Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte Gewinnausschüttung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Korrektur außerhalb der Steuerbilanz Innerbilanzielle Anpassungen Folgebuchungen 1 So kontieren Sie richtig! So konti...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.6 Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass dieser durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet.[1] Im Streitfall hatte der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit dieser vereinbart, dass ein Teil seines Gehalts auf ein "Investmentkonto" abg...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.14 Scheckzahlungen zulasten des Firmenkontos für Privatgeschäfte

Mit Urteil vom 2.12.2014 hatte sich der BFH mit Scheckzahlungen zulasten des Firmenkontos zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers zu befassen.[1] Im entschiedenen Fall war das Geschäftskonto der GmbH mit Scheckzahlungen von ca. 100.000 EUR belastet worden. Diesen Belastungen lagen private Geschäfte des Alleingesellschafter-Geschäftsführers zugrund...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.7 Angemessene Ausstattung bei mehreren Geschäftsführern

Nach dem BFH-Urteil vom 9.10.2013 unterliegt die Bemessung der angemessenen Gesamtausstattung von Gesellschafter-Geschäftsführern keinen festen Regeln. Vielmehr muss der angemessene Betrag im Einzelfall geschätzt werden, wobei regelmäßig eine Bandbreite von Beträgen als angemessen angesehen werden kann.mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.11 Kein Mindestpensionsalter

Die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer setzt nach dem BFH-Urteil vom 11.9.2013 kein Mindestpensionsalter voraus.[1] Damit widerspricht der BFH der Finanzverwaltung, wonach bei der Berechnung der Pensionsrückstellung das 65. Lebensjahr zugrunde zu legen sei.mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.13 Cash-Pooling im Konzern

Räumt eine Enkelgesellschaft der Muttergesellschaft im Rahmen des Cash-Pooling-Verfahrens ungesicherte Darlehen ein, obwohl ein fremder Dritter angesichts der wirtschaftlichen Lage der Muttergesellschaft Sicherheiten gefordert hätte, führt die Darlehensgewährung zu einer vGA.[1] Im Streitfall war die B-AG zu 100 % an der X-GmbH beteiligt. Diese Beteiligung veräußerte sie an i...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter verlangt von GmbH überhöhte Miete

Hans Groß ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Hans Groß GmbH. Er vermietet der GmbH ein Grundstück zu Lagerzwecken für jährlich 80.000 EUR. Der angemessene Mietpreis wäre 40.000 EUR. Folge: Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung i. H. v. 40.000 EUR vor. Diese wird zwar außerhalb der Steuerbilanz korrigiert. Allerdings müssen die aus der verdeckten Gewinnaus...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.1 Risikogeschäfte

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) rechtfertigt die Tätigung von Risikogeschäften durch eine GmbH regelmäßig nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des Gesellschafters ausgeübt. Die Gesellschaft sei grundsätzlich darin frei, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen. Eine andere ...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.17 Umsatztantiemen

Umsatztantiemen werden nur in ganz speziellen Ausnahmefällen anerkannt, etwa in der Aufbauphase. Allerdings hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 8.4.2014 eine allgemein formulierte Ausnahme zugelassen.[1] Im Streitfall hatte eine GmbH über die Anlaufphase hinaus Umsatztantiemen, die weder zeitlich noch der Höhe nach begrenzt waren, gezahlt. Das FG hatte deshalb eine Ge...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ergibt sich durch eine verdeckte Gewinnausschüttung eine Mehrsteuer, erfolgt deren Buchung auf das Konto "Körperschaftsteuer fü...mehr

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Betriebsprüfung, verdeckte ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Korrektur außerhalb der Steuerbilanz Innerbilanzielle Anpassungen Folgebuchungenmehr

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Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.3 Maßgebendes Pensionsalter: Das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben u. a. zum maßgebenden Pensionsalter hinsichtlich der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG bei Gesellschafter-Geschäftsführern geäußert.[1] Danach ist für die Bewertung einer Pensionszusage nach § 6a EStG grundsätzlich das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter maßgebend. Bei ausschließliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / V. Zurechnung von Einkünften bei Nießbrauch (Rz. 117a)

Neu in das Anwendungsschreiben wurden Ausführungen zur Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Fällen des Nießbrauchs aufgenommen. Ausweislich der Ausführungen in Rz. 117a erfolgt die Zurechnung von Einkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG aufgrund einer Nießbrauchbestellung beim wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile. Wer der wirtschaftliche Eigentümer der A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.6 Darlehen

Rz. 57 Hat die übertragende Körperschaft einem ihrer Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Bedingungen gewährt, führt dies bei der übernehmenden Personengesellschaft aufgrund der außerbetrieblichen Veranlassung zu einer Entnahme des Darlehens, wenn dieses bisher bei der übertragenden Körperschaft nicht als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt worden ist. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Breier, Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung und verdeckter Einlage, Bonner Bp-Nachrichten 4/2012, 25; Crezelius, Noch einmal: Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen, Ubg 2012, 190; Dorn, Verdeckte Einlage und verdeckte Gewinnausschüttung – Doppelbelastung aufgrund einer Schenkungsteuerpflicht?, NWB-EV 2013, 337; Ebbinghaus/Hinz, USt bei Sanierun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Prozessualer Tatbegriff und Strafklageverbrauch

Schrifttum: Arnoldi, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.12.2018 (StB 52/18) – Zum Verbot der Doppelbestrafung, NStZ 2019, 357; Bach, Feststellungs- und Ertragssteuererklärung: Einheitliche prozessuale Tat iSv § 264 StPO?, NZWiSt 2020, 64; Bauer, Erneute Neubestimmung des prozessualen Tatbegriffs als Konsequenz der Postpendenz-Rechtsprechung des Bundesge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaf ten, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fiktionen der Einnahme

Rn. 44 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Verzichtet der StPfl, ohne dass eine sog konkrete Verwendungsabrede getroffen wird, auf eine Leistung, so fehlt es an einem Zufluss und damit an einer Einnahme, vgl BFH v 23.09.1998, XI R 18/98, BStBl II 1999, 98. Rn. 45 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Gewährung eines zinslosen oder zinsverbilligten Darlehens führt bei dem Darlehensgeber nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Zwecken (§ 8 Abs 2 S 2–5 EStG)

Schrifttum: Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einnahmen für Rechnung des Steuerpflichtigen

Rn. 164 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Auf die Erzielung von Einnahmen und ihrer Zurechnung zu dem StPfl hat die Verwendung der Einnahmen keinen Einfluss. Rn. 165 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 So wird der Tatbestand der Einkunftserzielung nicht durch die unentgeltliche Abtretung von Ansprüchen in Frage gestellt, die der StPfl im Rahmen einer einkunftsrelevanten Tätigkeit erworben ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anwendungsbeispiel

Rz. 664 [Autor/Stand] Mit notariellem Schenkungsvertrag nebst Auflassung überträgt die T1-GmbH ein ihr gehörendes Grundstück (Bedarfswert = 1 Mio EUR) an die T2-GmbH. Für beide Gesellschaften handelte ihr Geschäftsführer A, der Alleingesellschafter der T2 ist und 40% der Anteile an der T1 hält, an der neben ihm noch B beteiligt ist. Zivilrechtlich liegt eine Grundstücksschenk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Umfang des nur verrechenbaren Verlustanteils (ohne negative Sonderbilanz-Ergebnisse)

Schrifttum: Schmelter/Suck, Die Wirkungen des IAB nach § 7g auf die Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG, DStR 2011, 1637; Müller/Dorn, Besteuerung von Verlusten aus mittelbaren Beteiligungen an KapGes aufgrund der Verlustabzugsbeschränkung des § 15a EStG?, BB 2014, 1572; Dornheim, Außerbilanzielle Gewinnkorrekturen und § 15a EStG, DStZ 2015, 174; Wendt, Anwendung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 91 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Ebenso wie die Möglichkeit, eine Einnahme zu erzielen, noch keine Einnahme ist, BFH v 24.01.2001, I R 100/98, BStBl II 2001, 509, so ist auch der Verzicht auf diese Möglichkeit keine Einnahme. Der StPfl ist nicht verpflichtet, mögliche Einnahmen zu erzielen; verzichtet er zB darauf, eine Lagerhalle zu vermieten oder arbeitet er nicht, können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verbilligte Überlassung von WG oder Dienstleistungen

Rn. 65 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird ein WG im Rahmen eines Leistungsaustauschs unter seinem am Abgabeort üblichen Endpreis – gemindert um die üblichen Preisnachlässe – übertragen, so liegt darin eine objektive Bereicherung des Empfängers, vgl BFH v 07.12.1984, VI R 164/79, BStBl II 1985, 164; BFH v 22.07.1988, III R 175/85, BStBl II 1988, 995. Ob eine Einnahme in der Gesta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfall: Forderungsverzicht

Rz. 630 [Autor/Stand] Ein Schulderlass führt stets zur Bereicherung des Schuldners (§ 397 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden grundsätzlich in Höhe des Nominalbetrags der damit entfallenen Verbindlichkeit (s. Rz. 30).[2] Nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eine solche Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft nun auch als mittelbare Bereicherung der Bedachten schenkungsteuerbar.[3]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Teilweiser Zusammenhang (Aufteilung)

Rn. 241 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Da sich aus § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allg Aufteilungsverbot ergibt (vgl Beschluss des GrS des BFH v 21,09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, so zuvor schon für den Bereich der Einnahmen vgl BFH v 18.10.2005, VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; BFH v 07.12.2004, VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468; BFH v 28.01.2003, VI R 48/99, BStBl II 2003, 724), ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wegfall einer Verbindlichkeit

Rn. 60 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Beim Wegfall einer Verbindlichkeit liegt kein Zufluss eines Gutes in Geld oder Geldeswert iSd § 8 Abs 1 EStG vor, wie auch die Entstehung der Schuld keine Aufwendung (Abfluss eines Gutes) beinhaltete. Der durch den Verzicht auf die Forderung beim Schuldner entstehende geldwerte Vorteil liegt darin, dass sich seine Vermögenslage verbessert ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr bei K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Besteuerung des Einziehungsvorgangs

Rz. 590 [Autor/Stand] Als Schenker gilt der ausgeschiedene Gesellschafter, Erwerber ist/sind der/die verbliebenen Gesellschafter; sie – und nicht die GmbH[2] – sind die potenziellen Steuerschuldner nach §§ 7 Abs. 7 Satz 2, 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Es kommt damit, je nach Zahl der ausgeschiedenen und/oder erwerbenden Gesellschafter, zwingend zu ebenso vielen Schenkungen. Denk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 204 [Autor/Stand] AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft zählen zu den "Vereinen des Handelsrechts."[2] Sind sie an einschlägigen Vorteilsgewährungen beteiligt, können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe gelten.[3] Die in der Vergangenheit recht lebhaft geführte Diskussion um deren Schenkungsteuerbarkeit (s. Anm. 604 f.) hat der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. In lästige Verträge gekleidete Schenkungen

Rz. 426 [Autor/Stand] Schenkungsteuerbare Zuwendungen ereignen sich auch im Rahmen entgeltlich gestalteter Rechtsbeziehungen. Man denke insbesondere an teilunentgeltliche Zuwendungen und/oder gemischte Schenkungen (Anm. 64 f., 114 f.). Rz. 427 [Autor/Stand] Bisweilen bewusst durch solche "lästigen Verträge"[3] verborgen, sind sie als verdeckte Schenkungen selbstverständlich s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden.[2] Schenkerin bleibt die Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[3] Rz. 97 [Autor/Stand] Die Regelung kommt nur zur Anwendung, wenn eine Sche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 25 Als Rechtsfolge der Drittwirkung werden Gesamtrechtsnachfolger, Vertreter, Bevollmächtigte und aus eigenem Recht Anfechtungsberechtigte mit Einwendungen gegen Grund und Höhe des Steueranspruchs nicht mehr gehört; sie können sich nur noch gegen ihre eigene Inanspruchnahme, z. B. als Haftungsschuldner, und die darin liegende Ermessensentscheidung wehren. Rz. 26 Eine Ausn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2 Übersicht über § 4h EStG

Rz. 47 § 8a KStG schließt an § 4h EStG an und enthält lediglich Sonderregelungen für Körperschaften. § 4h KStG wird im Folgenden nicht kommentiert; vielmehr wird auf Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG, Kommentierung zu § 4h EStG verwiesen. Rz. 48 § 4h Abs. 1 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eines Betriebs auf den Zinsertrag, darüber hinaus auf das v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 45 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Umwandlung von Gesellschafter-Fremdkapital in Eigenkapital; Reduzierung des Zinsaufwands, indem Fremdkapital durch vollwertige Bürgschaften gesichert wird und dadurch e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr