Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelfragen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme kann durch verschiedene Ausweiswahlrechte beeinflusst werden. So können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in der Bilanz von den Vorräten abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Ferner können aktive und passive latente Steuern saldiert ausgewiesen (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder die Einfrierungsmethod...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Begriff Anlagevermögen/Umlaufvermögen

Rn. 662 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Definition: Die Abgrenzung zwischen AV und UV erfolgt auf der Grundlage der ausschließlich im Handelsrecht erfolgenden Definition des AV (§ 247 Abs 2 HGB) mit uneingeschränkter Wirkung auch für das Steuerrecht (BFH v 26.11.1974, VIII R 61–62/73, VIII R 61/73, VIII R 62/73, BStBl II 1975, 352 mwN; BFH v 31.03.1977, V R 44/73, BStBl II 1977, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Praktische Fälle von Einschränkungen des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss

Rz. 294 [Autor/Zitation] Die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss im Bestätigungsvermerk ist zB bei Einwendungen mit nicht umfassenden Auswirkungen in den folgenden Fällen einschlägig (vgl. IDW PS 405 nF Rz. A6 ff.): Im Abschluss angewendete Rechnungslegungsmethoden stehen mit den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen nicht in Einklang. ist eine Rechnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausschluss deutscher Besteuerung bei Veräußerung von WG (Steuerfreistellung)

Rn. 250 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Tatbestandliche Voraussetzung der Entstrickungsbesteuerung ist hier, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der (späteren) Veräußerung des WG ausgeschlossen ist (zur Problematik dieses auf eine Rechtsfolge abstellenden Tatbestandsmerkmals s Rn 247). Veräußerung meint den entgeltlichen Wechsel in der perso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht anzuwendende Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Aufgrund der Branchenspezifika sind für Kreditinstitute die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unrichtigkeiten und Verstöße

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung von JA und Konzernabschluss so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entfernungsverpflichtungen, Ansammlungsrückstellungen

Rn. 885 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Wenig konsistent ist die Rechtslage auch auf dem Gebiet des Ansatzes von sog Entfernungsverpflichtungen bzw den Ansammlungsrückstellungen (s § 6 Rn 669). Beispiele: In diesen Fällen ist der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit notwendig mit der öff-rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einzelfallprüfungen

Rz. 570 [Autor/Zitation] Die Art der Prüfungshandlungen (vgl. Rz. 307) ist stark vom einzelnen Risiko falscher Darstellungen abhängig. Falls der Abschlussprüfer festgestellt hat, dass ein beurteiltes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene ein bedeutsames Risiko darstellt, sind gem. ISA 330 Rz. 21 aussagebezogene Prüfungshandlungen durchzuführen, die spezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übergang von der Überschussrechnung zum Vermögensvergleich

Rn. 2269 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Voraussetzung ist, dass der Gewinn – zu Recht oder zu Unrecht – tatsächlich nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt wurde. Zu Beginn des ersten Wj mit Bestandsvergleich ist eine Anfangsbilanz in Form einer Übergangsbilanz aufzustellen, in der das bisherige BV und die Schulden aufgenommen werden (BFH BFH/NV 2006, 276; vgl auch Schoor, StuB 2007, 221,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Stehendes Holz/Holzeinschlag

Rn. 168c Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Stehendes Holz ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens, sondern selbstständig zu bilanzieren. Selbstständiges WG ist weder der einzelne Baum noch der gesamte Baumbestand des StPfl, sondern der in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand, der sich durch geographische Faktoren, die Holzartzusammensetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 9.1 Gewinnermittlungsarten

In der Land- und Forstwirtschaft sind 3 verschiedene Gewinnermittlungsarten möglich: der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und die Durchschnittssätze des § 13a EStG, In der Praxis werden in vielen Fällen aktiv tätige land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 4 Abs. 1 EStG bilanzieren, während die Einnahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 4.4 Bewertung

Gemäß dem Verursachungsprinzip sind Ausgaben als Aufwendungen in dem Geschäftsjahr zu erfassen, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden. Dies hat Auswirkungen auf die Bewertung: Die bei der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens getätigten Ausgaben werden zunächst als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Diese werden über de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 1.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die keinem anderen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, wie beispielsweise Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, dem Finanzergebnis oder den Steuern zugeordnet werden können. Eine detaillierte Untergliederung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen wird im Handelsgesetzbuch nicht verlangt, ist in der Praxi...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 17 Andere Vorräte

Hierzu zählen alle Vorräte an Heizmaterial (z. B. Öl, Gas, Pallets), Reparatur- und sonstigem Material, die das Wohnungsunternehmen für die Durchführung seiner Betriebsleistungen benötigt, unabhängig davon, ob die Materialien (insbesondere Reparatur- und Baumaterial) für Gegenstände des Umlauf- oder des Anlagev...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Klasse 1 enthält die Konten, auf denen die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in unbebautem und bebautem Zustand, andere wohnungswirtschaftliche Leistungen bis zum Zeitpunkt ihrer Abrechnung, die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, ...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.2 Klasse 1: Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Die Klasse 1 nimmt einen Teil des Umlaufvermögens auf, und zwar den sogenannten Verkaufsbereich, einen für die Wohnungsunternehmen bedeutsamen Bereich wohnungswirtschaftlicher Tätigkeit, den Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie der Betreuungstätigkeit, aber auch die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die n...mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 18 Geleistete Anzahlungen

Unter den hier zu buchenden Anzahlungen werden Vorausleistungen des Wohnungsunternehmens auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte verstanden. Hierbei kann es sich um geleistete Anzahlungen auf Grundstücke des Umlaufvermögens und um Anzahlungen auf Baustoffe, sonstige Vorräte oder auch Leistungen handel...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 15 Noch nicht abgerechnete Betriebskosten

Unter dieser Kontengruppe werden die am Abschlussstichtag noch nicht mit den Mietern abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten erfasst. Wegen der am Bilanzstichtag noch ausstehenden Abrechnung ist eine Buchung der Kosten in der Kontengruppe 20 "Forderungen aus Vermietung" nicht möglich. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Saldierung der noch nicht abgerechneten Kosten mit den...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 10 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten, noch nicht erschlossen/durch Dritte erschlossen oder erschlossen erworben

Eine weitere Aufteilung der Konten (z. B. nach Belegenheit) kann im Einzelfall zweckmäßig sein. Auf den Konten sind die Anschaffungskosten für unbebaute Grundstücke sowie für Erbbaurechte zu buchen, unabhängig davon, ob sie in unbebautem Zustand veräußert ode...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 12 Bauvorbereitungskosten

Es gelten die Ausführungen, wie sie bereits zu Konto 070 "Bauvorbereitungskosten" gemacht wurden. Abweichend hiervon sind Bauvorbereitungskosten dieser Gruppe zunächst als Aufwand zu erfassen und über die Kosten "Bestandserhöhungen" zu aktivieren. Auf die Buchungsbeispiele in Kapitel 3.3.1 wird verwiesen. Im Umlaufvermögen werden die unbebauten Grundstücke wie auch die Bauvor...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 14 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten

Vor Eigentumsübertragung sind hier zu erfassen: Alle vom Wohnungsunternehmen selbst errichteten und übergabefähigen Verkaufsobjekte die mit Wiederveräußerungsabsicht (zurück-)erworbenen Grundstücke mit fertigen Bauten Selbst errichtete, vorübergehend vermietete Objekte mit Veräußerungsabsicht In dieser Kontengruppe werden sowohl abgerechnete als auch noch nicht abgerechnete Baut...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 23 Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen

Die hier zu erfassenden Forderungen stammen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht in den Kontengruppen 20 bis 22 auszuweisen sind. Gliederungsbeispielmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.4 Finanzbuchführung: Bilanzklassen

Aktive Bestandsklassen Passive Bestandsklassenmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1 Die Klassen des Bilanzbereiches (Klassen 0 bis 4)

Im Kontenrahmen sind in den Klassen 0 bis 4 alle die Bilanz betreffenden Posten untergebracht. Entsprechend dem formalen Aufbau der Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite erfolgt auch im Kontenrahmen eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Die Aktivkonten sind den Klassen 0 bis 2 und die Passivkonten den Klassen 3 und 4 zugeordnet. Im Einzelnen werden dabei folgend...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 11 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten, selbst erschlossen

Diese Kontengruppe wird nur bei den Unternehmen erforderlich, die Erschließungsmaßnahmen selbst durchführen. Die Grundstückskosten werden bei Beginn der Erschließungsmaßnahme von dem Konto 100 der Kontengruppe 10 in die Kontengruppe 81 "Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke" übernommen und über das Konto...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 13 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten

Unter dieser Kontengruppe sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Gesamtherstellungskosten (Grundstücks- und Gebäudekosten) für alle noch nicht fertiggestellten Verkaufsobjekte zu buchen. Wie bei der Gruppe 06 "Anlagen im Bau" dienen auch die Konten der Kontengruppe 13 im Allgemeinen nicht der laufenden Erfassung von Geschäftsvorfällen, sondern besitzen vielmehr den Char...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 16 Andere unfertige Leistungen

Unter dieser Kontengruppe sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu buchen, die Betreuungscharakter haben und daher nicht zu den Kontengruppen 10 bis 15 gehören, andererseits jedoch noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.37 Versicherungsagentur

Rz. 179 Bei einer Versicherungsagentur ist regelmäßig nur der Substanzwert maßgeblich für die Bewertung. Dieser setzt sich beispielsweise aus den Einrichtungsgegenständen, dem PKW und den wahren Vorräten zusammen. Ein sog. Goodwill ist bei einer Versicherungsagentur allerdings regelmäßig nicht anzusetzen.[1] Nach Auffassung der Rechtsprechung hat die vom Handelsvertreter aus...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.2 Vorräte

Tz. 112 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.IE.C1 muss zu Zwischenberichtsstichtagen keine Inventur stattfinden, um über ein ermitteltes Mengengerüst den Wert des Vorratsvermögens berechnen zu können. Stattdessen genügt nach IAS 34 eine korrekte Fortschreibung der Bestände. So kann es ausreichen, wenn ein Unternehmen seinen wertmäßigen Lagerbestand an Vorräten auf der Bas...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorräte (B.I.)

a) Allgemeines Rz. 189 [Autor/Zitation] Die Vorräte untergliedern sich in die Posten Rz. 190 [Autor/Zitation] Der gesonderte Ausweis von für Vorräte geleistete Anzahlungen wurde durch das B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Vorräte

Rz. 129 [Autor/Zitation] Zu hinsichtlich der Anschaffungs- und Herstellungskosten auftretenden Fragen vgl. Rz. 120 ff. Soweit § 253 Abs. 4 eine niedrigere Bewertung zwingend erforderlich macht, ist hierin keine Änderung einer Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr zu sehen, auch wenn bisher keine Abwertungen oder nur in einem anderen Umfange vorgenommen wurden, denn bei den ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Materialaufwand

Tz. 127 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Grundsätzlich gelten für den Materialaufwand bzw. für den korrespondierenden Bilanzposten Vorräte am Zwischenberichtsstichtag die gleichen Erfassungs- und Bewertungsgrundsätze wie am Abschlussstichtag (IAS 34.IE.B25f.) (zur Bilanzierung von Vorräten vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 2, Tz. 31ff.). Gemäß IAS 2 werden beim Verkauf von Vorräten die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Geleistete Anzahlungen (B.I.4.)

Rz. 217 [Autor/Zitation] Der Posten B.I.4. enthält nur Anzahlungen auf Vorräte. Zahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte sind bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter diesem Posten, danach als Vorräte – ggf. als unterwegs befindlich (Rz. 214) – auszuweisen. Unter dem Posten sind auch Anzahlungen auf Dienstleistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der Angabe der Bewertungsmethoden kommt für die VG des Umlaufvermögens und hierunter für die Vorräte besondere Bedeutung zu. Eine globale Angabe für alle in § 266 Abs. 2 B.I. (Vorräte) aufzuführenden VG genügt jedoch nicht, vielmehr muss der Möglichkeit Rechnung getragen werden, dass innerhalb des Postens "Vorräte" einzelne Bestände nach unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 189 [Autor/Zitation] Die Vorräte untergliedern sich in die Posten Rz. 190 [Autor/Zitation] Der gesonderte Ausweis von für Vorräte geleistete Anzahlungen wurde durch das BiRiLiG ergänzt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 57 [Autor/Zitation] Abs. 5 Satz 2 enthält das Wahlrecht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen entweder gesondert unter den Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 266 Abs. 3 C.3.) oder offen von den Vorräten (§ 266 Abs. 2 B.I.) abzusetzen. Der gesonderte Ausweis unter den Verbindlichkeiten, den bereits das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 unter dem Posten C.3. vorsieht, ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Fertige Erzeugnisse und Waren (B.I.3.)

Rz. 208 [Autor/Zitation] Zu den fertigen Erzeugnissen gehören die Vorräte erst dann, wenn sie versandfertig sind. Sie sind wie entsprechende Waren auch dann hier auszuweisen, wenn sie zur Ablieferung am Abschlussstichtag bereitgestellt sind. Ein Ausweis der Forderungen aus dem Verkaufsgeschäft kommt erst mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Abnehmer in Betracht; er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (B.I.1.)

Rz. 197 [Autor/Zitation] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Verbrauchsgüter des Prozesses der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen entweder – unmittelbar oder mittelbar – in die Erzeugnisse ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Dabei sind die Grenzen zwischen den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Einzelfall nicht streng definiert, doch könn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 186 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung vom Anlagevermögen s. § 247 Rz. 111 ff. Rz. 187 [Autor/Zitation] Innerhalb des Umlaufvermögens schreibt Abs. 2 B. eine Einteilung in folgende vier Gruppen vor: Vorräte (Rz. 189 ff.); Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Rz. 219 ff.); Wertpapiere (Rz. 240 ff.); Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Sche...mehr