Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 8.11.2017 – XII ZB 105/16 Zur Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen der Abänderung einer unter Anwendung des bis zum 31.8.2009 geltenden Rechts ergangenen Entscheidung über den Ausgleich von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.7.2017 – 15 UF 251/16, FamRZ 2017, 1923 m. Anm. Borth S. 1928 1...mehr

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§ 4 Ehe / ee) Anspruch auf Versorgungsausgleich

Rz. 567 Gemäß § 1587 BGB findet nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Versorgungsanrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersve...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Der "wertlose" Versorgungsausgleich

Verfahrenswert des VA beläuft sich auf 10 % des 3fachen Nettoeinkommens beider Eheleute In Verfahren über den Versorgungsausgleich ist der Verfahrenswert gemäß § 50 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Eheleute festzusetzen. In Verfahren nach der Scheidung (gemeint sind damit Verfahren nach den §§ 20 ff. VersAusglG; siehe dazu die Übersch...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Versorgungsausgleich

Rz. 483 Die Ehezeit endet gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG zum Ende des Monats, in dem der Scheidungsantrag gestellt wird. War die Ehezeit nicht länger als drei Jahre, findet kein Versorgungsausgleich statt, § 3 Abs. 3 VersAusglG, solange dies nicht beantragt ist. Wird also Scheidungsantrag gestellt, bevor die Ehezeit drei Jahre betrug, kommt die Durchführung des Versorgungsausgl...mehr

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§ 4 Ehe / (3) Ehezeitende bei Versorgungsausgleich

Rz. 495 Die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags setzt das Ehezeitende im Sinne des § 3 Abs. 1 Vers­AusglG. Mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags endet die Ehezeit. Das hat also zur Folge, dass Versorgungsanrechte, die die Ehegatten nach Zustellung des Scheidungsantrags erwerben, nicht mehr in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, § 3 A...mehr

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§ 4 Ehe / a) Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse und Versorgungsausgleich

Rz. 376 Gemäß § 1408 BGB können Ehegatten nach Eingehung der Ehe ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln oder/und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in demselben zu treffen. Da mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist unter einer Regelung über güter...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 1. Versorgungsausgleich

a) Überblick Rz. 36 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 37 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Rz. 38 Ausgleichsansprüche nach de...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / d) Versorgungsausgleich bei Aufhebung der Ehe

Rz. 311 Selbstständige Verfahren sind auch solche, die auf den Ausgleich der Versorgungsanrechte bei Aufhebung der Ehe gerichtet sind. Es handelt sich immer um isolierte Verfahren, weil nur die Ehesache nach § 121 Nr. 1 FamFG den Verbund kennt (§ 137 Abs. 1 FamFG).mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VIII. Wiederaufnahme abgetrennter Versorgungsausgleichsverfahren nach altem Recht

Rz. 216 War das Scheidungsverfahren nach altem Recht, also noch nach der ZPO i.d.F. vor dem 1.9.2009 eingeleitet und war die Folgesache Versorgungsausgleich worden, gilt Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG. Diese Regelung hat zur Folge, dass das abgetrennt...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 191 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden (siehe hierzu § 7 Rdn 374 ff., § 8 Rdn 343 ff.). Beispiel 103: Beschränkte Beschwerde Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: E...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (2) Abgetrennte Verfahren in den Fällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG

Rz. 325 Um isolierte Verfahren handelt es sich auch in den Fällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG, nämlich wenn Beispiel 142: Abtrennung des Versorgungsausgleichs vor dem 1...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 369 Des Weiteren kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Die Einigungsgebühr entsteht insbesondere bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Im Gegensatz zum früheren Recht, in dem faktisch nur auf den Saldoanspruch einseitig verzichtet wurde, setzt ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nunmehr voraus, dass bei...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IX. Änderung des Gebührenrechts nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG

Rz. 226 Nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist auf alle Versorgungsausgleichsverfahren, für die nicht ohnehin schon Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG gilt, neues Recht anzuwenden, wenn über den Versorgungsausgleich nicht bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug entschieden worden war. Rz. 227 Im Gegensatz zu Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG sieht Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG nicht vor, dass d...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 42 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Zeitpunkt

Rz. 39 Abzustellen ist gem. § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.[79] Insoweit gilt das gleiche wie für die Ermittlung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens zur Bewertung der Ehesache (siehe Rdn 15). Beispiel 10: Versorgungsausgleich, Zeitpunkt der Bewertung Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens hatten die Eheleute ein gemeinsames...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Billigkeitskorrektur

Rz. 49 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[94] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[95] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten de...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Versorgungsausgleich bedarf...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 169 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG) und auch die Verjährungsfristen gegebenenfalls unt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Ausgleichansprüche aus Anlass der Scheidung

Rz. 305 Über Ausgleichansprüche aus Anlass der Scheidung entscheidet das Gericht von Amts wegen (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Rz. 306 Ausgleichansprüche aus Anlass der Scheidung sind grundsätzlich Folgesachen im Verbund (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG) und daher zusammen mit der Scheidungssache und eventuellen weiteren Folgesachen abzurechnen, § 137 Abs. 1 FamFG (siehe § 10 Rdn 36). Rz...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Einigung über Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 138 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel 65: Einigung über anhängige und nicht anhängige Gegenstände im gerichtlichen Termin Wie vorangegangenes Beispiel 64. Auch über ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 134 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (Nr. 1000 VV). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel 61: Einigung über nicht anhängig...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / h) Kein Höchstwert

Rz. 48 Ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[91] In einem der ersten Gesetzesentwürfe war eine Deckelung enthalten. Diese ist aber später fallen gelassen worden. Daher kann der Wert des Versorgungsausgleichs auch den Wert der Ehesache übersteigen.[92] Eine Billigkeitskorrektur ist insoweit nicht angebracht.[93] Beispiel 20: Versorgungsausgleich über 100 % Das einfache zusammen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Kindschaftssachen

Rz. 53 Für Kindschaftssachen im Verbund ist nicht § 45 FamGKG anzuwenden, da dieser lediglich für selbstständige Kindschaftssachen gilt; vielmehr enthält § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine gesonderte Regelung. Danach ist ein Verfahrenswert in Höhe von 20 % des Werts der Ehesache anzusetzen, höchstens jedoch 3.000,00 EUR. Das Gesetz spricht zwar davon, dass sich der Wert der Ehesac...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 209 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 210 Eine Besonderheit gilt in V...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 36 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 37 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Rz. 38 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens

Rz. 123 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV erhält der Anwalt eine Terminsgebühr auch dann, wenn er mit dem Gegner oder dessen Anwalt eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt. Dabei muss es sich nicht einmal um anhängige Gegenstände handeln. Beispiel 51: Terminsgebühr durch Besprechung (I) Die Scheidung ist eingereicht (Werte: Ehesache 9.000.00 EUR...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Kinderfreibeträge

Rz. 40 Kinderfreibeträge sind vom Nettoeinkommen unstreitig nicht abzuziehen, selbst wenn man einen Abzug bei der Ehesache (siehe oben Rdn 23) befürwortet.[80] Beispiel 11: Versorgungsausgleich, mehrere Anrechte Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 1.000,00 EUR. Aus der Ehe sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen. Beide E...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Ost- und Westanrechte

Rz. 41 Ost- und West-Anrechte gelten jeweils als gesonderte Anrechte.[82] Beispiel 12: Versorgungsausgleich, Ost- und Westrenten Beide Eheleute haben jeweils gesetzliche Anrechte beim Rententräger Ost und West; der Ehemann hat darüber hinaus auch noch eine betriebliche Altersversorgung. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 3.000,00...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 124 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[113] Beispiel 53: Verbundverfahren mit schriftlichem Verfahren Das Scheidungsve...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 365 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Beteiligten i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 148: Isoliertes Verfahren über den Versorgungsausgleich mit Termin In einem wieder aufgenommenen Verfahren zum Versorgungsausgleich ist der Anwalt im September 2013 beauftragt worden. Das zu berücksichtige...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Volle Verfahrensgebühr und ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 113 Möglich ist, dass die Verfahrensgebühr zum Teil in voller Höhe und zum Teil nur in ermäßigter Höhe nach Nr. 3101 Nr. 1 VV entsteht. Rz. 114 Ein solcher Fall ist zum einen dann gegeben, wenn hinsichtlich einzelner Folgesachen eine vorzeitige Erledigung eingetreten ist. Dann entsteht aus dem Wert der Ehesache und gegebenenfalls auch einzelner Folgesachen die volle 1,3-V...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Einigung über Folgesache

Rz. 131 Wird eine Einigung über eine (anhängige) Folgesache geschlossen, dann entsteht aus dem Wert der anhängigen Folgesache die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV: Beispiel 58: Einigung über Folgesache Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000,00 EUR, Versorgungsausgleich 1.800,00 EUR; Unterhalt 12.000,00 EUR) einigen sich die Beteiligten im Termin unter Mitwirkung ihrer...mehr

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§ 4 Ehe / aa) "Rentnerprivileg"

Rz. 475 Da ein Scheidungsantrag in der Regel auch den Anlass dazu gibt, den Versorgungsausgleich zwischen den Beteiligten durchzuführen (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG), war nach altem Recht vor Einreichung des Scheidungsantrags zwingend darauf zu achten, ob der Antragsteller kurz vor der Pensionierung bzw. Verrentung stand. Denn bis zum 1.9.2009 gab es das sogenannte "Rentnerprivi...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / II. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 17 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erl...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Anrechte ohne Ehezeitanteile

Rz. 44 Strittig ist die Bewertung, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt oder das ermittelte Anrecht noch verfallbar ist, wenn das Anrecht also keine Ehezeitanteile aufweist. Rz. 45 Nach einer Auffassung[89] sind solche Anrechte nicht zu bewerten. Nach Auffassung des OLG Stuttgart[90] ist jedes verfahrensgegenständliche und nicht nur jedes auszugleichende Anrecht zu berücksic...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Nur ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 111 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich nach Nr. 3101 Nr. 1 VV auf 0,8 bei vorzeitiger Erledigung oder Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Bei...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Scheidungsvereinbarung

Rz. 386 Im Unterschied zum Ehevertrag, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, in dem keine konkrete Scheidungssituation absehbar ist, handelt es sich bei einer Scheidungsvereinbarung um eine Regelung über eine konkret bevorstehende oder bereits anhängige Scheidung. Die Ehe ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits gescheitert.[302] Grundsätzlich ist die Frage nach de...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Versorgungsausgleichssachen

Rz. 304 Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen (§ 217 FamFG). Dazu zählen sowohl Ausgleichsansprüche aus Anlass der Scheidung als auch Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich) einschließlich der sie betreffenden Abänderungsverfahren nach den §§ 225 ff. FamFG. Auch Anpassungsverfahren nach §§ 3...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Mindestwert

Rz. 46 Vorgesehen ist ein Mindestwert von 1.000,00 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Dieser Wert kommt nur dann zum Tragen, wenn die Summe aller prozentual errechneten Werte unter 1.000,00 EUR liegt. Der Mindestwert gilt nicht etwa für jedes Anrecht gesondert. Beispiel 18: Versorgungsausgleich, Mindestwert (I) Das beiderseitige Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 1.000,00 EUR. B...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 142 Wird eine Einigung über Folgesachen und anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, ist ebenso zu rechnen. Die Einigungsgebühr im Verbundverfahren erhöht sich dann. Beispiel 69: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Wie vorangegangenes Beispiel. Der Vergleich wird auch über den Versorgungsausgleich geschlossen...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / h) Nachträgliche Anfechtung eines Ehevertrags

Rz. 315 Wird der Versorgungsausgleich wegen eines notariell vereinbarten Ausschlusses im Scheidungsverbundverfahren nicht durchgeführt und ficht ein Ehegatte den Ehevertrag an, so kommt die Durchführung des Versorgungsausgleichs im selbstständigen Verfahren in Betracht.mehr

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§ 4 Ehe / IV. Folgen der Eheaufhebung

Rz. 348 Die Folgen, die eine Eheaufhebung nach sich zieht, sind in § 1318 BGB geregelt. Danach hat grundsätzlich nur der gutgläubige Ehegatte einen Unterhaltsanspruch, es sei denn, dass beide Ehegatten von der Eheaufhebbarkeit bzw. dem Vorliegen des jeweiligen Aufhebungsgrundes wussten. Rz. 349 Außerdem verweist § 1318 Abs. 3 BGB auf die Vorschriften über den Zugewinnausgleic...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / V. Rechtsbeschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 204 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe § 8 Rdn 378). Rz. 205 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebe...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Anrechnung in Ehe- und Folgesache

Rz. 161 Möglich ist auch, dass sowohl in der Ehesache als auch in einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel 86: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Ehesache Wie vorangegangenes Beispiel 84; der Anwalt hatte mit der Gegenseite auch verhandelt, um eine Einigung zum Versorgungsausgleich zu erzielen, jedoch ohne Erfolg. Angefallen ist jetzt die Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert v...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Zusatzgebühr für besonders umfangreichen Beweisaufnahmen

Rz. 154 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Voraussetzungen sind eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme und mindestens drei gerichtliche Termine, an denen Zeugen oder Sachverständige vernommen werden. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 155 Ein solcher Fall kann vorkommen, wenn die Beweisaufnahme in ...mehr