt. Ist noch kein Anfangsbestand vorhanden, wird der erste Zugang als Anfangsbestand angesehen. In der Folge werden alle Zugänge mit ihren Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4.2 Fifo-Verfahren

Rz. 939 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Fifo-Verfahren unterstellt, dass zuerst zugegangene Güter auch zuerst verbraucht werden. Es entspricht der Realität der Wertentwicklung im Umlaufvermögen besser als die Lifo-Methode. Nachfolgendes Beispiel zeigt die identische Bestandsentwicklung wie sie für die Erläuterung der Lifo-Methode verwendet wurde.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.5.1 Rechtsprechung des BFH

Rz. 940 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das gewählte Verbrauchsfolgeverfahren muss sich innerhalb der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewegen. Der Sinn dieser ausdrücklichen Bezugnahme erschließt sich nicht ohne Weiteres, da § 256 HGB selbst eine Ausnahme von einigen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB begründet (§ 256 HGB, vgl. Tz. 171), gleichzeitig § 252 Abs. 2 HGB solch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.8 Anhang

Rz. 945 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weicht das Bewertungsergebnis aufgrund des Verbrauchsfolgeverfahrens erheblich von einem Börsen- oder Marktpreis ab, so ist für Kapitalgesellschaften dies im Anhang anzugeben (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB, aber Ausnahme für kleine Kapitalgesellschaften, § 288 Satz 1 HGB).mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.6 Folgekonsolidierung

Rz. 382 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den §§ 301ff. HGB fehlt es an expliziten Vorschriften für die Bilanzierung der i. R.d. Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Konzernabschlüssen, es fehlt also an diesbezügliche Vorgaben für die Folgekonsolidierung. Lediglich § 309 HGB enthält explizite Vorschriften ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.3 Sonderkosten der Fertigung

Rz. 916 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sonderkosten der Fertigung unterliegen dem Auffangtatbestand für alle Einzelkosten, die nicht unter die Material- und Fertigungskosten fallen. Das sind insbesondere Kosten im Vorbereitungsstadium, z. B. für den Erwerb oder die Anfertigung von Modellen, Prototypen, Spezialwerkzeuge etc. Voraussetzung ist aber, dass sie sich zumindest einem (e...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.1 Einzelkosten

Rz. 914 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelkosten sind Kosten, die sich ohne Verursachungsanalyse in der Kostenstellenrechnung ohne Weiteres auf den Kostenträger verrechnen lassen.[1] Das sind solche Kosten, die nach Menge und Zeit dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden können.[2] Der Ge- oder Verbrauch muss deshalb für die Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.5 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 919 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Soweit der Wertverzehr des Anlagevermögens durch die Fertigung veranlasst ist, stellt er Fertigungsgemeinkosten dar. Die Berücksichtigung von Abschreibungen ist aber nach Abs. 2 Satz 2 nur dann zulässig, wenn Kausalität zwischen Aufwand und Fertigung besteht. Ferner gilt auch hier der Angemessenheitsvorbehalt. Nicht einbeziehungsfähig sind a...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.7 Finanzierungskosten

Rz. 924 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das ergibt sich bereits aus der Logik, dass Kosten für Kapital nicht Kosten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes sind. Satz 1 stellt dies klar. Satz 2 erlaubt als Ausnahme hierzu den Ansatz von Finanzierungskosten, die zur Finanzierung eines konkreten F...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.4 Wahlweise Erläuterung im Anhang

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelne Standards schreiben die Untergliederung bestimmter Posten ausdrücklich vor. IAS 1.78 enthält dazu eine beispielhafte Aufzählung.[1] Diese Untergliederung kann nach IAS 1.77 entweder in der Bilanz oder im Anhang vorgenommen werden. Maßgeblich für die Entscheidung über eine Untergliederung in der Bilanz oder im Anhang sind die Grundsät...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 929 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der internationalen Rechnungslegung ist Lifo unzulässig (IAS 2.25). Im Zuge der Reform durch das BilMoG wurde daher diskutiert, dieses Verbot auch im deutschen Handelsrecht nachzuvollziehen. Da Lifo aber steuerrechtlich zulässig ist, entschied sich der Gesetzgeber gegen eine Streichung und für die Beschränkung auf Fifo und Lifo.[1]mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.3 Gleichartigkeit

Rz. 932 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Vermögensgegenstände annähernd funktionsgleich sind. Eine wertmäßige Gleichartigkeit fordert das Gesetz nicht. Vielmehr differenziert es in § 240 Abs. 4 HGB zwischen Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit. Hierauf verweist Satz 2. Die systematische Auslegung ergibt daher, dass eine Gleichwertigkeit für Satz ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.4.2.4 Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Leasingnehmer mit dem Abschluss des Leasingverhältnisses auch Verpflichtungen zum Rückbau- und Wiederherstellung des Leasingobjektes eingegangen, hat dieser hierzu nach den Vorschriften gemäß IAS 37 eine Rückstellung zu bilden und den angesetzten Betrag dem Nutzungsrecht hinzuzurechnen (IFRS 16.23(d) i. V. m. IFRS 16.25). Betreibt der...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 525 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 16 wurde u. a. mit den Annual Improvements to IFRSs aus dem Jahr 2008 geändert. Danach sind Sachanlagen gem. IAS 16 mit ihrem Buchwert ins Vorratsvermögen umzubuchen, wenn sie regelmäßig für Vermietungszwecke gehalten und anschließend (nach Ende der Mietzeit) verkauft werden. Dies erfolgt in praxi z. B. routinemäßig bei Autovermietungsge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.1 Überblick

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten, anders als das HGB, kein geschlossenes Bewertungssystem. Die Bewertung nach IFRS ist sachbezogen in den verschiedenen Standards geregelt. Das überarbeitete Rahmenkonzept 2018 beschreibt in CF.6.1–6.95 eine zweigeteilte Bewertungskonzeption der IFRS in den Bewertungskategorien der Anschaffungs-/Herstellungskosten (historica...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichten. Abgese...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.5 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Wertkonzeption bildet im Schrifttum einen Schwerpunkt der rechtspolitischen Kritik an den IFRS. Diese Kritik bezieht sich zum einen auf die Regelungstechnik und zum anderen auf den Stellenwert des beizulegenden Zeitwerts für die Folgebewertung. In der Wertkonzeption zeigen sich die Nachteile der sachverhaltssegmentierten Regelungstechnik ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.5 Allokation des Wertminderungsaufwands und die Wertaufholung

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein eventueller Wertminderungsaufwand ist wie folgt auf die Buchwerte der CGU zu verteilen (IAS 36.104): Primäre Reduktion des goodwill der CGU. Sekundäre Verteilung des verbleibenden Wertminderungsbetrags auf die restlichen Vermögenswerte. Die Zuteilung zu den restlichen Vermögenswerten wird zunächst durch den erzielbaren Betrag des Vermögensw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.2 Untergliederung der Posten (IAS 1.77–.78)

Rz. 408 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.57 stellt klar, dass die IFRS weder Reihenfolge noch Gliederung der Bilanz vorschreiben. Das gilt uneingeschränkt aber nur für die erste Ebene. IAS 1.77 regelt die Untergliederung der Bilanz in der zweiten und den weiteren Ebenen. Danach sind grundsätzlich Unterposten in einer für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens geeigneten Weis...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.4 Gemeinkosten

Rz. 917 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemeinkosten entstehen für eine Mehrzahl von Vermögensgegenstanden und können daher nicht – jedenfalls nicht ohne Hilfsrechnung – einem bestimmten Kostenträger zugerechnet werden.[1] Hiervon dürfen nur angemessene Teile berücksichtigt werden. Das sind solche Kosten, die tatsächlich angefallen sind und deren mittelbare Zurechnung über vernünf...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.6 Kosten der allgemeinen Verwaltung, soziale Leistungen und soziale Einrichtungen

Rz. 920 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erfasst sind Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen. Sie müssen angemessen sein. In Betracht kommen[1] als Kosten der allgemeinen Verwaltung: Lohn- und Energiekosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesen, der Steuerabteilung, der Personalverw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.2 Grundprinzipien der Gliederung

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 enthält eine Aufzählung der Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen, die in der Bilanz in der Regel mindestens aufgegliedert darzustellen sind. Der Standard schreibt aber weder die Reihenfolge noch die Gliederung der Bilanz vor.[1] IAS 1.57 Satz 1 und Satz 2 heben diesen Grundsatz der Gliederungsfreiheit noch einmal deutl...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.1 Verkürzter Umfang der Bilanz

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB können sich für die Offenlegung der Bilanz in dem Umfang entscheiden, der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen ist. In diesem Falle müssen auch mittelgroße Gesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die Gliederungstiefe de...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.2 Anwendung der Kriterien

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Verwendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maßgeblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäftszyklus.[1] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.3 Verlautbarungen des IASB

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen[1], nämlich das Preface, das Framework, die eigentlichen Standards, also die IFRS, ferner die SIC-/IFRIC Interpretationen sowie die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance), Practice Statements, Educational Guidance etc. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verpflichtu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.5 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.2 Erläuterung

Rz. 562 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS differenzieren bei der bilanziellen Behandlung von Immobilien danach, wie diese im Unternehmen genutzt werden. So werden beispielsweise Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten oder erstellt werden, als Vorräte i. S. d. IAS 2 behandelt. Wird eine Immobilie vom Eigentümer[1] selbst genutzt (o...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.2 Anwendungsbereich und Definition

Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 38 schließt nachfolgende (immaterielle) Vermögenswerte aufgrund von Branchenspezifika oder Bilanzierungsvorgaben in anderen Standards aus (IAS 38.2 f.): Finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 32 unter Bezugnahme der Ansatz- und Bewertungskriterien in IFRS 10, IAS 27 und IAS 28 Vermögenswerte aus E...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.1 Grundprinzipien der Bilanzgliederung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prinzipien der Bilanzgliederung beziehen sich auf die äußere Form der Bilanz und sind aus dem Zweck der Bilanz abzuleiten. Die Bedeutung einer einheitlichen Bilanzgliederung ist gering, wenn der Zweck der Bilanz darin besteht, einem unternehmensindividuellen und begrenzten Adressatenkreis mit spezifischen Informationsinteressen einen Über...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.3.3 Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Haben die Investoren Rechte bzw. Pflichten in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit, sind diese Posten sowie die einhergehenden Erfolgskomponenten im Einzel- und Konzernabschluss anteilig bzw. quotal zu berücksichtigen. Im Einzelnen sieht IFRS 11.20 für die Abschlüsse der Partnerunternehmen Nachfolgendes vor:[...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

Rz. 314 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 13 fasst die Regelungen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in einem eigenständigen Standard zusammen. Neben der klaren Vorgabe von Definitionen und konsistenten Ermittlungsvorschriften steht eine klare Zielsetzung der Bewertung und erforderlicher Angaben im Mittelpunkt von IFRS 13. Folglich stellt der IFRS 13 einen Referenzstand...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 747 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Anlageimmobilie ist im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Transaktionskosten zu bewerten (IAS 40.20). Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie zum Zugangszeitpunkt bereits in betriebsbereitem Zustand ist oder sich noch im Bau bzw. in der Entwicklung befindet. Die Abgrenzung der...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.2 IFRS

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten weder Vorschriften zur Inventur noch zum Inventar. Die IFRS regeln nur den Jahresabschluss selbst.[1] In der Literatur wird befürwortet, Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) aus IAS 34 Appendix C1[2], IAS 2 und den Grundsätzen im Framework abzuleiten.[3] Folgende Grundsätze werden in der Literatur aufgeführt:[4] Vollst...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.2.2.1 Abgrenzung beim Hedge Accounting

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Absicherung finanzieller Risiken innerhalb der Unternehmung soll durch den Abschluss gegenläufiger Sicherungsgeschäfte verringert werden (hedging). Wird das Grundgeschäft im Rahmen einer Sicherungsbeziehung GuV-wirksam zum fair value bewertet, ergeben sich aufgrund der gleichlaufenden Bewertung zum Derivat keine Bewertungsunterschiede. S...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.1 Beispielsgliederung nach IAS 1.IG6

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsleitlinien zu IAS 1 hat das IASB in IAS 1.IG6 eine Beispielsgliederung für eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz in der Staffelform veröffentlicht. In IAS 1.IG3 wird vorausschickend hervorgehoben, dass die dargestellte Beispielsbilanz nur eine Möglichkeit zeigt, wie eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz dargestellt wer...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.1 Kriterien der Abgrenzung

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.66 Satz 1 definiert kurzfristige Vermögenswerte durch vier Regelbeispiele. Kurzfristig sind danach Vermögenswerte, deren Umwandlung in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (Realisierung) innerhalb des normalen Geschäftszyklus oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, Vermögenswerte, die zum Verkau...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.2 Voraussetzung der Wahlrechtsausübung

Rz. 418 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Schwierigkeiten bereitet die Abgrenzung im Falle von Gütern, die sowohl immaterielle als auch materielle Komponenten aufweisen. Das wird häufig der Fall sein, weil der geistige Gehalt in der Regel eines materiellen Trägermediums bedarf. BEISPIEL Lizenz, verkörpert im Lizenzvertrag Musik auf Schallplatten und Tonbändern Filme auf Magne...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.3.2 Folgebewertung und Erfassung von Kursdifferenzen

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umrechnung monetärer Bilanzposten erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs (IAS 21.23(a)). Die Umrechnung unterliegt hinsichtlich der Bilanzierung der Höhe nach keinen Bewertungsgrenzen, d. h., eine Beschränkung auf die Anschaffungskosten ist nicht gegeben. Kursdifferenzen werden grundsätzlich GuV-wirksam erfasst (IAS 21.28). Der ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4.1 Lifo-Verfahren

Rz. 935 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Erfassung der der Zu- und Abgänge bestehen zwei anerkannte Möglichkeiten: Das permanente Lifo-Verfahren und das Perioden-Lifo-Verfahren. Das permanente Lifo-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Zugang und jeder Abgang einzeln erfasst wird.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.4.2 Bitcoins

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich sog. Krypto- und Fiat-Währungen, zu denen insbesondere Bitcoins zählen, stellt sich die Frage nach der Kategorisierung als Zahlungsmittel, finanzieller Vermögenswert oder immaterieller Vermögenswert. Auch wenn kein Zweifel an der Eigenschaft als Vermögenswert besteht, ist die Zuordnung innerhalb des House of IFRS nicht eindeutig....mehr