Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.3 Weitere Voraussetzungen

Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ist nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen. Dazu muss er Unterlagen vorlegen, die aus den Verhältnissen seines Betriebs gewonnen sind und die eine sachgerechte Schätzung des Teilwerts ermöglichen.[1] Beim Warenbestand sind die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung wegen Erlösminderungen durch repräsen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 5 Bilanzgliederung

Über die Gliederung der Steuerbilanz gibt es keine allgemeinen Vorschriften. Für die Handelsbilanz der Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften ist lediglich bestimmt, dass das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern sind.[1] Kapitalgesellschaften (ebenso Genossens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 8 Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte

Ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit gegeben, ist die Aktivierung oder Passivierung grundsätzlich geboten. Es gibt Bilanzierungsverbote, die einer Aktivierung oder Passivierung entgegenstehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen handelsrechtlich als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.2 Erfolgswirksame Bilanzberichtigung

Der Fehler ist grundsätzlich bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen, auch wenn er sich über viele Jahre hinzieht, und zwar erfolgswirksam.[1] Dabei ist das jeweilige Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, der sich bei von vornherein zutreffender bilanzieller Behandlung ergeben hätte.[2] Alle unrichtigen Bilanzansätze dieses Zeitraums sind richtig zu stellen. Darunter fall...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorräte

Rz. 265 [Autor/Zitation] Bei Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Veräußerung von Waren – unfertige und fertige Erzeugnisse aus der Erstkonsolidierung kann es begrifflich nicht geben, s. Rz. 135 – sind die im Rahmen der Erstkonsolidierung diesen Posten zugeordneten stillen Reserven erfolgswirksam im "Materialaufwand" der Konzern-GuV nach dem Gesamtkostenverfahre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorräte

Rz. 135 [Autor/Zitation] Weist ein erworbenes TU zum Erstkonsolidierungszeitpunkt unfertige und fertige Erzeugnisse auf, sind diese in der Konzernbilanz umzugliedern, da es sich nicht um vom Konzern hergestellte Erzeugnisse, sondern um erworbene Gegenstände handelt. Die Umgliederung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob stille Reserven vorliegen. Sie ist zudem für die korrekte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Lieferung in das Vorratsvermögen

(1) Ein-Perioden-Fall Rz. 53 [Autor/Zitation] Beispiel 3 (Bilanzierung der periodengleichen Lieferung und Veräußerung von Vorratsvermögen): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; Veräußerung nach Bearbeitung durch B an Dritte noch im gleichen Konzerngeschäftsjahr.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Lieferungen und Leistungen in das Vorratsvermögen

Rz. 87 [Autor/Zitation] Bei Konzernbeständen im Vorratsvermögen sind die Wertansätze der Handelsbilanz II in Höhe der Differenz zu den Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten in Höhe eines Zwischengewinns oder -verlusts in der Konzernbilanz aktivisch zu korrigieren. Die Korrekturen sind in jeder Konzernbilanz erneut vorzunehmen, solange die betreffenden Vermögensg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Differenzen aus der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zwischengewinne oder -verluste sind immer dann im Summenabschluss enthalten, wenn sich die gelieferten Gegenstände am Abschlussstichtag noch im Bestand des Konzerns befinden. Sie sind zum einen in der GuV des liefernden Konzernunternehmens in den Umsatzerlösen oder sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen und zum anderen in der Bilanz des be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Nr. 1 sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Zwischenergebniseliminierung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Soll bei einer Zwischenergebniseliminierung eine Aufteilung auch auf nbA vorgenommen werden, ist zunächst zu klären, ob die Eigenkapitalkorrektur dem Lieferunternehmen oder dem Käuferunternehmen zuzuordnen ist.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ermittlung der Wertansätze in der Handelsbilanz II

Rz. 80 [Autor/Zitation] Für die Frage, ob und in welcher Höhe Zwischenergebnisse zu eliminieren sind, ist der Wertansatz der betreffenden Vermögensgegenstände aus dem Einzelabschluss des empfangenden Unternehmens mit den Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten zu vergleichen. Dabei sind zunächst diejenigen Werte aus dem Einzelabschluss des Empfängerunternehmens her...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geleistete und erhaltene Anzahlungen

Rz. 9 [Autor/Zitation] Geleistete und erhaltene Anzahlungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen unterliegen als konzerninterne Schuldverhältnisse grds. der Pflicht zur Schuldenkonsolidierung. Die erhaltenen Anzahlungen unterliegen der Pflicht zur Schuldenkonsolidierung unabhängig von ihrem Ausweis unter den Verbindlichkeiten oder offen von den Vorrät...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unterschiedsbeträge aus Zwischenergebniseliminierung

Rz. 506 [Autor/Zitation] Darüber hinaus kann die Auflösung von Unterschiedsbeträgen aus Konsolidierungsmaßnahmen den Entkonsolidierungserfolg beeinflussen. So ist nachvollziehbar, dass Vorräte aus vorigen Down-streamlieferungen an das entkonsolidierte TU mit den Anteilen "mitverkauft" werden und daher aus Konzernsicht realisiert sind, so dass der Unterschiedsbetrag aus Zwisch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Zusammenfassung von Posten (§ 265 Abs. 7)

Rz. 119 [Autor/Zitation] Die Zusammenfassung von Posten, die in den Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 mit arabischen Ziffern versehen sind, ist im Konzernabschluss zulässig, sofern entweder die zusammengefassten Posten geringfügig sind oder die Zusammenfassung die Klarheit und Übersichtlichkeit erhöht und die zusammengefassten Posten im Anhang entsprechend der Gliederungss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Ein-Perioden-Fall

Rz. 53 [Autor/Zitation] Beispiel 3 (Bilanzierung der periodengleichen Lieferung und Veräußerung von Vorratsvermögen): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; Veräußerung nach Bearbeitung durch B an Dritte noch im gleichen Konzerngeschäftsjahr.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz und Grundlagen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Neben den Innenumsatzerlösen sind in der Konzern-GuV auch "andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen" zu konsolidieren. Sie sind "mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind" (§ 305 Abs. 1 Nr. 2). Die Ko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Verzicht auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen

Rz. 137 [Autor/Zitation] Dem allgemeinen Grundsatz der Wesentlichkeit bzw. der "Materiality" entsprechend ist in § 304 Abs. 2 explizit die Möglichkeit eingeräumt worden, auf die Eliminierung zu verzichten, wenn die Zwischenergebnisse nur von untergeordneter Bedeutung für die in § 297 Abs. 2 geforderte Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erwartete Steuersätze zum Zeitpunkt der steuerlichen Ent- oder Belastung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die Verbindlichkeitenmethode (vgl. Rz. 37 f.) sind bei der Bewertung grds. jene Steuersätze zu verwenden, die im Zeitpunkt der zukünftigen steuerlichen Entlastung bzw. Belastung voraussichtlich gelten (DRS 18.41, 18.49; vgl. Grottel/Larenz in Beck BilKomm.13, § 306 HGB Rz. 42; Kraft in Großkomm. HGB6, § 306 Rz. 34; Fehrenbacher in Münc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 266

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für die Konzernbilanz ist grds. das Gliederungsschema des § 266 anzuwenden. Die Zusammenfassung der Einzelbilanzen zur Konzernbilanz setzt voraus, dass auch die Bilanzen von inländischen Nicht-Kapitalgesellschaften und ausländischen Konzernunternehmen nach diesem Schema gegliedert sind; ggf. ist die Gliederung bei der Erstellung der Handelsbilanz II a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang des Auskunftsrechts

Rz. 86 [Autor/Zitation] Neben den explizit im Gesetz genannten Unterlagen (JA, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Prüfungsbericht, Zwischenabschluss) kann das MU aufgrund des Auskunftsrechts des § 294 Abs. 3 Satz 2 "von jedem Tochterunternehmen alle Aufklärungen und Nachweise verlangen, welche die Aufstellung des Konzernabschlusses, Konzernlageberichtes und de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bilanzsumme

