Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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Pensionär / 2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung ab Erreichen einer Altersgrenze

Rentenversicherungsfreiheit besteht für geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Sie können jedoch seit dem 1.1.2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um (zusätzliche) Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber z...mehr

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Beitragsnachentrichtung / 3 Geringfügig Beschäftigte und rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

Wird die Geringfügigkeitsgrenze infolge einer rückwirkenden Erhöhung des Arbeitsentgelts überschritten, tritt Versicherungspflicht mit dem Tage ein, an dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist. Beispielhaft wäre dies der Tag des Abschlusses eines Tarifvertrags. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Für das nachgezahlte ...mehr

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Rentner / 1 Rentenantrag

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen, bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder bei einem Versiche...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Entgeltumwandlungen verringern bis zur Höhe des Freibetrags das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Dies hat – neben der Beitragsbemessung – ggf. auch Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nur das sozialversicherungspflichtige ...mehr

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Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: Sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

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Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

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Krankenkassenwahl / 6 Ausübung des Krankenkassenwahlrechts durch den Arbeitnehmer

Bei der Ausübung des Krankenkassenwahlrechts durch den Arbeitnehmer ist zwischen folgenden 2 Möglichkeiten zu unterscheiden: Sofortiges Wahlrecht bei erstmaligem Eintritt von Versicherungspflicht/Versicherungsberechtigung und bei Arbeitgeberwechsel und Krankenkassenwahlrecht im Kündigungsverfahren. 6.1 Sofortiges Krankenkassenwahlrecht Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung bzw....mehr

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Krankenkassenwahl / 6.1 Sofortiges Krankenkassenwahlrecht

Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung bzw. bei Arbeitgeberwechsel haben Arbeitnehmer ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht ohne Rücksicht auf Bindungsfristen und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Erforderliche Schritte beim sofortigen Krankenkassenwechsel Nachfolgend werden die Schritte bei einem sofortigen Kassenwechsel aufgezeigt: Der Arbeitnehmer wählt eine ne...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 6 Abgabepflicht kraft Gesetzes

Die Abgabepflicht tritt kraft Gesetzes ein, d. h. wenn die Tatbestandsmerkmale des § 24 KSVG – Betreiben eines der dort genannten Unternehmen unter den beschriebenen Bedingungen – erfüllt sind; vergleichbar dem Zustandekommen der Versicherungspflicht in der "klassischen" Sozialversicherung. Für jedes betroffene Unternehmen in Deutschland besteht daher eine Selbstmeldepflicht...mehr

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Betriebsprüfung / 10 Summenbeitragsbescheid

Hat der Arbeitgeber seine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten verletzt und können daher die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden, kann der Rentenversicherungsträger Beitragsnachforderungen anhand eines Summenbeitragsbescheids, ggf. ohne namentliche Benennung, geltend machen.[1]mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Zahlung von Arbeitsentgelt

Auszubildende sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) erhalten. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auszubildende haben Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, ...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.2 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Der Zeitpunkt fällt also mit der Rentenanpassung zusammen. Maßgebend sind aber nur die Zuschläge, die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des vorherigen Kalenderjahres resultieren. Erhöhter Rentenzuschlag nach Erreichen der Regelalters...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / Zusammenfassung

Überblick Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 603 EUR im Monat nicht überschreitet. Der Begriff "regelmäßig" deutet bereits an, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auch dann noch vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer in einzelnen Monaten mehr als 603 EUR verdient. Unter welchen Bedingungen ist aber ein Überschreit...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Option zur vollen Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Eine Reinigungskraft ist seit 2009 geringfügig entlohnt für monatlich 160 EUR beschäftigt. Sie erhält weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin übt daneben keine weiteren Beschäftigungen aus. Um sich die Riester-Zulage zu sichern, hat sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zur Rentenversicherungspflicht optiert. Sie stockt demnach aus eigenen M...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 10 Beiträge für beschäftigte Studenten

Der Arbeitgeber hat für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Studenten Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Pflichtbeiträge sind – mit Ausnahme bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung[1] – vom beschäftigten Studenten und seinem Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Evtl. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 1.1 Berechnung der Monatsfrist

Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.[1] Praxis-Beispiel Berechnung Begi...mehr

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Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 2 Verzicht des Arbeitgebers auf die Arbeitsleistung

Das Bundessozialgericht[1] kommt zu dem Ergebnis, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht zwingend eine tatsächliche Arbeitsleistung voraussetzt. Für die weiterbestehende Versicherungspflicht genügt es, wenn ein nicht beendetes Rechtsverhältnis (z. B. Arbeitsverhältnis) mit einem Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Nach der Rechtsprechung ist es für die Begrün...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.1 Anordnung einer Quarantäne

