Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _________________________, _________________________ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_________________________, _________________________ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / 1. Funktion und Regelungsstrukturen

Rz. 4 Die Vorschriften der internationalen Zuständigkeit bestimmen, ob die inländischen Gerichte in ihrer Gesamtheit für die Entscheidung eines Rechtsstreits mit Auslandsberührung zuständig sind (sog. Entscheidungszuständigkeit).[24] Sie setzen jedenfalls nach deutschem Verständnis die Gerichtsbarkeit im Sinne der völkerrechtlich bestimmten Reichweite der inländischen Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 11. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 92 Behördliche Vollstreckung Sofern eine Behörde der ihr auferlegten Verpflichtung aus einem Urteil nicht nachkommt, kann der Behörde auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers unter Fristsetzung ein Zwangsgeld angedroht und nach fruchtlosem Fristablauf festgesetzt werden (§ 201 S. 1 SGG). Rz. 93 Zuständig für die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes ist das Sozialgeric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Einzeltätigkeiten / D. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 23 Ausgangslage Sofern die Behörde in den Fällen des § 131 SGG der ihr im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu 1.000,00 EUR durch Beschluss androhen und festsetzen (vgl. § 201 SGG). Es handelt sich hierbei um eine Vollstreckung nicht vertretbarer Handlungen entsprechend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eilverfahren / A. Allgemeines

Rz. 1 Allgemeines Nach § 86b Abs. 1 SGG kann ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren anhängig gemacht werden. Das Gericht der Hauptsache kann die sofortige Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG), die aufschiebende Wirkung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG) oder die Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) anordnen. Auch kann nach § 86b Abs. 1 S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung

Rz. 1 In der 9. Aufl. waren folgende Änderungen zu berücksichtigen: Änderung des GmbHG in der veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51). DiRUG – Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG v. 5. Juli 2021 (BGBl. Teil I vom 13.8.2021, 3338 (Art. 20 – Änderungen: Anlage 1, § 2 Abs. 1a (Videokommunik...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Veränderungen in der Person des Geschäftsführers

Rz. 4 Dazu rechnen der Wechsel der Geschäftsführer und die Änderung persönlicher Merkmale des Geschäftsführers. Anmeldepflichtig sind z.B. die Neubestellung, die Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers oder eines Notgeschäftsführers, nicht jedoch die Wiederbestellung eines bereits eingetragenen Geschäftsführers ohne zeitliche Unterbrechung (Noack § 39 Rz. 3), wen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.6 Räumungsvollstreckung

Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Mieter wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte darstellt im Sinne der Räumungsschutzvorschrift § 765a ZPO, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken. In die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.4 Weitere Voraussetzungen

Enger zeitlicher Zusammenhang Die Kündigung nach § 543 BGB muss in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Vertragsverstoß erfolgen. Gegen die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses spricht, wenn die Kündigung erst längere Zeit nach der Vertragsverletzung ausgesprochen wird, da dies als Indiz dafür gewertet werden kann, dass das Verhalten nicht als besonders schwer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.1 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter in der Wohnung Rauschgift produziert, z. B. Cannabispflanzen in erheblichem Umfang anbau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren und Vollstreckung

A. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Irgendwann ist es soweit: der Tag der Abrechnung naht! Unser Mandant bekommt eine Rechnung – vielleicht sogar auf Englisch. Wenn nach RVG mit seinen Gebührentatbeständen, Ziffern und Faktoren abgerechnet wird, dürfte das kaum verständlich sein. Es könnten also hin und wieder Nachfragen kommen, so dass wir Rechnungspositionen erläutern müssen. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / B. Vollstreckung

Rz. 10 Wenngleich eher selten, so kann es doch einmal vorkommen, dass ein Mandant Näheres über die Möglichkeiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung wissen möchte. Da haben wir also einiges zu tun. Es dürfte sich anbieten, einen Text für ein Merkblatt, eine Mail oder unsere Webseite parat zu haben, den wir dann immer wieder verwenden oder als Handreichung vorhalten können. Was...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / VII. Übersicht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / II. Fall

Rz. 13 Wir haben ein rechtskräftiges Urteil erstritten, wonach der Gegner einen bestimmten Geldbetrag an unseren Mandanten zu zahlen hat. Dieser meldet sich nach einiger Zeit und teilt uns mit, dass keine Zahlung erfolgt ist. Er möchte wissen, wie er an sein Geld kommen kann. Unsere Aufgabe also: die Vollstreckungsmöglichkeiten darlegen. Wir wollen beispielhaft drei Optionen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Begriffe

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / I. Mandanteninformation

Rz. 12 Greifen wir zunächst die Idee einer Handreichung oder eines Informationstextes für unsere Webseite auf. Hierfür brauchen wir einige Begriffe, die wir zusammentragen müssen. Innerhalb der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Irgendwann ist es soweit: der Tag der Abrechnung naht! Unser Mandant bekommt eine Rechnung – vielleicht sogar auf Englisch. Wenn nach RVG mit seinen Gebührentatbeständen, Ziffern und Faktoren abgerechnet wird, dürfte das kaum verständlich sein. Es könnten also hin und wieder Nachfragen kommen, so dass wir Rechnungspositionen erläutern müssen. Dem wollen wir uns im Folg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / I. Honorare und Gebühren

Rz. 2 Im Englischen genügt uns ein Wort (fees). Diese können als Stundensatz (hourly rate) oder Pauschalhonorar (flat rate), in besonderen Fällen auch als Erfolgshonorar (conditional/contingency fee) ausgestaltet sein. Daneben stehen gesetzliche Gebühren (statutory fees) auf Grundlage des RVG, wobei wir hier die Wertgebühren (value) von den Rahmengebühren (range) abgrenzen m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / III. Rechnung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / II. Anschreiben

Rz. 3 Unterstellen wir ein Unterliegen im Rechtsstreit mit Kostentragungspflicht unseres Mandanten. Er bekommt folgendes Schreiben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / IV. Nachfrage

Rz. 5 Nun kommt eine Mail des Mandanten. Wenig übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / VI. Und nun mal "amerikanisch"

Rz. 7 Stellen wir uns vor, wir haben vor kurzem ein amerikanisches Ehepaar in einem Rechtsstreit mit ihrem Vermieter vertreten. Das Verfahren endete durch gerichtlichen Vergleich. Neben Verfahrens- und Terminsgebühr wurden Einigungsgebühr und Erhöhungsgebühr in Rechnung gestellt. Prompt schreibt der Mandant:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Abrechnung, Gebühren un... / V. Übung: Ein Antwortversuch

Rz. 6 Sehen Sie sich den folgenden Entwurf an und lesen Sie ihn Korrektur. Erkennen Sie Fehler? Was würden Sie ändern?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Strafprozess / 1. Durchsuchung

Rz. 12 Der Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses (search warrant) wird beim Ermittlungsrichter (investigating magistrate) des Amtsgerichts gestellt und mit der Bitte der Weiterleitung an die Polizei zwecks Vollstreckung (enforcement | execution) versehen. In den Gründen findet sich das Auffinden von Beweismitteln und deren Beschlagnahme (seizure | confiscation). I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Der Zivilprozess / D. Begriffe

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Vollstreckung

Rz. 105 [Autor/Stand] Die Vollstreckung rückständiger Grundsteuer kann nicht nach §§ 249 ff. AO erfolgen. Es gelten die jeweiligen Landesverwaltungsgesetze. Denn § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 2 AO verweist nicht auf die Vorschriften des Sechsten Teils (§ 249 ff. AO), der sich mit der Vollstreckung befasst. Dies ergibt deshalb Sinn, weil es sich bei der Grundsteuer um eine Reals...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 11 Gebühren, Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

(1) Die Gebühr für den Bußgeldbescheid bemisst sich nach der Höhe des verhängten Bußgelds; sie beträgt fünf Prozent von dessen Summe, mindestens aber 25 Euro und höchstens 7.500 Euro (§ 107 Abs. 1 OWiG). (2) 1Für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der BuStra-Stellen gelten abweichend von § 90 Abs. 1, § 108 Abs. 2 OWiG nicht die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsg...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 5.5.1 Internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Rz. 90 Zunächst ist festzuhalten, dass die verwendete Legaldefinition für "Gericht" weiter gefasst ist als im deutschen Sprachgebrauch (Art. 3 Abs. 2 EU-ErbVO). Gericht i. S. d. Verordnung kann auch ein Notar sein, der nach dem jeweiligen nationalen Recht gerichtliche Funktion ausübt oder aufgrund einer Übertragung von Befugnissen durch oder unter Aufsicht eines Gerichtes tä...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 3.1 Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 8 Dies hat sich mit der Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) seit dem 17.08.2015 für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks) geändert. Mit dieser Verordnung haben die Mitgliedstaaten ihr Kollisionsrecht auf eine zumindest nahezu europaweit einheitliche Grundlage gestellt, auf die nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erscheinungsformen

Rz. 1572 [Autor/Stand] Da nur Tathandlungen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO strafbar sind, reicht nicht jedes heimliche "steuerunehrliche" Verhalten i.S.d. älteren Rspr. aus. Aufgrund dessen sind bereits eine Vielzahl denkbarer Verhaltensweisen auszuscheiden. Rz. 1572.1 [Autor/Stand] Nicht tatbestandsmäßig ist das Verzögern der Beitreibung durch bloßes Nichtzahlen [3], die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1.1 Anwendbares materielles Erbrecht

Rz. 1 Die EU-Verordnung Nr. 650/2012 "über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses" gilt ebenfalls in Frankreich für Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug von Personen, die seit dem 17.08.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Nicht anwendbare Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 158 [Autor/Stand] Für Zwecke des Hessischen Grundsteuergesetzes sind die Vorschriften über das Erhebungs- (§§ 218 ff. AO) und grundsätzlich auch das Vollstreckungsverfahren (§§ 249 ff. AO, Ausnahme Rz. 141 zur Festsetzung eines Zwangsgelds) nicht anwendbar. Denn diese Vorschriften sind für die Festsetzung des GrSt-Messbetrags nicht erforderlich (Rz. 446). Für die Erhebun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (§ 37 Abs. 9 ErbStG)

Rz. 26 Das Gesetz dient zur Umsetzung der sog. ErbVO (Erbrechtsverordnung; Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 04.07.2012) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Die ErbVO ist ab dem 17.08....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Die Bezeichnu... / II. Die Lösung

Die Person definiert sich primär über ihren Namen Man kennt den Spruch aus der Ausbildung. Es ist für einen Anspruch zu fragen: Wer kann was von wem woraus verlangen? Die Leserfrage zielt auf das "von wem". Entscheidend ist die Identität des Schuldners. Diese muss für die Anspruchsbegründung wie für die Titulierung und die Zwangsvollstreckung eindeutig feststehen. So verlange...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit der Abgabenordnung bei der Erbschaftsteuer

Rz. 31 Auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten die Vorschriften der AO. Soweit sich jedoch aufgrund von Besonderheiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Abweichungen oder Ergänzungen ergeben, werden diese nachstehend aufgezeigt (ausgenommen bezüglich der Festsetzungsverjährung, s. § 30 Rn. 88 ff.):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Terminsgebühr ... / III. (Nur) Vorführbefehl

Unter Würdigung dieser Vorgaben habe der Verteidiger – so das LG – keinen Anspruch auf die (zweifache) Gebühr Nr. 4109 VV. Diese Gebühr entstehe nicht, wenn der Angeklagte nach § 230 Abs. 2 1. Alt. StPO zum Hauptverhandlungstermin vorgeführt wird. 1. Nicht auf freiem Fuß … Der Angeklagte habe sich zwar zweifach nicht auf freiem Fuß befunden. Gegen ihn seien am 6.8.2024 und 21....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Festsetzung der Grundsteuer (2. Verwaltungsstufe)

Rz. 482 [Autor/Stand] Die GrSt wird auf der zweiten Verfahrensstufe (Rz. 446) durch den GrSt-Besch. festgesetzt (§ 27 GrStG Rz. 10). Das Verfahren zur Festsetzung der GrSt richtet sich grundsätzlich nach der Abgabenordnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 AO); das KAG HE [2] ist für Zwecke der Grundsteuer nicht anwendbar. Die Grundsteuerfestsetzung ist ein Steuerbescheid i.S.d. § 1 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Kein Pfändung... / 2 II. Aus der Entscheidung

