Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verlustvorträge bei Verschmelzung

Es ist mit dem Unions- und Verfassungsrecht vereinbar, dass Verlustvorträge einer untergegangenen Gesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung auf die aufnehmende Gesellschaft nicht übergehen. FG Münster v. 29.10.2025 – 9 K 1153/21 Fmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfassungsrecht

Rn. 1e Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 7i EStG begünstigt nur Baudenkmale mit einer erhöhten Absetzung. Dies liegt iRd gesetzgeberischen Ziels, Baudenkmäler zu erhalten und zu modernisieren (s Rn 1a) und ist daher nicht zu beanstanden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Unechte Rückwirkung des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität?

Rn. 1f Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2019, 2451) datiert vom 12.12.2019. Die Vorschrift, wonach Neubauten nicht begünstigt sind (§ 7h Abs 1a EStG) bzw Bescheinigungen auch die Höhe der Aufwendungen zu enthalten haben (§ 7h Abs 2 S 1 Hs 2 EStG) sind ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Förderung von Neubauten

Rn. 1g Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wie bereits unter s Rn 1b ausgeführt, sind ausdrücklich durch § 7h Abs 1a EStG Neubauten von der Förderung ausgeschlossen aufgrund Art 1 Nr 8 Buchst a des Gesetzes v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) – vorher entsprach dies bereits der Rspr (s Rn 5a–5c). Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/13436, 93) führt dazu aus, dass nach dem Normzweck der Vorschrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis zum Verfassungs-, Europa- und DBA-Recht

Tz. 682 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG wird mit beachtlichen Argumenten die Nichtvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht vorgeworfen. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 GG, den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit sowie gegen den Grundsatz der Folgerich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.2 Sonstige Rechtsmittel

Rz. 64 Als Rechtsmittel im weiteren Sinn stehen dem Betroffenen noch die Verfassungsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, kann jedermann die Verfassungsbeschwerde erheben.[1] Das BVerfG ist jedoch keine zusätzliche Ins tanz; es k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

a) Die Absetzungsregelung als solche Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Absetzungsregelung als solche ist verfassungsgemäß (BVerfG StRK EStG 1975 § 4 Abs 3 R 7). b) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG Rn. 10a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG) wurde die geometrisch-degressive AfA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

a) Gesetzgebungskompetenz Rn. 465d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 105 Abs 2 GG Fall 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder teilweise zusteht – wie bei der ESt der Fall (Art 106 Abs 3 GG). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist also gegeben. b) Wiedereinführung degressiver Gebäude-AfA Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Ergebnis

Rn. 465m Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs 5a EStG ist daher nicht ersichtlich.mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Absetzungsregelung als solche

Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Absetzungsregelung als solche ist verfassungsgemäß (BVerfG StRK EStG 1975 § 4 Abs 3 R 7).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 10m Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu verfassungsrechtlichen Problemen beim neuen § 7 Abs 5a EStG s Rn 465d ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzgebungskompetenz

Rn. 465d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 105 Abs 2 GG Fall 1 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder teilweise zusteht – wie bei der ESt der Fall (Art 106 Abs 3 GG). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist also gegeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Anwendbarkeit der Vorschrift auf VuV-Einkünfte

Rn. 13 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 BFH BStBl II 2002, 385 sah auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7g EStG aF unter dem Aspekt, dass StPfl mit VuV-Einkünften eine Ansparrücklage nicht bilden konnten, da es sich um bewegliche WG handeln musste. Diese Entscheidung betraf § 7g EStG aF, ist aber übertragbar, da auch § 7g EStG ab StÄndG 2015 auf dieses Tatbestandsmer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verhältnis von AfaA zu degressiver bzw linearer AfA

Rn. 465k Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber lässt in § 7 EStG eine AfaA nur neben linearer AfA zu, nicht neben der geometrisch- degressiven nach § 7 Abs 2 EStG (dort § 7 Abs 2 S 4 EStG) und nach Abs 5a (dort § 7a Abs 5 S 6 EStG), anders bei § 7 Abs 5 EStG, s Rn 270, 412. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Geometrisch-degressive AfA statt erhöhte Absetzung/Sonderabschreibung

Rn. 465g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber fördert in § 7b EStG den Mietwohnungsneubau unter den dort genannten Voraussetzungen mit einer "erhöhten" Abschreibung, während hier eine geometrisch degressive (s Rn 18, 278) gewählt wird. ME ist der Gesetzgeber in der Methodenwahl frei, er ist nicht, bloß weil § 7b EStG "erhöht" abschreibt, gebunden, auch in § 7 Abs 5a ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonderregelung für IAB-Bildungen nach Eintritt der Unanfechtbarkeit (grds ab 2020)

Rn. 19 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 2 S 2 EStG eine Regelung eingeführt, wonach nach Eintritt der Unanfechtbarkeit erstmals gebildete IAB nur zulässig sind, wenn das betreffende WG noch nicht angeschafft/hergestellt wurde. Der Gesetzgeber möchte (s BT-Drs 19/22850, 80) nur künftige Investit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wiedereinführung degressiver Gebäude-AfA

Rn. 465e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Wiedereinführung einer degressiven AfA im Bereich der Wohngebäude liegt im weiten Spielraum des Gesetzgebers, der Hinweis auf den Wohnraumangel usw ist zutreffend und ein sachliches Differenzierungskriterium gegenüber Nichtwohngebäuden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Kein Investitionsabzugsbetrag für den Erwerber eines MItunternehmeranteils

Rn. 21 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass der Erwerber eines Mitunternehmeranteils keinen IAB beanspruchen kann, wohl aber der Einzelunternehmer, verstößt nach Ansicht des BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer) zu Recht nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Zwölftelregelung

Rn. 465j Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim "Auslaufmodell" des § 7 Abs 5 EStG war iF der Anschaffung/Herstellung die volle Jahres-AfA zu nehmen (Zwang, s Rn 464 und klarer Wortlaut des § 7 Abs 5 S 3 EStG), während § 7 Abs 5a EStG die zeitanteilige Regelung vorsieht (§ 7 Abs 5a iVm Abs 1 S 4 EStG). Diese Unterscheidung ist ebenfalls nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wechsel zwischen degressiver und linearer AfA

Rn. 465l Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der bei § 7 Abs 5 EStG grds (s Rn 456) nicht zulässige Wechsel zur linearen AfA nach § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG wird bei § 7 Abs 5a EStG aber ausdrücklich erlaubt (§ 7 Abs 5a S 7 EStG), was aber im weiten Spielraum des Gesetzgebers liegt und daher nicht zu beanstanden ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Unterjährige Anschaffung/Herstellung (§ 7 Abs 5a S 5 EStG)

Rn. 466p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 4 EStG (sog Zwölftelungsregelung, s Rn 210–210b) sieht vor, dass bei unterjähriger Anschaffung/Herstellung der Jahres-Afa-Betrag um jeweils 1/12 für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung/Herstellung vorangeht, gekürzt wird. Rn. 466q Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ob diese Regelung Anwendung findet, regelt § 7 EStG unters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nur die Anschaffung in einem bestimmten Zeitraum ist begünstigt

Rn. 295g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entgegen der Regelung in § 7 Abs 2 EStG ist hier nur die "Anschaffung" begünstigt, nicht auch die "Herstellung"; Letzteres wäre wohl praktisch kaum relevant. Zum Begriff der "Anschaffung" s Rn 287e (1). Zum Verfassungsrecht deswegen s Rn 10j. Rn. 295h Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend der Vorstellung des Gesetzgebers zum "Markthochlau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Rechtslage bis 31.12.2022 (= § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG aF)

Rn. 352 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG aF unterschied(kritisch dazu s Zachert/Mandler; FR 2025, 23) zwischen zwei Gebäudearten, woraus sich unterschiedliche AfA-Sätze ergaben:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückwirkende Einführung der Begünstigung

Rn. 465f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 verkündet (s Rn 465b) und betrifft den Anschaffungs-/Herstellungszeittraum 01.10.2023–30.09.2029, wirkt also teilweise zurück. Da es sich um eine begünstigende Regelung handelt, ist gegen diese (unechte) Rückwirkung (dazu s § 2 Rn 359b (Handzik)) nichts einzuwenden (wohl auch Seifert, StBg 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Befristung des Zeitraums, in dem begünstigte Anschaffungen/Herstellungen erfolgen müssen

Rn. 465i Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die (geometrisch-)degressive AfA nur bei Anschaffung/Herstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums (s Rn 466n, 466o) gewährt wird, liegt ebenfalls im weiten Spielraum des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, einmal eingeführte Steuervergünstigungen endlos weiterzuführen. Im Übrigen ist der StPfl nicht gezwungen, na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gleiche Größenmerkmale und Nutzungsvoraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung

Rn. 14 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die Regelungen über den IAB (§ 7g Abs 1–4 EStG) und die Sonderabschreibungen die gleichen Größenmerkmale für die Anwendbarkeit der Regelungen verwenden (für den IAB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG, für die Sonderabschreibung s § 7g Abs 6 Nr 1 EStG mit Verweis auf § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG), ist nur konsequent und sachgerecht iSd Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und mittlerer Betriebe nicht gegen den allg Gleichhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die gesetzliche Nutzungsdauer

Rn. 356 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 1 und 2 EStG schreiben vor, die Nutzungsdauer jedes einzelnen Objekts gesondert zu bestimmen. Um diese Bestimmung zu erleichtern, gibt es die amtlichen AfA-Tabellen. Die AfA-Tabellen haben zwar keine Rechtsverbindlichkeit, wohl aber die Vermutung der Richtigkeit für sich (s Rn 192 ff). § 7 Abs 4 S 1 EStG geht in dreierlei Hinsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 10f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Genauso wenig ist es verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber in Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161 für reine E-Fahrzeuge eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für den Anschaffungszeitraum 01.07.2025–31.12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 36a Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die gegenüber § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verschärften Anrechnungsvoraussetzungen treffen die inländischen KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, mithin in der Hauptsache Dividenden, aber auch Ausbeuten und sonstige Bezüge wie Dividendenkompensationszahlungen nach dem Katalog des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, wenn die Aktien oder Genussscheine zulässigerwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Der Praxiswert eines Freiberuflers (§ 18 EStG)

Rn. 203 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 3 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unterschiedliche Größenmerkmale je nach Gewinnermittlung in § 7g Abs 1 S 2 Buchst a–c EStG aF (bis grds 2019)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG idF bis grds 2019 setzte unterschiedliche Größenmerkmale für bestimmte Betriebe (abhängig von der Art der Gewinnermittlung) fest, ab deren Überschreitung weder der IAB noch Sonderabschreibungen gewährt wurden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 10a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG) wurde die geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG wieder zugelassen (Art 1 Nr 3 des 2. Corona-SteuerhilfeG v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512, anzuwenden ab 01.01.2020 durch § 52 Abs 1 EStG, s BT-Drs 19/20058, 22), s Rn 33, 282. Somit lag der Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) ABC zu § 7 Abs 1 S 5 EStG

Rn. 156 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Abschreibbarkeit Auch durch Einlage dem BV zugeführte WG sind abschreibbar (BFH BStBl II 1984, 312; BFH BFH/NV 1993, 229); dies setzt § 7 Abs 1 S 5 EStG denklogisch nunmehr voraus. Als Begründung heranziehen könnte man die Wertverzehrsfunktion der AfA (Bordewin, DStZ 1985, 11; s Rn 9, 9a) die Kostenverteilungsfunktion der AfA (s Rn 9, 9a) eine ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5.2 In zulässiger Weise

Rz. 26 Die Rechtsausübung betrifft jede Art von Rechten, gleich, ob sie sich aus dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag, aus Gesetzes- oder Verfassungsrecht ergeben; das Recht muss nicht arbeitsrechtlicher Art sein. Dies folgt nicht nur aus dem weiten Gesetzeswortlaut, der nicht nach der Quelle des ausgeübten Rechts differenziert; auch den Gesetzesmat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm gem. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG der Rechtsweg, d. h. der Zugang zu den Gerichten, offen.[1] Der Zugang zu den ordentlichen Gerichten wird allerdings gem. Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG nur eröffnet, wenn eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist. Insoweit eröffnet § 33 FGO vorrangig für bestimmte...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 1.5 Verfassungsrecht

Rz. 15 Sozialhilfeempfänger, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben kein Recht, die von ihnen zur Übernahme der Krankenbehandlung gewählte Krankenkasse zu wechseln, solange diese weder geschlossen noch von einem Insolvenzeröffnungsantrag betroffen ist. Eine analoge Anwendung des Krankenkassenwahlrechts für Mitglieder (§ 173 Abs. 2 i. V. m. §...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / I. Spezifisches Verfassungsrecht

Rz. 24 Die Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Es kann ausschließlich die Verletzung verfassungsrechtlicher Normen gerügt werden. Das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz". Es hat nicht die Aufgabe, fachgerichtliche Entscheidungen auf ihre Übereinstimmung mit dem sog. einfachen Recht in (al...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / D. Maßstab für die materielle Prüfung

Rz. 23 Gerügt werden kann nur die Verletzung der Grundrechte oder der Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG. Dies bedingt eine speziell auf das Verfassungsrecht ausgerichtete Argumentation und ein dementsprechendes Prüfprogramm. Einfach-rechtliche Erwägungen und tatsächliche Aspekte sind nur bedingt relevant – nämlich nur, soweit in diesem verfassungsrechtli...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern nach § 14 Abs. 3 TzBfG

Rz. 204 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nach § 14 Abs. 3 TzBfG bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungs...mehr