Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Der Gesellschaftsvertrag

Rz. 2 In § 2 geht es um die Form des Errichtungsgeschäfts, währenddessen sich die übrigen Fragen insb. nach den §§ 3 ff. richten. Der Gesellschaftsvertrag, vielfach im Anklang an Verein und AG auch als "Satzung" bezeichnet, ist bei Gründung durch mehrere Gesellschafter Rechtsgeschäft, Vertrag (Vertragstheorie, Normentheorie bzw. modifizierte Normentheorie, vgl. hierzu Rowedd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 363 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anstellungsverträge können wegen eines Verstoßes gegen ein (vertragliches) Schriftformerfordernis sowie gegen das Verbot des Selbstkontrahierens zivilrechtlich unwirksam sein. Wegen der Einzelheiten s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234ff. Im Übrigen besteht allerdings kein zwingendes Schriftformerfordernis; aus Nachw-Gründen ist Schriftform aber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Haftung der Gesellschafter Amtsunfähigkeit

Rz. 37 Der durch §§ 6 Abs. 2, 39 Abs. 2 ausgeschlossene Personenkreis wird versuchen, andere Personen formal vorzuschieben, selbst gleichwohl die Geschäftsführung tatsächlich in der Hand zu behalten. Sinn der Vorschrift des § 6 Abs. 5 ist es, dies den bestraften bzw. mit Berufsverbot belegten Personen die Geschäftsführung in die Hand zu geben und verbietet die Übertragung au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 28 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die im § 34a EStG normierte Thesaurierungsbegünstigung begegnet in mehreren Punkten verfassungsrechtlichen Bedenken. Rn. 29 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Tatsache, dass sich die Vorschrift vorwiegend die Begünstigung ertragsstarker PersGes zum Gegenstand nimmt, ist mE verfassungsrechtlich unbedenklich, da § 34a EStG als Tarifvorschrift zur R...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Der Grundsatz der freien Abberufbarkeit – Abberufungsorgan

Rz. 25 Die Bestellung zum Geschäftsführer (die Organstellung) ist jederzeit widerruflich (vgl. BAG GmbHR 2008, 430). Zum Schutz der Geschäftsführer vor freier Abberufbarkeit vgl. Lohr GmbH-StB 2004, 90. Die Abberufung fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5), sofern nicht der Gesellschaftsvertrag ein anderes Organ (Aufsichtsrat, Beirat, auch eine...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die maßgebenden Regelungen für die Begutachtung ergeben sich aus der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Die Begutachtung der Eignung orientiert sich nach der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) zur FeV. Diese lehnt sich in ihrem Aufbau am Anhang III der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie und...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragskopf

Rz. 785 Die Rechtstellung eines GmbH-Geschäftsführers ergibt sich zum einen aus seiner gesellschaftsrechtlichen Organstellung, in die der Geschäftsführer gemäß §§ 6, 35 ff. GmbHG durch den Gesellschaftsvertrag,[1673] die Gesellschafterversammlung oder in sonstiger in der Satzung der Gesellschaft geregelter Weise berufen wird.[1674] Die Bestellung kann unter einer auflösenden...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Widerruf der Bestellung

Rz. 142 Über den Widerruf der Bestellung bzw. die Abberufung eines Geschäftsführers entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung, § 46 Nr. 5 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Zuständigkeitsverteilung vorsehen. Möglich ist zum Beispiel die Übertragung auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss. Bei einer nach Maßgabe des Mitbestimmungsg...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Notgeschäftsführer

Rz. 44 Die Bestellung eines Notgeschäftsführers ist im GmbHG nicht ausdrücklich geregelt – anders in § 15a InsO oder §§ 85 Abs. 1 (Vorstand), 104 Abs. 1 AktG (Aufsichtsrat – hierzu OLG Frankfurt v. 13.1.2022 – 20 W 5/22, 20 W 9/22 – unvollständiger mitbestimmter Aufsichtsrat (statt 12 nur 9 Mitglieder) – dringend erforderlich ergänzende Bestellung – unvollständige Besetzung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Ausschluss des Stimmrechts

Rz. 38 Der Gesellschafter ist von der Stimmabgabe in den in Abs. 4 bezeichneten Fällen wegen Interessenkollision ausgeschlossen (vgl. BGH v. 7.2.2012 – II ZR 230/09; BGH v. 21.6.2010 – II ZR 230/08). Das Stimmverbot bezieht sich nicht auf den Erwerber von Geschäftsanteilen (vgl. BGH GmbHR 2008, 1093). Abs. 4 findet keine Anwendung auf Strukturänderungen oder die Auflösung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ermächtigung und Inhalt

Rz. 4 Die Ermächtigung nach Abs. 1 S. 2 kann in der Gründungssatzung (Lutter/Hommelhoff § 55a Rz. 5; Gehrlein/Born/Simon § 55a Rz. 11) oder der nachträglich geänderten Satzung (Lutter/Hommelhoff § 55a Rz. 6; Gehrlein/Born/Simon § 55a Rz. 11) enthalten sein. Für die Satzungsänderung sind die §§ 53 ff. zu beachten (Dreiviertelmehrheit, notarielle Beurkundung). Da die Ermächtig...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Feststellung des Jahr... / 1 Vorlagepflichten des Geschäftsführers

Der Jahresabschluss der GmbH wird den Gesellschaftern vom Geschäftsführer zur Feststellung vorgelegt. Dazu müssen folgende interne Abstimmungsprozesse beachtet werden: In der kleinen GmbH ohne Beirat bzw. Aufsichtsrat muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss aufstellen, unterzeichnen und den Gesellschaftern unmittelbar vorlegen. In der kleinen GmbH mit Beirat bzw. Aufsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–14 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ausblick auf weitere Entwicklung

Rn. 283 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bereits mit der Verabschiedung der CSR-R war offensichtlich, dass die nichtfinanziellen Berichtspflichten zeitnah auf den Prüfstand kommen würden. So sah Art. 3 der CSR-R vor, dass ihre Umsetzung bis zum 06.12.2018 von der EU-KOM zu evaluieren sei. Die EU-KOM bezog die CSR-R daher in den umfassenden "Fitness-Check" des EU-Rechtsrahmens zur U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 355 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Barth (2009), Prognoseberichterstattung, Frankfurt am Main. Bungartz (2003), Risk Reporting, Sternenfels. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttgart. CSR Europe/GRI (2017...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsberechtigte Personen

Rn. 87 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 1 legt fest, welche Personen berechtigt sind, einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung des AP zu stellen: Dies sind die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist damit eine bestimmte Stellung im UN. Die in § 318 Abs. 3 Satz 1 geregelte Antragsberechti...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitstransformati... / 3.2 Strukturelle Transformation: Governance und Verantwortung

Um eine Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen, ist es entscheidend, Nachhaltigkeit fest in der Unternehmensstruktur und Governance zu verankern. Dies hängt meistens stark von der bestehenden Struktur des Unternehmens sowie dem aktuellen Stand seiner Nachhaltigkeitsbemühungen ab. Eine der gängigsten Methoden besteht darin, einen CSR-...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.2 Mitglieder des Beirates und Berufung (Abs. 2), Vorschlagsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Beirates mit 11. Hiervon darf der Beirat weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Gesetzgeber bestimmt Anzahl und Funktionen der Mitglieder nach ihrer Herkunft und bestimmt damit den Proporz im Beirat, der nicht verändert werden darf, um eine möglichst ausgeglichene Interessenvertretung zu gewährleisten. Die V...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.4 Grundsätze und Empfehlungen des Beirates nach § 182

Rz. 27 Der Beirat beschließt nach seiner Geschäftsordnung mehrheitlich, eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ist möglich. Der Beirat hat empfohlen, seine Empfehlungen nur auf Zulassungsverfahren anzuwenden, auf die der Antrag nach der Veröffentlichung der Empfehlung unter www.arbeitsagentur.de gestellt wurde (12.6.2013). Im Februar 2024 hat der Beirat zuletzt Emp...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift normiert den bereits seit dem 1.7.2004 bestehenden Anerkennungsbeirat als Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr seit dem 1.4....mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert den bereits seit dem 1.7.2004 bestehenden Anerkennungsbeirat als Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr seit dem 1.4.2012 im SGB III. Damit wird nach allgemeiner Ansicht die demokratische Legitimation des Beirates erhöht. Er hat die Funktion als Ratgeber für die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahm...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.3 Geschäftsordnung/Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 23 Die Verpflichtung des Beirates, sich eine Geschäftsordnung zu geben, ist bindend und nicht zur Disposition gestellt. Durch eine Geschäftsordnung kann insbesondere erreicht werden, dass aufgrund möglichst einvernehmlicher Beschlussfassung durch die Mitglieder des Beirates der Regelbetrieb des jeweiligen Beirates und seine Meinungsbildung gesichert werden. Rz. 24 Geschäf...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 verpflichtet zur Einrichtung eines Beirates bei der Bundesagentur für Arbeit. Daraus wird deutlich, dass es sich um ein übergeordnetes, für das gesamte Bundesgebiet zuständiges Gremium handelt, das in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahmen insgesamt seiner Aufgabenstellung nachgehen soll. In der Zeit bis zum 31.3.2012 war der Beirat bereits als Anerke...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 verpflichtet zur Einrichtung eines Beirates bei der Bundesagentur für Arbeit. Daraus wird deutlich, dass es sich um ein übergeordnetes, für das gesamte Bundesgebiet zuständiges Gremium handelt, das in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahmen insgesamt seiner Aufgabenstellung nachgehen soll. In der Zeit bis zum 31.3.2012 war der Bei...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.2 Rechtsverordnung

Rz. 9 Von der Ermächtigung des § 87 a. F. hat das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (heute BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (wie in § 87 a. F. verlangt) mit dem Erlass der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterb...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.2 Akkreditierung als fachkundige Stelle

Rz. 11 Bei der Prüfung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat die Akkreditierungsstelle nach § 1 der AZAV insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei der Zertifizierungsstelle mit der Zulassung von Trägern und Maßnahmen beauftragten Personenmehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und stellt damit ein Glied im System der Weiterbildungsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung dar. Dieses System wird in den §§ 178 bis 180 sowie der aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 184 erlassenen Akkreditierun...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.2 Referenzprüfung zur Zulassung von Maßnahmen

Rz. 23 Abs. 3 eröffnet für den Träger die Möglichkeit einer vereinfachten Prüfung durch die fachkundige Stelle durch eine Referenzprüfung (vgl. schon § 9 Abs. 2 AZWV). Eine solche Referenzprüfung ist nicht bezogen auf eine Zulassung als Träger möglich. Insoweit kommt eine Vereinfachung der Prüfung nur aufgrund vorgelegter Zertifikate und Anerkennungen i. S. v. Abs. 4 Satz 2 ...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.6 Entziehung der Zulassung

Rz. 47 Die fachkundige Stelle ist nach § 181 Abs. 7 SGB III verpflichtet, die Zulassung zu entziehen, wenn der Träger die rechtlichen Anforderungen auch nach Ablauf einer von ihr gesetzten, drei Monate nicht überschreitenden Frist nicht erfüllt. Ein Ermessen ist nicht eingeräumt. Diese Regelung ist nach der Begründung zur AZAV insbesondere mit Blick auf die Zulassung der Maß...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 5.4 Exkurs: Zustimmungsberechtigter Verwaltungsbeirat

Ein in der Praxis zwar seltener Fall, kann zustimmungsberechtigt auch der Verwaltungsbeirat sein. Insoweit ist nicht auf die Zustimmung eines jeden einzelnen Beiratsmitglieds abzustellen, sondern auf das Ergebnis der internen Willensbildung des Beirats. Mangels abweichender Vereinbarung entscheidet der Verwaltungsbeirat dabei mehrheitlich.[1] Der Nachweis der Bestellung zum ...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.[1] Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt. Die Fes...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 1.2 Vereinbarung

Gemäß § 12 Abs. 1 WEG kann als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. Regelfall in der Praxis ist die vereinbarte Zustimmungspflicht des Verwalters. Als Zustimmungsberechtigte bzw. -verpflichtete können aber auch der Verwaltungsbeir...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterzustimmung zur Ver... / 5.2 Form

Nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO ist zunächst der Nachweis des Verwalteramts durch öffentliche Urkunde zu führen. Nach § 415 ZPO handelt es sich um eine öffentliche Urkunde dann, wenn sie von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgesc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterzustimmung zur Ver... / 6.1 Klage gegen den Zustimmungsberechtigten

Verweigert der Zustimmungsberechtigte die Zustimmung zur Veräußerung oder bleibt er untätig, kann er vom veräußernden Wohnungseigentümer gerichtlich auf Zustimmung in Anspruch genommen werden.[1] Passivlegitimiert ist mit Ausnahme des Verwalters der jeweils Zustimmungsberechtigte: Handelt es sich bei dem Verwalter um den Zustimmungsberechtigten, ist die Klage gegen die Gemein...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 4.2.4 Vergütungen für Kontroll- und Überwachungsleistungen

Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften können auch Aufsichts-, Kontroll- oder Überwachungsaufgaben (z. B. als Aufsichtsratsmitglieder, in Verwaltungs- oder Beiräten) wahrnehmen und für diese Tätigkeit von der Gesellschaft eine Vergütung erhalten. Derartige Tätigkeiten können sowohl nicht selbstständig (nicht steuerbar) als auch selbstständig im Leistungsaust...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XXII. Verwaltungsbeirat

Rz. 50 Ein Verwaltungsbeirat ist künftig das Kontrollorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – § 29 Abs. 2 WEG. Er unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Verwaltungsbeirat haftet, wenn er unentgeltlich tätig ist, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Aufwendungsersatz ist kein Entgelt und steht der Haftungsprivilegieru...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / J. Widerruf einer Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters

Rz. 126 Ist eine erteilte Verwaltergenehmigung dem Notar, der zum Empfang durch die Vertragsparteien bevollmächtigt ist, zugegangen, so wird dadurch der Zustand der schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Auflassung beendet, sodass die Zustimmung unwiderruflich geworden ist. Ein wirksamer Widerruf durch den Verwalter ist dann nicht mehr möglich.[76] Zuvor hatte de...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / II. Rechtsfähigkeit der WEG

Rz. 2 Konzipiert wurde das Wohnungseigentumsrecht 1951, damals basierte dies nicht auf der Basis der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die notwendige Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft ergab sich erst später durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.[2] Danach löste der Gesetzgeber mit der WEG-Novelle 2007 die entstandene Problemat...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XIX. Eintragung von Beschlüssen

Rz. 42 Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die ihr Verhältnis untereinander in Abweichung oder Ergänzung der Vorschriften des WEG regeln, ebenso die Änderung oder Aufhebung solcher Vereinbarungen sowie auch Beschlüsse, die aufgrund einer Vereinbarung gefasst werden, wirken gegen den Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers nur, wenn sie als Inhalt des Sondereigent...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, § 2 c ARB bzw. Nr. 2.2.3 ARB 2012

Rz. 126 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wird gem. § 2 c ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben, gewährt. Diese Leistungsart kann ausschließlich Gegenstand des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter von Wohn...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 1. Begriff des Dritten

Rz. 51 Von zunehmender Bedeutung ist die Zufügung von Schäden durch Dritte.[132] Dritter ist gem. § 11 AVB-VSV jede natürliche und juristische Person, die weder ein versichertes Unternehmen oder Tochterunternehmen noch lokale Person oder Vertrauensperson, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Gesellschafter oder Treuhänder eines versichert...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 1. Grundlagen

Rz. 46 Anlage 4 zur FeV betrifft die Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für die große Masse der auf eine Alkohol- oder Drogenproblematik beruhenden Entziehungsverfahren spielen diese Vorgaben die entscheidende Rolle. Rz. 47 Die Anlage 4 zur FeV besitzt Rechtsnormcharakter. Allerdings liest sich ihr Text wie eine medizinische Tabelle, weil hier das fr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Anwaltliches Berufsrisiko

Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird dies durch Risikobeschreibu...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 1. Vertrauensperson

Rz. 27 Der Status als Vertrauensperson ist von wesentlicher Bedeutung in der Vertrauensschadenversicherung. Abgesehen von der Versicherung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden (§§ 10 ff. AVB-VSV), besteht Deckung nur, sofern eine Vertrauensperson für die Herbeiführung eines Eigen- oder Fremdschadens verantwortlich gemacht werden kann. Die zum Kreis der Vertrauensp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sondervorschrift für Altersversorgungsvermögen (Abs. 3)

Rz. 89 [Autor/Stand] Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), gehören bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Al...mehr