Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7 Verfahren

2.7.1 Antrag (Abs. 2) 2.7.1.1 Antragserfordernis (Satz 1) Rz. 32 Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antrag; für die Antragstellung gilt § 16 SGB I (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 6 SGB VI, Stand 8.5.2023, Anm. 2.2). 2.7.1.2 Antragsberechtigung Rz. 33 Antragsberechtigt sind im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 4 die Versicherten, in den Fällen v...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Vorgängervorschriften zu § 4 finden sich in § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und 9 RVO bzw. in § 2 Abs. 1 Nr. 10 und 11 AVG.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2 Zuständigkeit (Abs. 3)

2.7.2.1 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung (Satz 1) Rz. 43 Zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ist nach Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 grundsätzlich ausschließlich der Träger der Rentenversicherung. Rz. 44 Die Entscheidung über den Antrag stellt einen begünsti...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.2 Sonderregelungen (Abs. 1 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 18 Der Befreiungstatbestand nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gilt gemäß Abs. 1 Satz 5 auch für Personen, die einen gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst für einen Beruf ausüben, für den vor dem 1.1.1995 bereits sowohl eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als auch eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.5 Erstreckung und Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Rz. 73 Zwar führt regelmäßig ein Arbeitgeberwechsel zur Beendigung der Befreiungswirkung einer einmal erteilten Befreiung. Etwas anderes gilt jedoch für den Fall eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Ein Betriebsübergang ist zwar mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden, bei einem Betriebsübergang tritt aber der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten des im Zeitpunkt des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.1 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 43 Zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ist nach Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 grundsätzlich ausschließlich der Träger der Rentenversicherung. Rz. 44 Die Entscheidung über den Antrag stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar, weil Versicherungs- und Beitragsfreih...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 6 Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Auswirkungen von § 4 sind auf die ergänzenden Regelungen in §§ 165, 166, 276 bezüglich der beitragsrechtlichen Einnahmen sowie auf die §§ 169, 170, 179 Abs. 2 hinsichtlich der Beitragstragung zu verweisen (vgl. die dortige Kommentierungen). Außerdem ist § 229 Abs. 4 zu beachten.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.3 Beginn der Befreiung (Abs. 4)

Rz. 50 Nach Abs. 4 gilt die Befreiung vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Befreiungstatbestandes beantragt wird, anderenfalls vom Eingang des Antrags an (Abs. 4). Für die Antragstellung und die Fristwahrung genügt der rechtzeitige Eingang bei dem – auch unzuständigen – Versicherungsträger oder einer deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.5 Sonstige verfahrensrechtliche Wirkungen

Rz. 75 Der Befreiungsbescheid führt nicht nur zum Ruhen der Beitrags- und Leistungspflicht, sondern zu einer Beendigung des Rechtsverhältnisses (BSG, Urteil v. 20.6.1962, 1 RA 66/59). Rücknahme und Widerruf richten sich nach §§ 45, 48 SGB X. Ein Verzicht auf Befreiung ist nicht möglich. Soweit das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis endet, verliert der Verwaltungsakt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.4 Erstreckung und Teilzeitanspruch (§ 8 Abs. 1 TzBfG)

Rz. 72 Der Ausnahmetatbestand des § 6 Abs. 5 Satz 2 ist auch spezifisch rentenversicherungsrechtlich zu interpretieren und wird nicht durch die privatautonome Entscheidung einer Teilzeitbeschäftigung beeinflusst. Die gesetzlich nach § 8 Abs. 1 TzBfG eingeräumte Möglichkeit eines Teilzeitanspruchs bleibt für die Begründung der Rentenversicherungspflicht bei der Frage der Erst...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.4 Neufassung des Satzes 5 ab 1.1.2025

Rz. 42a Nach dem ab dem 1.1.2025 durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) neu eingefügten Satz 5 informiert der Rentenversicherungsträger künftig den Arbeitgeber elektronisch über das Ergebnis seiner Entscheidung über den Befreiungsantrag. Für die weitere melde- und beitragsrechtliche Behandlung des Beschäftigten ist die Entscheidung des Rentenversicherungstr...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.3 Sonderregelungen (Satz 2 und Satz 3)

Rz. 29 Nach Abs. 1a Satz 2 gilt Satz 1 Nr. 1 entsprechend für die Aufnahme einer zweiten selbstständigen Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nr. 9 erfüllt (§ 6 SGB VI i. d. F. v. 5.12.2012). Für die zweite Existenzgründung kann daher der 3-jährige Befreiungszeitraum erneut in Anspruch genommen werden. Eine zweite Existenzgründung liegt nicht vor, wenn eine bestehende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängervorschriften finden sich in §§ 1230, 1231 RVO, in §§ 7, 8 AVG und in § 32 RKG. Im Unterschied zum früheren Recht werden die Befreiungstatbestände nunmehr zusammengefasst. Die gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen zum größten Teil den bisherigen Vorschriften. Die in § 32 Abs. 6 RKG enthaltene Befreiung der vorübergehend im Bergbau beschäftigten ausländischen...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.2 Erstreckungsregel bei Syndikusanwälten (§ 46b Abs. 3 BRAO)

Rz. 66 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bezieht sich, wie sich aus §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 46a Abs. 1 Satz 2 BRAO ergibt, auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Rz. 67 Werden nach einer Zulassung nach § 46a BRAO weitere Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt aufgenommen oder tritt innerhalb bereits bestehender Arbeitsverhältnisse eine wesentliche Änderung der Tätigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.3 Weitere Verfahrensgrundsätze (Sätze 2 bis 7)

Rz. 34 Die mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) eingefügten weiteren Sätze (Sätze 2 ff.) werden aufgrund Art. 2e des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 5 regelt abschließend unter welchen Voraussetzungen Rentenversicherungsfreiheit entweder für die Sachverhalte, die die Versicherungspflicht begründen, oder aber für alle versicherungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalte besteht. Eine Anwendung von § 5 setzt damit voraus, dass grundsätzlich kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder auf Antrag (§ 4) die Personen rentenversicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Neben der Pflichtversicherung (§§ 1 bis 3), der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 4), der Nachversicherung und der Versicherung aufgrund Versorgungsausgleichs und/oder Rentensplittings (§ 8) besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Deren Zweck liegt darin begründet, jedem – unabhängig von einer sozialen Schutzbedürf...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.2 Normzweck

Rz. 3a Sinn der Regelung ist es, dort Versicherungsfreiheit von Personen zu gewährleisten, wo an und für sich ein Beschäftigungsverhältnis in die Versicherungspflicht zwingt; § 1. Die Anordnung der Versicherungsfreiheit erfährt dadurch ihre Berechtigung, weil die jeweilige Personengruppe bereits anderweitig wegen Alters gesichert ist. Dies gilt für die Personengruppen nach A...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.2.1 Versichertenrenten

Rz. 4 Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente aus eigener Versicherung von Beginn des Kalendermonats an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, sofern die Rente bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt gemäß § 108 somit ebenso für ...mehr

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Sauer, SGB III § 82c Anrech... / 2.1 Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit während der Zeit, für die dem Arbeitnehmer Qualifizierungsgeld zusteht. Der Gesetzgeber hat bei der Wortwahl zu der Vorschrift das Zustehen von Qualifizierungsgeld gewählt und damit zum Ausdruck gebracht, dass es dabei auf den gesetzlich bestimmten Anspruch ankommt. Dem Arbeitnehmer steht Qualifizierungsge...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.13 Rentenbezieher (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 19 Die Regelung in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 stellt Personen von der Versicherungspflicht frei, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung auch Bay LSG, Urteil v. 10.11.2022, L 14 R 622/21, Rz. 53, das eine Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld nach § 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.3 Änderung und Ende der Zuschusszahlung

Rz. 7 Bezüglich der Änderung und des Endes einer Zuschussleistung (Krankenversicherungszuschuss) findet § 100 entsprechende Anwendung. Danach wird bei Änderungen in der Zuschusshöhe der Zuschuss in neuer Höhe von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist (vgl. dazu Komm. zu § 100). Die Fristenregelung in § 100 Abs. 2 ist zu beachten. Dabei ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) die Beschäftigung in Privathaushalten künftig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllen kann, wurde die Vorschrift als bis zum 31.12.2023 geltende Übergangsregelung eingefügt. Lassen sich die betroffenen Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.15 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sieht die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine anderweitige Alt...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.2 Unfallversicherungsschutz

Rz. 40 Verletzt sich der wiedereinzugliedernde Arbeitnehmer während des Wiedereingliederungsprozesses, ist er wie jeder andere Arbeitnehmer unfallversicherungsgeschützt (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Er erleidet dann bei einem Unfall am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg dorthin einen Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII). Die Möglichkeit eines Nebeneinanders von Versicherungspflicht und...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.2 Pflegeversicherung (Satz 2)

Rz. 20 Die Vorschrift nimmt Bezug auf Satz 1 und bestimmt, dass dessen Vorgaben auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für einen in der Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten. Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes folgt aus § 5 SGB V. Eine freiwillige Versicherung (§ 9 SGB V) unterfällt der Vorschrift nicht. Zudem greift Satz 2 nur dann, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass die bis zum 31.12.2023 befristete Sonderregelung des § 134 nur anwendbar ist für Beschäftigte in Privathaushalten (§§ 8a, 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), die aufgrund der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 SGB IV) die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erlangen und sich nicht von der Versicherungspflicht von der Rente...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.8 Geringfügige Beschäftigungen und vergleichbare selbstständige Tätigkeiten nach § 8 SGB IV (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2)

Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 die Versicherungsfreiheit der sog. geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten selbstständigen Tätigkeit. Ausdrücklich e...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 2.2 Pauschalierung der Beiträge

Rz. 9 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 ermächtigen jeweils zur Vornahme einer Pauschalberechnung für die Beiträge der Wehr- und Zivildienstleistenden, die der Bund zu tragen hat, sowie für die Gefangenen, die die Länder zu tragen haben. Die Ermächtigungen betreffen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Regelungen dienen der Entbürokratisierung bei der Beitragsberechnung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund – gültig ab 30.9.2019, RVaktue...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.7 Arbeitsvertrag

Rz. 31 Bei der Einstiegsqualifizierung nach § 54a handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, das weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Berufsausbildungsverhältnis darstellt (LAG Hamburg, Urteil v. 4.11.2015, 7 Sa 31/15; Kühl, in: Brand, SGB III, § 54a Rz. 4, der von einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV ausgeht; ebenso: Schön, in: Böttiger/Körte...mehr

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Sauer, SGB III § 98 Persönl... / 2.1 Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1)

Rz. 5 Nach § 98 Abs. 1 Nr. 1 sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt, aus zwingenden Gründen aufnimmt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Die 3 genannten Voraussetzung stehen alternativ ("oder") und nicht kumulativ z...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.2 Freiwillige oder private Krankenversicherung

Rz. 5 Es erhalten nur die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die bei einem der deutschen Aufsicht unterliegenden privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Rentner einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft kann auf freiwilliger Fortsetzung einer Pflichtmitgliedschaft bzw. Versicherungsberecht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 2.3 Berechnung der Abfindungshöhe

Rz. 6 Die Rentenabfindung beträgt den 24fachen Monatsbetrag der Rente, wobei grundsätzlich auf den Durchschnitt der letzten 12 Monate abgestellt wird. Der Zeitraum von 12 Monaten ändert sich nicht um die Monate, in denen keine Rente gezahlt wurde. Bei der Ermittlung des Monatsbetrages ist der Rentenzahlbetrag maßgeblich. Zusatzleistungen aufgrund von Höherversicherungen (gru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.2 Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Rz. 9 Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig sind grundsätzlich der Landwirt[1], mitarbeitende Familienangehörige[2], der Ehegatte des Landwirts[3]. Dieser Personenkreis ist einbezogen, weil er zwar nicht durch Leistungseinschränkungen, aber durch Beitragserhöhung bei gleichbleibendem Leistungsniveau von der Rentenreform ebenfalls betroffen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.1 Rentenversicherungspflichtige

Rz. 8 Rentenversicherungspflichtige sind zulageberechtigt, weil sie von der Absenkung des Rentenniveaus unmittelbar betroffen sind. Neben den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern unterliegen eine Reihe von weiteren Personengruppen der Versicherungspflicht; vgl. im Einzelnen § 10a EStG Rz. 35ff. Die zunächst in § 10a Abs. 1 S. 4 EStG enthaltene Ausnahme von der Zulageberecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Wer durch die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach dem Bundeselterngeld-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Versicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Arbeitnehmer

1. Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten...mehr