Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 4 Keine Versicherungspflicht bei Mitarbeit wegen familienhafter Bindung

Ein Beschäftigungsverhältnis setzt die Absicht eines freien wirtschaftlichen Austauschs von Arbeit und Entgelt unter den Beteiligten voraus. An den Nachweis eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses eines Ehegatten sind verhältnismäßig strenge Anforderungen zu stellen. Wichtig Beschäftigung wegen familienhafter Bindung Wer als Familienangehöriger lediglich wegen familien...mehr

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Beurteilung von Familienang... / 1 Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Angehörigen und Lebenspartnern kann nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen angenommen werden.[1] Für beschäftigte Ehegatten, Abkömmlinge oder Lebenspartner ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass eine entsprechende Kennzeichnung wegen dieser Beziehung zum Arbeitgeber im Rahmen der Anmeldung zur Sozialversicher...mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht

Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspflicht kommen.[1] Kommt der Arbeitgeber zum Ergebnis, dass de...mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 2.4 Eingliederung in den Betrieb

Die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten äußert sich vor allem in dessen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Der nichtselbstständig Beschäftigte ist grundsätzlich in einen fremden Betrieb eingegliedert und hat fremdbestimmte Arbeit persönlich zu verrichten. Durch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ist dem Beschäftigten eine Einflus...mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 3.1 Arbeitsentgelt

Eine Beschäftigung setzt voraus, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellt und diesem für die verlangte und geleistete Arbeit eine Vergütung zahlt. Diese Vergütung für geleistete Arbeit wird in der Sozialversicherung als "Arbeitsentgelt" bezeichnet. Achtung Schon Anspruch auf Entgelt führt zur Versicherungspflicht Die Versicherungspflicht besteht bei Arbeitnehmern nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 4.2 Einzugsstelle stellt Beitragspflicht fest

Über die Frage, ob der Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, entscheidet letztlich die Krankenkasse als Einzugsstelle.[1] Der Arbeitnehmer kann die Entscheidungen der Einzugsstelle gerichtlich überprüfen lassen. Soweit über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe für die Vergangenheit zu entscheiden ist, ist die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 2.7 Tatsächliche Verhältnisse

Oftmals wird unterstellt, dass für die Begründung der Sozialversicherungspflicht ein gültiger Arbeitsvertrag erforderlich ist. Dieser kann schriftlich, mündlich oder auch stillschweigend geschlossen werden. Durch die Rechtsprechung ist ausdrücklich festgestellt worden, dass das tatsächliche Vorhandensein eines Beschäftigungsverhältnisses zur Begründung der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7.1 Rentenversicherungspflicht

Eine Besonderheit ist in der Rentenversicherung zu beachten. Sofern für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zwar keine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter eintritt, kann es dennoch zur Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber[1] kommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.5 Weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG

Der weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG steht grundsätzlich in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis. Er ist jedoch nicht versicherungspflichtig, wenn er innerhalb der GmbH einen maßgeblichen Einfluss hat (z. B. durch eine 50 %ige Beteiligung) und die GmbH ebenfalls die Geschicke der KG maßgeblich bestimmen kann.[1] Der Gesetzgeber ...mehr

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Feststellung der Arbeitnehm... / 2.5 Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit

Voraussetzung für die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist nach der Rechtsprechung des BSG die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Beschäftigten von seinem Arbeitgeber. Ob eine derartige persönliche und damit in aller Regel auch vorhandene wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5.1 Sozialversicherung

Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im Betrieb einer KG gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 2.2 Schutzklausel in der Pflegeversicherung

Um einem Missbrauch der Pflegeversicherung – insbesondere durch eine Beschäftigung bei Familienangehörigen – vorzubeugen, ist in § 20 Abs. 4 SGB XI eine besondere Schutzklausel aufgenommen worden. Danach besteht bei Personen, die mindestens 10 Jahre nicht in der Pflegeversicherung oder in der Krankenversicherung versicherungspflichtig waren und die eine dem äußeren Anschein na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerliche Bedeutung erlangt die Mitarbeit von Familienangehörigen nur, wenn sie nicht aufgrund familiärer Beziehungen, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. Die Beschäftigung von Familienangehörigen führt nicht immer zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Bei verwandtschaftlichen Beziehungen werden an ein versicherungspflichtiges B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 5.1 Auswirkung des Güterstands auf die Zugewinngemeinschaft

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Beschäftigungen zwischen Ehegatten kommt es außerdem auch auf den jeweiligen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) an. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft[1] und der vertragliche Güterstand der Gütertrennung[2] schließen ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt zwischen Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 4.3 Statusfeststellungsverfahren

Im Statusfeststellungsverfahren wird geklärt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht. Die Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungspflicht

Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.1 Personenkreis der Beschäftigten

Zu den versicherungspflichtig Beschäftigten gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Hierzu gehören z. B. auch Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Heimarbeiter gelten als Beschäftigte und stehen insoweit den Arbeitnehmern gleich. Versicherungspflichtig sind im Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.3 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht. Damit der Anspruch ruhen kann, muss er bestehen. Deshalb ist erforderlich, dass eine Arbeitslosmeldung erfolgt, auch wenn sich ein zahlbares Arbeitslosengeld wegen der Sperrzeit nicht ergibt. Durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / Zusammenfassung

Begriff Kopfschlächter schlachten und zerlegen Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine). Sie sind in Schlachthöfen und Schlachtereien meist gegen Stücklohn beschäftigt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Als Arbeitnehmer unterliegen Kopfschlächter der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.[1] Sonderregelung in der Arbeitslosenversicherung Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung in der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, dass Kopfschlächter wegen der ständig wechselnden Auftraggeber in der Regel als unständig Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.1 Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Als Reaktion auf die Entscheidung des BSG vom 1.12.2009 (siehe Ziffer 1.2) hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht der dual Studierenden in allen Zweigen der Sozialversicherung eingeführt[1] (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III, § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 2 SGB V, § 1 Satz 5 Nr. 2 SGB VI). Die ab dem 1.1.2012 geltende Neuregelung führt dazu, dass einheitlich alle Teilnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.2 Versicherungspflicht in der Unfallversicherung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dualen Studiengängen sind kraft Gesetzes unfallversichert (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Zuständig sind die jeweiligen Unfallversicherungsträger (Unfallkassen der Bundesländer, die zuständige Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kanken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, sind insofern hilfebedürftig, als sie ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Betrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen nicht erwerbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 5.2 Rentenversicherung auf Antrag

Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht durch den Gründungszuschuss nicht. Von bestimmten Fällen der Versicherungspflicht Selbstständiger abgesehen, besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag oder freiwillig zu versichern.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur noch für Bezieher von Bürgerg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.3 Auswirkungen auf das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – SGB V/SGB XI

Rz. 16 Für die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Mitglieder bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V während des Bezugs von Elterngeld erhalten. Der Bezug von Elterngeld hat gem. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V für die Pflichtversicherten grds. die Beitragsfreiheit zur Folge.[1] Sofern eine sich im Rahmen der Vorgaben de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1 Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 19 Abs. 1 MuSchG erhält eine Frau, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, während den Schutzfristen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dabei ist es unerheblich, ob Versicherungspflicht besteht oder ob die Frau freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. § 19 Abs. 1 MuSchG kommt lediglich klarstellende Wirkung zu, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 120 Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung zur Berufsausbildung privilegiert. Sie wird durch § 1 Abs. 6 Alt. 2 als nicht volle Erwerbstätigkeit fingiert. Eine solche Beschäftigung zur Berufsausbildung schließt damit unabhängig von ihrer Zeitdauer den Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Die Regelung meint eine Beschäftigung in einer Berufsausbildung (ähnlich §§ 15 Satz 1, 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.2 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 2

Rz. 81 Nach Satz 1 Nr. 2 beginnt die Versicherungspflicht in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung und in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3 Versicherungspflicht – Sozialleistungsbezieher u. a. (Abs. 3)

Rz. 63 Abs. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für den dort abschließend aufgeführten Personenkreis. Erfasst werden: Sozialleistungsbezieher bzw. Bezieher von Entgeltersatzleistungen – Nr. 1, Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch – Nr. 2 und Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz – Nr. 3 (ab 1.1.2025). 2.3.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1 Personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt eine personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug. 2.1.1 Voraussetzungen des Eintritts der Antragspflichtversicherung im Überblick Rz. 12 Die Versicherungspflicht auf Antrag tritt nur ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: kein gesetzlicher Pflichtversicherungstatbestand in der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.2 Ende der Versicherungspflicht (Satz 2)

Rz. 82 Abs. 4 Satz 2 regelt dann das Ende der Versicherungspflicht und ordnet an, dass die Versicherungspflicht mit Ablauf des Tages endet, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind; so z. B. mit dem Tag, an dem die Beschäftigung endet oder auch, wenn die sonstigen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies kann der Fall sein bei Wechsel der Staatsangehörigkeit, Eintritt d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4 Versicherungspflicht und Befreiung (Abs. 3a)

2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2) Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.12 Versicherungspflicht bei Versorgungsanwartschaft (Satz 3)

Rz. 47 Sind die Versorgungsanwartschaften für die im Ausland tätige Person gewährleistet, so gelten diese Personen im Rahmen der Nachversicherung auch ohne Antrag als versicherungspflichtig. Rz. 48 Für eine eventuelle Nachversicherung ist für die zusätzliche Beschäftigung im Ausland eine erweiterte Gewährleistungsentscheidung erforderlich, die sowohl die Zeit des Auslandsaufe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.1 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 1

Rz. 79 Diese beginnt nach Satz 1 Nr. 1 in den Fällen der Abs. 1 und 2 mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird, sonst mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Rz. 80 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv ist, kann er nicht mehr nachgeholt werden (BSG, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 4)

2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1) Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versicherungspflicht auf Antrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem vor 1992 geltenden Recht. Mit Wirkung v. 1.1.1992 ist darüber hinaus die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für solche Personen geschaffen worden, die als Empfänger von Entgeltersatzleistungen oder als Arbeitsunfähige bzw. Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch nicht bereits kraft Gesetzes ...mehr