Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 1 Aus den Gründen

Im Scheidungsverbundverfahren war die Folgesache zum Versorgungsausgleich anhängig. Die monatlichen Netto-Einkünfte beider Ehegatten beliefen sich zusammen auf 4.700,00 EUR, so dass der Wert der Ehesache mit (3 x 4.700,00 EUR =) 14.100,00 EUR festgesetzt wurde. In der Folgesache zum Versorgungsausgleich waren insgesamt 26 Anrechte Gegenstand des Verfahrens. Das Gericht hat d...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings richtet sich der Wert in Versorgungsausgleichssachen nicht nach 10 % des Verfahrenswertes der Ehesache, sondern nach 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten, da hier der Wert der Ehesache jedoch ohne Berücksichtigung von Vermögen mit dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute berechnet worden ist, war die Festsetzung im...mehr

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AGS 10/2017, Wert des Verso... / 3 Anmerkung

Nach meiner Auffassung sind auch solche Anrechte zu bewerten, bei denen sich herausstellt, dass keine Ehezeitanteile gegeben sind. Auch über solche Anrechte ist zunächst einmal Auskunft einzuholen, um festzustellen, ob in der Ehezeit Anwartschaften zurückgelegt worden sind. Diese Frage kann höchst problematisch sein. Sie kann unter Umständen die Einholung eines Sachverständi...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Nach Scheidung der am 29.4.1995 in Bosnien geschlossenen Ehe der Beteiligten durch Urt. des AG Derventa/Bosnien v. 19.10.2015 hat das AG auf Antrag der Antragstellerin gem. Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB mit dem angefochtenen Beschluss den Versorgungsausgleich durchgeführt und unter anderem im Wege der internen Teilung zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der ...[A] GmbH...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XII. Abfindung und Anpassung nach § 33 VersAusglG

Besonders sorgfältig sollten Unterhaltsabfindungen behandelt werden bei Eheleuten, die sich in einem rentennahen Alter befinden. Wenn der Gestalter hier nicht sauber abgrenzt, wird es ihm wie dem Kollegen ergehen, dem der BGH in der Entscheidung vom 26.6.2013[22] eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die Eheleute stritten um einen nachehelichen Unterhalt von 500 EUR und um eine...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, allerdings nicht die Begründung. Anträge auf Zuweisung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung sind Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, da ein Anspruch nach § 1361b BGB geltend gemacht wird. Das Gesetz sieht insoweit einen Regelwert von 3.000,00 EUR vor. Auf den Verkehrswert der Wohnung oder der angemessenen Miete kom...mehr

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FF 10/2017, Vereinbarung ei... / 1 Gründe:

I. Ohne Tatbestand (gemäß §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO) II. Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 67...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / Leitsatz

Auch dann, wenn der Versorgungsausgleich nach den §§ 6 bis 19 VersAusglG auf Antrag eines Ehegatten gem. Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB nach der Scheidung durchgeführt wird, ist der Verfahrenswert lediglich mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten zu bemessen. Nur in den Fällen der §§ 20 ff. VersAusglG sind 20 % des dreifachen Nettoeinkommens anzusetzen. OLG Koblenz, ...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / Leitsatz

Eine Begrenzung des Verfahrenswertes für die Folgesache Versorgungsausgleich kommt auch bei einer Vielzahl von zu berücksichtigenden Anrechten nicht in Betracht (hier 26 Anrechte). Die Vielzahl von Anrechten und der damit verbundene hohe Verfahrenswert sind auch kein Grund, diesen aufgrund der Billigkeitsklausel des § 50 Abs. 3 FamGKG herabzusetzen. AG Siegburg, Beschl. v. 21....mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / Leitsatz

1. Enthält ein Ehevertrag eine Regelung, durch die der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird, und beruft sich der scheidungswillige Ehegatte auf die Anwendung dieser Regelung, ist diese gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG einer Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen. 2. Dabei ist zwischen der Inhalts- und der Ausübungskontrolle zu unterscheiden. Bei der Inhaltskontrolle ist auf die ...mehr

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FF 10/2017, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2017

23. bis 25. November 2017 in Berlin Programm Donnerstag, 23. November 2017mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Versorgungsausgleich – Verzicht

Rz. 250 Schon vor FGG-Reform wurde durch einige Gerichte der Anfall einer Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Einigung nach § 1587o BGB a.F. (zum 1.9.2009 aufgehoben) bejaht.[181] Rz. 251 Im vorliegenden Fall hatten die Beteiligten die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen und vom Familiengericht ge...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 7. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 407 Wird negativ festgestellt, dass es nicht zum Ausgleich kommt (§ 224 Abs. 3 FamFG), ist gleichwohl für den Wert des Versorgungsausgleichs ein Wert festzusetzen:mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 427 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3 000 EUR...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund

Rz. 563 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, wurde in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. Der Gesetzgeber hat hierbei einige Erleichterungen für die Abtrennung geschaffen. Rz. 564 Hinsichtlich der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund werden folgende Fallkonstellationen unterschieden:mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 513 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nach § 15...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 413 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[385] Rz. 414 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle

Rz. 32 Verschiedene Angelegenheiten liegen dann vor, wenn nach einer Antragserweiterung eine Trennung in mehrere Verfahren erfolgt.[32] Hinsichtlich der Besonderheiten im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund (Folgesache bleibt trotz Abtrennung im Verbund oder Fortführung als isoliertes Verfahren) wird auf die Ausführungen zu § 21 Abs. 3 RVG verwiesen (siehe ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 274 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wird durch das 2. KostRMoG nunmehr klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können. Zum 1.8.2013 wurde § 48 Abs. 3 RVG durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[205] Rz. 275 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 393 Auch § 50 FamGKG gehört zu den Bestimmungen, die bereits vor Inkrafttreten eine Änderung erfahren haben. Grund ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches, das ebenfalls am 1.9.2009 in Kraft getreten ist.[357] Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleiches war zunächst geplant, den Wert nach § 50 Abs. 1 FamGKG auf 5.000,00 EUR zu begrenzen. Dies...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 344 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Abs. 2 der Vorbem. 3 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten (unbedingter Auftrag zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, vgl. Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 522 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 523 Muster 75: Musterrechnung 4.75: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / a) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 207 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5. Sie ist in Nr. 1000 VV RVG geregelt und findet sich in Teil 1 "Allgemeine Gebühren". Diese Gebühren des Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG erhält der Rechtsanwalt laut Vorbemerkung 1 neben den in anderen Teilen bestimmten Geb...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 124 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[83] Rz. 125 Bei dieser St...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 258 Werden nicht rechtshängige Ansprüche in eine Einigung miteinbezogen, so entsteht unter den oben genannten Voraussetzungen für den Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr aus dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche in Höhe von 1,5, auch wenn die Einigung/der Vergleich gerichtlich protokolliert wird. Für die Höhe der Einigungsgebühr wird somit nur noch auf die Frage abge...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / a) Wille des Gesetzgebers

Rz. 411 Es kommt nicht darauf an, ob ein Anrecht ausgeglichen wird. Entscheidend für die Wertberechnung ist die Anhängigkeit eines Anrechts, so auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung: Zitat "Außerdem wird die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Damit ist klargestellt, dass jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bes...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 9. Rechtsmittelverfahren

Rz. 422 Die Festwerte gelten auch im Rechtsmittelverfahren, selbst wenn nur ein Teil der Entscheidung über den Versorgungsausgleich angefochten wird.[399] Rz. 423 Im Hinblick auf das neue Rechtsmittelrecht soll das FG-Reformgesetz auf laufende Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, keine Anwendung finden. Mit dem Begriff "Verfahren" meint Art. 111 FGG-RG nic...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Erstellung eines Ehevertrags

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 7. Betriebsgebühr neben Aussöhnungsgebühr

Rz. 329 Neben einer Aussöhnungsgebühr kann eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr entstehen. Muster 41: Musterrechnung 4.41: Außergerichtliche Vertretung in Scheidungssache – Aussöhnung Musterrechnung 4.41: Außergerichtliche Vertretung in Scheidungssache – Aussöhnung Mandantin M sucht Rechtsanwalt R auf. Sie hat ein Schreiben des anwaltlichen Vertreters ihres Ehemannes dabei, d...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 187 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 188 Der Wert des...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 8. Auslagen neben der Erstberatungsgebühr?

Rz. 71 Für die Übersendung der Vergütung allein können Auslagen nicht berechnet werden, Anmerkung zu Nr. 7001 VV RVG. Da Nr. 7002 VV RVG (für die Pauschale) auf Nr. 7001 VV RVG verweist ("anstelle"), gilt die Anmerkung auch für die Auslagenpauschale. Ausnahmsweise kann die Auslagenpauschale dann abgerechnet werden, wenn der Rechtsanwalt Auslagen im Sinne der Nr. 7001 bzw. 70...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Abänderung des Werts gem. § 50 Abs. 3 FamGKG

Rz. 397 Auch in Versorgungsausgleichsverfahren besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht den Wert höher oder niedriger festsetzt, wenn der rechnerisch ermittelte Wert in keinem Verhältnis zu Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache steht, § 50 Abs. 3 FamGKG. Rz. 398 In einem Fall hatte das Gericht den Wert zunächst lediglich auf 5.291,92 EUR für den Versorgungsau...mehr

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§ 9 Übersicht Abrechnung in Familiensachen

Rz. 1 Da in Familiensachen häufig viele Gegenstände anhängig sind, macht die Abrechnung hier besondere Schwierigkeiten. Es bietet sich an, in einer Art Tabelle die angefallenen Gebühren zu erfassen, so dass die Erstellung der Vergütungsrechnung problemlos erfolgen kann. Rz. 2 Beispiel Scheidungsantrag. Als Folgesachen sind anhängig: Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Unterhalt...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 6. Beispielrechnungen

Rz. 403 Beispiel Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten beläuft sich auf 7.800,00 EUR. Es werden gesetzliche Rentenversicherungsansprüche beider Ehegatten sowie eine betriebliche Rente des Ehemannes ausgeglichen. Wertberechnung für das Versorgungsausgleichsverfahren: 10 % von 7.800,00 EUR = 780 EURmehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 358 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist. § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide a...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / II. Anrechnung bei weitergehender Tätigkeit

Rz. 75 Die Gebühr für eine erste Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG. Die Anrechnungsvorschrift gilt auch für eine vereinbarte Vergütung. Rz. 76 Anzurechnen ist nach meiner Auffassung nur auf eine folgende Betriebsgebühr, wie z.B. eine Geschäfts- oder Verfahrensgebü...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 5. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 400 Fraglich ist, auf welchen Zeitpunkt für das Nettoeinkommen abzustellen ist. Gilt das Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Ehesache? Da dies in § 50 FamGKG nicht geregelt ist, wird wohl § 34 FamGKG abzustellen sein, d.h. das dreifache Nettoeinkommen schwankt möglicherweise zwischen Ehescheidungsantrag und Einbeziehung von Versorgungsausgleichsansprüchen...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / II. Kosten in Scheidungs- und Folgesachen

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 10. Abänderungsverfahren

Rz. 424 Der Verfahrenswert für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich bestimmt sich nach § 50 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. FamGKG.[401]mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 3. Auftrag zur notariellen Beurkundung

Rz. 518 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll im Hinblick auf eine Scheidung die Einigung der Beteiligten erst zu späterem Zeitpunkt notariell beurkundet werden, bewegt sich der Rechtsanwalt gebührenrechtlich im Bereich einer Geschäftsgebühr und ggf. 1,5 Einigungsgebühr. Dabei können Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Eini...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 48 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / D. Rechtsmittelkosten

Rz. 14 Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat, § 84 FamFG. Rz. 15 Hat das Gericht in einer Kindschaftssache bereits auf den mangelnden Erfolg der Beschwerde hingewiesen, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch die Gegenseite nach Ansicht des OLG Brandenburg regelmäßig nicht mehr notwendig...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr

Rz. 206 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 9. Weitergehende oder schriftliche Beratung

Rz. 73 Berät der Rechtsanwalt nach einer ersten Beratung telefonisch oder persönlich ein oder mehrere Male weiter, beträgt die Kappungsgrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG 250,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt schriftlich berät oder aber das Ergebnis der Beratung nochmals schriftlich zusammenfasst. Hat der Rechtsanwalt die erste Beratung bereits gegenüber dem Mandan...mehr

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§ 6 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 64 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 390 § 50 Versorgungsausgleichssachen (1) In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR. (2) In Verfahren über einen Auskunftsanspruch oder...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei kann die Beiordnung auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[3] Praxistipp Es sollte grundsätzlich die Beiordnung auf den Namen der Kanzlei/Sozietät erfolgen, so dass bei einem etwaigen Ausscheiden des sachbearbeitenden Anwalts aus der Kanzlei das Mandat in der Kanzlei...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / f) Einzelfallentscheidungen

Rz. 116 Fallgruppen, in denen die Rechtsprechung mutwilliges Verhalten bejaht und die VKH abgelehnt hat:mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / VII. Möglichkeiten der Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung

Rz. 138 § 124 Abs. 1 ZPO regelt die Möglichkeiten der Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe: Zitat (1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder aus ...mehr