Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.16 Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Übergangsregelung in § 127 SGB IV Die Versicherungspflicht na...mehr

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Gesetzesradar / 3.18 Änderungen in SGB IV, V, VI und VII

Gesetzestitel: Gesetz zur Anpassung des 6. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Vorhaben enthält eine Vielzahl an Änderungen – die Dars...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.9.1 Versicherungspflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 sind alle Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Betätigung aufrechtzuerhalten.[1] Die Versicherungspflicht gilt für anerkannte und nicht anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. Praxis-Beispiel GbR zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.9.2 Höhe der Mindestversicherungssumme

Die Höhe der Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall hängt von den rechtsformbedingten Haftungsverhältnissen ab. Bei Gesellschaften, bei denen rechtsformbedingt für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung keine natürliche Person haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.[1] Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.18 Schonfrist nach Herrenberg-Urteil verlängert

Gesetzestitel: Dreizehntes SGB II Änderungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte SGB IV § 127 Versicherungspflicht nach Statusfeststellung für Honorar-Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen tritt um ein Jahr verschoben ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.1 Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Als Reaktion auf die Entscheidung des BSG vom 1.12.2009 (siehe Ziffer 1.2) hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht der dual Studierenden in allen Zweigen der Sozialversicherung eingeführt[1] (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III, § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 2 SGB V, § 1 Satz 5 Nr. 2 SGB VI). Die ab dem 1.1.2012 geltende Neuregelung führt dazu, dass einheitlich alle Teilnehm...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.2 Versicherungspflicht in der Unfallversicherung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dualen Studiengängen sind kraft Gesetzes unfallversichert (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Zuständig sind die jeweiligen Unfallversicherungsträger (Unfallkassen der Bundesländer, die zuständige Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand).mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.1 Allgemeines

Den Tätigkeitsmerkmalen für die Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten liegen die entsprechenden in Teil I der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale zugrunde. Damit werden auch Merkmale übernommen, wonach die Ermittlung der Bezüge auch ohne DV Verfahren erfolgt, was in der Praxis nur noch selten vorkommen dürfte. Schematische Übersicht der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Bezügerechner

Entgeltgruppe 5 Berechnerinnen und Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung) Entgeltgruppe 6mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krankenversicherung)

Zusammenfassung Begriff Der weitaus größte Teil der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Pflichtversicherten. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, sog. ehemalige Nichtversicherte mit Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), selbstständige Landwirte und Künstler, bestimmte Menschen mit Behinderungen und Bezie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pflegeversicherung)

Zusammenfassung Begriff Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig in der Sozialversicherung. Sie erstreckt sich auf alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist in den §§ 20 bis 21a SGB XI geregelt. Für Versicherte ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1 Voraussetzungen der Versicherungspflicht

1.1 Keine Erwerbsmäßigkeit der Pflegeperson Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI mit mindestens Pflegerad 2, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2 Ausschluss der Versicherungspflicht

2.1 Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.[1] Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang aus zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Eine Beschäftigung mit einer wöchentli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.2 Verhältnis zur Versicherungspflicht: Teilhabe am Arbeitsleben in Einrichtungen der Jugendhilfe

Am Charakter einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ändert sich auch dann nichts, wenn die Maßnahme in einer Einrichtung der Jugendhilfe durchgeführt wird und dem Grunde nach Versicherungspflicht besteht. Die Versicherungspflicht richtet sich in diesen Fällen nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, sofern die Teilnehmer Übergangsgeld erhalten. Wird kein Übergangsgeld gezahlt, best...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.1 Verhältnis zur Versicherungspflicht: Teilhabe am Arbeitsleben

Eine neben oder im Rahmen der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt die Versicherungspflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.1 Aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen

Personen mit zwischen- oder überstaatlichen Sachverhalten Die Vorversicherungszeit wird nur noch für die Personen, bei denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind (z. B. Rückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt, für den keine Versicherung im Inland bestanden hat) gefordert. Bei allen anderen Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht

Seit dem 1.1.1996 ist die Antragspflichtversicherung für diejenigen Personen ausgeschlossen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit in der Rentenversicherung entweder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.[1] Damit sind von der Antragspflichtversicherung z. B. ausgeschlossen: Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher[2], Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3 Beginn und Ende der Versicherungspflicht

3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / Zusammenfassung

Begriff Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig in der Sozialversicherung. Sie erstreckt sich auf alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist in den §§ 20 bis 21a SGB XI geregelt. Für Versicherte von privaten Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 5 Vorrangversicherung und Ausschluss der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der KVdR wird nicht durchgeführt, wenn und solange Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (z. B. aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II oder einer selbstständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer) besteht, eine hauptberufliche selbststä...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 8 Nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht

Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen oder, abgesehen von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen sind, tritt Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe dieser Feststellung durch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4.1 Praktikanten

Praktikanten sind versicherungspflichtig, wenn sie kein Arbeitsentgelt beziehen und das Praktikum außerhalb des Studiums ausüben. Diese Versicherungspflicht tritt aber nur ein, wenn es sich um eine berufspraktische Tätigkeit handelt, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht besteht allerdings längstens bis zur Vollendung des 30....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.5 Mehrfachversicherung

Die Versicherungspflicht als Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. Praxis-Beispiel Versicherungspflicht als Pflegeperson und Beschäftigter Die Pflegeperson pflegt den Pflegebedürftigen A (Pflegegrad 3) montags und dienstags jeweils an 8 Stunden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 6 Befreiung von der Versicherungspflicht

6.1 Antragstellung Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht als Rentner befreit, wer durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente krankenversicherungspflichtig wird.[1] Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er anderweitig für den Krankheitsfall...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.2 Keine Krankenversicherungspflicht in den letzten 10 Jahren

Von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ist nicht auszugehen, wenn sie von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und in den letzten 10 Jahren keine Versicherungspflicht in der Kranken- oder Pflegeversicherung vorgelegen hat. Hierbei handelt es sich um eine – allerdings widerlegbare (muss vom Betroffenen bewiesen werden) – Verm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung

Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsmöglichkeiten zu informieren. Der Versicherte kann der Überleitung in die f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.2 Pflege mehrerer Pflegebedürftiger

Der erforderliche Pflegeumfang kann auch durch die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger erreicht werden, der sog. Additionspflege. Wichtig ist dann, dass die Pflegetätigkeit in der Summe regelmäßig mindestens 10 Stunden in der Woche ausgeübt wird und bezogen auf alle Pflegetätigkeiten an regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche ausgeübt wird. Im Ergebnis soll der Pflegeaufwand...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 3 Studenten

An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen. Hinweis Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen Teilnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.2 Weitere ausgeschlossene Personenkreise

Die Rentenversicherungspflicht ist auch bei folgenden Personenkreis ausgeschlossen, wenn der Aufwand dafür regelmäßig 30 Stunden wöchentlich übersteigt: Ableistung eines Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstes, freiwilliger Wehrdienst, Tätigkeit der Ehegatten der landwirtschaftlichen Unternehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 1 Von der Versicherungspflicht ausgenommene Personen

Durch die Versicherungsfreiheit sind Personen von der Versicherungspflicht ausgenommen, für die der Gesetzgeber kein Schutzbedürfnis in der Sozialversicherung sieht. Dies kann daran liegen, weil eine anderweitige Absicherung gegeben ist, wie z. B. für Beamte, Richter und Berufssoldaten. Versicherungsfreiheit kann aber auch in der jeweiligen Tätigkeit begründet sein, wie z. B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.1 Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.[1] Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang aus zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.3 Freiwillig Krankenversicherte und sonstige Personen

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind auch die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] In diesen Fällen hat über Versicherungspflicht und Beitragshöhe die zuständige Pflegekasse und nicht die Krankenkasse zu entscheiden[2]; sonstige Personen i. S. d. § 21 SGB XI, die weder gesetzlich noch privat für den Krankheitsfall versichert sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. [1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.1 Pflege durch mehrere Pflegepersonen

Die Rentenversicherungspflicht wird für jede Pflegeperson separat beurteilt. Pflegen mehrere Personen abwechselnd einen Pflegebedürftigen, kann für alle Pflegepersonen jeweils Rentenversicherungspflicht bestehen. Voraussetzung ist jeweils die Erfüllung der Mindestpflegezeit. Praxis-Beispiel Mehrfachpflege Der Pflegebedürftige (Pflegegrad 5) wird von den Pflegepersonen A, B, un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.1 Von der Krankenversicherungspflicht befreite Personen

Für Personen, die sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung haben befreien lassen, besteht keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nach § 20 SGB XI.[1] Der Ausschluss von der sozialen Pflegeversicherung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verfassungsmäßig nicht zu beanstanden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4.2 Zur Berufsausbildung Beschäftigte

Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die kein Arbeitsentgelt erhalten, werden versicherungsrechtlich den Praktikanten gleichgestellt und unterliegen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Wird hingegen eine Ausbildungsvergütung gezahlt, besteht Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Der Unterschied ist insbesondere für die daraus resultieren Regelunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / Zusammenfassung

Begriff Der weitaus größte Teil der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Pflichtversicherten. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, sog. ehemalige Nichtversicherte mit Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), selbstständige Landwirte und Künstler, bestimmte Menschen mit Behinderungen und Bezieher von Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4 Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte

4.1 Praktikanten Praktikanten sind versicherungspflichtig, wenn sie kein Arbeitsentgelt beziehen und das Praktikum außerhalb des Studiums ausüben. Diese Versicherungspflicht tritt aber nur ein, wenn es sich um eine berufspraktische Tätigkeit handelt, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht besteht allerdings längstens bis zur Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.3 Verhältnis zur Versicherungspflicht: Berufliche Eignung der Arbeitserprobung

Das Krankenversicherungsverhältnis ist i. S. des § 5 Abs. 6 Satz 2 SGB V durchzuführen, nach denen die höheren Beiträge anfallen (Günstigkeitsvergleich), wenn eine Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen durchgeführt wird. Analog gilt dies bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6 Rentenerträge aus der Versicherungspflicht neben Altersrentenbezug

Für Rentenanwartschaften, die seit 1.1.2017 auch während einer Beschäftigung neben einer Altersvollrente resultieren, erhalten die Versicherten sog. "Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters". Entsprechendes gilt, wenn die Rentenanwartschaften neben einer Altersteilrente erworben wurden. Die Zuschläge an Entgeltpunkten kommen "on top" zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2 Zu pflegender Personenkreis

Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist die Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI. Für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht gelten die allgemeinen Regelungen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Rentenversicherungspflicht besteht nur, wenn mindestens der Pflegegrad 2 festgelegt worden ist. Pflege vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.4 Häusliche Umgebung

Häusliche Umgebung bedeutet nicht, dass es sich zwingend um den eigenen Haushalt des Pflegebedürftigen handelt.[1] Häusliche Umgebung ist auch anzunehmen, wenn die Pflege im Haushalt der Pflegeperson oder einer dritten Person (z. B. einem Verwandten oder Verschwägerten), in einer Altenwohnung oder einem Altenwohnheim, in der ein Mindestmaß an eigenständiger Lebensführung und s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.3 Dauerhaftigkeit der Pflegetätigkeit

Die Rentenversicherungspflicht setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus, ohne dass der Gesetzeswortlaut diese Voraussetzung ausdrücklich benennt. Gelegentliche oder nur vorübergehende Hilfeleistungen im Bereich der häuslichen Pflege führen nicht zur Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für die ersatzweise ausgeübte Pflegetätigkeit bei Urlaub oder Krankheit der...mehr