Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / VIII. Abgetrennter Versorgungsausgleich, Art. 111 Abs. 3–5 FGG-ReformG

Rz. 122 Diese vor Jahren abgetrennten VA-Verfahren – abgetrennt wegen der Rechtsprechung des BGH zur Bewertung der Startgutschriften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes – sind als selbstständige Verfahren gem. Art. 111 Abs. 3–5 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) fortgeführt worden.[193] Sie sind großenteils nun aufgearbeitet. Für die noch offenen Verfahren: Maßgebend fü...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / aa) Der geforderte und/oder gerichtlich geltend gemachte nacheheliche Unterhalt

Rz. 58 Nach dem Grundsatz, dass die Vereinbarung nach dem bewertet wird, "über was" man sich geeinigt hat und nicht "auf was", entsteht dann ein Problem, wenn der Gebührenwert nicht dem wirklichen Wert entspricht. Dies ist bei allen wiederkehrenden Leistungen – Unterhalt, Versorgungsausgleich – der Fall. Beide sind aus sozialen Gründen – um das Unterhalts- und das Versorgung...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 1. Zu Fall (1)

Rz. 8 Bei der sog. unechten Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG) bleibt trotz der Abtrennung der Verbund bestehen. Die Gebührenabrechnung erfolgt in zwei Teilen: Zunächst entstehen Gebühren bis zur Abtrennung. Wenn dann der Schlussbeschluss ergeht, zeigt sich, ob noch weitere Gebühren nach der Abtrennung entstanden sind oder nicht. Insgesamt fallen nicht mehr und nicht wenig...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Gebühren

Rz. 109 Unter der Geltung der BGB-Regeln zum Versorgungsausgleich gab es eine umfangreiche Judikatur zum Vergleich/zur Einigung im Versorgungsausgleich. Diese Judikatur ist durch das Inkrafttreten des VersAusglG erledigt.[128] Rz. 110 Mit dem VersAusglG, das die Saldierung nicht mehr kennt, wird in allen Fällen, in denen beiderseits Anwartschaften vorliegen, nicht mehr bezwei...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 4. Wechselseitiger Verzicht

Rz. 112 Grundsätzlich entsteht eine Einigungsgebühr bei einem wechselseitigen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs. Etwas anderes gilt auch nicht im Falle des wechselseitigen Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der – unklaren – im Ausland erworbenen Anwartschaften eines/der Beteiligten bei Ausgleich der innerstaatlich erworben...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Bewertungsmaßstab: 10 % – 20 % des Einkommens

Rz. 109 Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen den VA-Verfahren vor der Scheidung, d.h. im Scheidungsverbund, und den VA-Verfahren nach der Scheidung. Letzteres betrifft nur die Verfahren gem. §§ 20 ff. VersAusglG, also nur den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (nicht etwa abgetrennte VA-Verfahren, über die erst nach der Ehescheidung entschieden wird! Auch nicht Ver...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 3. Kapitalabfindung für Verzicht

Rz. 111 Liegt ein Kapitalabfindungsbetrag vor und überschreitet die zugesagte Gegenleistung (die Abfindung) bei weitem das, was abgefunden werden sollte (die Anwartschaft), ist jeweils zu prüfen, ob sich wirklich die ganze Gegenleistung auf den Versorgungsausgleich bezieht, oder ob darüber hinaus eine weitere zusätzliche Leistung erbracht wird, die der Abwicklung sonstiger V...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / B. Abgrenzung § 23 Abs. 1 von Abs. 3 RVG

Rz. 2 § 23 Abs. 3 RVG betrifft Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren nicht nur nicht stattfindet und nicht gewünscht ist, sondern nicht möglich ist. Beispiel Der Mandant möchte sich verheiraten und will einen Ehevertrag abschließen, in welchem der nacheheliche Unterhalt, das Güterrecht und der Versorgungsausgleich behandelt werden sollen. Dabei stellen sich folgende Frag...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / I. Zweck der Regelung

Rz. 3 Der Gesetzgeber will die Gegenstandswerte der gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit für Fälle harmonisieren, in denen die außergerichtliche Tätigkeit möglicherweise in eine gerichtliche Tätigkeit übergehen kann. Es sollen für solche Fälle keine unterschiedlichen Regeln gelten.[1] Die in § 23 Abs. 3 RVG angesprochene Rechtspflege betrifft demgemäß Fälle, in den...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / B. Die Abrechnung des Verbundes

Rz. 2 Das Rechtsinstitut des Verbundes wurde in das Gebührenrecht übersetzt: Es gelten für alle Verfahrensarten die gleichen Gebührenbestimmungen, also die Gebühren des 3. Teils des VV RVG. Alle obligatorischen und fakultativen Verbundsachen sind eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die Gegenstandswerte sowohl für die ZP-Verfahren als auch für die ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Geltungsbereich des § 48 Abs. 3 S. 2 RVG

Rz. 74 Der Katalog der betroffenen Gegenstände ist abschließend.[79] Nicht genannt sind insbesondere Versorgungsausgleich und Vermögenssorge sowie Kindesherausgabe. Der Versorgungsausgleich ist gem. § 149 FamFG ohnehin von der Verfahrenskostenhilfe umfasst und brauchte also nicht erwähnt werden; die Vermögenssorge ist selten von der Personensorge getrennt. Für die Herausgabe...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Berücksichtigungsfähige Anrechte

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Gegenstandswert

Rz. 108 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 50 FamGKG. Bezieht sich die Vereinbarung nur auf einzelne Anrechte, sind die entsprechenden Teilwerte zu berücksichtigen. Auf die Kapitalwerte kommt es nicht an. Auch hier gilt, dass Wert ist, "worüber" und nicht "worauf" man sich geeinigt hat. Beispiel Das OLG Hamm[126] hatte einen Teilvergleich über Startgutschriften zu bewerten...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / b) Auslegung §§ 44 und 45 FamGKG

Rz. 90 Der Wert des selbstständigen Verfahrens ergibt sich aus § 45 FamGKG. Der Wert im Verbund ist in § 44 FamGKG geregelt. § 44 Abs. 2 FamGKG liest sich zunächst so, als würde der Ehescheidungswert erhöht und nicht etwa der Wert der Kindschaftssache festgesetzt. Die Bestimmung ist aber nicht so gemeint.[138] Es wird an den gesamten Verfahrenswert der Ehescheidung angeknüpf...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / I. Gerichtskosten im Verbundverfahren

Rz. 30 Die Gerichtskosten werden einheitlich nach dem FamGKG erhoben. Es sind zwei Gebühren aus den addierten Werten von Ehescheidung und Folgesachen zu erheben (§ 137 Abs. 1 FamFG, § 33 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG, Nrn. 1110 ff. FamGKG KV). Die Fälligkeit richtet sich nach den §§ 9, 11 FamGKG; die Vorauszahlungspflicht gem. § 14 Abs. 1 S. 1 FamGKG bezieht sich nur auf die Ehesache ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / VIII. Zuschläge wegen umfangreichen Verfahrens

Rz. 24 Unter der Geltung des früheren Scheidungsrechts sind Streitwertzuschläge gemacht worden, wenn der Scheidungsprozess besonders lang, umfangreich und hart geführt worden ist.[33] Bei der heutigen Gestaltung des Ehescheidungsrechts ist ein solcher Zuschlag in der Praxis kaum noch vorstellbar. Es geht ja nur um den Umfang der Ehescheidung selbst, nicht etwa der Folgesache...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / A. Einleitung

Rz. 1 Seit dem 1.7.1977 ist in jedem Scheidungsverfahren auch ohne Antrag über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu verhandeln und zu entscheiden (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Eine Reihe weiterer Familiensachen ist dann mit zu verhandeln und zu entscheiden, wenn eine der Parteien es beantragt (gem. § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG spätestens zwei Wochen vor der mündlichen ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / I. Allgemeines

Rz. 108 Bis 30.6.2004 wurde der Versorgungsausgleich nach Jahresbeträgen abgerechnet, dann bis 31.8.2009[159] nach Festwerten. In den Neuverfahren[160] und in Altverfahren, die nach neuem Recht zu behandeln sind (Art. 111 FGG-RG), gilt § 50 FamGKG.[161]mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 2. Echte Abtrennung

Rz. 32 § 6 Abs. 2 FamGKG bestimmt, dass das frühere Verfahren als Teil der selbstständigen Familiensache zu behandeln ist. Bei der echten Abtrennung, d.h. also bei der Abtrennung von Kindschaftssachen und von Versorgungsausgleich und sonstigen gem. Art. 111 Abs. 4, 5 FGG-RG abgetrennten selbstständigen Verfahren sind für die Verfahren im Verbund noch keine Gerichtskosten fäl...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Begriff der Familiensache

Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ZPO) ist die Formulierung "…...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / I. Allgemeines

Rz. 49 Der Gegenstandswert einer Einigung ergibt sich aus den Interessen der Parteien, die durch die Einigung geregelt werden. Das Interesse muss Punkt für Punkt geschätzt werden, soweit nicht spezielle Verfahrensregeln eingreifen.[71] Die Einigung hat einen eigenen Gegenstandswert wie das Klageverfahren auch. Beim Klageverfahren richtet sich der Wert nicht nach dem Ergebnis...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Eine oder mehrere Angelegenheiten: Der Verbund

Rz. 13 Die 2. Instanz ist im Verhältnis zur 1. Instanz immer eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Verbund bleibt in der 2. Instanz erhalten, so dass die Rechtsmittel gegen mehrere Verbundentscheidungen als eine Angelegenheit abzurechnen sind (§§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 FamFG). Das gilt auch dann, wenn gegen die Ehescheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft selbst ke...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Verfahren zur Erteilung einer familienrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 14 Genehmigungsverfahren im Familienrecht sind die Verfahren gem. §§ 1643, 1821 und 1822 BGB. Zustimmungen des Gerichts werden weder beantragt noch erteilt. Es kommen nur die Zustimmungsersetzungen vor. Diese betreffen den gesetzlichen Güterstand (§§ 1365 Abs. 2, 1366 Abs. 3 S. 3, 1369 Abs. 2 BGB) und die Gütergemeinschaft (§§ 1426, 1430, 1452 BGB). Nicht betroffen sind di...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 1. Allgemeines

Rz. 31 Der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV RVG ist außerordentlich weit: 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen wird gem. § 14 RVG ausgefüllt. Im Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr sind Besprechungen eingeschlossen. Die Untergrenze des Gebührenrahmens kommt nur bei "denkbar einfacher außergerichtlicher Anwaltstätigkeit in Betracht". Die Höchstgebühr von 2,5 ist gerechtfertigt "wenn der U...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / d) Beseitigung von Streit oder Ungewissheit

Rz. 13 Der Streit oder die Ungewissheit muss "beseitigt" werden, d.h. die Vereinbarung muss einen Erledigungseffekt haben. Hat sie das nicht, liegt keine Einigung vor. Wird durch die Einigung der ganze Streitfall erledigt, ist – selbstverständlich – Streit oder Ungewissheit "beseitigt". Rz. 14 Eine Einigung kann auch darin bestehen, dass nur ein Teil des Streits oder der Ungew...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 2. Zu Fall (2)

Rz. 13 Fall (2) betrifft die so genannte echte Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG). Diese echte Abtrennung, durch die ein Verfahren aus dem Verbund herausgelöst wird, kommt im FamFG nur für die in § 137 Abs. 3 genannten Kindschaftssachen vor. Das Übergangsrecht hat weitere Fälle echter Abtrennung in Art. 111 des FGG-RG vorgesehen (Art. 111 Abs. 4, 5 FGG-RG).[5] Rz. ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die Voraussetzungen der Beiordnung

Rz. 48 Die Bewilligung und Beiordnung sind meistens aber nicht immer miteinander verbunden. Es gibt Bewilligung ohne Beiordnung. § 121 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG sieht vor, dass der Anwalt in Verfahren, in denen anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist, nur unter den Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 ZPO und nur auf Antrag beigeordnet wird. Für die selbstständigen V...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 102/17 Eine nach Ende der Ehezeit auf Antrag des ausgleichspflichtigen Ehegatten verlängerte Dienstzeit als Beamter ist bei der Ermittlung der Gesamtzeit nach §§ 41 Abs. 2 S. 2, 40 Abs. 2 S. 1 VersAusglG zu berücksichtigen. BGH, Beschl. v. 9.5.2018 – XII ZB 391/17 Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfa...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VI. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung – schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 20 ff. VersAusglG)

Entgegen der Regelung des § 1 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG saldiert das OLG Karlsruhe[56] wechselseitig schuldrechtlich auszugleichende Anrechte, da dies verfahrensökonomisch und zweckmäßig sei. Haben geschiedene Ehegatten den Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente durch Vereinbarung herabgesetzt, so begrenzt nach BGH[57] die vereinbarte Höhe nach dem Tod des ausgleichspf...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich

1 Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich (VA) für das Jahr 2017 dar und knüpft an den Beitrag in FF 2017, 293 ff. an.[1] 2 Insbesondere die Entscheidungen des BGH zur externen Teilung fondsgebundener Anrechte[2] und zur Frage des Ausgleichswertes bei der VBL[3] hab...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 1

Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich (VA) für das Jahr 2017 dar und knüpft an den Beitrag in FF 2017, 293 ff. an.[1]mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 2

Insbesondere die Entscheidungen des BGH zur externen Teilung fondsgebundener Anrechte[2] und zur Frage des Ausgleichswertes bei der VBL[3] haben bisher streitige Punkte geklärt. Auch die Entscheidung des BGH[4], dass die durch den Versorgungsausgleich verursachte Kürzung der Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in der Vergangenheit rechtswidrig zu hoch v...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Falle des teilweisen Ruhens nach § 56 Abs. 1 und Abs. 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. Nach BGH ist das Ruhen allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VII. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen, von der Halbteilung abzusehen. Insbesondere sieht der BGH dies dann als gegeben an, wenn ein Ehegatte ein von ihm zum Zwecke der Altersversorgung erworbenes Anrecht im Versorgungsaus...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Verfahren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg[98] gewährt Art. 14 des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten den Bediensteten des Europäischen Patentamts keine Immunität in Versorgungsausgleichssachen. Nach § 221 Abs. 2, Abs. 3 FamFG kann das Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren aussetzen und eine Frist zur Klageerhebung setzen, wenn Streit über den Bestand oder die Hö...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / V. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG)

1. Interne Teilung Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermitt...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 6. Nicht ausgleichsreife Anrechte/Ausgleichssperre (§ 19 VersAusglG)

Können Anrechte eines Ehegatten, die im Ausland erworben wurden, trotzt intensiver Ermittlungen in ihrer Höhe nicht festgestellt werden, ist der Wertausgleich nach OLG Frankfurt bei der Scheidung gemäß den §§ 10 ff. VersAusglG wegen fehlender Ausgleichsreife gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VersAusglG insgesamt nicht durchzuführen und der Versorgungsausgleich auf die schuldre...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / III. Bewertungsstichtag (§ 5 Abs. 2 VersAusglG)

Der Zeitpunkt der Bewertung eines Anrechts ist das Ende der Ehezeit. Allerdings dürfen rechtliche oder tatsächliche Veränderungen, die nach dem Ehezeitende eingetreten sind, ausnahmsweise Berücksichtigung finden, sofern sie Auswirkungen auf den Ehezeitanteil und damit auf den Ausgleichswert haben. Bezieht ein Ehegatte aus einem endgehaltsbezogenen Anrecht der betrieblichen A...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 2. Externe Teilung (§ 14 VersAusglG)

Bei der externen Teilung setzt das Gericht den Kapitalbetrag fest, den der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen hat. Zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes ist für die Zeit zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung dieser Betrag in der Regel mit dem Rechnungszin...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Abänderung

Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird.[96] Eine solche Antragsberechtigung ergibt sich auch nic...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IV. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach § 7 Abs. 1 VersAusglG bedarf eine Vereinbarung über die Regelung des Versorgungsausgleichs nur dann einer notariellen Beurkundung, wenn diese vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird. Erfolgt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einem Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durch privatschriftliche Verein...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 1. Interne Teilung

Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermittelt wird. Das Deck...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 4. Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis (§ 16 VersAusglG)

Das OLG Brandenburg[48] stellt nochmals klar, dass die Anrechte von Bundeszollbeamten intern und nicht extern nach § 16 Abs. 1 VersAusglG zu teilen sind.mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / II. Auskunftsansprüche (§ 4 VersAusglG)

Auch im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG sieht der BGH einen Auskunftsanspruch des Berechtigten gegen den Versorgungsträger nach § 4 Abs. 2 VersAusglG als subsidiär gegenüber dem Anspruch gegen die Hinterbliebenen oder Erben an.[14] Danach muss zunächst der Verpflichtete an die Hinterbliebenen oder Erben des Verst...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / X. Fragen der Wertermittlung

Ist bei einem betrieblichen Anrecht der Wert des Ehezeitanteils nicht durch unmittelbare Bewertung zu ermitteln, so ist eine zeitratierliche Bewertung durchzuführen (§ 45 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Hierzu ist die ehezeitliche Betriebszugehörigkeit zur gesamten Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis zu setzen. Der BGH[85] stellt nochmals klar, dass die der Betriebszugehörigkeit ar...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IX. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Das OLG Koblenz[76] betont nochmals, dass die Aussetzung der Kürzung aufgrund der Vorschrift des § 33 Abs. 1 VersAusglG, also die Anpassung wegen Unterhalts, auf der Grundlage des Bruttobetrages der fiktiven, ungekürzten Versorgung zu erfolgen hat. Damit ist der Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen nicht unbedingt identisch mit der Anpassung, da dieser auf der ...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VIII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28–31 VersAusglG)

§ 28 VersAusglG, der den Ausgleich für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität regelt, ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.[69] § 30 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG dient dem Zweck, den Versorgungsträger vor doppelter Inanspruchnahme für den Fall zu schützen, dass beide Eheleute bei Rechtskraft der Entscheidung bereits r...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 3. Wahl der Zielversorgung (§ 15 VersAusglG)

Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt nach Auffassung des BGH darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Verzicht auf den Ablauf ...mehr