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Ermittlung der Bilanzsumme liegt eine zeitpunktbezogene Betrachtung zugrunde. In § 293 Abs. 2 wird mit Einführung des BilRUG klarstellend auf die Definition der Bilanzsumme in § 267 Abs. 4a verwiesen. Definitorisch umfasst die Bilanzsumme damit die Posten mit arabischen Buchstaben der Aktivseite der Bilanz (Posten A bis E des § 266 Abs. 2). Ein "ni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Umrechnung der Abschlüsse von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen in Hochinflationsländern

Rz. 88 [Autor/Zitation] Da die Wechselkursentwicklung insbes. auf Inflationsdifferenzen zurückzuführen ist, ist genaugenommen stets die Bereinigung des Abschlusses eines in Fremdwährung bilanzierenden TU um die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Ausweis der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten sowie der Erträge und Aufwendungen zweckmäßig. Eine Inflation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bezweckt die Aufstellung der Konzern-GuV aus der dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 Satz 1. Daher sind die Innenumsatzerlöse und die korrespondierenden Aufwendungen entsprechend im Konzernabschluss zu eliminieren. Innenumsatzerlöse sind die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Le...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Im Rahmen des Bilanzrichtline-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) v. 17.7.2015 wurde die Vorschrift des § 298 in zweierlei Hinsicht angepasst. Rz. 18 [Autor/Zitation] Zum einem hat die Vorschrift durch die Aufhebung des § 298 Abs. 2 aF eine unmittelbare Änderung erfahren. Die Änderung war erforderlich, da die RL 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) eine Zusammenfassung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Differenzen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Gemäß § 305 Abs. 1 sind im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung konzerninterne Umsatzerlöse und andere Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen. Erstellen beide beteiligten Konzernunternehmen ihre Einzelabschlüsse in derselben Währung, so können dabei keine Differenzen auftreten. Solche treten jedoch auf, wenn die bete...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verzicht auf die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung (Abs. 2)

Rz. 181 [Autor/Zitation] Nach § 305 Abs. 2 brauchen entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit (Materiality) konzerninterne Aufwendungen und Erträge "nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Lieferungen oder Leistungen anderer einbezogener Unternehmen

Rz. 59 [Autor/Zitation] Die Gegenstände müssen ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen anderer in den Konzernabschluss einbezogener Konzernunternehmen beruhen. Tochterunternehmen, die nach § 296 nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, gelten als konzernexterne Unternehmen. Dementsprechend sind von ihnen an Unternehmen des Konsolidierungskreises gelieferte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Eliminierung von Zwischenergebnissen auf mehreren Stufen

Rz. 64 [Autor/Zitation] Durchläuft ein Erzeugnis bzw. eine Leistung nacheinander mehrere Produktionsstufen in verschiedenen einbezogenen Unternehmen und entsteht auf jeder Wertschöpfungs- und Veräußerungsstufe ein Zwischenergebnis, setzt sich das insgesamt zu eliminierende Zwischenergebnis aus der Summe aller Zwischengewinne und Zwischenverluste aus den einzelnen Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzept der Steuerabgrenzung: Temporary- statt Timing-Konzept

Rz. 25 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung latenter Steuern werden in der Literatur mit dem Timing- und dem Temporary-Konzept zwei unterschiedliche Konzepte diskutiert. Im Gegensatz zu den bis BilMoG zulässigen GuV-orientierten timing differences werden die sog. temporären Differenzen beim Temporary-Konzept bilanzorientiert ermittelt. Dabei werden handelsrechtliche Vermögensgegen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einheitliche Bewertung

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Konzernherstellungskosten können von den Herstellungskosten der einbezogenen Unternehmen ebenfalls durch das Gebot der einheitlichen Bewertung (§ 308 Abs. 1) abweichen. Primär resultieren Unterschiede aus der einheitlichen Bewertung gem. den Bewertungsmethoden des MU (§ 308 Abs. 1 Satz 1), die für die gesamten Konzernbestände anzuwenden sind, unabh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Konzernbestände

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Ermittlung der Konzernbestände, dh. der aus Lieferungen oder Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen stammenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten, ist bei einfachen Beschaffungs- und Lagerhaltungsprozessen sowie einstufigen Produktionsstrukturen unproblematisch, solange die betreffenden Gegenstände nur von einem verbundenen Unternehm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 54 [Autor/Zitation] Beispiel 4 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst erstellter Erzeugnisse durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt. Die Herstellung und Lieferung vom Konzernunternehmen A erfolgen vollständig in der Perio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4 Vorräte und Vorratsvermögen

