Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Arbeitslohn-ABC / Sensibilisierungswoche

Die Teilnahme von Mitarbeitern an sog. Sensibilisierungswochen des Arbeitgebers ist als Zuwendung mit Entlohnungscharakter und damit als Arbeitslohn zu qualifizieren.[1] Es handelt sich um Seminare zur Vermittlung von Erkenntnissen über einen gesunden Lebensstil, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben. S. "Gesundheitsförderung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Belegschaftsrabatte

sind grundsätzlich Arbeitslohn, der aufgrund des Rabattfreibetrags teilweise unversteuert bleibt.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Werkzeuggeld

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Benutzung von dessen eigenen Werkzeugen Werkzeuggeld, gehört diese Zahlung gem. § 3 Nr. 30 EStG nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigt.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitnehmeranteile

zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Aufmerksamkeiten

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Arbeitslohn-ABC / Ausbildungsvergütungen

Sie sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch für Ausbildungsvergütungen, soweit diesen Unterhaltscharakter zukommt.[1] Ausbildungszuschüsse können nach § 3 Nr. 11 und § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Freifahrten/Freikarten/Freiflüge/Freitabak/Freitrunk

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Arbeitslohn-ABC / Sparzulagen

Zulagen von Arbeitnehmern nach dem VermBG gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bestechungsgelder

Einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlte Bestechungsgelder gehören, da nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst, nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie sind sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Streikgelder/Aussperrungsunterstützungen

sind nach der Rechtsprechung kein Arbeitslohn, auch keine Entschädigung in Form des Ersatzes entgangener Einnahmen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Autoinsassen-Unfallversicherung

Prämien des Arbeitgebers für eine betriebliche Autoinsassen-Unfallversicherung zugunsten der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Arbeitnehmer die Rechte aus der Versicherung nicht selbst geltend machen können.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Subventionen

Subventionen oder vergleichbare Leistungen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden und keinen Entlohnungs­charakter besitzen, sondern aus anderen, z. B. sozialen Gründen geleistet werden, stellen keinen Arbeitslohn dar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebsversammlung

Ersatzleistungen des Arbeitgebers z. B. für Fahrtkosten usw. der Arbeitnehmer sollen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können u. E. Fahrtkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind die Kilometerpauschalen zu beachten.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bargeldzuschüsse

Geldleistungen sind Arbeitslohn. Auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen.[1] Das führt zur Steuerpflicht, die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR monatlich ist nicht anwendbar.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gehaltsverzicht

Ein Gehaltsverzicht, bei dem der Arbeitnehmer keine Bedingung für die Verwendung der verzichteten Gehaltsteile stellt, ist kein Arbeitslohn. Ob ein bedingungsfreier Gehaltsverzicht oder eine lohnsteuerpflichtige Gehaltskürzung unter Verwendungsauflage vorliegt, ist nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu entscheiden.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Abfindungen

Abfindungen an Arbeitnehmer wegen Auflösung des Dienstverhältnisses sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gesellschaftsanteile

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Gesellschaftsanteile verbilligt, handelt es sich bei dem geldwerten Vorteil um steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Maut-/Schutzbriefkosten

Vom Arbeitgeber übernommene Straßenbenutzungsgebühren (z. B. für Vignetten, Maut-, Fähr-, Brückengelder, Parkgebühren sowie Schutzbriefkosten) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Outplacement-Beratung

Beratungs- und Betreuungsleistungen des Arbeitgebers zur beruflichen Neuorientierung von Arbeitnehmern anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses (Outplacement-Beratung) sind regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung und steuerbarer Arbeitslohn. Sie sind jedoch gesetzlich steuerfrei gestellt worden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Getränke/Süßwaren

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Arbeitslohn-ABC / Payback-Punkte

Nach Auffassung der Finanzverwaltung führen die Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Der Zufluss erfolgt dabei bereits bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto und nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gruppenversicherungen

Prämien des Arbeitgebers zu Gruppenversicherungen führen beim Arbeitnehmer zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versicherung ein unentziehbarer Rechtsanspruch zusteht, den er auch selbst durchsetzen kann. Erhält ein Mitarbeiter Leistungen aus einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenunfallversicherung ohne eigenen Rechtsanspruch, führen die bis dahin entrichtete...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Incentivereisen

Die Teilnahme an derartigen Reisen im Rahmen des Dienstverhältnisses ist regelmäßig Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Provisionen im Bank- und Versicherungsgewerbe

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers der direkte Kontakt mit Kunden des Versicherungsunternehmens gehört. Hier kann auch eine Lohnzahlung Dritter in Betracht kommen.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Veruntreute Beträge/widerrechtlich erlangte Vorteile

Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, zählen nicht zum Arbeitslohn.[1] S. auch "Diebstahl".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Jahreswagen

Rabatte, die Automobilhersteller und -händler ihrer Belegschaft beim Kauf von Neuwagen einräumen, sind Arbeitslohn, auf den die Rabattregelung anzuwenden ist. Diese Fahrzeuge werden oft als Jahreswagen bezeichnet, weil sie regelmäßig innerhalb eines Jahres von den Mitarbeitern an Dritte weiterveräußert werden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / VIP-Logen

Die Gewährung von Eintrittsberechtigungen in VIP-Logen ist regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Waren-/Einkaufsgutscheine

Die Gewährung ist regelmäßig Arbeitslohn.[1] Sie bleiben unter weiteren Voraussetzungen im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind Arbeitslohn. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Lohnsteuer erst bei der späteren Lohnabrechnung (innerhalb von 5 Wochen) vorzunehmen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Belegschaftsaktien

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. S. "Aktienüberlassung".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sanierungsbeiträge

Verzichtet der Arbeitnehmer freiwillig auf Gehalt, um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des Arbeitgebers zu leisten, ist die Lohnsteuer nur aus dem tatsächlich zugeflossenen Betrag zu erheben.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersteilzeit

Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeit-Arbeitsentgelt sind steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob die Altersteilzeit förderfähig ist.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Vermächtnis

Zuwendungen aufgrund eines Vermächtnisses des verstorbenen Arbeitgebers an langjährige, bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn es sich um Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung als Motiv für seine Zuwendung unzureichende Entlohnung oder Sicher...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)

Die einzelnen Formen der Altersbezüge werden lohnsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Betriebsrenten und Pensionen, zu denen der Arbeitnehmer während seiner aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge geleistet hat, werden als Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis im Grundsatz voll besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit – im Vergleich zu der übergangsweise immer no...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Wettbewerbsverbot

Entgelt eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers vom früheren Arbeitgeber für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots gehört zu den sonstigen Einkünften, die als Entschädigung tarifbegünstigt zu besteuern sein können.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitszeitkonto

Sozialversicherungsrechtlich wird unterschieden zwischen sog. Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen, die regelmäßig keine steuerlichen Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat einen ­Anwendungserlass zur steuerlichen Behandlung von Wertguthaben herausgegeben.[1] Der dabei verwendete Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthaben...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Auslagenersatz

stellt keinen Arbeitslohn dar.[1] Voraussetzung ist, dass es sich um den Ersatz von Ausgaben des Arbeitnehmers für Rechnung des Arbeitgebers handelt. Dabei ist gleichgültig, ob die Beträge im Namen des Arbeitgebers oder im eigenen Namen verausgabt wurden.[2] Der Ersatz von Kosten der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers ist ebenso wenig steuerbefreit wie der Ersatz von W...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Früheres Dienstverhältnis

Einnahmen, die durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst sind, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, z. B. Pensionen, Warte- und Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder; s. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten". Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers den Erben zufließt, gehört bei ihnen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch den Zufluss de...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sprachkurse

Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Deutschkurse dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt.[1] Allgemein sind (fremd)sprachliche Bildungsmaßnahmen dem ganz überwiegenden betrieblichen I...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fußballer

Erhält ein Fußballer von seinem Verein beim Transfer von einem anderen Verein einen Anteil der Ablösezahlung, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Eine Tarifbegünstigung kommt nicht in Betracht, wenn die Ablöse bereits im Arbeitsvertrag vereinbart war[1]; s. "Amateursportler". Ein Fußball-Nationalspieler, dem der DFB Anteile an den durch die zentrale Vermarktung der Fußba...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gleichbehandlung

Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Der Arbeitgeber ist bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.[1] In diesem Fall liegt regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Chefarzt

Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus dem Liquidationsrecht für gesondert berechenbare Wahlleistungen sind Arbeitslohn[1], wenn der Arzt in den organisatorischen Krankenhausbetrieb eingegliedert ist, keinen eigenen Entscheidungsspielraum hat und kein Unternehmerrisiko trägt.[2] Die Rechtsprechung hat sich mit einer möglichen Korrektur bei Doppelerfassung als Arbeitslohn...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg

Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen nicht zu den Reisekosten gehören.[1] Er kann ggf. vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.[2] Eine Ausnahme gilt für sog. Job-Tickets. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen von...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Geschenke

sind nach Rechtsprechung des BFH steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Sog. Aufmerksamkeiten (Sachgeschenke) zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60 EUR werden jedoch von der Finanzverwaltung steuerfrei belassen.[2] Andere Sachzuwendungen können aufgrund der Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR/Monat steuerlich außer Ansatz bleiben.[3] Geldgeschenke sind unabhängig von...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mitgliedsbeiträge

Übernimmt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Mitgliedsbeiträge zu privaten Vereinen, z. B. Rotary-, Tennis- oder Golf-Club, gehören die Aufwendungen hierfür zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, selbst wenn durch die Mitgliedschaft die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers wahrgenommen werden.[1] Nur wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Beitritt derart aufdrängt...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Führungszeugnis

Aufwendungen für ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Arbeitgeber gehören zu den steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten. Will der (zukünftige) Arbeitgeber derartige Kosten ersetzen, handelt es sich regelmäßig um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugniss...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kammerbeiträge

Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse.[1] S. "Berufshaftpflicht". Die Übernahme von Be...mehr

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Sachbezüge / 2.5.4 Essenmarken

Bestehen die Leistungen des Arbeitgebers ausschließlich aus Barzuschüssen in Form von Essenmarken (Restaurantschecks), die vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer verteilt und jeweils einzeln beim Bezug einer Mahlzeit in Zahlung genommen werden, wird der Wert der Essenmarken als Arbeitslohn angesetzt, höchstens jedoch der amtliche Sachbezugswert abzüglich des vom Arbeitnehmer ge...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fahrausweise

S. "BahnCard" und "Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg".mehr