Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf einverständliche Ehescheidung

Rz. 478 Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen di...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Folgen der Einreichung des Scheidungsantrags

Rz. 211 Mit der Einreichung und anschließenden Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags werden für verschiedene Ansprüche wichtige Stichtage gesetzt, die daraus resultierenden Auswirkungen sind vorab mit dem Mandanten zu klären: Rz. 212mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht

Rz. 483 Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ ge...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VIII. Muster: Antrag auf Scheidung nach italienischem Recht

Rz. 485 Muster 22.27: Antrag auf Scheidung nach italienischem Recht Muster 22.27: Antrag auf Scheidung nach italienischem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 360 Der Ehepartner nimmt ab dem Monat, welcher der Zustellung des Scheidungsantrags vorangeht, nicht mehr an dem Aufbau der Altersvorsorge teil, denn im Versorgungsausgleich werden nur die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften berücksichtigt. Deshalb hat der getrennt lebende Ehegatte gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags einen ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / a) Die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO

Rz. 479 Nach § 148 ZPO kann das Gericht den Rechtsstreit von Amts wegen, aber auch auf "Anregung" der Parteien aussetzen, wenn ein anderweitiger Rechtsstreit anhängig ist, dessen Gegenstand eine Vorfrage des auszusetzenden Rechtsstreits betrifft. Das Gleiche gilt, wenn eine Vorfrage durch eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist. Rz. 480 Die Vielzahl der veröffentlichten En...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Mutwilligkeit

Rz. 99 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nicht mutwillig erscheinen (§ 114 ZPO). Von einer Mutwilligkeit kann ausgegangen werden, wenn die Rechtsverfolgung mit Rücksicht auf die für die Beitreibung des Anspruchs bestehenden Aussichten durch eine nicht das Armenrecht beanspruchende Partei nicht stattfinden oder diese nur einen Teil des Anspruchs geltend machen würde...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Der Bedarf des Unterhaltsgläubigers

Rz. 8 Die Frage, wie viel Unterhalt jemand benötigt, beurteilt sich danach, welche Art Unterhalt begehrt wird. Der Bedarf des Ehepartners orientiert sich danach, wie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren: Zu ermitteln ist, was die Eheleute während der Dauer ihres Zusammenlebens zu Konsumzwecken einerseits und zur Vermögensbildung andererseits verwendet haben. Rz. 9 D...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 4. Die Rechtsmittel gegen die Anordnung der Aussetzung oder des Ruhens des Verfahrens

Rz. 532 Gegen die Entscheidung, mit der die Aussetzung des Verfahrens oder das Ruhen des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet nach § 252 ZPO die sofortige Beschwerde statt.[378] Rz. 533 § 252 ZPO betrifft seinem Wortlaut nach zunächst alle Fälle der §§ 239 ff. ZPO, insbesondere also auch die Aussetzung wegen des Todes des Bevollmächtigten nach § 246 ZPO. Rz. 534 D...mehr

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§ 21 Die Wiederaufnahme des... / 2. Die Statthaftigkeit der Wiederaufnahme

Rz. 24 Gem. § 578 ZPO findet die Wiederaufnahme gegen rechtskräftige Endurteile beliebiger Art und beliebigen Inhalts statt.[36] Es ist unerheblich, in welcher Instanz das Urteil ergangen ist; erforderlich ist nur seine äußere Rechtskraft. Auch hängt die Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage allein von der Rechtskraft der Ausgangsentscheidung ab; es wird nicht danach untersc...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / 1. Der Anwendungsbereich von § 319 ZPO

Rz. 85 Über seinen Wortlaut hinaus gilt § 319 ZPO nicht nur für Urteile, sondern auch für verschiedene Beschlüsse. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

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FF 12/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 17.10.2018 – XII ZB 209/18 Von § 22 VersAusglG erfasst werden solche Versorgungsanrechte, die aufgrund fehlender Ausgleichsreife nicht dem Wertausgleich bei der Scheidung unterliegen, sondern dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben, später jedoch in Kapitalanrechte umgewandelt werden. OLG Bremen, Beschl. v. 16.10.2018 – 5 UF 69/18 Der Halb...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / cc) Ehebedingte Nachteile beim Erwerb von Versorgungsanwartschaften

Die Einschränkung oder Aufgabe der Berufstätigkeit infolge der Ehe wirkt sich nachteilig nicht nur auf die laufenden Einkünfte des Ehegatten aus. Durch ein wegen der Rollenverteilung in der Ehe niedrigeres Einkommen werden auch geringere Rentenanwartschaften erworben. Die Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente des bedürftigen Ehegatten sind niedriger. Möglicherweise ist wegen ...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / a) Kostenentscheidungen in Ehewohnungs- und Haushalts-, Gewaltschutz- sowie Versorgungs-ausgleichssachen

In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Gewaltschutzverfahren, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Versorgungsausgleichsverfahren) kommt eher eine Orientierung der Kostenentscheidung am Erfolg der Beteiligten in Betracht, da eine gewisse Nähe zu den Streitverfahren nach der ZPO besteht.[9] Soweit es sich allerdings um Streitigkeiten zwischen Familienan...mehr

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FF 11/2018, FF 11/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.8.2018 – XII ZB 159/18 1. In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. 2. Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich ehebedingter Nachteile durch Versorgungsausgleich und Altersvorsorgeunterhalt

BGB § 1578b Leitsatz 1. Ehebedingte Nachteile i.S.d. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB können nicht mit den durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe verursachten geringeren Rentenanwartschaften begründet werden, wenn für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. Nachteile in der Versorgungsbilanz sind dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu trage...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 1 Gründe:

[1] Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist zurückzuweisen, weil die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO. [2] I. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) wendet sich mit der bereits eingelegten und begründeten Rechtsbeschwerde gegen die Befristung ihres Elementarunterhalts bis einsc...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / II. Verfahrensrecht

Stirbt in einem Verfahren vor dem Familiengericht einer der Beteiligten, richten sich die Wirkungen sowohl nach der Art als auch nach dem Stand des Verfahrens. 1. Im Scheidungsverbundverfahren ist die zentrale Vorschrift § 131 FamFG. Danach ist das Scheidungsverfahren in der Hauptsache ex lege beendet, wenn einer der Beteiligten stirbt. Auch die Folgesachen teilen das Schicks...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / Leitsatz

1. Ehebedingte Nachteile i.S.d. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB können nicht mit den durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe verursachten geringeren Rentenanwartschaften begründet werden, wenn für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. Nachteile in der Versorgungsbilanz sind dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu tragen und somit vollstä...mehr

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FF 11/2018, Mitgliederumfrage 2017

Die finanzielle Situation der Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht Im vergangenen Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage mit der finanziellen Situation der Familienrechtlerinnen und Familienrechtler befasst. Dass die anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht nicht gleichbedeutend mit der viel zitierten "Lizenz zum Gelddrucken" ist, darf als bekannt vo...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Versorgungsausgleich

BAG, Urt. v. 26.4.2018 – 3 AZR 738/16 Die materielle Rechtskraft eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich erfasst nicht die Vorfrage, ob und in welchem Umfang einem der Ehegatten gegen seinen Arbeitgeber oder einen externen Versorgungsträger künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zustehen. BGH, Beschl. v. 27.6.2018 – X...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren und Tod eines Ehegatten

VersAusglG § 51 § 31; FamFG § 225 Leitsatz Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte se...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts

VersAusglG § 51; VAHRG § 3b; FamFG § 225 Leitsatz Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG, wenn der dem Grunde und der Höhe nach unverfallbare Teil des Anrechts in der Ausgangsentscheidung nach § 3b VAHRG im Wege des erweiterten Splittings und einer Beitragszahlung vollständig ausgeglichen und der künftige Wertz...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / Leitsatz

Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) uneingeschränkt anzuwenden; die Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG führt deshalb im Falle eines Vorversterbens des insgesamt Ausgleichsberechtigten dazu, dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte sein während der Ehezeit erworbenes Anrecht...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Auf den am 5.6.1992 zugestellten Antrag wurde die am 15.8.1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und des Antragsgegners (im Folgenden: Ehemann) durch Urteil des Familiengerichts vom 17.10.1994 geschieden und der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht durchgeführt. Während der Ehezeit (1.8.1975 bis 31.5.1992; §§ 1587 ...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den Abänderungsverfahren im Versorgungsausgleich fortgesetzt, bei denen es unter Anwendung der alten BarwertVO zu einem Teilausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung gekommen ist und der darüber hinaus nicht ausgeglichene Teil in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen wurde. Wie bereits in den vorherigen Entscheidungen...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / III. Bewertungszeitpunkt

Maßgebender Bewertungszeitpunkt ist nach § 34 FamGKG der Zeitpunkt der Antragstellung. Das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute ist zu diesem Zeitpunkt zu bewerten. Im Falle eines Scheidungsverbundverfahrens ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Scheidungsantrag eingereicht worden ist.[18] Zwar bedarf es für den Versorgungsausgleich, soweit der Wertausgleich bei der Scheid...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / IX. Teil- und Zwischenvergleiche

Soweit Teil- oder Zwischenvergleiche geschlossen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte sind Teil- oder Zwischeneinigungen dagegen von Bedeutung. Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) richtet sich dann nämlich nur nach dem Wert der Anrechte...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / VII. Billigkeitsklausel

Nach § 50 Abs. 3 FamGKG kann von den Regelwerten abgewichen werden, wenn diese unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unbillig wären. Das Gericht kann dann sowohl einen höheren als auch niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG). So kann eine Abweichung nach oben gerechtfertigt sein, wenn das Verfahren erhebliche Bedeutung hatte, besonders umfangreich oder ...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / IV. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Unabhängig davon, ob man im Rahmen der Ehesache (§ 43 Abs. 1 FamGKG) bei der Wertfestsetzung vom dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute Kinderfreibeträge abzieht oder nicht,[19] ist dies jedenfalls beim Versorgungsausgleich nicht zulässig. Hier ist das dreifache Nettoeinkommen ohne Abzug von Kinderfreibeträgen maßgebend.[20] Beispiel (kein Abzug von Kinderfreibeträgen): Das mo...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 4. Volle Bewertung auch bei unterbliebenem Ausgleich

Da es nicht auf die auszugleichenden Anrechte ankommt, sondern auf die verfahrensgegenständlichen Anrechte, ist es unerheblich, ob ein Ausgleich durchgeführt worden ist. Daher ist das dreifache Nettoeinkommen je Anrecht auch in den Fällen einer "negativen Feststellungsentscheidung" (§ 224 Abs. 3 FamFG) maßgebend, also wenn es nicht zum Ausgleich kommt. Das gilt unabhängig da...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 2. Keine Begrenzung

Eine Begrenzung oder ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[2] Allerdings war im ersten Referentenentwurf noch eine Kappungsgrenze von 5.000,00 EUR beabsichtigt. Dieser Betrag war als Höchstwert gedacht, falls die Kumulation mehrerer Anrechte einen höheren Betrag ergeben sollte. Dieser Höchstwert ist dann im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes wieder verworfen worde...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. § 59 Abs. 1 S. 5 FamGKG i.V.m. § 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig, insbesondere ist bei der gewünschten Herabsetzung des Verfahrenswertes um 4.270 EUR der erforderliche Be...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 1

Der Wert eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich richtet sich nach § 50 FamGKG, unabhängig davon, ob es sich um ein isoliertes Verfahren handelt oder um eine Folgesache im Verbund (§ 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Die Vorschrift des § 50 FamGKG ist mit dem FG-ReformG zum 1.9.2009 in Kraft getreten und beschäftigt nach wie vor die Rechtsprechung. Der nachfolgende Beitrag soll...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 3. Ost- und Westanwartschaften

Haben die Eheleute sowohl Ost- als auch Westanwartschaften beim selben Rententräger erworben, sind diese Anrechte gleichwohl gesondert zu bewerten, zumal sie gesondert zu berechnen sind und gesondert darüber zu entscheiden ist.[7] Beispiel (Ost- und Westanrechte): Beide Eheleute haben jeweils gesetzliche Anrechte beim Rententräger Ost und West; der Ehemann hat darüber hinaus a...mehr

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AGS 10/2018, Keine neue Ang... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin und hat im vorliegenden Scheidungsverfahren den Antragsteller vertreten. Diesem war mit Beschl. v. 6.3.2015 Verfahrenskostenhilfe bewilligt und die Beschwerdeführerin als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet worden. Mit Endbeschluss v. 21.9.2015 hat das FamG die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. Mit...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / Leitsatz

Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG, wenn der dem Grunde und der Höhe nach unverfallbare Teil des Anrechts in der Ausgangsentscheidung nach § 3b VAHRG im Wege des erweiterten Splittings und einer Beitragszahlung vollständig ausgeglichen und der künftige Wertzuwachs aufgrund einer noch verfallbaren Einkomme...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 5. Anrechte ohne Ehezeitanteil

Umstritten ist, ob und ggf. wie Anrechte zu bewerten sind, bei denen sich herausgestellt hat, dass in der Ehezeit keine Anrechte erworben worden sind, etwa weil die Wartezeit noch nicht erfüllt, das ermittelte Anrecht noch nicht unverfallbar ist oder während der Ehezeit nichts mehr eingezahlt worden ist. Eine Auffassung[14] will solche Anrechte bei der Bewertung außer Ansatz ...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die in 1977 geschlossene Ehe der Beteiligten wurde mit Urteil des AG in 1998 geschieden. Zugleich wurde im Verbund der Versorgungsausgleich dergestalt durchgeführt, dass zu Lasten der Versorgungsanwartschaften des Antragstellers beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen auf dem Konto der Antragsgegnerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / III. Versorgungsausgleich, § 23 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 3 S. 2 RVG

Rz. 9 Die etwas komplizierte Regelung in § 100 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG beruht auf der Bezugnahme auf § 1408 BGB, der nicht nur das Güterrecht, sondern auch den Versorgungsausgleich umfasst. Wenn nur Versorgungsausgleich im Ehevertrag und nichts zum Güterrecht geregelt wird: Dafür ist keine Regelung ausdrücklich vorgesehen. Auch für den Fall, dass neben dem Güterrecht auch noch d...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / c) Versorgungsausgleich

Rz. 181 Im Versorgungsausgleich werden (§ 50 FamGKG) die einzelnen Anwartschaften pauschal bewertet. Wenn der Streit um Anwartschaften geht, die auf diese Weise bereits bewertet sind, ist an eine Addition nicht zu denken. Macht eine Partei geltend, die andere hätte noch eine Anwartschaft, die sie nicht angegeben hat und nimmt das Gericht entsprechende Ermittlungen auf, ist f...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. Versorgungsausgleich, §§ 1 ff. VersAusglG

Rz. 67 Wenn das Gericht die VA-Formulare übersandt hat und der Anwalt sich zur Sache äußert (z.B. durch Rückgabe der ausgefüllten Formulare), löst dies die volle Verfahrensgebühr aus. Vielfach werden die Formulare bereits zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht. Das ist Sachvortrag zum Versorgungsausgleich, noch bevor das Gericht das Verfahren eingeleitet hat. Damit wi...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / VIII. Der Versorgungsausgleich, §§ 6 ff. VersAusglG

1. Gegenstandswert Rz. 108 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 50 FamGKG. Bezieht sich die Vereinbarung nur auf einzelne Anrechte, sind die entsprechenden Teilwerte zu berücksichtigen. Auf die Kapitalwerte kommt es nicht an. Auch hier gilt, dass Wert ist, "worüber" und nicht "worauf" man sich geeinigt hat. Beispiel Das OLG Hamm[126] hatte einen Teilvergleich über Startgutsch...mehr