Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Dänemark der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt[2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Slowenien der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Zypern der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 1.4.1 Tätigkeit in Slowenien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Slowenien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowenien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 1.4.1 Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tschechien / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Allgemein verstanden sind Grenzgänger grenzüberschreitende Beschäftigte.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit an jedem Arbeitstag in Tschechien aus, erfüllt er damit regelmäßig die 183-Tage-Frist. Auch kann er in Tschechien für einen dortigen Arbeitgeber oder eine dortige Betriebsstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 1.10.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und das Vereinigte Königreich der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Montenegro der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Estland der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Allgemein verstanden sind Grenzgänger grenzüberschreitend Beschäftigte.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit an jedem Arbeitstag in Polen aus, erfüllt er damit regelmäßig die 183-Tage-Frist. Auch kann er in Polen für einen dortigen Arbeitgeber oder eine dortige Betriebsstätte oder f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 1.4.1 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 1.4.1 Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und die Türkei der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 1.4.1 Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 1.4.1 Tätigkeit in der Türkei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Türkei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Türkei besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Kroatien der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 1.4.1 Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-Tag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Griechenland der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 1.4.1 Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 1.4.1 Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.4.1 Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, aufhält (183-Tage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Ungarn der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spanien / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und die Slowakei der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und die täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren.[1] Besteuerung im Tätigkeitsstaat Dänemark Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Türkei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Türkei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Türkei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die oben gemachten Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Polen der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Albanien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Albanien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Albanien ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folgenden: DBA. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2020 geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen,[3] andernfalls durch einen gesonderten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Griechenland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Griechenland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Malta aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Malta wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Malta ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spanien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Spanien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Spanien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kroatien / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Montenegro aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Montenegro wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Montenegro ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls erfolgt dies durch einen gesonderten Erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Estland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Estland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Estland ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folgenden: DBA. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / Zusammenfassung

Begriff Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union zum 1.2.2020 verlassen (sog. Brexit). Bis zum 31.12.2020 bestand aufgrund des Austrittsabkommens mit der EU noch ein Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Mit Unterzeichnung des EU – UK Handels- und Kooperationsabkommens vom 24.12.2020 ist es g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.[5] Der Antrag a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr