Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.5 Versicherungsschutz

3.5.1 Wohngebäudeversicherung Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes auf einem Nachbargrundstück von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden, soll vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen abhängen. Praxis-Beispiel Schiefer Baum Im konkreten Fall hatte ein Starksturm den Wurzelballen einer auf einem benachbarten Grundstück stehenden Scheinzypresse derart...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hochwasserschäden und Ersat... / 8 Versicherungsschutz

8.1 Elementarschadenversicherung Dieser grobe Überblick zeigt, dass für den Ernstfall die Hoffnungen auf Ersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche nicht zu hoch geschraubt werden dürfen. Im Hinblick auf die eher durchwachsenen Aussichten auf Wiedergutmachung durch die öffentliche Hand sollte auch in diesem Bereich verstärkt auf private Vorsorge gesetzt werden. Praxis-T...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.10 Versicherungsschutz

Wird der Schnee auf dem Dach zu schwer und beschädigt das Haus, kommt die Elementarschadenversicherung für den Schaden auf. Schneedruck gilt als sog. Naturgefahr und ist deshalb ausschließlich über die zusätzliche Elementardeckung versichert. Dies ist vor allem bei Flachdächern in schneereichen Regionen wichtig. Im Fall von Dachlawinenschäden an Kraftfahrzeugen besteht nur se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungsschutzes für Haus- und Grundbesitzer

1 Versicherungsschutz als Risikovorsorge Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Haus- und Grundbesitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 4.2 Materieller Versicherungsbeginn

Tatsächliche Haftungsübernahme Der materielle Versicherungsbeginn ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, von dem ab der Versicherungsschutz wirksam ist, also die Gefahrtragung des Versicherers beginnt. Die Bezeichnung "materiell" stellt somit auf die tatsächliche Haftungsübernahme durch den Versicherer ab. Einlösungsprinzip Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.6 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)

In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung". Durch BBR wird der Versicherungsschutz regelmäßig im Vergleich zu den AHB erweitert, indem etwa dort verankerte Deckungsausschlüsse aufgehoben werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 1.1 Sachversicherungen

Die Arten Die Sachversicherung erbringt Leistungen, wenn bestimmte Sachen, z. B. Gebäude oder Gegenstände, infolge der Verwirklichung einzelner oder mehrerer Gefahren beschädigt oder zerstört werden. Zu den Sachversicherungen zählen z. B. die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, die Elektronikversicherung und die Bauleistungsversicherung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 5.3 Fälligkeit

Erstprämie Bezüglich der Fälligkeit der Prämie hat man zwischen Erst- und Folgeprämie zu unterscheiden. Sowohl die Einmalprämie als auch die Erstprämie sind unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Für den Versicherungsnehmer besteht somi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 4.4 Rückwärtsversicherung

Versicherungsschutz vor Vertragsabschluss Von einer Rückwärtsversicherung spricht man, wenn sowohl der technische als auch der materielle Versicherungsbeginn vor den formellen Versicherungsbeginn gelegt werden. Der Versicherungsschutz soll hier also bereits vor dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rückwärtsdeckung kennt man z. B. in der Berufshaftpflichtversicherung, wenn das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 6 Obliegenheiten

Das Versicherungsvertragsrecht legt dem Versicherungsnehmer eine Fülle von Rechtspflichten besonderer Art auf, sog. Obliegenheiten. Dadurch soll der Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen veranlasst werden. Verhaltensnormen, die dem Versicherungsnehmer Pflichten auferlegen, weisen eine unterschiedliche Zwangsintensität auf. Ihn treffen unbedingte Rechtsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 5.4 Zahlungsverzug

Erstprämie Der Verzug des Versicherungsnehmers mit der Prämienzahlung kann verschiedene Konsequenzen haben: Zahlt der Versicherungsnehmer die Erstprämie nicht rechtzeitig, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, gemäß § 37 VVG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Versicherer muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.5 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen (AVB)

Umfang des Versicherungsschutzes Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 4.3 Technischer Versicherungsbeginn

Ab Prämie Der technische Versicherungsbeginn ist der Beginn des prämienbelastenden Zeitraums, also des Zeitabschnitts, von dem ab die Prämie berechnet wird. Der versicherungstechnische Beginn ergibt sich regelmäßig aus dem Versicherungsschein. Der prämienbelastete Zeitraum gliedert sich in Versicherungsperioden. Jede Versicherungsperiode beträgt ein Jahr, sofern die Prämie ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13.1 Ordentliche Kündigung

Verlängerungsklausel Für ein- und mehrjährige Verträge enthalten die meisten AVB eine sog. Verlängerungsklausel. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der bedingungsgemäß vorgesehenen Frist gekündigt wird. Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 11 VVG darf sich die stillschweigende Verlängerung nur auf jeweils ein J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.4 Vorläufige Deckung

Nicht selten benötigen Versicherungsinteressenten die sofortige Deckung eines Risikos. Der Versicherer wird aber das Risiko zunächst einmal prüfen wollen. Um dieser Interessenkollision Rechnung zu tragen, kann vorab ein gesonderter Vertrag mit einer vorläufigen Deckungszusage des Versicherers geschlossen werden, um dem Versicherungsnehmer für die Zwischenzeit bis zur endgült...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13.3 Sonstige Beendigungsgründe

Wegfall des versicherten Interesses Wenn das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung wegfällt, endet das Versicherungsverhältnis. Dem Versicherer gebührt dann die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer von dem Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt. Die Abrechnung erfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.3 Widerrufs- und Widerspruchsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Ein Widerruf bewirkt die Beendigung des bis dahin auflösend bedingt rechtswirksamen Versicherungsvertrags. Um die Frist einzuhalten, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Den Zugang muss der Kunde aber nach wie vor beweisen. Die Widerrufsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 9 Ausschlussbestimmungen

Nicht kalkulierbare Schäden In allen Versicherungsverträgen, die auf der Grundlage des VVG, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Besonderer Vereinbarungen abgeschlossen wurden, können Vorschriften zum Zuge kommen, wonach Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn sie sich in einer bestimmten Art und Weise zugetragen haben. Mit den entsprechenden A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 1.2 Haftpflichtversicherungen

Leistungsumfang Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen, die ein Dritter wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (z. B. §§ 823 ff. BGB) erhebt. Der Haftpflichtversicherer hat seine Leistung bzw. sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7.2 Schadensversicherung

Ersatz des tatsächlichen Schadens Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt, sondern nur der dem Versicherungsn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7.4 Versicherungssumme

Tatsächlich entstandener Schaden In der Summenversicherung ist die Versicherungssumme der vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls auszuzahlende Betrag. In der Schadensversicherung ist die Versicherungssumme die Obergrenze der Ersatzleistung. Der Versicherer muss aber nie mehr leisten als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens, selbst dann nicht, wenn di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Glasversicherung / 6 Versicherungsort

Wichtig bei beweglichen Sachen Nach § 5 der AGLB besteht Versicherungsschutz nur innerhalb des Versicherungsorts, d.h. in den im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäuden oder Räumen. Für Gebäudebestandteile ist dies unproblematisch, weil diese ortsgebunden versichert werden und nur an ihrem bestimmungsgemäßen Platz versichert gelten. Aber auch für bewegliche Sachen besteht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 4 Versicherungsbeginn

Der Beginn wie auch das Ende des Versicherungsschutzes wird regelmäßig durch den Versicherungsvertrag konkret festgelegt. Enthält der Vertrag keine Regelung für die Uhrzeit, gilt die sog. Mitternachtsregelung des § 10 VVG. Danach beginnt die Versicherung mit dem Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird, sofern die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.5 Versicherungsschein

Der Versicherer hat über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Urkunde auszustellen, die Versicherungsschein oder Versicherungspolice genannt wird. Hierin sind die im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen in Textform wiederzugeben. Der Versicherungsschein soll den Versicherungsnehmer damit über seine Rechte und Pflichten unterrichten. Der Versicherungsschein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohngebäudeversicherung: Ve... / 3.4 Gestaltungsmöglichkeiten

Photovoltaikanlagen Für Photovoltaikanlagen wurden vom GDV zum 1.1.2011 neue Zusatzbedingungen (Musterbedingungen) veröffentlicht, die dem Versicherungsschutz entsprechen, der bereits von einigen Versicherern gewährt wird. Diese "Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (BPV 2010)" Version 1.1.2011 gelten auch als Annex zu den Allgemeinen Wohngebäud...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 4.1 Formeller Versicherungsbeginn

Vertragsschluss Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also des Zustandekommens des Versicherungsvertrags im Rechtssinn. Die Bezeichnung "formell" besagt, dass der Vertrag juristisch mit dem Zugang der Annahme des Versicherers beim Versicherungsnehmer zustande kommt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 5 Prämienzahlung

Höhe nach Versicherungsschein Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer die vereinbarte Prämie als Entgelt für dessen Gefahrtragung zu zahlen. Die Prämienhöhe richtet sich nach der Vereinbarung und ergibt sich regelmäßig aus dem Versicherungsschein. I. d. R. Jahresbeiträge Prämien sind grundsätzlich Jahresbeiträge. Bei unterjähriger Zahlungsweise werden deshalb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 5.2 Versicherungssteuer

Versicherungsnehmer zahlt, Versicherer führt ab Die Prämienzahlung unterliegt der Versicherungssteuer als einer öffentlichen Abgabe. Es handelt sich um eine Verkehrssteuer, die an den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen anknüpft. Geschuldet wird die Versicherungssteuer vom Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat die Steuer zu erheben und an sein zuständiges Bezirksfin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 12 Übergang von Ersatzansprüchen

Anspruch gegen Dritte Steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit er dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt (§ 86 VVG). Es handelt sich um einen Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs, sodass es keiner Abtretung durch den Versicherungsnehmer bedarf. Der Versicherer wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2 Rechtsgrundlagen

Versicherungsvertrag Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflichten

Informationen zum Risiko Bei Antragstellung, also noch vor dem formellen Abschluss des Versicherungsvertrags, sind die sog. vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erfüllen. Der Versicherer benötigt bestimmte Angaben über das Risiko, damit er seine Entscheidungen treffen kann. Bekannte Tatsachen richtig und vollständig beantworten Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7.1 Summenversicherung

Vereinbarte Geldsumme In der Summenversicherung (z. B. Lebensversicherung oder Unfallversicherung) bezeichnet die Versicherungssumme die vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringende Leistung. Sie wird vom Versicherungsnehmer nach dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung festgelegt. Rechtlich ergibt sich ihre Höhe aus der Vereinbarung im Versicherungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Verhältnis Aufsichtsbehörde zu Versicherungsunternehmen Ebenso wie das VVG bezweckt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), den Versicherungsnehmer zu schützen. Das VAG regelt in erster Linie das Verhältnis der Aufsichtsbehörde zu den Versicherungsunternehmen, während das VVG die privatrechtliche Grundlage für die Rechtsbeziehungen der Partner des Versicherungsvertrags unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7.3 Versicherungswert

Versichertes Interesse Versicherungswert ist der Wert des versicherten Interesses zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls. Gegenstand der Schadensversicherung ist somit nicht die Sache als solche, sondern die wirtschaftliche Beziehung des Versicherungsnehmers zu dem versicherten Objekt (z. B. als Eigentümer). Bezieht sich die Versicherung auf eine Sache, gilt der Betrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7.5 Deckungssumme

Haftpflichtversicherung In der Haftpflichtversicherung nennt man die Versicherungssumme auch Deckungssumme. Sie besagt, dass der Haftpflichtversicherer den Schaden eines Dritten nur bis zur Höhe der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Summe übernehmen muss. Übersteigt der Drittschaden die Deckungssumme, hat der Versicherungsnehmer den überschießenden Betrag aus eigenen M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.2 Handelsgesetzbuch (HGB)

Kaufleute Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Das HGB enthält u. a. die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsvertrag ist ein beiderseitiges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 10 Beweisführung

Versicherungsnehmer ist beweispflichtig Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalls während der Vertragsdauer sowie den Umfang des entstandenen Schadens zu beweisen. Notfalls kann der Beweis durch Sachverständigengutachten erbracht werden. Äußere Anzeichen für Einbruch In der Einbruchdiebstahlversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst auf den Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.2 Informationspflichten des Versicherers

Der Versicherer ist gemäß § 7 Abs.1 VVG verpflichtet, dem VN rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung u. a. die Vertragsbestimmungen einschließlich der AVB sowie die sog. Verbraucherinformationen mitzuteilen. Dazu zählen z. B. Informationen zum Versicherer und zu Beschwerdemöglichkeiten, zu Art und Umfang der Leistungen des Versicherers sowie zum Widerrufsrecht des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3 Vertragsverhältnis

Auch Dritte Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Versicherung für fremde Rechnung Falls Versicherungsnehmer und Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 6.4 Rechtsfolgen der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

Die Rechtsfolgen der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten sind speziell in § 28 VVG geregelt: Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7 Leistungspflichten des Versicherers

Ersatzleistungen Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherer auf der Basis der vereinbarten Versicherungsbedingungen bestimmte Leistungen zu erbringen. Im Vordergrund stehen die Ersatzleistungen, welche die Beeinträchtigung von Vermögenswerten des Versicherungsnehmers kompensieren sollen. Geldleistungen Geldleistungen des Versicherers sind gemäß § 14 VVG mit Beend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13 Beendigung des Versicherungsvertrags

Versicherungszeiträume Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge (z. B. Hausratversicherung) und Verträge mit festem Ablauftermin (z. B. Lebensversicherung). Freigabe der Versicherung E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 5.1 Prämienanpassung

An die wirtschaftliche Entwicklung anpassen In zahlreichen Versicherungszweigen ist es erforderlich, die Prämie der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere den Preissteigerungen, anzupassen. Die AVB enthalten deshalb oft sog. Prämienanpassungsklauseln. Hiermit kann der Versicherer ermächtigt werden, die Prämie für die Zukunft um einen gewissen Prozentsatz anzuheben, nachde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13.2 Außerordentliche Kündigung

Besonderer Kündigungsgrund Die außerordentliche Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung dadurch, dass sie nicht erst zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Sie setzt jedoch stets einen besonderen Kündigungsgrund voraus. Kündigungsberechtigte Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht entw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Allgemeine Vorschrift Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge. Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Spezialgesetz Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. Inso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 11 Verjährung

Auch Ansprüche aus Versicherungsverträgen unterliegen der Verjährung. Verjährung heißt, dass der Schuldner nach Ablauf einer bestimmten Frist die Erfüllung durch Erhebung der Verjährungseinrede verweigern darf. Der Anspruch als solcher erlischt jedoch nicht. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 6.3 Verhalten im Schadensfall

Unverzügliche Anzeige Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald er von ihm Kenntnis erlangt. Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. In einigen Versicherungssparten bestehen feste Fristen für die Absendung der Anzeige. Auskunftspflicht Auf Verlangen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer jede zur Festste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 8 Veräußerung einer versicherten Sache

Gemäß § 95 Abs.1 VVG tritt der Erwerber bei Veräußerung der versicherten Sache durch den Versicherungsnehmer an die Stelle des Veräußerers in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. Diese Norm beinhaltet einen gesetzlichen Vertragseintritt. Der Begriff der Veräußerung ist mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 6.2 Anzeigepflichten nach Vertragsabschluss

Nach Abschluss des Versicherungsvertrags hat der Versicherungsnehmer ebenfalls bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Diese beziehen sich meistens auf Mitteilungen oder Anzeigen eingetretener Veränderungen. Gefahrerhöhung anzeigen Die Gewährung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer beruht auf der Einschätzung des Risikos, wie es im Antrag und den Zusatzerklärungen be...mehr