Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 6. Keine Abänderung bei Fehlern in der Erstentscheidung

Eine Abänderung des Versorgungsausgleichs ist gem. § 51 VersAusglG nur zulässig bei einer wesentlichen Wertänderung eines in den Versorgungsausgleich einbezogenen Anrechts. Ist sie eröffnet, findet eine sog. Totalrevision statt, die hinsichtlich der einbezogenen Anrechte dann als begrenzte Rechtskraftdurchbrechung auch eine Fehlerkorrektur einschließt (vgl. BGH FamRZ 2013, 1...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Ausschluss

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 1965) betont, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nur bei grob pflichtwidriger, langer und intensiver Weigerung, angemessen zum Familieneinkommen oder zur Altersvorsorge beizutragen, in Betracht kommt. Eine unterlassene Altersvorsorge oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten f...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 3. Externe Teilung/Bagatellgrenze

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 928) stellt klar, dass bei einer externen Teilung i.d.R. ein Absehen vom Ausgleich nach § 18 Abs. 2 VersAusglG ausscheidet, auch wenn der Ausgleichswert die Bagatellgrenze nicht übersteigt. Bei der Ausübung des Ermessens über die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 18 Abs. 2 VersAusglG ist das Ziel des Gesetzgebers, die Versorgungst...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Entscheidung zur Scheidung

Der Scheidungsbeschluss ist hinsichtlich der Heiratsdaten zu überprüfen. Praxishinweise: Fehler im Beschluss beim Heiratsdatum oder Standesamt können ggf. auch aufgrund eines Berichtigungsantrags vom Gericht korrigiert werden, wenn es sich um reine Schreibfehler handelt. Allerdings können sich Fehler beim Heiratsdatum auch auf die Ehezeit auswirken und damit auch Bedeutung für...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Diskontierungssatz bei Teilung einer Direktzusage

Der BGH (FamRZ 2016, 1651 = MDR 2016, 1150 = FuR 2016, 524 = FamRB 2016, 380; vgl. BGH FamRZ 2016, 1654 und 1847) bestätigt seine Rechtsprechung zur Anwendung des Rechnungszinssatzes nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB i.V.m. § 1 Abs. 2, 6 RückabzinsV bei der Ermittlung des Kapitalwerts nach § 4 Abs. 5 BetrAVG, des sog. Übertragungswert des Anrechts (vgl. hierzu Stollenwerk ZAP F. 11...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 1. Bewertung der Anrechte

a) Kapitalgedeckte Versorgungen/Überschussanteile und Werteverzehr Ausführlich behandelt der BGH (FamRZ 2016, 275 = MDR 2016, 525 = NJW 2016, 1728 = FuR 2016, 344) die Fragen der Einbeziehung von Überschussanteilen und der Behandlung von kapitalgedeckten Anrechten, aus denen bereits eine ungekürzte Altersrente bezogen wird. Überschussanteile, die aus Schlussüberschüssen und B...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügige Anrechte

Nach § 18 Abs. 2 VersAusglG soll das Familiengericht einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgleichen. Gesetzesziel ist vornehmlich die Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands für den Versorgungsträger und der Entstehung von Splitterversorgungen. Bei der hier vorzunehmenden Ermessensentscheidung bleibt jedoch der Halbteilungsgrundsatz der...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Altersvorsorgeunterhalt

Ab Zustellung des Scheidungsantrags besteht der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bis zum Ende der Ehezeit nimmt auch der getrennt lebende Ehegatte durch den Versorgungsausgleich noch an den Anwartschaften des anderen Ehegatt...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Kapitalgedeckte Versorgungen/Überschussanteile und Werteverzehr

Ausführlich behandelt der BGH (FamRZ 2016, 275 = MDR 2016, 525 = NJW 2016, 1728 = FuR 2016, 344) die Fragen der Einbeziehung von Überschussanteilen und der Behandlung von kapitalgedeckten Anrechten, aus denen bereits eine ungekürzte Altersrente bezogen wird. Überschussanteile, die aus Schlussüberschüssen und Bewertungsreserven bestehen, sind in den Wertausgleich einzubeziehe...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Gleichartigkeit von Anrechten

Nach § 18 Abs. 1 VersAusglG soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, sofern die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. Der BGH (FamRZ 29016, 788 = MDR 2016, 633 = FuR 2016, 342 = FamRB 2016, 179) hat entschieden, dass Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und die alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht eines Zeitsold...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Kapitalgedeckte Versorgungen

Besondere Schwierigkeiten bereitet die Frage, in welcher Weise kapitalgedeckte Anrechte auszugleichen sind, wenn aus ihnen bereits eine Versorgung bezogen wird. In einem Aufsatz hierzu kommt Bergner (NJW 2015, 2295) zu dem Ergebnis, dass bei der anzuwendenden Regelung des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG an die Stelle des Stichtages des Ehezeitendes grundsätzlich der Stichtag der E...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 4. Zugangsfaktor bei vorzeitiger Rente

Maßgeblich für den Versorgungsausgleich ist das in der Ehezeit tatsächlich erworbene Anrecht. Die hierfür maßgebliche Bezugsgröße i.S.v. § 5 Abs. 1 VersAusglG sind die während der Ehezeit erworbenen Eckpunkte. Der Abschlag, der dadurch entsteht, dass der Verpflichtete nach Ende der Ehezeit vorzeitig Altersruhegeld in Anspruch nimmt, ist sonach nicht zu berücksichtigen. Hierv...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / V. Phase 4: Ablauf von drei Trennungsjahren

Die Scheidungsvoraussetzungen sind von diesem Zeitpunkt an immer gegeben, denn mit dem Ablauf des dritten Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe unwiderleglich vermutet, auch wenn nur ein Ehegatte Scheidungsantrag stellt (§ 1566 Abs. 2 BGB). In diesem Fall kann gem. § 1385 BGB ohne weitere Prüfung auf vorzeitigen Zugewinnausgleich geklagt werden. Praxishinweise: Das Abwar...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / e) Diskontierungszinssatz bei externer Teilung

Der BGH (FamRZ 2016, 781 m. ablehnender Kritik Ruland FamRZ 2016, 867 = MDR 2016, 591 = FamRB 2016, 175) hat in einem ausführlichen Beschluss entschieden, dass die Verwendung des Diskontierungszinssatzes nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB bei der Ermittlung des Ausgleichswertes von extern zu teilenden Anrechten nicht zu beanstanden ist. Nach § 5 Abs. 1 VersAusglG berechnet der Verso...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Totalrevision nach § 51 VersAusglG/Behandlung eines endgehaltbezogenen Versorgungsanrechts

Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ist gem. § 51 VersAusglG gegeben, wenn eine wesentliche Änderung i.S.v. § 51 Abs. 3 VersAusglG eingetreten ist, etwa wenn sich bei dem Anrecht auf betriebliche Altersversorgung der ermittelte Wert von dem dynamisierten und aktualisierten Wert unterscheidet (vgl. OLG Hamm FamRB 2015, 339). Ausgeschlossen ist die...mehr

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ZAP 16/2016, Anwaltsmagazin / Justizsoftware in Familiensachen auch für Rechtsanwälte verfügbar

Der Deutsche Anwaltverlag hat darauf aufmerksam gemacht, dass ein für Familiengerichte entwickeltes EDV-Programm auch von Rechtsanwälten erworben und im Rahmen ihrer Mandate genutzt werden kann. Es handelt sich hierbei um das FTCAM System, ein seit 1980 von erfahrenen Familienrichtern entwickeltes EDV-Programm, das aufgrund von Landeslizenzen derzeit in 14 Bundesländern alle...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Interne Teilung

a) Risikoumwandlung bei unklarer Teilungsanordnung Gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG muss die interne Teilung eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Dies ist gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht übertragen wird, ein Anrecht i...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 1. Bewertung eines Anrechts nach Rentenbezug