Nicht nutzbarer Pkw hat keinen Pfändungsschutz Die GV hat das Fahrzeug der Schuldnerin zu Recht gepfändet. Insbesondere stand der Pfändung kein Pfändungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b) ZPO entgegen. Dabei kann dahinstehen, ob das streitbefangene Fahrzeug für die Ausübung der Erwerbstätigkeit der Schuldnerin benötigt wird. Denn zum Zeitpunkt der Beschlagnahme lag keine Haftpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Weitere anwendbare Vorschriften im Überblick

Rz. 157 [Autor/Stand] Im Übrigen sind insb. die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar, wenn sie für das Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erforderlich sind. Hier sind insb. zu nennen die Vorschriften: über den Datenschutz und das Steuergeheimnis (§§ 29b ff. AO); über das Steuerschuldrecht (§§ 33 ff. AO; zu §§ 39, 43, 44 AO, Rz. 166 ff.); zur Haftung (§§ 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 1 Der Fall

Privilegierte Anmeldung im Verfahren ohne RSB-Antrag Die Krankenkasse verlangt die Eintragung eines Forderungsattributs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Der Schuldner hat trotz Belehrung gem. § 20 InsO keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Eine Feststellung im Eröffnungsbeschluss vom 16.3.2022, dass der Schuldner Restschuldbefreiu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / 2 Aus den Gründen:

… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 124a Abs. 5 S. 2 VwGO; BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 – Vf. 133-VI 04 – VerfGHE 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 – Vf. 38-VI-14 – BayVBl 2016, 49 Rn 52; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn 54), nicht...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 5.5.2 Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Rz. 92 Kap. V regelt die Annahme und Vollstreckbarkeit von öffentlichen Urkunden (Legaldefinition in Art. 3 Abs. 1 Buchst. i EU-ErbVO) und gerichtlichen Vergleichen. Neu aufgenommen wurde hier die "Annahme" der Urkunde, d. h. die Feststellung, dass eine öffentliche Urkunde, die in einem Mitgliedstaat errichtet wurde, im anderen Mitgliedstaat dieselbe Beweiskraft entfaltet wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafzumessung

Rz. 1571 [Autor/Stand] Der (strafzumessungsrelevante) Umfang des Steuerschadens bei einer Beitreibungshinterziehung kann nicht mit dem Nennwert der Steuerforderung gleichgesetzt werden, sondern ist unter Bewertung des pfändbaren Vermögens zum Zeitpunkt der Vorteilsbewilligung bzw. des Belassens zu ermitteln[2]. Will der Täter nur die Vollstreckung hinauszögern, so liegt ledi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Die Strafanze... / Einführung

Strafanzeige ist ein zweischneidiges Schwert Die Strafanzeige gegen den Schuldner ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann dadurch der Aufenthalt ermittelt, die Vollstreckung privilegiert, die Insolvenzsicherheit hergestellt und auch ein gewisser Vollstreckungsdruck erzeugt werden, der den Schuldner zur Vermeidung der strafrechtlichen Verfolgung zum Forderungsausgleic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Der große Fru... / cc. Angemessener Zeitaufwand und Verzug des Notars

Häufig wird eine Frist von etwa einem Monat nach Antragstellung für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses als ausreichend erachtet.[38] Wenn jedoch weitere Ermittlungen, wie die Besichtigung der Erblasserwohnung oder das Einholen von Informationen bei Banken und Versicherungen, erforderlich sind, dürfte diese Frist in der Regel zu kurz bemessen sein, und ein längerer Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Übertragung der... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden Kindesmutter) und der Antragsgegner (im folgenden Kindesvater) sind die Eltern der drei betroffenen, derzeit zwölf, neun und sechs Jahre alten Kinder A, B und C. Die Kindeseltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus, weil die Kinder aus ihrer Ehe hervorgegangen sind. [2] Die Kindeseltern haben sich spätestens am 17...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2 Pfändbarkeit

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Forderungspfändung

Stöber/Rellermeyer Forderungspfändung – Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte Monographie, 18. Aufl. 2025 1.015 Seiten, 149 EUR Gieseking ISBN 978-3-7694-1329-8 Kurt Stöber ist schon 2016, d.h. vor der 17. Auflage des Standardwerks zur Forderungspfändung, gestorben. Dass auch die 18. Auflage noch unter seinem Namen erscheint, zeigt, wie sehr er das Wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr