Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Abschreibungen unter den Niederstwert gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 88 § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete Abschreibungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung auf einen niedrigeren Wert wegen künftiger Wertschwankungen. Unter Wertschwankungen waren in diesem Kontext Wertminderungen zu verstehen. Beschränkt waren derartige Abschreibungen auf das Mengengerüst des UV und kamen daher primär in Bezug auf Vor... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Abs. 2 B. I. 1.)

Rz. 67 Rohstoffe sind entweder Stoffe der Urerzeugung (wie Erze, Holz, Rohöl oder Gase) oder erworbene Fertigungserzeugnisse aus vorgelagerten Produktionsstufen. Sie gehen im Produktionsprozess unmittelbar be- oder unverarbeitet als Hauptbestandteile in das Produkt ein bzw. in dem Produkt auf. Durch betriebsinterne Recyclingprozesse können Rohstoffe erneut als Input für die P... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke (§ 268 Abs. 1–7 HGB)

Rz. 55 Wird die Konzernbilanz unter vollständiger oder tw. Verwendung des Konzernjahresergebnisses aufgestellt, tritt an die Stelle der Posten Konzernjahresüberschuss/Konzernjahresfehlbetrag und Konzerngewinnvortrag/Konzernverlustvortrag der Posten Konzernbilanzgewinn/Konzernbilanzverlust (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 1 HGB). Der Ausweis wird sich regelmäßig an der Handh... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 163 I. R. d. Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der GoF bzw. der passive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom TU übernommenen VG, Schulden, RAP und Sonderposten werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt.[1] Die zugeordneten Beträge sind analog zu den betreffe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 213 Als HK sind die im Herstellungsbereich des Unt angefallenen Aufwendungen der verkauften Erzeugnisse und in Rechnung gestellten Leistungen auszuweisen. Dieser Ausweis ist unabhängig vom zeitlichen Anfall der Aufwendungen, da er sich allein daran orientiert, welche Aufwendungen zur Erzielung der Umsatzerlöse des betreffenden Gj beigetragen haben. Entscheidend ist der B... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Lifo-Verfahren ("Stapel-Prinzip")

Rz. 24 Beim Lifo-Verfahren ("last in – first out") wird angenommen, dass "die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind" (§ 256 Satz 1 HGB); damit wird unterstellt, dass sich der Lagerbestand am Ende der Periode aus den ältesten Zugängen (inkl. Anfangsbestand) zusammensetzt und die neuesten Zugänge als verbrauc... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ermittlung der Konzernbestände

Rz. 12 Die am Abschlussstichtag vorhandenen Konzernbestände können individuell oder mithilfe von Vereinfachungsverfahren bestimmt werden. Die individuelle Ermittlung setzt voraus, dass über sämtliche VG, die Gegenstand konzerninterner Lieferungen waren, gesondert Buch geführt wird. Diese Verfahrensweise bietet sich insb. bei Anlagegütern an.[1] Im Vorratsvermögen ist sie reg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren i. S. d. § 256 Satz 1 HGB ist auf gleichartige VG des Vorratsvermögens, also gleichartige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB), unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren beschränkt; eine Anwendung auf geleistete Anzahlungen scheidet von der Natur der Sache her aus.[1] Die Anwendung auf bestimmte Kapitalanlagen (z. B. Akti... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Konformität mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 12 Obwohl nach § 243 Abs. 1 HGB schon generell die GoB bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beachten sind, fordert § 256 Satz 1 HGB wiederholend und damit verschärfend die Einhaltung der GoB bei der Entscheidung für die Anwendung bewertungsvereinfachender Verbrauchsfolgeverfahren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein GoB-konformer Ausgleich zwischen der a... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Leistungen

Rz. 301 Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Leistungen ist die Ermittlung eines etwaigen Abschreibungsbedarfs absatzmarktorientiert vorzunehmen. Abweichend hiervon hält die h. M. für Überbestände an unfertigen Erzeugnissen oder bei solchen unfertigen Erzeugnissen, die auch fremd bezogen werden können, (zusätzlich) eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung für mö... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.2 Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rz. 86 Mangels einer gesetzlichen Vorgabe zur Abgrenzung zwischen Bewertungsobjekten im Handelsrecht obliegt dem Kfm. dabei die Verantwortung zur – im Zweifelsfall einzelfallbezogenen – sachgerechten Trennung dieser.[1] Die Abgrenzung zwischen einzelnen VG und Schulden beschränkt sich auf die Klärung wirtschaftlicher Aspekte.[2] Allerdings kommt den rechtlichen Abgrenzungskr... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Betrag, der zur Begleichung der Verbindlichkeit aufzuwenden ist. In Geld zu erbringende Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag (zu Ausnahmen vgl. Rz 28) oder Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Rz. 21 Der Erfüllungsbet... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 256 Satz 1 HGB regelt die handelsrechtliche Zulässigkeit der sog. Verbrauchsfolgeverfahren und ermöglicht damit die vereinfachte Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände (VG) des Vorratsvermögens. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kann im Vorratsvermögen, in dem eine durchgängige Identifikation der VG infolge komplexer Lagerhaltu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 306 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 287). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Fifo-Verfahren ("Silo-Prinzip")

Rz. 20 Beim Fifo-Verfahren ("first in – first out") wird angenommen, dass "die zuerst … angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind" (§ 256 Satz 1 HGB); damit wird unterstellt, dass der bilanzielle Endbestand aus den jüngsten Zugängen besteht und die ältesten Zugänge (einschl. des Anfangsbestands) als verbraucht oder ver... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.3 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 95 Mit den Spezialvorschriften zu Sammelbewertungsverfahren in § 240 Abs. 3, 4 HGB sowie § 256 HGB (§ 240 Rz 50 ff., § 256 Rz 16 ff.), der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB (§ 254 Rz 1 ff.) sowie dem Verrechnungsgebot von VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen ode... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Lizenzierung von Vorrats- oder Sperrpatenten

Rz. 2634 [Autor/Stand] Vorrats- oder Sperrpatente. In der Unternehmenspraxis ist häufig der Fall anzutreffen, dass Erfindungen als Patente geschützt werden, die gleichwohl nicht selbst unternehmerisch verwendet werden. Es ist dann zu klären, ob auch für solche Patente eine Vergütung zwischen nahestehenden Unternehmen verrechnet werden kann. Die VWG 1983 sehen in Tz. 5.1.1 au... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Gattungsschuld.

Rn 6 Bei der Gattungsschuld bestimmt der Schuldner den Leistungsgegenstand im Wege der Konkretisierung (s Rn 10 ff). Er ist darin jedoch nicht frei, sondern hat aus der vereinbarten Gattung nach § 243 I mangelfreie Sachen mittlerer Art und Güte auszuwählen. Die Vorschrift wird weitgehend durch die speziellen Regeln der §§ 434 I–III, 524 II, 535, 600, 633 II, 651i verdrängt. ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungshindernisse im Bereich des Verwenders.

Rn 25 Einzelfälle (gerechtfertigt +, nicht –): Vorübergehende Leistungshindernisse (idR – BGH NJW 83, 1321; –Kobl NJW-RR 89, 1460 [OLG Koblenz 14.04.1989 - 2 U 1874/87]; +MüKo/Wurmnest § 308 Nr 3 Rz 12, wenn es sich um ein Fixgeschäft handelt); schuldhaft herbeigeführte Leistungshindernisse (–BGH NJW 83, 1321, muss in der Klausel klargestellt werden); ›erhebliche Verteuerung... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss der Bindung (Hs 2).

Rn 11 Die von Hs 1 vorgesehene Bindungswirkung kann vom Antragenden durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeschlossen werden. Diese Erklärung muss dem Empfänger spätestens gleichzeitig mit dem Angebot zugehen, ein späterer Bindungsausschluss ist unwirksam (NK-BGB/Rademacher/G. Schulze Rz 15). Der Ausschluss der Bindung erfolgt mit Klauseln wie ›freibleiben... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der Gefahrübergang nach § 300 II.

Rn 5 Ist der Gläubiger im Verzug, weist ihm § 300 II die Leistungsgefahr zu. § 300 II gilt hinsichtlich aller Arten von Gattungsschulden, einschließlich der Vorratsschuld; eine entspr Anwendung ist bzgl der Geldschuld möglich (HP/Lorenz § 300 Rz 5). Betroffen ist aber ausschließlich die Leistungsgefahr, nicht dagegen die Preisgefahr, die von § 326 I, II erfasst wird (RG 103,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2169 BGB – Vermächtnis fremder Gegenstände.

Gesetzestext (1) Das Vermächtnis eines bestimmten Gegenstands ist unwirksam, soweit der Gegenstand zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, es sei denn, dass der Gegenstand dem Bedachten auch für den Fall zugewendet sein soll, dass er nicht zur Erbschaft gehört. (2) Hat der Erblasser nur den Besitz der vermachten Sache, so gilt im Zweifel der Besitz als vermacht, es... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übernahme von Beschaffungsrisiken.

Rn 27 Hat der Schuldner ein Beschaffungsrisiko übernommen, haftet er für die davon erfassten Pflichtverletzungen unabhängig von Fahrlässigkeit (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 276 Rz 154). Die Übernahme von Beschaffungsrisiken geschieht durch ausdrückliche Vereinbarung, aber va auch durch Auslegung oder Ergänzung eines Schuldverhältnisses nach §§ 157, 242 (s § 157 Rn 15 ff, §... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gese... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Organisationsformen des Einkaufs

Rz. 1202 [Autor/Stand] Zentralisierung der Einkaufsfunktion. Der Zentralisierung der Beschaffungsfunktion kommt in der Unternehmens- und Konzernpraxis eine große Bedeutung zu. Dies deswegen, weil sich durch die Bündelung der Nachfragemacht einer ganzen Unternehmensgruppe – mitunter erhebliche – Synergieeffekte durch die Nutzung von Größenvorteilen (insbesondere in Form von m... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 10 Als Zubehör wurden angesehen: Alarmanlage einer Eigentumswohnung (München MDR 79, 934); Baumaterial, das auf dem Baugrundstück lagert (BGHZ 58, 309, 312: noch nicht montierte Heizkörper); Baugeräte, die auf Grundstück des Baugeschäfts eingesetzt werden (Hamm MDR 85, 494); Bierausschankanlage (Celle OLGZ 80, 13) und Kühlanlage (Hamm NJW-RR 86, 376) einer Gastwirtschaft;... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Transportrecht

Rz. 57 Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts. Es umfasst die Regelungen über die "Beförderung" von Gütern. Die einzelnen Vertragstypen sind für das inländische Recht überwiegend im HGB geregelt: Frachtvertrag (§§ 407ff. HGB) – für Straßen-, Eisenbahn-, Flug- und Binnenschifftransporte Umzugsvertrag (§§ 451–451h HGB) Speditionsvertrag (§§ 453ff. HGB) Lagervertra... mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.3 Bewegungsbilanz als eine Säule der Finanzplanung

Auch die Bewegungsbilanz ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung. Anders als bei einer klassischen Bilanz zeigt eine Bewegungsbilanz die Finanzierungsvorgänge im Betrieb, also, woher die finanziellen Mittel stammen, die einem Unternehmen in einem Zeitraum zugeflossen sind bzw. künftig zufließen werden (Mittelherkunft) und wofür sie verwendet werden (Mittelverwendung)... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.3 Störungsfreier Verlauf des Arbeitsverhältnisses

Rz. 55 Je länger der Arbeitnehmer zur Zufriedenheit des Arbeitgebers im Unternehmen beschäftigt ist, desto eher hat der Arbeitgeber auftretendes Fehlverhalten zu entschuldigen.[1] Der erarbeitete Vorrat an Vertrauen muss durch einen einmaligen Vorfall nicht vollständig aufgezehrt sein.[2] Die Dauer der Betriebs- oder besser Unternehmenszugehörigkeit ist sogar dann ein wichti... mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 1 Ziele und Bestandteile einer Finanz- und Kapitalflussplanung

Mit einer Finanz- und Kapitalflussplanung wird die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens geplant und ggf. auch bewertet, wenn z. B. auch Daten und Zahlen aus der Vergangenheit ausgewertet werden. Die Analyse von Zahlen der Vergangenheit ist wichtig, weil die Planwerte in vielen Fällen darauf aufgebaut werden. Besonders aussagekräftig sind die Analyse bzw. Planung... mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.2 Bilanz als eine Säule der Finanzplanung

Mit einer Bilanz werden Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenübergestellt. Das Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, das Kapital auf der Passivseite. Die Summen von Vermögen und Kapital müssen immer gleich sein. Beim Vermögen unterscheidet man im Wesentlichen in Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, IT oder Fahrzeuge und Umlaufvermögen, z. B. Forde... mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.4 Kapitalflussrechnung als eine Säule der Finanzplanung

Die Finanzplanung wird mit einer Kapitalflussrechnung abgerundet, die darstellt, wie hoch die verfügbaren liquiden Mittel in einem Unternehmen sind. Typischerweise weichen Jahresergebnis und Liquidität voneinander ab, weil die GuV nicht alle zahlungsrelevanten Positionen enthält. Daher zeigt die Kapitalflussrechnung, ausgehend vom Jahresergebnis, wie sich die liquiden Mittel... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Anlage 3: Verordnung über d... /   Anlage Formblatt Bilanz (Muster)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Recruiting: Eignungsdiagnostik / 2.1 Umgang mit sensiblen Daten

Für die Eignungsdiagnostik benötigen Unternehmen umfangreiche Daten der Bewerber und sie fügen im Prozess weitere Daten aus der Beobachtung und der Bewertung hinzu. Diese persönlichen Daten zählen zu den besonders geschützten Daten von Bewerbern. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang muss darum selbstverständlich sein. Das Prinzip der Datensparsamkeit im eignungsdiagnostischen Pro... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.2 Tatsächliche Leistungserbringung

Rz. 7 Der Sozialhilfeträger muss Leistungen vor der Überleitung tatsächlich "erbracht" haben. Hiermit ist gemeint, dass die Leistung bewilligt worden sein muss. Damit ist eine Überleitung "auf Vorrat" rechtswidrig, es sei denn, dass sie unter der aufschiebenden Bedingung der späteren Leistungsbewilligung vorgenommen wird (BGH, Urteil v. 13.1.1988, IVb ZR 15/87). Ferner muss d... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jahresabschluss, geleistete Anzahlungen auf Vorräte

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Schwebendes Geschäft Umlaufvermögen Kreditorenkonten 1 So kontieren Sie richtig! mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jahresabschluss, geleistete... / 3 Anzahlungen: Es wird zwischen erhaltenen Anzahlungen und geleisteten Anzahlungen unterschieden

Es ist zwischen erhaltenen Anzahlungen und geleisteten Anzahlungen zu unterscheiden. Bei erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Vorleistungen von Kunden. Der Kunde zahlt in diesem Fall für eine noch nicht erbrachte Lieferung oder Leistung. Nach § 266 Abs. 3 HGB müssen erhaltene Anzahlungen passiviert werden. Eine offene Absetzung von der Position "Vorräte" kann erfolgen. Es... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jahresabschluss, geleistete... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Schwebendes Geschäft Umlaufvermögen Kreditorenkonten mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jahresabschluss, geleistete... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zahlung Restbetrag einer Rechnung im Folgejahr der Anzahlung

Hans Groß hat Waren bei der Müller OHG (Kreditorenkonto 77500) für 59.500 EUR brutto bestellt. Er leistet eine Anzahlung von 5.950 EUR. Im Folgejahr erfolgt die Lieferung und die anschließende Restzahlung. Buchungsvorschlag im Jahr der Bestellung: mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Jahresabschluss, geleistete... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung der geleisteten Anzahlung erfolgt auf das Konto "Geleiste... mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 1.3 Geschäftsversicherungen

Waren und Vorräte sowie die kaufmännische und technische Betriebsausstattung lassen sich über die üblichen Geschäftsversicherungen versichern. Solche Versicherungen sind kostengünstig und sehr zu empfehlen. Die kaufmännische und technische Betriebsausstattung, also z. B. die Büroeinrichtung, die Computer, die Telefonanlage usw., wird i. d. R. zum Neuwert versichert. Dies ist... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Versicherungsschutz: Diese ... / 1 Basics 1: Versicherung der Sachwerte

Vor allem das Betriebsvermögen (Sachwerte) der GmbH muss ausreichend versichert sein. Zum Betriebsvermögen gehören eine Vielzahl von Gegenständen, z. B. Maschinen, kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Kraftfahrzeuge, Gebäude, Waren und Vorräte. Hier muss der Geschäftsführer für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Überblick über die wichtigsten Sachwert-Versicherun... mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 1.5 Absicherung gegen weitere Gefahren

Wichtig ist, bei den Geschäfts- und Betriebsunterbrechungsversicherungen darauf zu achten, welche Gefahren versichert sind. Üblicherweise werden Versicherungen angeboten, in denen folgende Gefahren versichert sind: Feuer, Leitungswasser/Rohrbruch, Sturm und/oder Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub Auch weitere Gefahren lassen sich versichern, wie z. B. die sog. Elementar... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Forschungskosten/Entwicklun... / 3 Bilanzierung in der Steuerbilanz

In der Steuerbilanz gilt, unabhängig von der handelsrechtlichen Wahlrechtsausübung, ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit ist insofern durch die steuerliche Sonderregelung durchbrochen. Eine handelsrechtlich zulässige, freiwillige Aktivierung von Entwicklungskosten führt in solchen Fä... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Versicherungsschutz: Diese ... / 1.4 Unterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherungen

Der Unterbrechungsschaden ist nicht durch die Betriebsversicherung gedeckt. Er kann zusätzlich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten infolge des Schadens. Ob eine allgemeine oder eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig ist, hängt vom E... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Bewertungsvereinfachungsverfahren

Für die Handels- und Steuerbilanz gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung. Abweichend davon dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren eingesetzt werden. Zu diesen Bewertungsvereinfachungsverfahren zählen die Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 HGB: Bei der Gruppenbewertung dürfen einerseits gleichartige Vermögens... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 1 – Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Tatbestand

Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des § 125 InsO ist zunächst – ebenso wie bei § 1 Abs. 5 KSchG – eine Betriebsänderung i. S. d. §§ 111, 112 BetrVG ; bei der Insolvenz eines Kleinunternehmens mit weniger als 20 Arbeitnehmern oder eines Tendenzbetriebs nach § 118 Abs. 2 BetrVG kann der Verwalter daher nicht auf die Vorschrift zurückgreifen.[1] Rz. 4 Ferner verlangt auch § 1... mehr