Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift sucht zu verhindern, dass der Vollstreckungsschuldner durch die Bestellung eines Nießbrauchs an seinem ganzen Vermögen, an wesentlichen Teilen desselben oder an einer Erbschaft dieses dem Zugriff des Fiskus entziehen kann. Rz. 2 § 264 AO zeichnet mit der entsprechenden Anwendung des § 737 ZPO die Haftungsanordnung des § 1086 BGB nach und lässt für die Vol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2.1 Zwangsvollstreckung aufgrund unbeschränkter Erbenhaftung

Rz. 13 § 781 ZPO (Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung) Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt die Beschränkung der Haftung unberücksichtigt, bis aufgrund derselben gegen die Zwangsvollstreckung von dem Erben Einwendungen erhoben werden. Vor dem Wirksamwerden einer Haftungsbeschränkung besteht keine rechtliche Trennung zwischen Nachlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 263 AO regelt die Vollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner als Fall der sog. Vollstreckbarkeit mit Drittwirkung, da der "Dritte" die Vollstreckung dulden muss, ohne dass gegen ihn ein Duldungstitel erstritten werden müsste. Die Vollstreckung gegen Ehegatten bzw. Lebenspartner gestaltet sich i. d. R. deshalb schwierig, weil den Besonderheiten der ehelichen Verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut

Rz. 9 § 740 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut) (1) Leben die Ehegatten in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend. (2) Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so ist die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zuläss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.1 Verwaltung des Gesamtgutes durch einen Ehegatten (§ 740 Abs. 1 ZPO)

Rz. 14 Verwaltet im Fall der Gütergemeinschaft ausschließlich einer der Ehegatten nach § 1421 S. 1, 1. und 2. Var. BGB das Gesamtgut allein, so bedarf es gem. § 740 Abs. 1 ZPO für die Zwangsvollstreckung in dieses eines Urteils gegen den verwaltungsberechtigten Ehegatten. Für die Vollstreckung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis sind also ein vollstreckbarer Verwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2.2 Zwangsvollstreckung nach Annahme der Erbschaft

Rz. 19 Nachdem der Erbe die Erbschaft angenommen hat, kann wegen einer Nachlassverbindlichkeit in das Eigenvermögen des Erben vollstreckt werden.[1] Eine Haftungsbeschränkung muss der Erbe geltend machen. Ist die Haftungsbeschränkung bereits eingetreten, so kann der Erbe der Vollstreckung in sein Eigenvermögen gem. § 262 Abs. 1 S. 1 AO widersprechen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2.2 Zwangsvollstreckung bei beschränkter Erbenhaftung

Rz. 14 Eine Beschränkung der Erbenhaftung kommt nach § 1973 BGB (Ausschluss von Nachlassgläubigern), § 1974 BGB (Verschweigungseinrede), § 1975 BGB (Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz), § 1990 BGB (Dürftigkeitseinrede),[1] § 1992 BGB (Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen) und § 2059 BGB (Haftung bis zur Teilung) in Betracht. Nach dem Eintritt einer Haftungsbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 265 AO regelt die Besonderheiten der Vollstreckung im Fall der Erbfolge gegen den bzw. die Erben. Mit der Verweisung auf Vorschriften des BGB und der ZPO wird ein Gleichlauf der Steuervollstreckung nach der AO mit der Vollstreckung nach der ZPO erreicht. Rz. 2 Bei der Vollstreckung gegen den Erben bedarf es einer Differenzierung sowohl hinsichtlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2.3 Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen bei Nachlassverwaltung und im Insolvenzverfahren

Rz. 16 § 784 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren) (1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut der beendeten Gütergemeinschaft

Rz. 20 § 743 ZPO (Beendete Gütergemeinschaft) Nach der Beendigung der Gütergemeinschaft ist vor der Auseinandersetzung die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zulässig, wenn beide Ehegatten zu der Leistung oder der eine Ehegatte zu der Leistung und der andere zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt sind. Die Gütergemeinschaft kann durch Ehevertrag,[1] Aufhebungsurt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Zwangsvollstreckung bei Nacherbschaft

Rz. 24 § 773 ZPO (Drittwiderspruchsklage des Nacherben) Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Nacherbe kann nach Maßgabe de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Zwangsvollstreckung bei Erbengemeinschaften

Rz. 20 Die Gemeinschaft mehrerer Erben (Erbengemeinschaft) ist eine Gesamthandsgemeinschaft.[1] Der Nachlass ist gemeinschaftliches Sondervermögen. Einer Vollstreckung in Nachlassgegenstände wegen einer Eigenschuld eines Miterben können die übrigen Miterben bis zur vollzogenen Erbauseinandersetzung[2] nach § 262 Abs. 1 S. 1 AO widersprechen. Der Miterbenanteil selbst ist nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Gewahrsamsvermutung i. S. v. § 739 ZPO

Rz. 3 § 739 ZPO (Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner) (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten gem. § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.3 Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 23 § 745 ZPO (Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft) (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dass an die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Pfändung des Ersatzanspruchs

Rz. 7 Bei verbrauchbaren Sachen erwirbt der Nießbraucher nach § 1067 BGB Eigentum an diesen. Dann tritt nach § 1086 BGB für das Recht auf Befriedigung des Gläubigers des Nießbrauchbestellers an die Stelle der Sachen ein Anspruch des Bestellers auf Wertersatz. Der Nießbraucher ist gem. § 1086 S. 2 BGB zum sofortigen Ersatz verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine persönl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Zwangsvollstreckung bei fortgeltendem Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 25 § 744a ZPO (Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft) Leben die Ehegatten gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Entstehung der Forderung vor Nießbrauchbestellung

Rz. 3 § 737 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch) (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5 Zwangsvollstreckung in den Nachlass im Fall der Testamentsvollstreckung

Rz. 23 § 748 ZPO (Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker) (1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Steht dem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu, so ist die Zwangsvol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 6 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Abs. 3)

Rz. 80 Durch das SteuerändG 2001 v. 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794 ist die Bestimmung in Abs. 1 S. 1 "Zölle und Abschöpfungen sind Steuern i. S. dieses Gesetzes" durch die Regelung des neuen Abs. 3 ersetzt worden. Nach der am 1.5.2016 in Kraft getretenen Änderung des Abs. 3 durch das ZKAnpG[1] bezieht sich diese Regelung nunmehr auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Haftung des Vermächtnisnehmers

Rz. 8 § 2187 BGB (Haftung des Hauptvermächtnisnehmers) (1) Ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung nicht ausreicht. (2) Tritt nach § 2161 ein anderer an die Stelle des beschw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Inhalt

Rz. 4 Die Vorschrift übernimmt die Regelungen der §§ 781–784 ZPO [1] für eine Reihe von Fällen beschränkter Haftung. Dabei bleibt nach § 781 ZPO die Einwendung der beschränkten Erbenhaftung solange unberücksichtigt, bis sie geltend gemacht wird.[2] Geltend gemacht werden können die Haftungsbeschränkungen durch formlose Gegenvorstellung.[3] Wegen § 256 AO wird im Vollstreckung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Haftungsbeschränkung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 5 § 1489 BGB (Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten) (1) Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft haftet der überlebende Ehegatte persönlich. (2) Soweit die persönliche Haftung den überlebenden Ehegatten nur infolge des Eintritts der fortgesetzten Gütergemeinschaft trifft, finden die für die Haftung des Erben für die Nachlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 266 AO ist § 786 Abs. 1 ZPO nachgebildet. Sie nennt allerdings abweichend von der Vorbildvorschrift für die Verweisung weder § 780 Abs. 1 ZPO [1] noch § 785 ZPO.[2] Während § 780 ZPO nicht in das Verwaltungsverfahren nach der AO passt,[3] ergibt sich der Inhalt der Verweisung des § 785 ZPO im Wesentlichen bereits aus § 262 AO bzw. aus §§ 256, 257 AO...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Unter dem Begriff Kontenabruf verbirgt sich der in § 24c KWG i.V.m. § 93 Abs. 7 bis 10 sowie § 93b AO geregelte, automatisierte Abruf von Kontoinformationen. Hierbei ersucht die Behörde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), bei den Kreditinstituten Informationen über Konten und Depots abzurufen, u.a. Kunden- oder Depotnummer sowi...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.6 Einstellen der Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, vom Gericht nicht ohne Weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshal...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.3 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Eine rechtskräftige Verpflichtung des Mieters zur Räumung und Herausgabe von Mieträumen kann nicht durch Zwangsgeld bzw. Zwangshaft § 888 ZPO), sondern (als sog. vertretbare Handlung) nur durch Zwangsvollstreckung gem. den §§ 885, 886 ZPO (Zwangsräumung mithilfe des Gerichtsvollziehers) durchgesetzt werden. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO neben der Herausgabevollstreckung ...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.7 Verwirken der Zwangsvollstreckung

Aus einem Räumungstitel kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden. Daher wird eine Vollstreckung nicht generell nach 2 Jahren unzulässig. Vielmehr ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob eine Verwirkung vorliegt. Eine Verwirkung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter die Zahlung der Nutzungsentschädigung nur mit dem ausdrücklichen Hi...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Einführung

Rz. 3 Um besser zu verstehen, wie die Abrechnung in Familiensachen erfolgt, wird ein kurzer Überblick über das Familienverfahrensgesetz geben. Leser, die sich schon auskennen, können ab Rdn 28 weiterlesen. Das FamFG [4] hat rund 500 Paragrafen und ist wie folgt gegliedert:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ei...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 448 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[429] Rz. 449...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VIII. Stellungnahmemöglichkeit des Antragsgegners

Rz. 221 § 77 Abs. 1 FamFG regelt die Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte und den Antragsgegner:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 77 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Rz. 78mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 19. Abänderungsanträge

Rz. 464 Bei Unterhaltsabänderungsanträgen betreffend eines bestehenden Unterhaltstitels gilt der Jahresbetrag der geforderten Differenz bzw. des geltend gemachten Minderungsbetrags, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG.[436] Wird von beiden Beteiligten ein Abänderungsverfahren betrieben (einerseits also auf Erhöhung, andererseits auf Ermäßigung des titulierten Betrages), sind die beiden ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Freistellungs- oder Zahlungsanspruch?

Rz. 232 Voraussetzung für einen Antrag auf Zahlung (Leistung): Der Mandant hat diesen Betrag bereits an den Rechtsanwalt bezahlt, der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt zur Geltendmachung, und der Gegner wurde diesbezüglich in Verzug gesetzt. Ist die Rechnung vom Mandanten nicht bezahlt worden, hat dieser insoweit gegen den Beklagten nur einen Freistellungsanspruch. Allerdi...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Das Kostenverzeichnis

Rz. 29 Das Kostenverzeichnis (KV) hat 2 Teile. Teil 1 behandelt die Gebühren, Teil 2 die Auslagen. Teil 1 ist in Hauptabschnitte, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt. Die Hauptabschnitte in Teil 1 behandeln die Gebühren für folgende Verfahren:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Allgemeines zum GewSchG

Rz. 520 Am 1.1.2002 ist das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"[499] (GewSchG) in Kraft getreten. Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Initiative der Bundesregierung, durch verschiedenste geeignete Maßnahmen vor allem Gewalt gegen Frauen und Kinder einzudämmen und ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 16. Gegenstandswert

Rz. 414 Gegenstandswert des Vergleichs sind die Ansprüche, die mit dem Vergleich erledigt werden und nicht der Betrag, auf den sich die Beteiligten vergleichen/einigen. Rz. 415 Zur Antragserweiterung bei laufendem Unterhaltsverfahren siehe § 4 Rdn 414 in diesem Werk. Zur Frage, wann eine Unterhaltskapitalabfindung Gegenstandswert sein kann, siehe § 4 Rdn 437. Rz. 416 Besondere ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 466 § 165 Abs. 1 FamFG schafft die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren auch dann durchzuführen, wenn ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind erschwert oder vereitelt. Der Gesetzgeber möchte auf diese Weise verhindern, dass Kinder einer Vollstreckung d...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / f) Einzelfallentscheidungen zur Mutwilligkeit

Rz. 148 Fallgruppen, in denen die Rechtsprechung mutwilliges Verhalten bejaht und die VKH abgelehnt hat:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 34 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[35] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6.3 Ausgleich zwischen Sozialleistungsempfänger und Zessionar

Rz. 53 Die Regelung lässt offen, wie im Falle der Inanspruchnahme aus der Haftung, im Innenverhältnis zwischen Zessionar und Zedent der Ausgleich rechtlich und wirtschaftlich stattfindet. Diente die Abtretung nämlich dazu, dass die Forderung des Zessionars erfüllt wurde, bedeutet die Rückforderung vom Zessionar als Haftendem, dass eine Forderung des Zessionars gegenüber dem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.2 Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 Dienst- und Sachleistungen können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Es wäre ohnehin schon fraglich, ob diese Leistungen als solche überhaupt abtretbar wären od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.1.10.4 Vollstreckung

Rz. 57 Die Auskunft und Belegvorlage ist eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann. Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist durch Zwangsgeld oder Zwangshaft.[82] Wird die Auskunft im Laufe des Vollstr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.6 Europäische Güterrechtsverordnung

Die Europäische Güterrechtsverordnung regelt einheitlich für die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten, welches Güterrecht welchen Landes für eine Ehe gilt. Nach Art. 69 Abs. 3 EuGüVO gelten die Kollisionsnormen der EuGüVO für solche Ehegatten, die ab dem 29.1.2019 die Ehe schließen oder eine Rechtswahl treffen. Nach Art. 26 Abs. 1 Buchst a) EuGÜVO unterliegt der eheliche Güterst...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.10 Aufwendungen zur Rückerlangung eines entzogenen Kindes

Rz. 269 Bei Kindesentführungen haftet der nicht sorgeberechtigte Elternteil, der das Kind entführt/entzogen hat, für die entstandenen Rückführungskosten einschließlich der Detektivkosten.[335] Derartige Aufwendungen können als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung aus dem Herausgabebeschluss und damit als deren Folge der gerichtlichen Kostenentscheidung prozessual erstatt...mehr

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Güterrecht / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr