Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch

Auf Antrag werden auch Personen rentenversicherungspflichtig, die zwar im letzten Jahr vor Beginn einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsleistung in der Rentenversicherung zuletzt versicherungspflichtig waren, aber keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie privat krankenversichert, nicht krankenversichert oder ohne Anspruch auf Krankengeld bei einer gesetzlichen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Tätigkeitsort / 2 Bedeutung des Tätigkeitsortes

Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung eine selbstständige Tätigkeit voraussetzen, gelten diese nur, wenn die Tätigkeit im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches – also in der Bundesrepublik Deutschland – ausgeübt wird (sog. Territorialitätsprinzip).[1] Daraus folgt, dass z. B. eine selbstständige Tätigkeit i. S. des § 2 SGB VI nur zur Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungsbezieher, die wegen Bezuges von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs-, Arbeitslosen- oder Pflegeunterstützungsgeld nicht rentenversicherungspflichtig sind, können auf Antrag in der Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Entsprechendes gilt auch für Bezieher von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 4 Rechtslage ab 1.1.2004

Zum 1.1.2004 wurde die Handwerksordnung (HwO) geändert und dadurch der Zugang zur Ausübung eines selbstständigen Handwerks erleichtert. So wurde der Meisterzwang auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt.[1] Die übrigen, zuvor in der Anlage A HWO genannten Handwerke, wurden zulassungsfrei. Somit war für die Ausübung des Handwerks der Meisterabschluss nicht mehr zwinge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.2 Zugehörige zu einem anderen Sicherungssystem

Die Antragspflichtversicherung ist ferner auch für Personen nicht mehr zulässig, die wegen der Zugehörigkeit zu einem anderweitigen Sicherungssystem nur in Bezug auf eine bestimmte Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Voraussetzung für den Ausschluss dieser Personen ist, dass die Zeit des Sozialleistungsbezuges in dem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 3 Rechtslage ab 1.1.1992

Die Versicherung des selbstständigen Handwerkers wurde voll in das SGB VI integriert.[1] Das HwVG wurde aufgehoben. Die Zuständigkeit der Landesversicherungsanstalten als Träger der Arbeiterrentenversicherung ist bestehen geblieben. Nach 216 Kalendermonaten mit Pflichtbeiträgen hat der Handwerker die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.[2] Als Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Ende der Antragspflichtversicherung

Im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung kann eine Antragspflichtversicherung nicht jederzeit und beliebig beendet werden. Die Versicherungspflicht auf Antrag endet nur, wenn ihre Voraussetzungen entfallen sind, d. h. bei Sozialleistungsbezug oder bei Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden mit dem Tage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1 Fortbestehen der Versicherungspflicht

Für alle Sozialversicherungszweige gilt: Eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt gilt für einen Monat als fortbestehend. Entsprechend besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Einführung der Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte mit Befreiungsmöglichkeit (Opt-out)

Tz. 5 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Seit dem 01.01.2013 ist für geringfügig Beschäftigte die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung die Regel. Dagegen sind kurzfristig Beschäftigte wie bisher versicherungsfrei. Dabei tragen die Versicherten (geringfügig Beschäftigten) den Differenzbetrag zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Sie können u. a. Ansprüche auf Erwerbsminderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 3 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Die Arbeitsunterbrechungen haben unmittelbar Auswirkungen auf die Beitragsberechnung und ggf. auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge.[1] Zeiten der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Url...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung

Tz. 44 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Geringfügig Beschäftigte können auch wie seither von der Aufstockungsoption in der gesetzlichen Rentenversicherung Gebrauch machen. Sie können den Beitragssatz von 15 % (durch den Arbeitgeber abzuführen) bis zur Höhe von 18,60 % (Beitragssatz in der Rentenversicherung), folglich um 3,60 % aufstocken, damit sie alle Leistungen der Rentenversi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abgestellt. Hinweise: Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Übergangsregelungen

Tz. 6 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinweise: Die Regelung zur Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, für Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1.2 Inanspruchnahme von Pflegezeit

Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht bei vollständiger Freistellung von der Arbeitsleistung für Pflegezeiten nach § 3 PflegeZG nicht fort. Im Gegenteil: Selbst für den ersten Monat der Pflegezeit wird eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in diesen Fällen nicht angenommen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1.1 Berechnung der Monatsfrist

Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.[1] Praxis-Beispiel Berechnung Begi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.4 Rechtmäßiger Arbeitskampf

Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bei Arbeitskampfmaßnahmen längstens für einen Monat erhalten.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig sind. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des rechtmäßigen Arbeitskampfs erhalten.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / V. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 68 Das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist in § 161 SGB III geregelt. Gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 SGB III erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit der Entstehung eines neuen Anspruchs. Mit Anspruch ist hier nicht der konkrete Leistungsanspruch, sondern der Anspruch im Sinne einer Anwartschaft gemeint (§ 142 SGB III), der sich gemäß § 147 SGB III im Zeitpu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 2.2 Bezug von Kurzarbeitergeld

Die Mitgliedschaft bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bestehen.[1] In der Rentenversicherung besteht die Versicherungspflicht fort.[2] In der Arbeitslosenversicherung bleibt das Versicherungspflichtverhältnis während eines erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeiterge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1.3 Einmalig gezahltes Mutterschaftsgeld für privat krankenversicherte Frauen

Das Mutterschaftsgeld an privat krankenversicherte Frauen[1] führt zur Anwendung von § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV.[2] Das Versicherungsverhältnis besteht in diesen Fällen nicht für einen Monat fort. Die Beschäftigung wird durch den Bezug von Mutterschaftsgeld unterbrochen. Zum letzten Tag des Entgeltanspruchs vor Beginn der Schutzfrist ist eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Prüfung der Dreimonats- oder 70-Tage-Grenze

Tz. 13 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Dreimonats- oder 70-Tage-Grenze (bis 2014: Zweimonats- oder 50-Tage-Grenze) ist nach Abschn. B 2.3.1 Geringfügigkeits-Richtlinien Folgendes zu beachten: Von dem Dreimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1.4 Mehrere unterschiedliche Unterbrechungstatbestände

Treffen mehrere Arbeitsunterbrechungen aufgrund unterschiedlicher Tatbestände unmittelbar aufeinander, so sind diese zur Ermittlung der Zeitgrenze von einem Monat zusammenzurechnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn sich z. B. ein unbezahlter Urlaub [1] an den Bezug von Elternzeit [2] anschließt. Die Zeiten der einzelnen Arbeitsunterbrechungen sind dann nicht zusammenzurechnen.[3]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / C. Sozialversicherungsschutz des Arbeitslosen

Rz. 71 Die Bezieher von Arbeitslosengeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1 Alt. 1 SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 Hs. 1 SGB XI). Erforderlich ist aber, dass das Arbeitslosengeld tatsächlich bezogen wird.[74] Rz. 72 In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bezieher vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / Zusammenfassung

Begriff Zu Arbeitsunterbrechungen kommt es z. B. bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung. Grundsätzlich gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Wird die Beschäftigung durch Bezug einer Entgeltersatzleistung unterbrochen, gilt sie sozialversicherungsrechtlich nicht al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / E. Sozialversicherungsschutz

Rz. 70 Die Bezieher von Bürgergeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2a SGB XI).[64] Erforderlich ist aber, dass der erwerbsfähige Bezieher tatsächlich Bürgergeld bezieht.[65] Rz. 71 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für erwerbsfähige B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IV. Freistellungsklausel

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Recht, den Arbeitnehmer einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Im Rahmen eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrags wird eine solche widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge dagegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 1.6 Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Die genannten Entgeltunterlagen werden überwiegend elektronisch geführt. Bei den die Entgeltabrechnung begleitenden oder erläuternden nachfolgend aufgeführten Unterlagen besteht seit dem 1.1.2022 die Verpflichtung, diese elektronisch zu führen. Dies bedeutet, dass nicht erst der Arbeitgeber in der Pflicht ist, diese Unterlagen elektronisch aufzubewahren. Bereits derjenige, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 1.2 Angaben

Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen u. a. folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:[1] den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Beschäftigung, den Begin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 1.1 Aufbewahrungsfrist

Die Entgeltunterlagen sind bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung des Rentenversicherungsträgers folgenden Kalenderjahres[1] geordnet aufzubewahren.[2] Wichtig Auskunftspflichten gegenüber den Krankenkassen Die Arbeitgeber haben der Einzugsstelle über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind.[3] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über die Lohnsteuerab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 1.5 Verzeichnis der Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum ein Verzeichnis aller Beschäftigten in der Sortierfolge der Entgeltunterlagen mit den folgenden Angaben und nach Einzugsstellen (= Krankenkassen) getrennt elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen; für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.1 Mindestanforderungen

Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende haben die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, um sich über ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu versichern. Diese Möglichkeit für eine Befreiung besteht auch dann, wenn unmittelbar vor dem Eintritt der Versicherungspflicht als Student eine andere Krankenversicherungspflicht vorgelegen hat, z. B. als Arbeitnehmer.[1] Die Befreiung ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Versicherungsbeginn und -ende

Die Versicherungspflicht des Studenten beginnt grundsätzlich mit Beginn des Semesters. Sofern die Einschreibung als Student erst nach Beginn des Semesters erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag der Einschreibung.[1] Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Semesters, für das sich Studenten zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben, wenn sie b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dazu müssen si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 3 Beitragspflicht zur Sozialversicherung

Für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wird die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht unterbrochen. Die Tage der Entgeltfortzahlung sind beitragspflichtige Sozialversicherungstage und das fortgezahlte Entgelt ist sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt.[1] Damit ist es bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.5 Werkstudent

Sind Studierende mehr als geringfügig tätig, können sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber vom sog. "Werkstudentenprivileg" profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dessen Anwendung genießen Studierende in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Vorrang der Familienversicherung

Familienversicherte Studierende sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1] Studierende haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vate...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.2 Versicherungspflicht bei Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht mehr die vom Beginn eines Jahres an erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird der Beschäftigte vom 1.1. an wieder krankenversicherungspflichtig. Für bislang Privatversicherte ist die Krankenversicherung wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl durchzuführen, sofern keine Befreiung von der Krankenversicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6 Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer sind nur so lange versicherungsfrei in der Krankenversicherung, wie ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. 6.1 Minderung des Arbeitsentgelts Wird das Arbeitsentgelt nicht nur vorübergehend vermindert, wird der Beschäftigte sofort wieder krankenversicherungspflichtig, wenn das neue Arbeitsentgelt die Jahres...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1 Minderung des Arbeitsentgelts

Wird das Arbeitsentgelt nicht nur vorübergehend vermindert, wird der Beschäftigte sofort wieder krankenversicherungspflichtig, wenn das neue Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet. Eine Minderung des Arbeitsentgelts kommt z. B. vor, wenn die Beschäftigung künftig mit weniger Stunden ausgeübt werden soll. Praxis-Beispiel Dauerhafte Reduzierung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.4 Auswirkungen einer Elternzeit

Versicherungsrechtliche Änderungen können sich ergeben, wenn ein bislang wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreier Beschäftigter eine zulässige Erwerbstätigkeit während der Elternzeit aufnimmt. Überschreitet das Entgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht, tritt mit Beginn der zulässigen Erwerbstätigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 10 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2023 4.966 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2023 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2023 an bei 5.400 EUR liegt; die Einm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9.1 Gehaltserhöhung

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2022 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.300 EUR. Ab dem 1.7.2023 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 5.700 EUR monatlich. Im Dezember 2023 wird eine Entgelterhöhung ab 1.3.2024 auf 6.200 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2023 und 2024 Versicherungspfli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9.3 Schwangerschaft

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2022 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.300 EUR. Zum 1.7.2023 erfolgt eine Entgelterhöhung auf 5.800 EUR monatlich. Im Dezember 2023 ist die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin bekannt. Die Mutterschutzfrist beginnt am 1.4.2024 (mit Bezug von Mutterschaftsleistungen). Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2023 u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 15 Arbeitszeitreduzierung, Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist 48 Jahre alt und bereits 10 Jahre wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. Er verringert seine wöchentliche Arbeitszeit ab 1.2.2024 um 50 %. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, sodass die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Durch das Unterschreite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.1 Bildung SV-Luft

Nach der erstmaligen Bildung von Wertguthaben ist auch dann die SV-Luft zu bilden, wenn im jeweiligen Monat kein weiteres Wertguthaben gebildet wurde. Dabei sind alle Zeiten, in denen Beitragspflicht zum jeweiligen Versicherungszweig besteht, also auch Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld, mit einzubeziehen. Verringert sich das beitragspflichti...mehr