Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Beitrag aus Finance Office Professional
Teilwert in der Steuerbilanz / 2 Bedeutung

Rz. 4 Neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um die Absetzung für die Abnutzung ("Absetzungswert"), ist der Teilwert der wichtigste steuerliche Bewertungsbegriff. Im Handelsrecht kommt er nicht vor. Handelsrechtlich entspricht der steuerrechtlichen Teilwertabschreibung (zusammen mit der AfaA) die Abschreibung auf den beizulegenden niedrigeren Wert n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Überblick

Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einbehaltungspflicht gemäß § 38 Abs 3 EStG stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ArbG dar (zu verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG s Heuermann, FR 2013, 354, einerseits und Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2013, 139, andererseits – vor allem zur Frage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtliche Bestandsa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 1 Leitsatz

Die Formulierung in einem Beschluss, "Auswahl und Beauftragung durch den Verwalter erfolgt in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat", ist zu unbestimmt, weil nicht klar ist, wie diese "Abstimmung" praktisch abläuft.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Beschluss einer "Untergemeinschaft". Ob diese befugt war, ohne die anderen Wohnungseigentümer einen Beschluss zu fassen, muss sich aus einer Vereinbarung geben. Das ist zu unterstellen, da das LG hierzu nichts mitteilt. Ob der Beschluss ordnungsmäßig ist, ist dann eine Frage des § 27 WEG. § 27 Abs. 1 WEG Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: ‹Die Untereigentümergemeinschaft Tiefgarage beschließt die Beauftragung eines Ingenieur- bzw. Planungsbüros hinsichtlich der Planung zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur einschließlich Ausschreibung und Angebotseinholung. Dafür steht ein maximales Kostenbudget von 10.000 EUR zur Verfügung. Herr S wird sich zusammen mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beauftragung eines Ingenieur- bzw. Planungsbüros hinsichtlich der Planung zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur einschließlich Ausschreibung und Angebotseinholung für maximal 10.000 EUR stelle keine Maßnahme nur untergeordneter Bedeutung dar und unterfalle daher nicht § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Es komme daher auf § 27 Abs. 2 WEG an. Der Beschluss nach § 27 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer im Verhältnis zu einem Wohnungseigentümer die Behebung von Mängeln der Jahresabrechnung schuldet. Verhältnis Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Im Verhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Wohnungseigentümern schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Nachbesserung. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Steuerabzug bei Aufsichtsratsvergütungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 88 Nach § 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen die Einkünfte beschr. stpfl. Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung inländischer Körperschaften und Personenvereinigungen beauftragt sind, dem Steuerabzug. Da es sich dabei i. d. R. um Aufsichtsratsmitglieder handelt, wird diese Abzugsteuer auch als "Aufsichtsratsteuer" bezeichnet. Rz. 89 Die Vorschrift war urspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stärkung der Rechte des Min... / 8. Musterformulierung

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.1 Bildung der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 13 Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b ist die Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung, die vom BVerfG als verfassungswidrig erklärt wurde und lediglich noch bis zum 31.12.2010 weiter betrieben werden durfte, damit dem Gesetzgeber die notwendige Zeit verblieb, eine verfassungsgemäße Organisation zu konstituieren. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Normenkette § 33 Abs. 1 EStG, § 64 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussdurchführung: Aufg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2017, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 3 Angebote für die Erneuerung einer Terrassentür einholen soll. Der optische Eindruck soll erhalten bleiben. Der Vertrag soll "in Abstimmung mit dem Beirat" mit dem "auskömmlichsten Anbieter" abgeschlossen werden. Der Verwalter V führt den Beschluss in einer Weise durch, die Wohnung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.1 Bildung des örtlichen Beirates

Rz. 11 Satz 1 regelt die Bildung eines Beirates bei jeder gemeinsamen Einrichtung. Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass die Bildung eines Beirates nicht in der Dispositionsfreiheit der verantwortlichen Stellen und Einrichtungen liegt, also zwingend ist. Zum anderen wird durch die Bezugnahme auf § 44b klar, dass allein die gemeinsame Einrichtung der beiden Träger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.2 Aufgaben der Beiräte

Rz. 14 Die Aufgabe der örtlichen Beiräte wird in einem Satz beschrieben: Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen. Daraus wird zunächst die eindeutige Abgrenzung von der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den §§ 19 ff. deutlich. Nach der Eingliederung des Einstiegsgeldes a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.5 Geschäftsordnung des Beirates

Rz. 25 Satz 5 verpflichtet den Beirat, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Geschäftsordnungen sind für Gremien dieser Art typisch und üblich. Sie gewährleisten einen geordneten Geschäftsbetrieb. Eine Geschäftsordnung ist allgemein eine Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung. Sie enthält insbeson...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.6 Beiräte bei zugelassenen kommunalen Trägern

Rz. 28 Satz 6 überträgt die Regelungen des § 18d auf die zugelassenen kommunalen Träger. Auch bei jedem zugelassenen kommunalen Träger ist ein örtlicher Beirat zu bilden. Das Vorschlagsrecht der am Arbeitsmarkt Beteiligten ändert sich durch den anderen Träger bzw. die alleinige Trägerschaft nicht. Auch sonstige Besonderheiten gegenüber den Jobcentern der gemeinsamen Einricht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlicher Beirat

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 45...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 3 Literatur

Rz. 30 Luthe, Der örtliche Beirat im SGB II, ZfF 2012 S. 13.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers wie auch auf die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a. Sie zielt darauf ab, dass die Trägerversammlung nicht allein den Blickwinkel ihrer Mitglieder, also bezogen auf den kommunalen Träger die sozial-int...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.3 Berufung der Mitglieder

Rz. 17 Satz 3 trägt mit der Einbeziehung der Trägerversammlung in das Regelungswerk über die örtlichen Beiräte zur Klarstellung der gesetzgeberischen Absichten bei. Die Vorschrift erkennt der Trägerversammlung die Kompetenz zu, die Mitglieder des örtlichen Beirates zu berufen. Dabei darf sie allerdings keine eigene Mitgliederfindung betreiben, sondern hat sich an Vorschläge ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.4 Anbieter von Eingliederungsleistungen

Rz. 20 Satz 4 schließt Vertreter von Beteiligten des Arbeitsmarktes von der Mitgliedschaft im örtlichen Beirat aus, wenn der Beteiligte Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbietet. Damit werden Interessenkollisionen im örtlichen Beirat vermieden. Die gemeinsame Einrichtung wird dadurch nicht dahin beraten, gerade das Angebot an Eingliederungsleistungen des Beteiligten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bildung des örtlichen Beirates Rz. 11 Satz 1 regelt die Bildung eines Beirates bei jeder gemeinsamen Einrichtung. Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass die Bildung eines Beirates nicht in der Dispositionsfreiheit der verantwortlichen Stellen und Einrichtungen liegt, also zwingend ist. Zum anderen wird durch die Bezugnahme auf § 44b klar, dass allein die gemein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist sie mit Wirk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.6 Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms (Abs. 6)

Rz. 54 Die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms soll die Mitwirkung und Mitgestaltung des kommunalen Trägers bei der örtlichen Arbeitsmarktpolitik sicherstellen. Der Aufgabenbereich "Markt und Integration" mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit obliegt an sich den Agenturen für Arbeit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Die Ausgestaltung dieses Pro...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5 Einbeziehung der steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter und Mitglieder sowie der Mitglieder der Überwachungsorgane in die Prüfung der Gesellschaft aus Zweckmäßigkeitsgründen (Abs. 2)

Rz. 37 Nach § 194 Abs. 2 AO können die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane über die in Abs. 1 geregelten Fälle hinaus in die bei einer Gesellschaft durchzuführende Außenprüfung einbezogen werden, wenn dies im Einzelfall zweckmäßig ist. Bei den in Abs. 1 geregelten Fällen handelt es sich um die nach § 194...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.9 Beirat des Jobcenters (Abs. 9)

Rz. 53 Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung

1 Leitsatz Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspricht nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar sind. 2 Normenkette §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 29 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 1 Leitsatz

Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspricht nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar sind.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspreche nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar seien. Diese Anhaltspunkte gebe es aber, da die Jahresabrechnung fehlerhaft sei. Soweit diese Rechtsprechung jüngst in Zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Entlastung erklärt haben. K rügt, die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG) sei fehlerhaft.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 22.12.2022, 2-13 S 77/21mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, 25 Jahre Forum Familienrecht

Rückblick und Ausblick Klaus Schnitzler Als mich Dr. Ingrid Groß, unsere Gründungsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bei der Herbsttagung in Hamburg 1996 fragte, ob ich bereit wäre, die Zeitschrift, die damals noch keinen Namen trug, aufzubauen, habe ich sofort zugesagt, ohne zu ahnen, was an Arbeit und Einsatz auf die Redaktion zukommen sollte. Klar war auch, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Mitgliederumfra... / Einführung

Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand unter dem Thema "Das Kind im Verfahren" statt. Die Anregung hierzu kam vom Beirat der FF. Mit der Hervorhebung der Rolle des Kindes im Verfahren durch das "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" sollten mit der Umfrage Informationen eingeholt werden, ob und wie in den jeweiligen Gerichtsbezirken di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2023, Das Rehabilita... / III. Risiken des Rehabilitationsmanagements

Man muss sich keinen Illusionen hingeben und kann getrost davon ausgehen, dass es auch im Personenschadensbereich das primäre Interesse des Versicherers ist, so wenig bezahlen zu müssen wie notwendig. Das kann auch keinem Haftpflichtversicherer verübelt werden, schließlich ist er kein gemeinnütziger Verein, sondern stellt im Regelfall ein Gewerbeunternehmen dar, welches den ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung des Verwaltervert... / 3 Das Problem

K wird im Juni 2017 vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 zur Verwalterin bestellt und schließt für diesen Zeitraum einen Verwaltervertrag. Am 2.12.2019 ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat zur vorzeitigen Kündigung dieses Verwaltervertrages zum 31.12.2019. Mit Schreiben vom 6.1.2020 bietet K an, ihre Leistungen weiterhin zu erbringen. Der Verwaltungsbeirat leh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betreuung größerer Baumaßna... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spricht eine ganze Reihe von für die Verwaltung wichtigen Fragen an. Im Vordergrund steht eine Sondervergütung des Verwalters für die Betreuung von Baumaßnahmen. Daneben geht es um die Ankündigung eines Beschlussgegenstands und die Bestimmtheit eines Beschlusses. Sondervergütungen Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter werden in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung des Verwaltervert... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Bezug auf den Verwalter ist zwischen seiner Be- und seiner Anstellung zu unterscheiden. Durch eine Bestellung wird der Verwalter ein Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um dieses Amt auszugestalten, jedenfalls um die Vergütung zu bestimmen, können die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Vertrag schließen. Die Bestellung k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, 25 Jahre Forum Familienrecht

Jochem Schausten Liebe Leserinnen und Leser, wer von uns lange genug Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft ist, kann sich seit inzwischen 25 Jahren an unserer "Forum Familienrecht" erfreuen. Ein solches Jubiläum darf nicht unerwähnt bleiben! Angefangen hat das Ganze als ein "Mitgliederblättchen" – einige wenige zusammengeheftete DIN A4-Seiten, in denen über die Arbeit der Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr