Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 1

Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich (VA) für das Jahr 2016 wieder. Wie auch in den Vorjahren nahm der VA einen großen Raum in der Rechtsprechung, insbesondere auch beim BGH ein. Die Höhe des Rechnungszinses im Rahmen der externen Teilung und damit verbunden der Anw...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / d) Kompensation der Versorgungsnachteile

Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH[58] kann ein Versorgungsnachteil des Berechtigten nicht als "ehebedingter Nachteil" im Sinne von § 1578b Abs. 1 BGB angesehen werden, weil der Ausgleich dieses Nachteils in erster Linie Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist. Allerdings werden davon Ausnahmen gemacht in Fällen, in denen der Versorgungsausgleich nicht für die ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / II. Der Beschluss

Die Beteiligten hatten im März 1993 geheiratet. Am 28.12.1995 schlossen die Ehegatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag und Erbverzicht, in dem sie auf nachehelichen Unterhalt verzichteten. Ausgenommen hiervon sollte nur der Fall sein, dass ein Ehegatte Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes verlangen konnte. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit der gemeinsamen Kinder ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 11

Auf einen Blick Die Notwendigkeit des Zugewinnausgleichs im Fall der Ehescheidung ist ein Störfaktor bei der Unternehmensnachfolge. Um Probleme zu vermeiden, sollte das Unternehmen ehevertraglich von de Einbeziehung in den Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Dies kann dadurch geschehen, dass Zugewinnausgleich komplett ausgeschlossen wird, was grundsätzlich zulässig ist. Zwar w...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte für das Verbundverfahren den Verfahrenswert auf insgesamt 27.042,70 EUR festgesetzt. Als Einzelwert hat das FamG für die Ehesache den Betrag von 17.833,00 EUR und für den Versorgungsausgleich den Betrag von 9.209,70 EUR bestimmt. Hinsichtlich des Teilwertes Ehesache hat das FamG neben der Berücksichtigung des beiderseitigen Einkommens der Antragstellerin und d...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 32.042,70 EUR zu erhöhen, da sich der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung unter Ansatz des von der Antragstellerin selbst bewohnten Eigenheims nach Abzug der mit der...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VII. Nichtigkeit wegen § 139 BGB

Die Unwirksamkeit einer den Zugewinnausgleich ausschließenden Regelung kann sich gleichwohl aus § 139 BGB ergeben. Die Sittenwidrigkeit umfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[38] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und zum nache...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 1

Das Scheitern der Ehe des Unternehmers birgt für das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken. Daher sollte durch den Abschluss eines Ehevertrags sichergestellt werden, dass das Unternehmen im Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen wird. Eheverträge unterliegen jedoch einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle nac...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VIII. Ausübungskontrolle

Soweit die Regelungen eines Ehevertrags ganz oder bezüglich der streitbefangenen Scheidungsfolge der Wirksamkeitskontrolle standhalten, muss der Richter im Rahmen einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 Abs. 2 VersAusglG)

Der Zeitpunkt der Bewertung des Anrechts ist das Ende der Ehezeit. Allerdings dürfen rechtliche oder tatsächliche Veränderungen, die nach dem Ehezeitende eingetreten sind, ausnahmsweise Berücksichtigung finden, sofern sie Auswirkungen auf den Ehezeitanteil und damit auch den Ausgleichswert haben. Für die gesetzliche Rentenversicherung sind generell die auf die Ehezeit entfal...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / V. Geringwertigkeit (§ 18 VersAusglG)

Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und die alternativ ausgestattete Versorgungsaussicht eines Zeitsoldaten entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sind nicht gleichartig i.S.v. § 18 VersAusglG.[56] Das Rentenanrecht der kirchlichen Zusatzversorgungskasse in...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XI. Fragen der Wertermittlung

Der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach dem Leistungsfall aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln.[99] Hat ein Versorgungsträger eine Versorgungsleistung zugesagt, die sowohl nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ausgestaltet ist als auch die Anforderung an eine betriebli...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / b) Kompensationsunterhalt

Der Textvorschlag lautet: Zitat (1) Ein Ehegatte kann von dem anderen nach der Scheidung oder im Anschluss an einen Betreuungszeitraum Unterhalt verlangen, solange und soweit er aufgrund einer praktizierten Aufgabenteilung während der Ehe finanzielle Nachteile erlitten hat, die nach der Scheidung noch fortbestehen. (2) Nachteile im Sinne von Abs. 1 sind solche, die im Hinblick ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 1. Interne Teilung (§§ 10, 11 VersAusglG)

Wesentliches Kriterium der internen Teilung nach §§ 10, 11 VersAusglG ist die Teilhabe des für die ausgleichsberechtigte Person begründeten eigenständigen Anrechts an der Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts. Immer häufiger erfolgt die Teilung der Anrechte nicht im Rahmen des Ausgangstarifs des auszugleichenden Anrechts, sondern durch Begründung von Anrechten in ein...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / IX. Bewertung

Der BGH leitete in dem in Rede stehenden Fall die Nichtigkeit des Ehevertrags wegen Verstoßes gegen im konkreten Fall aus dem Zusammentreten objektiver und subjektiver Umstände ab. Objektiv war zu berücksichtigen, dass der Ehevertrag die gesetzlichen Scheidungsfolgen mit Ausnahme des nachehelichen Unterhalts wegen Kinderbetreuung kompensationslos ausschloss. Negativ schlug w...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / aa) Ehebedingte Nachteile

Solche Nachteile stellen sich dadurch ein, dass der Berechtigte nach Scheidung nicht die Einkünfte erzielt, die er ohne Ehe (und gegebenenfalls Kindesbetreuung) erzielen würde.[10] In erster Linie maßgebend sind Erwerbsnachteile als Folge der ehelichen Rollenverteilung.[11] Zu nennen sind hier ein ehebedingtes Absehen von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Aufgabe ...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Versorgungsausgleich

Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG) (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15). a) Ehegatten sind im Verfahren über den Versorgungsausgleich i.S.d. § 59 FamFG beschwert, wenn sie geltend machen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert in Anpassungsverfahren (Aussetzung der Kürzung der Versorgung aufgrund des Versorgungsausgleichs)

FamGKG § 50; VersAusglG §§ 32 ff. Leitsatz Der Verfahrenswert im Verfahren nach §§ 32 ff. VersAusglG bestimmt sich nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Var. FamGKG. OLG Koblenz, Beschl. v. 14.11.2016 – 13 UF 530/16 1 Aus den Gründen Die verfahrensrechtlichen Nebenentscheidungen folgen aus § 84 FamFG, §§ 40, 50 Abs. 1 S. 1, 1. Var. (vgl. zum Streitstand OLG Hamm FamRZ 2015, 954 m. Anm. Thie...mehr

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FF 6/2017, Von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen (angelehnt an die Gebrüder Grimm)

Klaus Weil Es war einmal ein glücklicher Zahnarzt. Eines Tages kam seine Frau und teilte ihm mit, sie werde sich scheiden lassen. Im Rahmen dieser Scheidung habe sie auch Ansprüche auf seine Altersversorgung, die er während der Ehezeit angespart hätte. Da seine ehezeitlichen Anwartschaften bei der berufsständischen Altersversorgung monatlich 4.000 EUR betragen, stehe ihr davo...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte verlangt, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses von 5.217,75 EUR gem. §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 4 S. 1 BGB für das Ehescheidungsverfahren und die Folgesache Versorgungsausgleich zu verpflichten. Das FamG hat mit Beschl. v. 9.11.2016 diesen Antrag abgewiesen, weil der Antragsteller ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2 400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4 800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6 000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3 072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Neuberechnung der Freibeträge

Rz. 17 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ändert sich der Versorgungsbezug durch die Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen, müssen die Freibeträge für Versorgungsbezüge neu berechnet werden (§ 19 Abs 2 Satz 10 EStG). Bei nachträglicher Festsetzung ist der Monat maßgebend, für den die Versorgungsbezüge erstmals festgesetzt werden, und nicht der Monat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dem Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (KnVNG, ArVNG, AnVNG) im Jahr 1957 wurden erstmalig Ausfallzeiten (jetzt Anrechnungszeiten) bei der Rentenberechnung rentensteigernd berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob ein Versicherter diese Ausfallzeiten bis zum 31.12.1956 oder ab 1.1.1957 zurückgelegt hatte. Die Anerkennung von Ausfallzeite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 253 Pausch... / 2.3 Pauschale Anrechnungszeit für einen Zeitabschnitt

Rz. 18 Der Anteil der pauschalen Anrechnungszeit, der auf einen Zeitabschnitt entfällt, wird nach Abs. 2 der Vorschrift ermittelt. Danach ist die pauschale Anrechnungszeit mit der auf den Zeitabschnitt entfallenden Teillücke zu vervielfältigen und durch die Gesamtlücke zu teilen. Die sich aus dieser Berechnung ergebende volle Anzahl an Monaten ist als pauschale Anrechnungsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 11 Versich... / 2.3.2 Wartezeit von 15 Jahren (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Rehabilitationsleistungen sowie für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind erfüllt, wenn der Versicherte im Zeitpunkt der Antragstellung (Rz. 5 ff.) eine Wartezeit von 15 Jahren nachweist. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten anrechenbar (§ 244 Abs. 2, §...mehr

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Jansen, SGB VI § 11 Versich... / 2.3.4.1 6 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 22 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für medizinische Leistungen (nicht Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) haben auch die Versicherten erfüllt, die in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen. Diese zu berücksichtigenden Pflichtbeitragszeiten werden...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Versorgungsausgleich

Die der Betriebszugehörigkeit arbeitsvertraglich gleichgestellten Vordienstzeiten sind im Versorgungsausgleich beachtlich, wenn sie für die Erwerbsdauer der Versorgung und deshalb auch für die Höhe der Versorgungszusage Bedeutung haben [im Anschluss an Senatsbeschl. v. 24.6.2009 – XII ZB 137/07, FamRZ 2009, 1735]. Eine arbeitsvertragliche Anrechnung der Vordienstzeiten auf d...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / dd) Unterbliebener Versorgungsausgleich

Unterbleibt der Versorgungsausgleich, ist die Bewertung zum Teil umstritten. aaa) Ausgleichsfähige Anrechte (1) Grundsatz Bewertung auch bei unterbliebenem Ausgleich Ausgleichsfähige Anrechte sind auch dann zu bewerten, wenn der Versorgungsausgleich unterbleibt. (2) Kein Ausgleich wegen kurzer Ehezeit Das gilt dann, wenn der Ausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG wegen kurzer Ehezei...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / aa) Überblick

10 % des dreifachen Nettoeinkommens Für Verfahren über den Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung, also insbesondere für den Versorgungsausgleich im Verbundverfahren, sind je Anrecht, das Gegenstand des Verfahrens ist, 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen (§ 50 Abs. 1 FamGKG). Abzustellen ist auf das Einkommen beider Ehegatten und zwar zum Zei...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / ff) Teilvergleiche

Geringerer Wert bei Teil- oder Zwischenvergleichen Möglich sind auch Teil- oder Zwischenvergleiche über einzelne Anrechte. In diesem Fall richtet sich die Einigungsgebühr nicht unbedingt nach dem Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich; es gilt u.U. vielmehr ein geringerer Wert, nämlich 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten je Anrecht, über das eine ...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / ee) Herabsetzung wegen Unbilligkeit

Eine Herabsetzung des gefundenen Wertes ist möglich, wenn er nach den besonderen Umständen Einzelfalls unbillig erscheint. Kein Einzelfall und erst recht keine Unbilligkeit sind schon dann gegeben, wenn von der Durchführung des Versorgungsausgleichs abgesehen wird. Keine Herabsetzung wegen Unbilligkeit Eine Herabsetzung des sich nach § 50 Abs. 1 FamGKG ergebenden Verfahrenswe...mehr

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AGS 5/2017, Keine Bewertung... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 32 Abs. 2, 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin führt zur Abänderung des vom AG festgesetzten Mehrwerts für die im Scheidungstermin geschlossenen Vereinbarungen. Die Beschwerde weist zu Recht darauf hin, dass hinsichtlich der vom Ehemann nach Nr. 5 der Scheidungsfolgenvereinbarung zu leistenden Einmalzahlung nich...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / cc) Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Während im Rahmen der Ehesache die Auffassung vertreten wird, vom Einkommen seien Kinderfreibeträge in Abzug zu bringen, ist dies beim Versorgungsausgleich nicht möglich. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen Der Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen bestimmt sich nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der Eheleute ohne Abzug eines Freibet...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / a) Überblick

Vorgesehen sind Regelwerte mit Anpassungsmöglichkeit Die Vorschrift regelt die Verfahrenswerte in Verfahren über den Versorgungsausgleich. Das Gesetz differenziert in § 50 Abs. 1 FamGKG zwischen dem Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG) und den Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung (§§ 20–26 VersAusglG). Zu den Verfahren auf "Wertausgleich bei der Scheidung" g...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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AGS 5/2017, Keine Bewertung... / 2 Anmerkung

Anrechte i.S.d. VersAusglG sind nach § 2 Abs. 1 S. 1 VersAusglG im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der pr...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Familienarbeit im BGB

Bekanntlich bildet das geltende Familienrecht des BGB die Grundwertung des Grundgesetzes auch nicht annähernd ab. Zwar wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf den Gedanken der prinzipiellen Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit als Konsequenz einvernehmlicher Arbeitsteilung zurückgeführt.[18] Dieses Prinzip gewinnt aber erst bei Ende der ...mehr

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FF 4/2017, FF 4/2017 / Versorgungsausgleich

Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird (BGH, Beschl. v. 18.1.2017 – XII ZB 98/16).mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / Leitsatz

1. Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutsche Telekom Technischer Service GmbH auch ein parallelverpflichtendes ruhendes Anrecht bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) zu teilen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 – XII ZB 415/14, FamRZ 2016, 1245). 2. Zieht der Versorgungsträger für die Ermittlung des versicherungsmathematischen...mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich mittlerweile in sieben Entscheidungen[1] mit den Transferverlusten bei der externen Teilung und der Frage des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Barwertermittlung von Anrechten aus betrieblichen Direktzusagen und Unterstützungskassen beschäftigt. Auch in der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH nochmals klar, dass die Verwendung des BilMoG-Zinses für...mehr

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FF 4/2017, Rückblick auf 40 Jahre Familienrechtsreform einschließlichFamiliengerichtsbarkeit undaktuelle Reformvorhaben

Interview mit Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz © phototek Heiko Mass FF/Schnitzler: In diesem Jahr wird am 1.7.2017 das 40-jährige Jubiläum der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform aus dem Jahre 1977 gefeiert, die das gesamte Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht revolutionierte. Es ist angebracht, einen Rückblick zu wagen. Wie fällt Ihr persö...mehr

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FF 4/2017, Vorschau auf die nächsten Hefte

Born, 40 Jahre Ehegattenunterhalt – Erfolgsgeschichte oder Zickzackkurs? Dauner-Lieb, Familienarbeit – Plädoyer für ein partnerschaftliches Güterrecht Herr, Nebengüterrecht 2016 Seiler, Arbeitshilfen zu unterhaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Patchworkfamilien Weil, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich FF 4/2017, S. 151mehr

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FF 4/2017, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Der diesjährige Familiengerichtstag fällt mit dem 40. Jahrestag des am 1.7.1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammen. Zum Auftakt der Veranstaltung soll dieses Ereignis in einem Festakt gebühre...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 3 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung werden wir uns in den nächsten Heften noch ausführlich zu befassen haben. Zunächst einmal soll verdeutlicht werden, wie sich die Entscheidung des BGH im konkreten Fall ausgewirkt hat. Außergerichtlich war der Anwalt mit drei verschiedenen Angelegenheiten befasst, denen Gegenstandswerte i.H.v. 45.000,00 EUR, 20.000,00 EUR und 45.000,00 EUR zugrunde lagen...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / aa) Form der Einigung

Rz. 20 Der Abschluss der Einigung ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Eine wirksame Einigung kann auch mündlich geschlossen werden. Sie kann auch stillschweigend[9] oder durch konkludentes Handeln der Parteien erfolgen. Das Entstehen der Einigungsgebühr setzt demnach einen formalen, z.B. schriftlichen, Einigungsabschluss nicht voraus. Formfreiheit besteht nicht, wenn au...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Versorgungsausgleich

Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 2.9.2015 – XII ZB 33/13, FamRZ 2015, 2125 und v. 9.1.2013 – XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612] (BGH, Beschl. ...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / b) Die Versorgungsehe/der rückabzuwickelnde Versorgungsausgleich: Eine schöne Ergänzung im erbrechtlichen Portfolio

Von großer praktischer Relevanz sind sozialrechtliche Fragen der Hinterbliebenenversorgung. Die Versorgungsehe und die Spätehe sind Dauerbrenner in den Entscheidungen unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten. Die Vielfalt der Entscheidungen zeigt einmal mehr, dass soziale Sicherung nicht nur durch die unterschiedlichen Bücher des Sozialgesetzbuches, sondern auch durch beamtenrech...mehr