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, denen aufgrund einer Quarantäne eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gewährt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Beiträge sind zu diesen Versicherungszweigen aus dem Arbeitsentgelt, das der Verdienstausfallentschädigung als Bruttoarbeitsentgelt zugr...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Studium

Kurzfristige Beschäftigungen vor Aufnahme des Studiums sind für Schulabgänger stets von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher nicht berufsmäßig. Die Höhe des erzielten Entgelts spielt keine Rolle: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Wichtig Vorliegen von Berufsmäßigkeit Berufsmäßigkeit und damit Versicherungspflicht von Schulabgängern, die beabsichtigen ein Stud...mehr

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Vorruhestand / 2.2 Kranken-/Pflegeversicherung

Für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung muss das Vorruhestandsgeld mindestens i. H. v. 65 % des Bruttoarbeitsentgelts gezahlt werden, das der ausgeschiedene Arbeitnehmer vor Beginn der Vorruhestandsleistung erzielt hat. Er muss dies in den letzten abgerechneten insgesamt 6 Monate umfassenden Entgeltabrechnungszeiträumen durchschnittlich erzielt haben (soweit ...mehr

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Berufsausbildung / 3.4 Außerbetriebliche Berufsausbildung/Umschüler

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung liegt vor, wenn diese von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angegliederten Bildungseinrichtungen durchgeführt wird. Es kann sich dabei um u. a. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und Berufsfortbildungswerke handeln. Die Teilnehmer sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und daher sozialversicherungspfl...mehr

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Beitragssätze / 1.5 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für gesetzlich krankenversicherte geringfügig entlohnt Beschäftigte muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung abführen. Für geringfügig entlohnt Beschäftigte im gewerblichen Bereich beträgt dieser derzeit 13 % und für Minijobs im Privathaushalt 5 %.[1] Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die seit dem 1.1.2013 aufgenommen werden, besteht grundsätzli...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

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Anmeldung / 1.4 Abgabegründe der Anmeldungen

Für die Abgabe der Anmeldung sind folgende Abgabegründe zu verwenden: Beginn der Beschäftigung: Abgabegrund "10" Krankenkassenwechsel: Abgabegrund "11" Beitragsgruppenwechsel: Abgabegrund "12" Sonstige Gründe: Abgabegrund "13" Beginn der Elternzeit: Abgabegrund "17" Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung: Abgabegrund "40" Bei den Abgabegründen 10, 11, 12 (nu...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigung und Wohnsitz im Ausland

Arbeitnehmer mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, die eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland ausüben, sind versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie unterliegen aufgrund der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften und sind als Arbeitnehmer anzusehen. Eine Fam...mehr

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Berufsständische Versorgung / 3 Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen des Arbeitnehmers an ein berufsständisches Versorgungswerk ist steuerfrei in Höhe des Betrags, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht in der allgemeinen Rentenversicherung zu zahlen wäre.[1] Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeberzuschuss ist ni...mehr

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Student: Versicherungs- und... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 6 Rentenversicherung

Erhalten versicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Entschädigung, besteht die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung fort.[1] Unbedeutend ist, ob die Entschädigung auf das Verbot der Ausübung der bisherigen Erwerbstätigkeit i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG oder auf die Absonderung i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG zurückgeht. Wird die Entschädigungszahlung für die Daue...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 1 Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Betriebsprüfungen Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Umlagepflicht nach dem AAG. Ferner erlassen die Rentenversicherungsträger auch die Verwaltungsakte zur Künstlersozialabgabepflicht, zur Höhe der Künstlersozialabgabe u...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Ausgeschlossene Personen

Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit rentenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreit sind, können den Antrag auf Rentenversicherungspflicht nicht stellen.[1] Das betrifft insbesondere Bezieher einer Altersvollrente.[2]mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.6 Weitere gesetzliche Zukunftssicherungsleistungen

Steuerfrei bleiben auch Beiträge des Arbeitgebers, die aufgrund einer Verpflichtung nach einer Rechtsverordnung geleistet werden[1] pauschale Beiträge des Arbeitgebers zur Krankenversicherung[2] und zur Rentenversicherung[3] bei geringfügig Beschäftigten. Insoweit ist ohne Bedeutung, ob der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich

In Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer oder selbstständig erwerbstätige Personen aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich unterliegen nach der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland arbeiten, in einem andere...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sich wiederholenden Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.4.1 Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit

Ist die Dauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen bei Beginn einer kalenderjahrüberschreitenden Beschäftigung unter Hinzurechnung von Vorbeschäftigungen noch nicht erreicht, bleibt die kalenderjahrüberschreitende Beschäftigung versicherungsfrei, wenn sie auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Praxis-Beispiel Vorbeschäftigungszeiten führen zur Versicherungspflicht Eine ...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 4 Beiträge bei Wertguthabenvereinbarung

Das Wertguthaben aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung wird in der Arbeitsphase aus dem Entgeltguthaben und die darauf entfallenden, vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge gebildet. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind in der Arbeitsphase beim Vorliegen von Versicherungsfreiheit, die vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung, wenn der ...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Mitarbeitern mit einem höheren Entgelt müssen die Regelungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) berücksichtigt werden.[1] Wird ein Arbeitnehmer aufgrund des Überschreitens der JAEG versicherungsfrei, hat dieser Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Die Höhe des Beitragszuschusses orientiert sich an der jeweiligen Jahresarbei...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 6 Versicherungsfreiheit

Einige Personenkreise bezieht der Gesetzgeber automatisch in die Versicherungspflicht ein. Dadurch schließt er eine Wahlfreiheit dieser Personen aus. Sie können nicht wählen, ob sie den Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen wollen oder nicht.[1] Bei anderen Personenkreisen hat sich der Gesetzgeber jedoch dafür entschieden, sie zunächst grundsätzlich versicherungsfrei z...mehr

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Handwerker / 2.8 Unterbrechung

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit-)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr a...mehr

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Student / 6.5 Werkstudent

Sind Studierende mehr als geringfügig tätig, können sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber vom sog. "Werkstudentenprivileg" profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dessen Anwendung genießen Studierende in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht.[1]mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5.1 Änderungen in der Beschäftigung

Erhöht sich das Entgelt durch einen Statuswechsel, z. B. vom Auszubildenden zum Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber, führt dies ebenfalls frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Ende der Versicherungspflicht. Wird – zusätzlich zu einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung – eine weitere krankenversicherungspfl...mehr

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Student / 1 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung besteht für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universitäten oder Fachhochschulen) immatrikuliert sind, Versicherungspflicht.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Dazu müssen...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.3 Entgelterhöhung zum Jahresbeginn

Ein krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer, dessen Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und infolge einer Entgelterhöhung zu Beginn des nächsten Kalenderjahres auch die im nächsten Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, bleibt von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen. Dies gilt auch dann, wenn das Entgelt erst im Laufe des Mon...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 1.4 Mehrere unterschiedliche Unterbrechungstatbestände

Treffen mehrere Arbeitsunterbrechungen aufgrund unterschiedlicher Tatbestände unmittelbar aufeinander, so sind diese zur Ermittlung der Zeitgrenze von einem Monat zusammenzurechnen. Dies gilt allerdings nicht, wenn sich z. B. ein unbezahlter Urlaub [1] an den Bezug von Elternzeit [2] anschließt. Die Zeiten der einzelnen Arbeitsunterbrechungen sind dann nicht zusammenzurechnen.[3]mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.4 Mehrere Hauptbeschäftigungen

Werden nebeneinander mehrere Hauptbeschäftigungen – also mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigungen – ausgeübt, so besteht in allen Beschäftigungen Versicherungspflicht. Für die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden alle Entgelte zusammengerechnet. Die Beiträge werden insgesamt nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben. Liegen die...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.1 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird – soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird – jedoch als Sozialversicherungstage (SV-Tage) berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat und Beitragsberechnung Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unb...mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 2.1.2 Streit über die Rechtmäßigkeit der Beitragsforderung

Die Rechtsprechung[1] hat auch entschieden, dass der Verschuldenstatbestand auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber zunächst die Rechtmäßigkeit der Beitragsforderung der Einzugsstelle bestritten und aus diesem Grund keinen Beitragsabzug vorgenommen hat. Praxis-Tipp Im Zweifelsfall Beiträge einbehalten Ist der Arbeitgeber über die Beitragsforderung mit der Einzugsstelle im Str...mehr

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Handwerker / 2.4 Personen-/Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit rentenversicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Ge...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.2 Arbeitsentgelt bei kurzfristigen Beschäftigungen

Zur Umlage U1 nicht umlagepflichtig ist das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, deren Beschäftigung auf nicht mehr als 4 Wochen angelegt ist und bei denen daher wegen der Art des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund des § 3 Abs. 3 EFZG kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen kann (z. B. unständig Beschäftigte). Achtung Umlage zur U2 auch für kurzfristig...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 7 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammenzurechnen. Abweichende Regelungen gelten bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäft...mehr