In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2016, 791) hat der BGH (FamRZ 2016, 1649 = NJW 2016, 3031 = FuR 2016, 709) klargestellt, dass bei der Bewertung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 262 Abs. 1 SGB VI nach dem Bezug einer Vollrente wegen Alters auch solche Werterhöhungen für die Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, die sich infol...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Ermittlung des Grenzwertes

Der BGH (FamRZ 2016, 1435 m. Anm. Scholer FamRZ 2016, 1574 = MDR 2016, 1386 = FuR 2016, 583) folgert aus dem Erfordernis der gesonderten Behandlung mehrerer strukturell unterschiedlicher Anrechte bei dem gleichen Versorgungsträger auch eine gesonderte Beurteilung der Frage, ob der Ausgleichswert der Anrechte die Grenzwerte nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG übersteigt.mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Wert nach Beginn des Rentenbezugs

Der BGH (FamRZ 2016, 791 m. Anm. Bachmann = MDR 2018, 654 = NJW 2016, 1233) hat klargestellt, dass nach Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln ist.mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitshilfen

Die Versorgungsausgleichstabellen für das erste Halbjahr 2015 (Umrechnungsfaktoren, monatliche Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, Angleichungsfaktoren pp.) mit Informationen von Bergner sind in einer Beilage zu NJW Heft 6/2015 und in FamRZ 2015, 191 enthalten.mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Abänderung

a) Totalrevision nach § 51 VersAusglG/Behandlung eines endgehaltbezogenen Versorgungsanrechts Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ist gem. § 51 VersAusglG gegeben, wenn eine wesentliche Änderung i.S.v. § 51 Abs. 3 VersAusglG eingetreten ist, etwa wenn sich bei dem Anrecht auf betriebliche Altersversorgung der ermittelte Wert von dem dynamisierten ...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Petitionsausschuss sieht Klärungsbedarf bei Betriebsrenten

Der Petitionsausschuss des Bundestages sieht Klärungsbedarf in der Frage der Anpassung des Versorgungsausgleichs bei betrieblichen und privaten Renten. In einer Sitzung des Ausschusses von Mitte Oktober beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Finanzen zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben....mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Abänderung nach § 225 FamFG

Der BGH (FamRZ 2015, 1279 m. Anm. Holzwarth = MDR 2015, 769 = FamRB 2015, 337 m. Hinw. Siede) verdeutlicht die engen Voraussetzungen einer Abänderung der Ausgangsentscheidung nach § 225 FamFG. Sie setzt eine nachehezeitlich eingetretene, auf rechtliche oder tatsächliche Änderungen beruhende Veränderung voraus, die rückwirkend auf den Stichtag des Ehezeitendes zu einem wesent...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung der betrieblichen Altersversorgung

Nach § 5 VersAusglG berechnet der Versorgungsträger den Ehezeitanteil des Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße und unterbreitet dem Familiengericht einen Vorschlag für den Ausgleichswert in Höhe der Hälfte des auszugleichenden Ehezeitanteils. Handelt es sich bei dem zu teilenden Anrecht um ein Anrecht aus einer Direktzusage oder e...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl. 2016, 1.064 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das nunmehr in der siebten Auflage erscheinende, sich in sechs Kapitel gliedernde Handbuch, stellt die hochkomplexe Materie des Rechts der betrieblichen Alters­versorgung einschließlich seiner sozial- und steuerrechtlichen Implikationen syste­matisch und präzise dar. Neben einer auch für Einsteiger verständlichen Erläuterung der allgemeinen Grundlagen zum Betriebsrentenrecht...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 4. Ausgleichsreife

Gemäß § 19 Abs. 1 VersAusglG findet ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt, soweit ein Anrecht nicht ausgleichsreif ist. Nicht ausgleichsreif ist ein Anrecht, wenn es dem Grund oder der Höhe nach nicht hinreichend verfestigt ist. Hinreichend verfestigt ist ein Anrecht insoweit, als der Versorgungswert durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwi...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Angemessenheit pauschalierter Teilungskosten

Nach § 13 VersAusglG kann der Versorgungsträger angemessene Teilungskosten mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen. Nach allg. Meinung bestehen gegen eine Pauschalierung i.H.v. 2–3 % des ehebezogenen Kapitalwertes des auszugleichenden Anrechts keine Bedenken. Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2015, 913; 2012, 610 und 942) sind die pauschalierten Kosten für jedes A...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Zugangsfaktor bei vorzeitigem Rentenbezug

Bei zeitratierlich zu bewertenden laufenden Versorgungen können Renten wegen eines verringerten oder hinausgeschobenen Rentenbezugs gekürzt oder erhöht sein, indem sie mit einem veränderten Zugangsfaktor multipliziert werden. Der BGH (FamRZ 2016, 35 m. Anm. Holzwarth) hat klargestellt, dass bei der Teilung von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach §§ 39,...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / II. Phase 5: Einreichung des Scheidungsantrags

Die in §§ 1565 ff. BGB geregelten Voraussetzungen der Scheidung müssen gegeben sein. Erforderlich ist die Zerrüttung der Ehe, die vorliegt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Das erste Trennungsjahr muss zumindest im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit – also bei der Zustellung – abgelaufen sein...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / Rentenregelung für in der DDR Geschiedene bleibt

Die Bundesregierung sieht keine Lösung für das Problem der in der DDR geschiedenen Frauen, die keinen Anteil an den erworbenen Rentenansprüche ihrer ehemaligen Ehemänner haben, da das Familienrecht der DDR einen solchen Versorgungsausgleich nicht kannte. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor (BT-Drucks 18/7226). Die im Rentenüber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 § 1a EStG ergänzt die Regelungen des § 1 EStG zur unbeschr StPfl. Demzufolge sollen familienbezogene Steuerentlastungen EU- oder EWR- Staatsangehörigen gewährt werden, die nach § 1 Abs 1 EStG unbeschr stpfl sind oder nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschr stpfl behandelt werden, auch wenn Familienangehörige ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufentha...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / I. Einleitung

Im anwaltlichen Berufsalltag zählt das Sozialrecht für die nicht darauf spezialisierten Kollegen selten zu den Favoriten. Zu unübersichtlich, zu kompliziert und wenig ertragreich lauten die gängigen Einschätzungen. Befasst man sich allerdings näher mit den einzelnen Zweigen des Sozialrechts, wird man feststellen, dass sich manche Einschätzung als in der Sache unberechtigtes ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse/Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung

Der nacheheliche Unterhalt bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Maßgebend sind grundsätzlich die Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Veränderungen danach sind nur zu berücksichtigen wenn sie in der Ehe angelegt waren (vgl. ZAP F. 11 R, S. 737, 790, 901). Hieraus folgert das KG (...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der vollstreckbare (und zu vollstreckende) Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Er allein bestimmt Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt auch die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens fest. Er muss erkennen lassen, dass er vollstreckbar ist. Die wichtigsten Vollstreckung...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Risikoumwandlung bei unklarer Teilungsanordnung

Gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG muss die interne Teilung eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Dies ist gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht übertragen wird, ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswertes entsteht und der gleic...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 5. Entscheidungsbegründung des Ausgleichs geringfügiger Anrechte

Nach § 18 Abs. 2 VersAusglG soll das Familiengericht einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgleichen. Gering ist ein Ausgleichswert gem. § 18 Abs. 3 VersAusglG, wenn er am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße höchstens 1 %, in allen andern Fällen als Kapitalwert höchstens 120 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Betriebliche Altersversorgung

