Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 410 SGB V – Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Vorstandsmitglieder des Medizinischen Dienstes Bund

§ 410 wird durch den folgenden § 410 ersetzt: § 410Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Vorstandsmitglieder des Medizinischen Dienstes Bund Abweichend von ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 87b SGB V – Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

SGB V § 87b Abs. 1 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 3Die Vergütung der Leistungen im Notfall und im Notdienst erfolgt aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten eigenen Honorarvolumen mit der Maßgabe, dass für diese Leistungen im Verteilungsmaßstab keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden dürfen; im Vertei...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 120 SGB V – Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

In § 120 Abs. 1 wird die Angabe "§ 27b Abs. 3 Nr. 4" durch die Angabe "§ 27b Absatz 4 Nummer 4" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 27b. In § 120 Abs. 2 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und die Angabe "§ 71 Abs. ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 115f SGB V – Spezielle sektorengleiche Vergütung

§ 115f Abs. 2 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 2Die Auswahl hat so zu erfolgen, dass bezogen auf die nach § 21 Abs. 2 KHEntgG für das Jahr 2023 übermittelten Daten zu vollstationären Krankenhausfällen ohne Berücksichtigung der Krankenhausfälle, in denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden angewendet werden, ab dem Jahr 2026 jährlich mindestens eine Millio...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 6c KHEntgG – Vergütung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

In § 6c Abs. 2 wird die Angabe "und bei der erstmaligen Vereinbarung des Gesamtvolumens vollständig zu berücksichtigen; bei den folgenden Vereinbarungen des Gesamtvolumens ist ein Anstieg der für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr vereinbarten Pflegepersonalkosten jeweils bis zur Höhe des nach § 9 Abs. 1b Satz 2 oder 3 vereinbarten Veränderungswerts zu berücksichtigen" ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 35 SGB IV – Vorstand

§ 35a Abs. 6a wird durch den folgenden Absatz 6a ersetzt: (6a) 1Der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde. 2Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller Nebenleistungen und Versorgungsregelungen hat in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung de...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 87a SGB V – Regionale Euro-Gebührenordnung, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten

Nach § 87a Abs. 2 Satz 4 der folgende Satz eingefügt: 4§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Zur Begrenzung von Ausgabenzuwächsen ist die Anpassung des Punktwertes an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu koppeln, so dass § 71 Abs. 1 bis 3 anzuwenden ist. § 87a Abs. 3 Satz 5 bis 20 werden durch die folgenden Sätze ersetz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Die KGaA ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionär...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.3 Umsatz- und Lohnkomponente

Rz. 62 Alternativ können Zuwendungen bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehbar sein, § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG. Rz. 63 Begriff und Höhe der Umsätze i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG richten sich nach dem UStG; maßgebend sind daher die Entgelte.[1] Zu den Umsätzen i. S. d. Vorschrift ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 91 SGB V – Gemeinsamer Bundesausschuss

§ 91 Abs. 2 Satz 14 bis 16 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 1Die Organisationen nach Absatz 1 Satz 1 schließen die Dienstvereinbarungen mit den hauptamtlichen Unparteiischen; § 35a Abs. 6 Satz 2 und Abs. 6a Satz 1, 2 und 4 SGB IV gilt entsprechend. 2Vergütungserhöhungen sind während der Dauer der Amtszeit der Unparteiischen unzulässig. 3Zu Beginn einer neuen Amtszeit e...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 17b KHG – Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung

In § 17b Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "Absätze 1, 1a und 3" durch die Angabe "Absätze 1, 1a, 2a und 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 auch die Vorgaben zu den Kurzzeitfallpauschalen im neuen Absatz 2a bei der jährlichen Weiterentwicklung und Anpa...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 127 SGB V – Verträge [Leistungserbringer Hilfsmittel]

In § 127 Satz 1 wird nach der Angabe "im Wege von Vertragsverhandlungen" die Angabe "unter Geltung des § 71 Abs. 1 bis 3" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Ergänzung dient der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei der Vergütung von Hilfsm...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 133 SGB V – Versorgung mit Krankentransportleistungen

Begründung zu § 133: Die Anpassung von § 133 dient der rechtlichen Klarstellung und Verstärkung der Vorgaben für Entgeltverträge sowie für die Festsetzung von Festbeträgen durch die Krankenkassen. § 133 wird durch den folgenden § 133 ersetzt: § 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen (1) 1Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und a...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 2.5 Auskunftsanspruch

Der individuelle Auskunftsanspruch nach Art. 7 EntgTranspRL ist der zentrale Hebel der Richtlinie. Arbeitnehmer haben das Recht, schriftliche Auskünfte über die individuelle und die durchschnittliche Höhe des Entgelts zu erhalten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – für Gruppen von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.[1] Die Richtlinie sieht damit ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes

§ 49 Abs. 1 Nr. 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: 1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt oder Entgelt aus einer teilweisen Ausübung der Tätigkeit nach § 44d, Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 44d. Arbeitsentge...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 87 SGB V – Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte

§ 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 werden gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung zur Streichung von § 87 Abs. 1 Satz 13 und 14 und zur Streichung von Satz 25 und 26 in Absatz 2a: Mit Wegfall der in § 346 Abs. 3 bislang geregelten gesonderten Pflicht zur Unterstützung des Versicherten bei der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) entfällt auch die Grundlage für d...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 125a SGB V – Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

Nach § 125a Abs. 2 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: 2Eine Pauschale, die mit der Abgeltung einer besonderen Versorgungsverantwortung, die über die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik hinausgeht, begründet wird, kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart werden. 3Sofern Verträge nach Absatz 1 eine Pauscha...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 134 SGB V – Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung

Nach § 134 Abs. 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: 4In der Vereinbarung ist ab dem 1.1.2027 ein an der Abgabemenge der jeweiligen digitalen Gesundheitsanwendung orientierter mengenbezogener Abschlag der Vergütungsbeträge festzulegen. 5Der Abschlag der Vergütungsbeträge beträgt mindestens zwei Prozent bei mehr als dreitausend Abgaben im Jahr und mindestens dreißig ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Rechte des Vermittlers

Rz. 24 Die Tätigkeit des Vermittlers ist ehrenamtlich. Anspruch auf Vergütung hat er nicht. Fällt allerdings Arbeitszeit aus durch eine Tätigkeit, die als Vermittler erforderlich ist, darf der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht mindern (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Der Arbeitgeber hat dem Vermittler auch notwendige Aufwendungen als Teil der Kosten der Betriebsratswahl zu er...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / Zusammenfassung

Überblick Am 7.6.2026 läuft die Umsetzungsfrist der Entgelttransparenz-Richtlinie RL (EU) 2023/970 [1] (im Folgenden: "EntgTranspRL") ab. Die EntgTranspRL fordert die gleiche Vergütung von gleicher und gleichwertiger Tätigkeit. Was zunächst harmlos klingt, birgt erhebliche Sprengkraft. Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist bisher nicht entworfen und auch nicht in Sicht. Viele Arb...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 217b SGB V – Organe [Verbände der Krankenkassen]

§ 217b Abs. 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: (2) 1Bei dem Spitzenverband der Krankenkassen wird ein Vorstand gebildet. 2Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen; besteht der Vorstand aus mehreren Personen, müssen ihm mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. 3Der Vorstand sowie aus seiner Mitte die oder der Vorstandsvorsitzende und deren oder...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 79 SGB V – Organe [Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen]

§ 79 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Für den Vorstand gelten § 35a Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2, 5 Satz 1, Abs. 6a und 7 SGB IV entsprechend; für die Mitglieder der Vertreterversammlung gilt § 42 Abs. 1 bis 3 SGB IV entsprechend. 2Die Vertreterversammlung hat bei ihrer Wahl darauf zu achten, dass die Mitglieder des Vorstandes die erforderliche fachliche ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 73b SGB V – Hausarztzentrierte Versorgung

Nach § 73b Abs. 5 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. 2Kommt es zu einer Mengensteigerung auf Grund von einer steigenden Anzahl an Teilnehmern an den Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung, sind diese zusätzlichen Leistungen mit einem Abschlag auf die vereinbarten Preise für die allgemeine Kostendregression bei Fallzahlsteigerungen zu v...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 282 SGB V – Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand

§ 282 Abs. 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt: (4) 1Der Vorstand wird aus der oder dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter gebildet. 2Er führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes Bund, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist, und vertritt den Medizinischen Dienst Bund gerichtlich und außergerichtlich. 3In der Satzung nach...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 346 SGB V – Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 346 Abs. 3 und 5 werden gestrichen. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: § 346 Abs. 3 regelt bislang eine gesonderte verpflichtende Unterstützungsleistung bei der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte. Diese ist mit dem Wechsel vom früheren Opt-In- hin zum nun geltenden Opt-Out-System nicht mehr erforderlich. Die gesonderte verpflichtende Unterstützungsleistung bei d...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 44d SGB V – Teilkrankengeld

Nach § 44b werden die folgenden §§ 44c und 44d eingefügt: Begründung zu §§ 44c und 44d: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten in Deutschland befinden sich seit mehreren Jahren auf einem anhaltend hohen Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2024 bei 14,8 Arbeitstagen je Arbeitneh...mehr

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Duales Studium / 10.2 Probezeit

Die Probezeit ist vergleichbar mit denen andersartiger Anstellungen und beträgt meist etwa 3 Monate. Abhängig vom angewandten Zeitmodell kann es sinnvoll sein, die Probezeit länger zu gestalten. In diesem Zeitraum ist es beiden Vertragspartnern gestattet, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Falls das Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch mac...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 411 SGB V – Vergütungsregelungen für Führungskräfte der Ebene unterhalb der Vorstandsebene bei den Krankenkassen, ihren Landesverbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den Medizinischen Diensten und dem Medizinischen Dienst Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

[Der durch das KHVVG zum 12.12.2024 aufgehobene] § 411 wird durch den folgenden § 411 ersetzt: § 411 Vergütungsregelungen für Führungskräfte der Ebene unterhalb der Vorstandsebene bei den Krankenkassen, ihren Landesverbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den Medizinischen Diensten und dem Medizinischen Dienst Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen sind alternativ anwendbar. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauch machen w...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 8 Fazit

Die EntgTranspRL kommt – mit oder ohne deutschem Umsetzungsgesetz. Das BAG hat die Spielregeln bereits geändert. Arbeitgeber sollten die verbleibende Zeit nutzen und sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Eine perfekte Lösung ist nicht erforderlich. Entscheidend ist eine dokumentierte, nachvollziehbare Systematik, die im Streitfall trägt. Eine 80-%-Lösung heute ist besser ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 45 SGB V – Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

§ 45 Abs. 2 Satz 3 wird durch den folgenden Satz 3 ersetzt: 3Das Krankengeld nach Absatz 1 oder Absatz 1a beträgt 85 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten, bei Bezug von beitragspflichtigem einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) in den der Freistellung von Arbeitsleistung nach Absatz 3 vorangegangenen zwölf ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 6a KHEntgG – Vereinbarung eines Pflegebudgets

Nach § 6a Abs. 2 Satz 12 wird der folgende Satz eingefügt: 13Die Sätze 1 bis 5, 9, 10 und 12 sind letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung sieht vor, dass die Vorgaben des Absatzes 2 letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden...mehr

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Duales Studium / Zusammenfassung

Überblick Das duale Studium verbindet die Theorie in der Hochschule mit der Praxis im Betrieb. Mehr als 141.000 junge Menschen in Deutschland belegen aktuell einen dualen Studiengang und werden nach ihrem Abschluss eine Führungsposition in ihrem Unternehmen bekleiden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über das duale Studium im Allgemeinen und gibt nützliche Hilfestellungen...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 27b SGB V – Zweitmeinung

§ 27b wird durch den folgenden § 27b ersetzt: § 27b Zweitmeinung (1) 1Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, haben Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem Arzt...mehr

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Duales Studium / 8.2 Motive der Studenten für das duale Studium

Die Gründe für diese verhältnismäßig hohe Nachfrage sind vielschichtig, haben oftmals aber einen gemeinsamen Ursprung: Das duale Studium wird von Schülern als einen sehr guten Einstieg in ihr Berufsleben gesehen. So gaben im Rahmen der Studie des CHE 75,5 % der befragten Studenten an, die gute Berufsperspektive im Anschluss an das Studium sei bei der Wahl dieser Ausbildungsf...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 6.1 Datenschutz

Die Offenlegung von Entgeltdaten ist datenschutzrechtlich sensibel. Das BAG hat bestätigt, dass die namentliche Nennung einer Vergleichsperson und die Offenlegung ihrer Vergütung im Prozess zulässig sind.[1] Intern müssen dennoch klare Zugangs- und Berechtigungsregeln gelten: Wer sieht welche Daten? Wie werden Berichte aggregiert, ohne Rückschlüsse auf Einzelpersonen – insbe...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 85 SGB V – Gesamtvergütung

§ 85 Abs. 2d wird durch den folgenden Absatz 2d ersetzt: (2d) Für die Veränderung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz ist gilt § 71 Abs. 1 bis 3; dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, § 26 Abs. 1 Satz 5, § 87 Abs. 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von Parodontitis für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 61 SGB V – Zuzahlungen

§ 61 wird durch den folgenden § 61 ersetzt: § 61 Zuzahlungen 1Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 7,50 EUR und höchstens 15 EUR; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels; im Fall einer Bestimmung nach § 130b Abs. 1c entspricht die Höhe der Zuzahlung dem nach § 131 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2a übermittelten B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.3 Verhältnis zu den Vorschriften des GewStG

Rz. 8d Die KGaA unterliegt in vollem Umfang der GewSt-Pflicht (§ 2 Abs. 2 S. 1 GewStG) und ist als Unternehmerin Steuerschuldnerin (§ 5 S. 1 GewStG). Das Halten von Komplementärsanteilen an einer KGaA allein vermittelt keinen stehenden Gewerbebetrieb i. S. d. § 2 GewStG.[1] Der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA kann aber aus anderen Gründen als seiner Eigenschaft...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Tätigkeit des Vermittlers/Vermittlungsverfahren

Rz. 25 Spätestens eine Woche vor Einleitung der Wahlen hat der Vermittler erneut eine Verständigung der beiden Wahlvorstände über die Zuordnung der strittigen Personen zu versuchen (§ 18a Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Der Arbeitgeber hat den Vermittler dabei auf Verlangen zu unterstützen. Das heißt: Der Arbeitgeber hat erforderliche Auskünfte zu erteilen und erforderliche Unterlage...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes

§ 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 1Das Krankengeld beträgt 65 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). 2Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 85 % bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. I...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 249b SGB V – Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung

§ 249b Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 1Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, auf das aus dieser Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt einen Beitrag unter Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 zuzüglich des durchschn...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 20 SGB IV – Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich

§ 20 Abs. 2a Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 2Dabei ist AE das Arbeitsentgelt in Euro, G die Geringfügigkeitsgrenze und F der Faktor, der sich berechnet, indem die sich aus der Addition des allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 SGB V, des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V und des in § 168 Abs. 1 Nr, 1b SGB VI festgelegten Prozentsatzes er...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 4.1 Status quo dokumentieren und sachlich begründen

Es ist empfehlenswert, nicht das Vergütungssystem neu zu erfinden, sondern das bestehende System zu dokumentieren, sachlich zu begründen und zu rechtfertigen. Arbeitgeber sollten zunächst sämtliche Vergütungsbestandteile erfassen: Grundgehalt, Boni, Zulagen, bAV, Sachleistungen, virtuelle Beteiligungen (Phantom Shares, VSOP, ESOP). Das BAG hat bestätigt, dass auch Kapitalbaus...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 2.2 Anknüpfungspunkt: Unternehmen statt Betrieb und möglicherweise "einheitliche Quelle"

Das noch geltende EntgTranspG stellt auf den Betrieb ab.[1] Die EntgTranspRL wählt eine andere Anknüpfung: Maßgeblich ist der Arbeitgeber, also das Unternehmen.[2] Das hat erhebliche praktische Konsequenzen: Vergleichsgruppen sind künftig nicht mehr auf den einzelnen Betrieb beschränkt, sondern erstrecken sich auf das gesamte Unternehmen. Für Arbeitgeber mit mehreren Standort...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 6.3 Virtuelle Beteiligungen

Phantom Shares, VSOP, ESOP: Das BAG hat klargestellt, dass auch virtuelle Aktienzuteilungen und Dividendenäquivalente Entgelt i. S. d. Art. 157 AEUV sind.[1] Beteiligungsprogramme müssen geschlechtsneutral ausgestaltet und unterschiedliche Zuteilungen objektiv gerechtfertigt sein.mehr

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Duales Studium / 10.6 Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen verpflichtet sich, gemäß dem Curriculum der Fachhochschule dafür zu sorgen, dass den Studenten in den Projektphasen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen der Studienziele erforderlich sind; geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Betreuung der Praxisphasen zu beauftragen und diese der Fachhochschule ...mehr

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Duales Studium / 11 Vorteile aus Sicht des Unternehmens

Letztendlich profitieren die teilnehmenden Betriebe am meisten von den 3 Parteien (Studenten, Hochschulen und Firmen) vom dualen Studium. Warum das duale Studium für Unternehmen lohnenswert ist, lässt sich in 3 Kernpunkten zusammenfassen. High Potentials erreichen Das duale Studium ist besonders für die Schulabsolventen mit sehr gutem Abschluss interessant. Für sie ist das Ang...mehr

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Duales Studium / 1 Einführung und Entwicklung

Das duale Studium, auch kooperatives Studium oder Verbundstudium genannt, ist eine Ausbildungsform, in der Theorie und Praxis miteinander verknüpft sind. Es verbindet eine akademische Laufbahn mit einer Ausbildung oder regelmäßigen Praktika in einem Betrieb. So kann neben dem regulären Hochschulstudium durch periodische Praxisblöcke im Partnerunternehmen ein hoher Bezug zum ...mehr