Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Besonderhei... / 3.2 Aufsichtsratsvergütungen

Zwar handelt es sich bei Aufsichtsratsvergütungen zweifellos um Betriebsausgaben, doch durch die Regelung in § 10 Nr. 4 KStG wird die Hälfte der Vergütungen an Überwachungsorgane der Geschäftsführung den nicht abziehbaren Aufwendungen zugeordnet. Zu den Kontrollorganen rechnet in erster Linie der Aufsichtsrat; doch auch ein eventuell bestehender Verwaltungsrat oder Beirat üb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / 7 Entlastung von Verwalter und Beirat

Der Streitwert einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Entlastung des Verwalters und auch die Rechtsmittelbeschwer bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen den Verwalter und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat.[1] Dieser Wert i...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / Zusammenfassung

Begriff Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem geltend gemachten Anspruch. Bei bezifferten Zahlungsklagen bildet in aller Regel der beanspruchte Zahlungsbetrag den Streitwert. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe des Streitwerts kann auch für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts von Bedeutu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Weitere Einzelfragen der Einkommensermittlung

Tz. 117 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sieht die Stiftungssatzung die Einrichtung eines Überwachungsorgans (Kuratorium, Verwaltungsrat, Beirat, Familienbeirat) vor, ist nach § 10 Nr 4 KStG nur die Hälfte der Vergütung jeder Art an die Mitglieder abzb (s ausführlich § 10 KStG Tz 63ff). Kann die Vergütung einer Eink-Art zugerechnet werden, ist daher nur die Hälfte des jeweiligen B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 52 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind die den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU – jeweils zusammengefasst für jede Personengruppe – für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in MU und TU im GJ gewährten Gesamtbezüge anzugeben. In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausbezahlt, s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestellungs- und Abberufungsrechte (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 105 [Autor/Zitation] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland ist nach Abs. 1 iVm. Abs. 2 Nr. 2 auch dann ein zur Konzernrechnungslegung verpflichtetes MU, wenn (1) ihr bei einem Unternehmen das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und (2) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personengruppen

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Angaben sind für jede Personengruppe des MU jeweils gesondert in einem Gesamtbetrag zu machen. Eine Angabe je Einzelperson ist nicht gefordert. Bei den betroffenen Personengruppen handelt es sich um Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats, einer ähnlichen Einrichtung des MU sowie um deren Hinterbliebenen. In zeitlicher Hinsic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Anwendungsfälle

Rz. 45 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden mögliche Anwendungsfälle des § 296 Abs. 1 Nr. 1 dargestellt: Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Fall einer Enteignung muss für den Verzicht auf eine Konsolidierung die Enteignung tatsächlich und nachweisbar vollzogen worden sein. Des Weiteren hat sie von voraussichtlicher Dauer zu sein; eine lediglich drohende Enteignung berechtigt nicht zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 4 Dachsanierung

Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 1.1 Kündigung und Abberufung trennen

Bei einer Kündigung des Verwaltervertrags ist immer zu beachten, dass diese aufgrund der herrschenden Trennungstheorie von der Abberufung des Verwalters zu trennen ist.[1] Zwar beinhaltet die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund i. d. R. zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags[2], dennoch bedingt das eine nicht automatisch auch das andere. Hinweis Unentgeltliche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Kleinst"-GmbH

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist als eine Kleinst-KapG zu werten, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschritten werden (vgl. § 267 Abs. 1): Bilanzsumme (BS): 450.000 EUR, Umsatzerlöse (UE): 900.000 EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 10 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267a, Rn. 3 ff. Rn. 25 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Erleichte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsbeschluss: Bestim... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft … beschließt, dass die final in der Eigentümerversammlung vom 3.12.2021 festgelegten Sanierungsarbeiten unverzüglich durch die bereits beauftragten Fachfirmen umgesetzt werden sollen. Die Eigentümer der WE …, Frau … und Herr …, sollen bei Aufrechterhaltung ihrer Weigerungshaltung zur Zutri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom ehemaligen Verwalter B die Rückzahlung von 7.239,96 EUR. Diesen Betrag hatte B vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als "Sondervergütung Klagepauschale" für mehrere Gerichtsverfahren entnommen. Im Verwaltervertrag heißt es unter Ziffer 7.3 insoweit: "Für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung von Beitrags...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 1 Grundsätze

Grundsätzlich soll jeder vor Gericht Rechtsschutz erhalten, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Liegt hingegen ein solches Rechtsschutzbedürfnis nicht vor, darf ein Gericht nicht in Anspruch genommen werden. Letztlich soll nur derjenige einen Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung haben, der mit dem von ihm angestrengten Gerichtsverfahren ein rechtsschutzwürdig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.6 Gerichtliche Bestellung eines Verwalters

Bekanntermaßen kann die Bestellung des Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG nicht ausgeschlossen werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers entspricht somit stets die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch einen Verwalter ordnungsmäßiger Verwaltung. Sollte also auch nur ein Wohnungseigentümer die Bestellung eines Verwalters wünschen oder für erforderlich halten, so ist ein so...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsschutzbedürfnis ist immer dann gegeben, wenn ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran hat, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen. Das Rechtsschutzbedürfnis oder Rechtsschutzinteresse ist notwendige Voraussetzung einer jeden Klage. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Weder das WEG noch die ZPO enthalt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 4 Aufsichtsrat/Beirat

Die Tätigkeit als Aufsichtsrat und Beirat ist in § 15 Nr. 6 BOStB ausdrücklich als vereinbare Tätigkeit aufgeführt. Zu beachten sind aber auch hier die berufsrechtlichen Grenzen. Es gilt uneingeschränkt die Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass keine Interessenkollision vorliegt (z. B. wird das Unternehmen, dessen Beirat od...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Weitere (fakultative) Organ... / 2.1 Beirat

Rz. 1015 In der Praxis hat ein Beirat in der Regel eine beratende, teilweise aber auch eine beaufsichtigende Funktion im Verhältnis zur Geschäftsführung.[1] In Fällen, in denen ein Beirat vorwiegend Überwachungsaufgaben wahrnimmt, handelt es sich trotz der Bezeichnung tatsächlich um einen fakultativen Aufsichtsrat.[2] Möglich ist aber auch, dass dem Beirat Entscheidungskompe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.1 Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung

Rz. 839 Eine wesentliche Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 46 Nr. 1 Alt. 1 GmbHG) und die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 Alt. 2 GmbHG). Rz. 840 Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 242 Abs. 3 HGB) und dem Anhang, um den die Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 4.2.3 Sonstige Einberufungsberechtigte

Rz. 957 Neben den Geschäftsführern und der 10 %-Minderheit gemäß § 50 GmbHG kommen für die Einberufung der Gesellschafterversammlung außerdem in Betracht: ein (fakultativer) Beirat als Organ der GmbH anstelle eines (fakultativen) Aufsichtsrats (umstritten)[1], aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag[2]: andere Gremien (zum Beispiel ein Beirat neben dem Au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.2.3 Bestellung durch ein anderes Organ, einzelne Gesellschafter oder Dritte

Rz. 379 Das GmbH-Gesetz lässt zu, dass aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag die gesetzliche Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Bestellung der Geschäftsführer auf ein anderes Organ übertragen werden kann (§ 45 Abs. 2 GmbHG). Dafür kommen in der Praxis in Betracht[1]: der (fakultative) Aufsichtsrat, ein Beirat oder ein anderes fakultatives Organ[2], ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Weitere (fakultative) Organ... / 1 Überblick

Rz. 1013 Das GmbH-Gesetz sieht die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung als "Mindestausstattung der GmbH-Verfassung" vor.[1] Darüber hinaus kommt zumindest bei Wohnungs- und Immobiliengesellschaften mbH ab einer gewissen Größe der Aufsichtsrat als weiteres Organ dazu, und zwar überwiegend aufgrund freiwilliger Regelung im Gesellschaftsvertrag (fakultativer Aufs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 5.2 Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht

Rz. 980 Jeder Gesellschafter ist berechtigt, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Stimmrecht ausgeschlossen ist.[1] Das Teilnahmerecht ist – im Gegensatz zum Stimmrecht – grundsätzlich unentziehbar.[2] Mehrere Mitberechtigte an Geschäftsanteilen haben ein Teilnahmerecht, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 1 Die Geschäftsführung als Organ der Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 339 Die Geschäftsführung[1], bestehend aus einem oder mehreren Geschäftsführern, ist – neben der Gesellschafterversammlung – ein gesetzlich vorgeschriebenes (obligatorisches) Organ der Gesellschaft. Jede GmbH muss daher zwingend eine Geschäftsführung haben.[2] Ein Verzicht aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag ist deshalb nicht möglich. Wenn eine Gesellschaft k...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.3 Landesrechtliche Vorgaben für Gemeinden als Gesellschafter von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 35 In allen Bundesländern bestehen Vorgaben in Form von landesrechtlichen Vorschriften, nach denen sich Gemeinden an Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts, und damit auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beteiligen dürfen (Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung). Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den Gemeindeordnungen oder Kom...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimmv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.4 Verwaltung des Versorgungsfonds

Rz. 29 Abs. 5 und 6 treffen Regelungen über die Verwaltung des Versorgungsfonds, ohne dass ein beratender Beirat wie nach dem Versorgungsrücklagengesetz vorgesehen wäre. Der Versorgungsfonds ist keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird wie allgemein üblich getrennt von sonstigem Vermögen verwaltet, damit jederzeitige Transparenz gewährleistet ist. Abs. 5 Satz 2 verpflichte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Controlling von Start-Ups &... / 4.4 TRUMPF Venture: Interview "Steuerung einer Corporate-Venture-Capital-Gesellschaft"

Das Interview für die ICV Ideenwerkstatt führten Karl-Heinz Steinke und Dr. Jan Christoph Munck mit Christina Kotzur, Financial Professional der TRUMPF Venture GmbH in Ditzingen. Kurzbeschreibung des Unternehmens Die TRUMPF Venture GmbH unterstützt als Corporate Venture Capital Investor innovative und kapitalsuchende Start-Ups, die die Industrie 4.0 aktiv mitgestalten wollen u...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Weitere Vereinfachungsregelung für Durchschnittssatzbesteuerer

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betragen die Umsätze aus der Veräußerung von Getränken und Alkoholika i. S. d. § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG sowie der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze – z. B. aus dem Weiterverkauf zugekaufter Erzeugnisse im Hofladen oder aus der Erbringung sonstiger Leistungen, die beim Empfänger nicht unmittelbar landwirtschaftlichen Zwecke dienen – vorauss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Controlling von Start-Ups &... / 4.3.2 Controlling im Spannungsfeld zwischen Konzern und Start-Up-Welt

Die Controllingfunktion innerhalb der grow platform wird durch Anforderungen aus dem Konzernumfeld ebenso wie von den grow Start-Ups beeinflusst. Auch können Aufgabenfelder und Herangehensweisen analog zugeordnet werden. Aufgabe des Controllers ist es somit, einerseits eine Brücke zwischen Start-Up und Konzern zu bauen aber andererseits auch die eine Welt von der anderen abz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Business Judgement Rule: Ve... / 9 Literaturhinweise

Angermüller/Gleißner, Verbindung von Controlling und Risikomanagement: Eine empirische Studie der Gegebenheiten bei H-DAX Unternehmen, in Controlling, 6/2011, S. 308–316. Bantleon/d'Arcy/Eulerich/Hucke/Knoll/Köhler/Pedell (Wissenschaftlicher Beirat des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e. V. (2017)), Das Three-Lines-of-Defence-Modell: ein Beitrag zu einer bessere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.3 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 14 Eine atypische stille Gesellschaft liegt vor, wenn von dem handelsrechtlichen Regelungsmodell in einem oder auch in mehreren Punkten abgewichen wird. Dementsprechend existiert in der Praxis eine große Anzahl atypischer Ausgestaltungsformen der stillen Gesellschaft, wobei sich maßgeblich drei Fallgruppen herauskristallisiert haben: die Beteiligung des stillen Gesellsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.5 Schuldner der Beiträge

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Ersterwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Form und Inhalt

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche Durchführung (> Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
I GmbH & Co. KG als Gesells... / 5.5 Publikums-KG

Ein besonderer Fall einer nicht personen- und beteiligungsgleichen GmbH & Co. KG ist die Publikums-KG (Massen-KG). Ihr Charakteristikum ist eine Vielzahl von Kommanditisten, deren Engagement an der Gesellschaft sich auf eine rein kapitalmäßige Beteiligung beschränkt (Anlagegesellschafter). Sie werden öffentlich durch Prospekte geworben und unterwerfen sich durch ihren Beitri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Altersversorgungsvermögen

Rz. 310 Das Altersversorgungsvermögen wird im Gesetz umschrieben als die "Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind".[1] Rz. 311 Der Begriff des Alt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.7 Notfallplan

Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.3.4 Business Angels

Business Angels sind Personen, die sich an Unternehmen beteiligen und diese Unternehmen durch Kapital und Know-how unterstützen. Business Angels beteiligen sich oft bereits bei oder kurz nach der Unternehmensgründung. Häufig handelt es sich bei Business Angels um erfolgreiche Unternehmer, die durch ihre langjährige Unternehmertätigkeit über mehr Managementerfahrung und Konta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / c) Organisation

Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Stiftungsvorstand das einzige zwingende Organ einer Familienstiftung. Weitere Organe wie u.a. ein Beirat oder Kuratorium können, sofern durch die Satzung vorgesehen, errichtet werden. Die Stiftung wird durch den Vorstand vertreten. Das Ausmaß der Vertretung kann jedoch gem. § 84 Abs. 3 BGB zwar, z.B. durch eine Zustimmungserfordernis ande...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.3 Weitere Organe

Tz. 33 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 84 Abs. 4 BGB regelt, dass in der Satzung neben dem Vorstand weitere Organe vorgesehen werden können. In diesem Fall müssen in der Satzung die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse des Organs enthalten sein. In der Praxis haben viele Stiftungen neben dem Vorstand ein weiteres Organ, dies kann zum Beispiel ein Stiftungsrat, ein Beirat ode...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.9 Wissenschaftlicher Beirat (Abs. 9)

Rz. 42 Dem wissenschaftlichen Beirat gehören 6 unabhängige Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen an (Satz 1), die ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen (Satz 2). Sie werden vom Stiftungsvorstand auf Vorschlag des Stiftungsrats bestellt und abberufen. (Satz 3). Der Stiftungsvorstand ist an den Vorschlag gebunden. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und kann einmalig um ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.5 Aufgaben und Pflichten des Stiftungsvorstands (Abs. 5)

Rz. 27 Dem Stiftungsvorstand obliegen alle Stiftungsaufgaben, soweit sie nicht dem Stiftungsrat (Abs. 7) vorbehalten sind (Satz 1). Darüber hinaus werden dem Stiftungsvorstand konkrete Aufgaben in einer nicht abschließenden Aufzählung zugewiesen (Satz 2).mehr