Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. Plan hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten:mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Auch die Übertragung von mehrere...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 47 Nach § 125 UmwG i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Spaltung zum Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz [1] dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 125 UmwG i. V. m.§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prü...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag behandelt die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten des Umwandlungsgesetzes (UmwG), bei der Vermögen eines Rechtsträgers im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übergeht. Dargestellt werden die 3 Spaltungsarten: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung sowie deren handelsrechtliche Anforderungen an Spa...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansatz bei der aufnehmen...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.3 Steuerliche Rückwirkung

Rz. 116 Das Wirksamwerden der Einbringung bedingt gem. umwandlungsrechtlicher Bestimmungen (hier unter dem Begriff Ausgliederung subsumiert) analog zum Wirksamwerden der Verschmelzung die Eintragung im jeweiligen Register. Die Eintragung im Register bestimmt jedoch nicht den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übernehmenden Rechtsträgers als für Rechnung des Einbringend...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.3 Bilanzierung und Auswirkungen bei übernehmender Personengesellschaft

Rz. 136 Das im Zuge einer Einbringung i. S. d. UmwStG in Personengesellschaften übergehende Betriebsvermögen ist beim übernehmenden Rechtsträger nach § 24 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Regelung des § 24 Abs. 2 UmwStG greift dabei nicht für die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.3 Auf- und Abspaltung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Rz. 81 § 16 Satz 1 UmwStG bestimmt, dass bei Aufspaltung oder Abspaltung auf eine PersG die §§ 3–8 und 15 UmwStG entsprechend anzuwenden sind. Könnte dadurch, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG wiederum auf die §§ 11–13 UmwStG verweist, der Eindruck der Doppelregelung entstehen, ist zu beachten, dass der direkte Verweis auf die §§ 3–8 UmwStG vor der indirekten Verweisung auf die...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 6 Datensatz zum Lagebericht bei der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 62 Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine der...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.3 Bilanzierung und Auswirkung bei übernehmender Kapitalgesellschaft

Rz. 78 Die übernehmende Kapitalgesellschaft tritt nur hinsichtlich des auf sie übertragenen Vermögens in die Rechtsstellung der spaltenden Kapitalgesellschaft ein. Insoweit gilt § 12 UmwStG entsprechend. Bei einer Spaltung zur Aufnahme, ist die Spaltung ein laufender Geschäftsvorfall. Bei einer Spaltung zur Neugründung hat die übernehmende Kapitalgesellschaft eine Eröffnungs...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1.1 Generalnorm und Zweck der Lageberichterstattung

Rz. 2 Im Lagebericht sollen nach § 289 Abs. 1 HGB der "Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft" (§ 289 Abs. 1 HGB) so dargestellt werden, "dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird" (§ 289 Abs. 1 HGB). Diese Forderung wird auch als Generalnorm der Lageberichterstattung bezeichnet. Zusam...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.6 Ausgliederung zur Aufnahme

Rz. 41 Der Einzelkaufmann ist nach § 153 UmwG von der Ausfertigung eines Ausgliederungsberichts befreit. Sofern die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen offensichtlich übersteigen, hat das für ihn zuständige Registergericht gem. § 154 UmwG die Eintragung der Ausgliederung abzulehnen. Rz. 42 Wird von der Ausgliederung das gesamte Unternehmen eines Einzelkaufmann...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.4 Bilanzierung und Auswirkungen beim Einbringenden

Rz. 143 § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwG sieht vor, dass der Einbringende als Veräußerungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen den Wert ansetzt, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz (einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter)[1] ansetzt. Durch die Gewährung eines Mitunternehmeranteils wird der Einbr...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft wird in § 24 UmwStG geregelt. Als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG sind Tatbestände zu verstehen, die eine (einbringende) Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft gegen Anteilsgewährung (Mitunternehmerschaftsgewährung) an den/die Einbrin...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.7.2 Rechtsfolgen der Eintragung

Rz. 31 Die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers zieht gem. § 131 UmwG nachstehende Rechtsfolgen nach sich: Übergang des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers (bei Abspaltung und Ausgliederung der/die abgespaltene/n oder ausgegliederte/n Teil/e inkl. der Verbindlichkeiten) auf den/die übernehmenden Rechtsträger. Automatisches Er...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.2 Missbrauchsvermeidungsklauseln

Rz. 74 Über die einschränkende Bedingung zur Anwendung der §§ 11 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG (positive Voraussetzungen) hinaus, enthält § 15 Abs. 2 UmwStG zur Verhinderung von Missbräuchen eine Reihe von negativen Voraussetzungen: Erwerb und Aufstockung von Mitunternehmeranteilen und 100 %igen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften innerhalb von ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Einbringung ist ents...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 1.2 Funktionen des Lageberichts

Rz. 3 Trotz der formalen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beiden Rechnungslegungsinstrumenten, der durch die beiden Funktionen des Lageberichts verdeutlicht wird:[1] Rz. 4 Der Lagebericht erfüllt 2 Funktionen, die seinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Jahresabschluss verdeutlichen: Verdichtungsfunktion Der Lagebe...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.2 Spaltungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten

Rz. 53 Ein Großteil der für die Verschmelzung geltenden Bilanzierungsbesonderheiten greift auch im Fall einer Spaltung. Andere verschmelzungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten kommen dagegen bei der Spaltung nicht zum Tragen. Einen Überblick über die sowohl für Verschmelzungen als auch für Spaltungen und lediglich für die Verschmelzung geltenden Regelungen liefert Abb. 6. ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.8 Übernahmebericht (§ 289a HGB)

Rz. 49 Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 8.7.2006 wurden der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht um einen weiteren Bestandteil ergänzt. Der zunächst in § 289 Abs. 4 HGB kodifizierte Bestandteil kann als Übernahmebericht bezeichnet werden. Zweck der zusätzlichen Informationen dieses Berichtselements ist es, dem potenziellen Unternehmenserwerber eine Eins...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.7.1 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung

Rz. 27 Registeranmeldung Das Wirksamwerden der Spaltung bedingt nach § 125 UmwG i. V. m. § 16 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers durch die Vertretungsorgane entweder des übertragenden oder ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.4 Konzerninterne Umwandlungsvorgänge, § 301 HGB

Rz. 56 Der Regelungsbereich des UmwG umfasst keine konzerninternen Umwandlungsvorgänge. Tritt etwa der Fall einer Beteiligung eines Tochterunternehmens an einer konzerninternen Verschmelzung auf, muss auf die allgemeinen Konsolidierungsgrundsätze abgestellt werden. Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der der Konze...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 1 Überblick

Rz. 1 Die Verschmelzung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem oder mehreren Rechtsträger(n) auf einen anderen (ggf. neu geschaffenen) Rechtsträger i. S. d. Gesamtrechtsnachfolge. Als Rechtsträger einer Verschmelzung kommen die in § 3 UmwG abschließend aufgeführten Rechtsformen in Betracht, wobei durch das MoPeG nunmehr auch die eingetragene ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.7.2 Rechtsfolgen der Eintragung

Rz. 26 Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers zieht gem. § 20 UmwG nachstehende Rechtsfolgen nach sich: Übergang des Vermögens der übertragenden Rechtsträger (inkl. Verbindlichkeiten) auf den übernehmenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Automatisches Erlöschen der übertragenden Rechtsträger ohne Abwicklung. D...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.2 Verschmelzungsvertrag

Rz. 4 Für den Verschmelzungsvertrag besteht grundsätzlich das Erforderniss der notariellen Beurkundung, § 6 UmwG, allerdings wird dieser Formmangel durch Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt. Im Falle einer grenzüberschreitenden Verschmelzung tritt gem. § 307 UmwG an die Stelle des Verschmelzungsvertrags ein Verschmelzungsplan, der ebenfalls notariell zu be...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Als Steuervertreter kann bestellt werden, wer folgende Bedingungen erfüllt: Niederlassung oder Wohnsitz in Belgien; Vertragsfähigkeit; ausreichendes Vermögen, um die Verbindlichkeiten erfüllen zu können, für die er mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch haftet; Zustimmung zur Vertretung des ausländischen Steuerpflichtigen; Steuervertreter können natürliche oder juristische Pers...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.7.1 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung

Rz. 22 Registeranmeldung Das Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt nach § 16 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes ihres Rechtsträgers oder des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger durch die Vertretungsorgane. Gem. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 13 Besondere Steuersatzregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben für bestimmte Leistungen infolge der Covid-19-Pandemie temporäre Steuersatzermäßigungen eingeführt: Belgien In der Zeit v. 4.5.2020 bis 31.12.2022 (vorher bis 30.6.2022) gilt der ermäßigte Steuersatz von 6% (anstelle von 21 %) für Inlandslieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte Gesichtsmasken, die unter die fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Ergänzungsbilanz / 1 Keine grundsätzliche Änderung bei der Besteuerung von Personengesellschaften durch das MoPeG

Nach früherer Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Dieses frühere Gesamthandsprinzip sah vor, dass Vermögensträgerin nicht die Personengesellschaft, sondern die Gesellschafter "zur gesamten Hand" sind.[1] Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Performance Management mit dem Konzept des EVA

Überblick Der Beitrag stellt den Economic Value Added (EVA®) als praxisnahes Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung vor. EVA® ergänzt den Shareholder-Value-Ansatz um eine operative, statische Perspektive auf Jahresbasis und misst die Überrendite gegenüber den Kapitalkosten (WACC). Auf Basis von Ergebnisgröße (EBIT/NOPAT), investiertem Vermögen (Net Assets) un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübertragung: Rechn... / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und dem Formwechsel[3] die Vermögensübertragung als 3. Umwandlungsart. Im UmwG wird die Vermögensübertragung im 4. Buch als 3. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Es ist dabei zwischen der Vermögensübertragung auf die öffentliche Hand und die Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen zu unterscheiden. S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Muss ein Anwalt bei Zwangsv... / Zusammenfassung

Wer dem Finanzamt Steuern schuldet, muss im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollständige Auskunft über sein Vermögen erteilen – auch als Rechtsanwalt. Die berufsrechtliche Schweigepflicht schützt nicht davor, Namen und Anschriften von Mandanten sowie offene Honorarforderungen offenzulegen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster aktuell entschieden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Muss ein Anwalt bei Zwangsv... / Entscheidung

Das FG Münster hat den Antrag abgewiesen. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, für die Vollstreckung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen. Dazu zählen auch die Honorarforderungen unter Nennung seiner Mandanten nebst Anschrift und Forderungshöhe. Er durfte insofern also die Auskunft nicht verweigern. Das Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts dient dem Schu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gemeinnützigkeit einer unte... / Zusammenfassung

Der BFH hat entschieden, dass eine unternehmensverbundene Stiftung ihre steuerliche Gemeinnützigkeit nicht allein dadurch verliert, dass sie ihr Vermögen in eine verbundene Aktiengesellschaft einbringt. Entscheidend ist allein, ob sie nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Zivilrechtliche Vorgaben zur Erhaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.4 Wettbewerbsverbot

Zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter kann sich eine Konkurrenzsituation ergeben, wenn beide in gleichen oder ähnlichen Geschäftsbereichen tätig sind. I. d. R. gebührt in diesen Fällen den Belangen der GmbH der Vorrang. Liegt eine Konkurrenztätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers außerhalb der GmbH vor, ohne dass eine klare und eindeutige Aufgabenabgrenzung festg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungsreihenfolge be... / Hintergrund

Über das Vermögen einer GmbH wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Das Finanzamt vergab für die Zeit ab Insolvenzeröffnung eine eigene Steuernummer für die Umsatzsteuer der Insolvenzmasse. Für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung war ein Insolvenzplan rechtskräftig, der auch die damaligen Umsatzsteuerforderungen einschloss. Später gingen nach Insolvenzeröffnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübertragung: Rechn... / 4.2 Vermögensübertragungen mit Spaltungscharakter (Teilübertragung)

Rz. 44 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, d. h., die spaltungsbezogenen Vorschriften des UmwStG umfassen nur die Spaltungsarten i. S. d. § 123 Abs. 1 und 2 UmwG – die Aufspaltung sowie d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Änderung eines Steuerbesche... / Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen. Die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre können nicht mehr geändert werden, da Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Grundsätzlich beträgt die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer vier Jahre. Sie beginnt je nach Fall mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung oder mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung. Ist diese Frist abge...mehr