Der BGH (FamRZ 2016, 618 m. Anm. Borth = MDR 2016, 330 = FamRB 2016, 134) hat die in der Literatur vertretene Auffassung bestätigt, dass ein Anrecht nach dem gegenüber § 45 VersAusglG spezielleren § 44 VersAusglG zu bewerten ist, wenn ein Versorgungsträger eine Versorgungsleistung zugesagt hat, die sowohl nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ausgestaltet ist...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Schuldrechtlicher Ausgleich/Wertanpassungen

Die Höhe einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente entspricht der Hälfte des Ehezeitanteils der laufenden Bruttoversorgung, abzüglich der hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbare Aufwendungen. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG ist hierbei grundsätzlich auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag abzustellen. Nach § 5 Abs. 4 S. 2 VersAusglG sind allgeme...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Verschiedene Bausteine einer Versorgung

In Fortführung seiner Rechtsprechung (BGH FamRZ 2012, 189 und 610) hat der BGH (FamRZ 2016, 1245 = FuR 2016, 524 = FamRB 2016, 339) entschieden, dass jeder Baustein einer betrieblichen Altersversorgung, die sich aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren zusammensetzt, wie ein einzelnes Anrecht gesondert zu behandeln und auszugleichen ist (hier...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung bei betrieblicher Direktzusage

In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2011) hat der BGH (FamRZ 2015, 1869 m. Anm. Holzwarth = NJW 2015, 3306 = MDR 2015, 1184 = FuR 2015, 716 m. B. Soyka = FamRB 2015, 407 m. Hinw. Norpoth) entschieden, dass bei der internen Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Direktzusage der Ausgleichswert auch beim Ausgleichsberechtigten auf den Zeitpunkt des Ehe...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Geringwertige Anrechte

Nach § 18 VersAusglG sollen Anrechte nicht ausgeglichen werden, wenn sie geringfügig sind und zwar nach Absatz 1 beiderseitige Anrechte gleicher Art, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist und nach Absatz 2 einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert (s. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 886, 927; OLG Brandenburg FamRB 2015, 339 m. Hinw. Weil). Vorrangig ist ein...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Versöhnung der Ehegatten

Eine Versöhnung der Eheleute beendet die Trennungszeit, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung entfallen; der Scheidungsantrag ist zurückzunehmen. Die Beweislast für die erfolgreiche Versöhnung trägt der Ehegatte, der nicht geschieden werden will (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1213). Allerdings zieht die endgültige Versöhnung der Eheleute weitere rechtliche K...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juni

Im Juni ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die für die Anwaltschaft bedeutsamste ist wohl die sog. Mietpreisbremse, Änderungen gab es zudem beim Verbraucherschutz, bei den sog. Ghetto-Renten und bei der Bundeswehr. Im Einzelnen: Mietpreisbremse Zum 1. Juni ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, demzufolge Wohnungsmieten bei einer Wiede...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 2. Scheidungsantrag unmittelbar nach der Trennung/Härtefallscheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB)

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur eine sog. Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB möglich, wenn in der Person des Antragsgegners eine unzumutbare Härte vorliegt. Beim praktisch häufigsten Fall des Ehebruchs wird verlangt, dass der Verstoß gegen die eheliche Treue von einiger Dauer ist (OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342), nach außen in Erscheinung tritt (OLG Köln FamRZ 1...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Wichtige Gesetzesverkündungen im Überblick

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Gerichtliche Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache endet. Auch die weitere Anhängigkeit eines abgetrennten Versorgungsausgleichs (s. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG) ändert nichts daran.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Von § 10 Abs 1a EStG umfasste Aufwendungen

Rn. 23 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG kann der StPfl Unterhaltsleistungen als SA geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen (s § 10 Rn 16 ff (Rindermann)) gegeben sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Inhalt

Rn. 9 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Steuerentlastungen an Staatsangehörige von EU- oder EWR Staaten gewährt, die normalerweise nur gewährt werden, wenn Angehörige oder andere Empfänger von Leistungen ebenfalls unbeschr stpfl sind. Der Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates muss entwedermehr