Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.1 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner für den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % bzw. 5 %[1] des Arbeitsentgelts für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die in einer vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigung auch über den 31.12.2012 hinaus versicherungsfrei sind oder bei einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 A...mehr

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Sauer, SGB III § 425 Übergang von der Beitrags- zur Versicherungspflicht

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt sicher, dass Zeiten, in denen Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz bestand, beitragsrechtlich wie Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem SGB III zu behandeln sind. Die Regelung erlaubt damit, Rechtsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Neuregelung im SGB III fortbestehen, für die Zeit vor und nach Inkraf...mehr

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Sauer, SGB III § 425 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung bezieht sich über arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen hinaus auf jegliche Versicherungszeiten, die nach dem AFG beitragspflichtig waren bzw. solchen Zeiten gleichgestellt wurden. Rz. 3 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird aus der Gegenüberstellung der maßgebenden Sachverhalte nach dem AFG und ihrer Bewertung nach dem SGB III ersichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rentenversicherung)

Zusammenfassung Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherungspflicht. Wer n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.4 Sonstige Versicherte

Zu den sonstigen Versicherten, bei denen außerhalb einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit liegende Sachverhalte zur Versicherungspflicht führen, zählen: Eltern, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen pflegen; Wehrdienstleistende unter bestimmten Voraussetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.2 Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Sofern allerdings am 31.12.1991 Versicherungspflicht aufgrund des 3. RVÄndG bestand und sich die Betreffenden nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, bleiben sie in ihrer Tätigkeit rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerkstätten beschäftigt oder in Heimarbeit für diese Einrichtungen tätig sind, Mensc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1 Versicherung kraft Gesetzes

Verschiedene Personenkreise sind nach dem SGB VI rentenversichert. 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Mensch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 2 Pflichtversicherung auf Antrag

Auf Antrag können sich pflichtversichern, sofern nicht bereits gesetzlich in der ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit oder aufgrund eines Sozialleistungsbezugs Versicherungspflicht besteht: Entwicklungshelfer und Personen, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind.[1] Ebenso Personen, die bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.3 Selbstständige

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen; Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen; Hebammen/Entbindungspfleger; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Seelotsen der Reviere; Hausgewerbetreibende; Küstenschiffer und Küstenfischer unter b...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.1 Berechnung der Arbeitszeiten

Als bisherige wöchentliche Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit zugrunde zu legen, die mit dem Arbeitnehmer vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war. Die vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit darf danach nicht höher sein als der Durchschnitt der letzten 24 Monate.[1] Sieht die Vereinbarung über die Altersteilzeit unterschiedliche wöchentli...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7 Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit

Die Entscheidungen in versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht werden im Allgemeinen durch den Arbeitgeber vorgenommen. Der Arbeitgeber ist dazu nach ständiger Rechtsprechung gehalten, sich jeweils zum Fälligkeitstag Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der fälligen Abgaben zu verschaffen und di...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.2 Statusentscheidungen

Die Beteiligten (Auftraggeber/Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer/Arbeitnehmer) können schriftlich eine Statusfeststellung beantragen, ob eine Beschäftigung vorliegt. Hierfür ist bundesweit die Clearingstelle der DRV Bund zuständig. Das Statusanfrageverfahren ist nur außerhalb von Betriebsprüfungen zulässig. Hat der Rentenversicherungsträger zum Zeitpunkt der Statusanfrage bereits...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle

Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zweig der Sozialversicherung zu entscheiden ist.[2] Verbindliche Entscheidungen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.3 Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 1 Berechtigung

Zur freiwilligen Rentenversicherung sind Deutsche im In- und Ausland und Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an berechtigt, sofern sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Haben Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten für sie Übergangsregelungen sowie über- und zwisc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2 Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status

7.2.1 Entscheidungen außerhalb von Betriebsprüfungen durch die Einzugsstelle Für verbindliche Entscheidungen in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen in Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen sind außerhalb von Betriebsprüfungen ausschließlich die Krankenkassen zuständig.[1] Dies gilt auch, wenn nur die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe zu einem Zwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 3.3 Übermittlung der ergänzenden Entgeltunterlagen

Der Gesetzgeber hat in § 8 Abs. 2 BVV geregelt, welche ergänzenden Unterlagen spätestens ab 1.1.2027 in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Zu den begleitenden Entgeltunterlagen gehören Unterlagen zur Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit, zur Staatsangehörigkeit, zur Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, zur Entsendung und auch Stundenaufzeichnun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rentenversicherung freiwillig beitreten und entsprechende freiwillige Beiträge zahlen. Im Gegensatz zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder einer Antragspflichtversicherung kann die freiwillige Versicherung jederzeit und beliebig beendet werden. Allerdings haben freiwillige Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5.2 Freiwillige Beiträge bei irrtümlicher Pflichtbeitragszahlung

Für zu Unrecht gezahlte Pflichtbeiträge können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: die Pflichtbeiträge als solche in der irrtümlichen Annahme einer Versicherungspflicht gezahlt worden; sie wurden nicht vom Rentenversicherungsträger beanstandet und erstattet. Die Nachzahlung kann innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem die Beanstan...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 17 Änderung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen

Soweit die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte der Einzugsstellen abändern, werden die §§ 44 ff. SGB X angewendet. Bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten[1] haben das in den Verwaltungsakt gesetzte Vertrauen des Begünstigten und seine daraufhin erfolgten Dispositionen in die Abwägung über die Bestandskraft der Entscheidung einzufließen. Durch diese Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / Zusammenfassung

Begriff Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.4 Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Mitglieder, die wegen des Bezugs von Grundsicherungsgeld [1] nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[2] Werden weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge), ist die Ausnahmeregelung auf diese weiteren beitragspflichtigen Einnahmen nicht anzuwend...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Zusammensetzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) müssen bei jeder Entgeltzahlung ermittelt werden. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sowie der Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung. Die Gesamtsozialversicherungsbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Entgelt für die Beitragsberechnung

Aus dem Arbeitsentgelt[1] einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen.[2] Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge – abgesehen vom Niedriglohnbereich – ist das Bruttoarbeitsentgelt, ggf. begrenzt auf die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Hinweis Bedeutung des Entgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung Die richtige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 7.1 Angemessene Vergütung

Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist stets die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zu berücksichtigen. Die Gesamtausstattung des Geschäftsführers einschließlich der Vergütung muss angemessen sein. Die Vergütung muss, um in dieser Hinsicht "wasserdicht" zu sein, einem internen und externen Vergleich standhalten. Das heißt, sowohl im Verhältnis zu den Mitgeschäftsfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht

Referentenentwurf Hinweis Im Referentenentwurf war die Änderung des § 8 SGB V nicht enthalten. Gesetzentwurf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 7 oder 8, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: In Folge der Einfügung einer weiteren Jahresarbeitsentgeltgrenze in § 6 Ab...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 und 3, Abs. 7 oder 8, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: In Folge der Einfügung einer weiteren Jahresarbeitsentgeltgrenze in § 6 Abs. 8 ist auch für die hiervon umfassten Personen ein Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht vorzusehen, ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Hinweis Im Referentenentwurf war die Änderung des § 8 SGB V nicht enthalten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Bleibe ich förderberechtigt, wenn ich arbeitslos werde beziehungsweise Grundsicherung beziehe?

Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge steht – neben anderen Gruppen – insbesondere den Personen, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Entfällt diese Versicherungspflicht (z. B. durch Aufgabe der Berufstätigkeit), liegt spätestens ab dem Folgejahr keine unmittelbare Förderberechtigung mehr vor. Den Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt waren bisher insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 ("Gewerbetreibende") oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergeset...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe "nach den Absätzen 6 oder 7" durch die Angabe "nach den Absätzen 6, 7 oder 8" ersetzt. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung durch die Einfügung eines neuen Absatzes 8. Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes gilt für die davon umfassten Personen die bisherige Jahresarbeitsentgeltgrenze, die auch in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Volontär / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Volontäre gelten als zur Berufsausbildung beschäftigt.[1] Während des Volontariats liegt demnach eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vor. Volontäre unterliegen als zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslose...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hospitant / Sozialversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.[1] Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Beschäftigte vom Arbeitgeber persönlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 1.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Bei einer Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ist der Rechtsreferendar als zur Berufsausbildung Beschäftigter sozialversicherungspflichtig. Die Einnahmen aus dem Vorbereitungsdienst sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Da es sich um eine Berufsausbildung handelt, spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle für die Beurteilung der Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Liechtenstein wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Liechtenstein und übt in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweiz / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Besondere Personenkreise Diese Regelung gilt auch für selbstständige erwerbstätige Personen. Bei Beamten gelten die Rechtsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem ber...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei...mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.1.1 Voraussichtliches Jahreseinkommen (Sätze 1 und 4)

Rz. 5 Das Gesundheits-Reformgesetz (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 224) sah zunächst für Abs. 1 vor, dass der Beitragsbemessung die vorläufigen beitragspflichtigen Einnahmen aus der Tätigkeit zugrundegelegt werden sollten; endgültige beitragspflichtige Einnahmen wären dann nach Ablauf des Kalenderjahres zu ermitteln gewesen. Diese Regelung entsprach den Vorgängervorschriften der §§...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.1 Wirksam gezahlte Pflichtbeiträge

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten u. a. Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt die Zulässigkeit und eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. Fehler hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung (z. B. Zahlung der Beiträge in falscher Höhe bzw. a...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.2 Beitragszeiten als beitragsgeminderte Zeiten

Rz. 7 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b sind Kalendermonate, die sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit (Abs. 3 Satz 1), mit einer Berufsausbildung (Abs. 3 Satz 2), mit Inflationsbeiträgen (§ 246 Satz 1), mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer fiktiven beruflichen Ausbildung (§ 246 Satz 2;...mehr