4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (außer Vorräten), Abschreibungen auf Umlaufvermögen (außer Vorräten und Wertpapieren), soweit diese den üblichen Rahmen nicht überschreiten

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht unter Posten Nr. 8 sind auszuweisen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers

Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen eines Kfz-Händlers Ein bilanzierendes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.6 Computer und Zubehör

Grundsätzlich gehören Computer zum Anlagevermögen, werden aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Für die meisten Unternehmen sind Computer ein wichtiges Betriebsmittel, da sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Handelt ein Unternehmen jedoch mit Computern, sind diese allerdings dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie für den Verkauf bestimmt sind. Praxis-Beis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.4 Werkzeuge und Ersatzteile

Bei Werkzeugen ist hinsichtlich der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen zu prüfen, ob es sich um dauerhafte, mehrmalig einsetzbare Werkzeuge wie Fräser, Bohrer, Sicherheitsfutter und Haltevorrichtungen handelt, die dann als Anlagevermögen zu aktivieren sind. Verschleißen die Werkzeuge jedoch schnell oder sind nur für einen Auftrag bestimmt, zählen sie als Betriebsstoff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.2 Schaufensterware im Handel

Handelsbetriebe gestalten ihre Schaufenster möglichst werbewirksam. Dazu gehört auch die Präsentation der zu verkaufenden Ware für Werbezwecke. Hier gilt grundsätzlich die Rechtsprechung des BFH zu Vorführwagen eines Kfz-Händlers.[1] Praxis-Beispiel Schaufensterware eines Einzelhändlers Ein Händler für Brautmoden möchte ein hochwertiges Kleid in das Schaufenster stellen und do...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.5 Handelsware in einem Möbelhaus

Ausstellungsmöbel eines Einzelhändlers werden grundsätzlich dem Umlaufvermögen zugeordnet, da sie vornehmlich für eine Veräußerung bestimmt sind, auch wenn sie Ausstellungszwecken dienen.[1] Praxis-Beispiel Schreibtische als Anlage- und Umlaufvermögen Ein Möbelhaus bestellt bei einem Möbelhersteller 30 Schreibtische für die Büromöbelabteilung im Hause. Ein Schreibtisch aus die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.7 Veräußerung im Wege des Mietkaufs

Einzel- und Großhändler überlassen technisches Equipment wie z. B. Flachbildschirme ihren Kunden testweise zur (längeren) Nutzung und anschließender Kaufentscheidung. Technisches Equipment, das ein Händler im Rahmen dieses Test-Mietvertrags seinen Kunden auf Dauer zur Nutzung überlässt und das die Kunden nach Ablauf dieser Zeit unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 108 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die vorgeschriebene Reihenfolge der Posten im Gliederungsschema nach Abs. 3 ist auch beim UKV einzuhalten (vgl. § 275 Abs. 1; indes auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Wie bereits zur Konzeption des UKV nach § 275 Abs. 3 erläutert (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 4ff., 12), werden hierbei – in stärkerem Umfang als beim GKV – unterschiedliche Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesamtergebnisrechnung ("statement of profit or loss and other comprehensive income")

Rn. 160 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß IAS 1.82f. (vgl. im Übrigen ED/2019/7.65 sowie ED/2019/7.74f.) sind als Mindestgliederung in der Gesamtergebnisrechnung – zusätzlich zu den in anderen IFRS vorgeschriebenen Posten – folgende Positionen gesondert auszuweisen. Die Posten (a) bis (i) sind in der GuV, die Posten (j) bis (k) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) zu zeigen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.2 Domain-Adresse

Im täglichen Sprachgebrauch ist jeder selbstständige Name einer Internetseite eine Domain und umfasst den individuellen Namen (z. B. "haufe") inklusive der Länderkennung (z. B. ".de") oder der organisatorischen Kennung (z. B. ".com" oder ".net"). Einige Unternehmen registrieren diverse verfügbare Domains auf ihren Namen und veräußern diese anschließend. Andere Unternehmen si...mehr