Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sowohl § 8 Abs 3 KStG wie auch § 10 KStG sind grds unabhängig voneinander anwendbar, dh sie schließen sich weder gegenseitig aus, noch ergibt sich eine Rangordnung zugunsten der einen oder anderen Bestimmung. Konsequenterweise kann eine nabzb Aufwendung nach § 10 Nr 1 KStG zugleich auch vGA oder andere Ausschüttung iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG sein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Dividendenscheine

Rn. 1261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Kersting in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29 Rz 87 (22. Aufl 2019)). Dividendenscheine dienen der Auszahlung der Div...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.12 Rechtsfolgen einer steuerlich nicht anzuerkennenden Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 150 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Ges nicht geregelt sind die Folgen, die sich ergeben, wenn BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG genannten Grundsätzen zusammengefasst werden. UE ist in diesen Fällen jeder der vd BgA mit dem von ihm erzielten Ergebnis zu besteuern. Aus der nicht "erlaubten" Zusammenfassung sind keine weiteren Folgerungen zu ziehen. Insbes kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Ausblick

Tz. 955 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Fin-Verw hat bisher auf die oben erläuterte Rspr-Änderung, die bereits im Jahr 1995 begonnen hat (Relativierung des Wettbewerbsverbots und stärkere Fokussierung auf die Geschäftschancen) und zwischenzeitlich als ständige Rspr bezeichnet werden muss, noch nicht reagiert. In der Lit wird dies tw – uE etwas überzogen – als rechtsstaatlich p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Prüfungsschema

Tz. 958 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Legt man die og BFH-Rspr (s Urt des BFH v 18.12.1996, BFH/NV 1997, 332) zugrunde, wonach eine vGA aufgrund der Verletzung eines Wettbewerbsverbots immer auch die Nutzung einer Geschäftschance voraussetzt, ergibt sich folgendes Prüfungsschema (in Anlehnung an Gosch, DStR 1997, 442): Tz. 959 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zu etwas abweichenden Schem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um privatrechtliche Eigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Tz. 350 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf Gewinnverwendungen des BgA, die in der Rückgewähr von Einlagen bestehen, ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht anzuwenden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Auch der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen der Träger-Kö das stliche Einlagekto iSd § 27 KStG zu führen (s Schr d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Fremdvergleich

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kann – auch im Verhältnis zu nicht beherrschenden Gesellschaftern – nur anerkannt werden, wenn er auch dem Fremdvergleich standhält; s Urt des BFH v 08.06.1977, GmbHR 1977, 290. Das gegenseitige Austauschgeschäft muss auch unter Fremden vorstellbar sein. Es ist also zu prüfen, ob der Vorteilsausgleich unter sonst gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Zinszahlungen bei Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit Besserungsschein

6.4.4.1 Rangrücktritt Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6 Weitere Einzelfragen zu Pensionszusagen

3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt") Tz. 688 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Pensionen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemess...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.8 Angemessenheit bei Invaliditätsrenten

Tz. 592a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Auch diese Frage betrifft sowohl die Thematik der Überversorgung als auch der Angemessenheit und ist unter Tz 700 erläutert.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2 Forderungsverzicht mit Besserungsschein

6.4.4.2.1 Steuerliche Behandlung des Verzichts Tz. 1129 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, berührt deren Ausbuchung im Verzichtszeitpunkt nicht; s Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) und s Schr des BMF v 02.12.2003 (BStBl I 2003, 648). Auf der Ebene der Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Bilanzsteuerrecht (§ 6a EStG)

3.4.2.1 Allgemeines Tz. 553 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die bil-stlichen Regelungen des § 6a EStG gelten auch (und vor allem) für Pensionszusagen an nicht an der Kap-Ges beteiligte Fremdarbeitnehmer. Die Abgrenzung zwischen der betrieblichen und gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Pensionszusage spielt deshalb auf dieser Stufe noch keine Rolle. IRd ersten Prüfungsebene ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4 Keine schädlichen Vorbehalte (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

3.4.2.4.1 Allgemeines Tz. 556 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Besonderheiten bei GmbH & Still

7.4.1 Allgemeines Tz. 1263 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Teil-Eink-Verfahren unterliegt das Einkommen einer Kö zurzeit dem KSt-Satz von 15 % (erste Stufe der Besteuerung). Erst wenn der Gewinn der Kö an eine natürliche Pers als AE ausgeschüttet wird, setzt grds die zweite Stufe der Besteuerung ein, indem bei Beteiligungen in einem BV diese GA iHv 60 % dem individuellen ESt-Sat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeine Grundsätze

6.1.1 Allgemeine Kriterien der steuerlichen Anerkennung Tz. 1040 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Darlehensverhältnisse zwischen einer Kap-Ges und ihren Gesellschaftern sind zivilrechtlich möglich und werden stlich nach den nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Grundsätzen beurteilt. Darlehensgewährungen können sowohl von der Gesellschaft an den Gesellschafter als auch vom Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

3.1.1 Grundsätze Tz. 360 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Tätigkeit des GF einer Kap-Ges wird häufig iRe Anstellungsverhältnisses ausgeübt. Zivilrechtlich liegt zwar idR kein Arbeitsvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag vor; s zB Urt des BAG 11.06.2020 (GmbHR 2020, 1070). Dies ändert aber nichts daran, dass auch Ges-GF stlich idR als Arbeitnehmer anzusehen sind. Für die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Körperschaft ist an Personengesellschaft beteiligt

7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu verg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2 Vereinbarung von Sicherheiten

6.2.1.2.1 Allgemeines Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2 Sonderfälle

6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ausgewählte Literaturhinweise: Niehues, Betriebswirtsch Defizite bei der Diskussion um die Ges-GF-Vergütung, DB 1996, 2449; Schneider/Altmüller, Angemessenheit der von ertragsstarken Unternehmen an ihre Ges-GF vergüteten Gehälter, DB 1996, 1003; Rischar, Der BFH und die Frage der Angemessenheit von GmbH-GF-Vergütungen, BB 1997, 2302; Glade, Angemessenheit von Vergütungen an gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9 Stille Beteiligungen

6.9.1 Allgemeines Tz. 1158 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Ein Gesellschafter einer Kap-Ges kann sich an dieser auch (zusätzlich) als stiller Geselschafter beteiligen. Es liegen in diesem Fall sowohl hr-lich als auch stlich zwei Gesellschaftsverhältnisse vor. Denkbar ist sowohl eine typisch als auch eine atypisch stille Beteiligung. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8 Andere Sachbezüge/Sonstige Zusatzleistungen

3.5.8.1 Telefonbenutzung/Überlassung von Computern und Software Tz. 821 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt ein Ges-GF den Telefonanschluss der Kap-Ges auch für Privatgespräche, führt dies grundsätzlich zu einer vGA, wenn er hierfür kein Entgelt an die Gesellschaft entrichten muss und die kostenlose private Telefonnutzung auch nicht im Anstellungsvertrag als Nebenleistung des Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Partiarisches Darlehen

Tz. 1175 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Hinsichtlich der Besonderheiten bei der Angemessenheitsprüfung s Tz 1071.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Die einzelnen Möglichkeiten für ein "Nahe stehen"

5.2.1 Familienrechtliche Beziehungen Tz. 502 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr familienrechtlicher Beziehungen sind vorrangig die Angehörigen iSd § 15 AO (zB Ehegatten, Verlobte, Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Onkel, Tante, Nichte, Neffe usw). Es können aber auch verwandte Pers sein, die nicht in § 15 AO...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Tatsächliche Durchführung der Darlehensvereinbarung

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2 Prüfungsgrundsätze der Finanzverwaltung und deren Bewertung

3.4.2.6.3.2.1 75 %-Grenze Tz. 581 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen kann regelmäßig angenommen werden, soweit die insgesamt zusagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Der Geschäftswert bei der Betriebsaufspaltung

Ausgewählte Literaturhinweise: Hörger/Pauli, Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzel-WG, GmbHR 2001, 1139; Alber, Stliche Behandlung des Geschäftswerts in Fällen der Betriebsaufspaltung, GStB 2002, 207; Fichtelmann, Übergang des Geschäftswerts bei Betriebsverpachtung und -veräußerung, INF 2002, 46; Lederle, Die Begr der echten Betriebsaufspaltung durch Übertragung von E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9 Zeitpunkt der Auszahlung von Tantiemen

3.3.9.1 Vorzeitige Auszahlung (Anzahlungen auf Tantiemen) Tz. 508 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Sollen während des Jahres bereits Anzahlungen auf eine zu erwartende Gewinntantieme möglich sein, ist dies im Anstellungsvertrag von vornherein zu vereinbaren. Ansonsten liegt iHd sich für die Gesellschaft aufgr der vorzeitigen Auszahlung ergebenden Zinsnachteils eine vGA vor. Die Vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und Personengesellschaft

Tz. 1217 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 7.2.3.1 Allgemeine Gewinnverteilung Tz. 1218 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, steht ihr dafür auch ein angemessener Anteil am Gewinn der Pers-Ges zu. Ist der Gewinnanteil der Kö unangemessen niedrig vereinbart und hat diese unangemessene Gewinnverteilung ihre Ursache ausschl darin, dass die anderen MU der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.2 Stichtagsprinzip

Tz. 583 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Für die Höhe der insgesamt zugesagten Versorgungsleistungen und der Bezüge des Berechtigten sind die Verhältnisse am Bil-Stichtag maßgebend.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Angemessenheit der Verzinsung

6.2.3.1 Zinsverzicht Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Miet- und Pachtverträge zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter

5.4.1 Bedeutung des Rückwirkungsverbots Tz. 1001 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter muss auf Grund des Rückwirkungsverbots auf zivilrechtlich wirksame, klare und im Voraus abgeschlossene Vereinbarungen geachtet werden; s R 8.5 Abs 2 KStR 2015. Ebenso wichtig ist die tats Durchführung getrof...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Mitunternehmer/Anteilseigner

7.2.4.1 Übersicht Tz. 1250 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: Bestehen Leistungsbeziehungen zwischen der Pers-Ges und ihren MU, sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Die Pers-Ges veräußert ein WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist (s Tz 1251). Die Pers-Ges erbringt eine sonstige Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Sonstige Bestandteile der Gesamtausstattung

3.5.1 Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) Tz. 770 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wie bei anderen Arbeitnehmern ist bei Ges-GF die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich. Allerdings müssen natürlich auch diese Vergütungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtausstattung der GF-Bezüge einbezogen werden; s Tz 383 ff. Zur Abgeltung ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Dritten, die den Anteilseignern der beteiligten Körperschaft nahe stehen

7.3.1 Grundkonstellation und Übersicht Tz. 1259 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: In vielen Fällen wird eine im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögens- und Gewinnminderung der beteiligten Kö zusätzlich dadurch verschleiert, dass die Pers-Ges, an der die Kö beteiligt ist, Leistungsbeziehungen zu unangemessenen Entgelten zu Pers unterhält, die dem AE der Kö nahe st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Höhe der Tantiemen

3.3.3.1 Allgemeines Tz. 461 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei der Vereinbarung von Tantiemen besteht regelmäßig die Gefahr einer Gewinnabsaugung, die zu einer vGA führt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Gesamtausstattung der GF-Vergütung angemessen ist. Nach der BFH-Rspr gelten derzeit folgende Grundsätze für die Festlegung der zulässigen Höhe von Tantiemen; grundlegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Überstundenvergütungen und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Prühs, Überstundenvergütungen für GmbH-Ges-GF, DB 2002, 114; Weber-Grellet, Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit an Ges-GF nicht immer vGA, StuB 2005, 25. 3.5.2.1 Grundsätzliches zur verdeckten Gewinnausschüttung Tz. 781 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der BFH-Rspr führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Angemessenheit der Gewinnverteilung

7.4.3.1 Allgemeines Tz. 1270 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer Kap-Ges hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters überhöht und ist dieser zugleich AE oder nahe stehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Darlehen der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter

6.2.1 Abgrenzung zwischen Darlehensgewährung und Ausschüttung Tz. 1046 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Darlehen der Kap-Ges an ihren Gesellschafter sind vor allem die Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich, s Tz 1047) und die Angemessenheit der Verzinsung (s Tz 1065) zu prüfen. Dies gilt auch für Darlehen, die eine Kap-Ges an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers gewährt. Dabei k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Kriterien für die Zuordnung von Geschäftschancen

4.3.3.1 Allgemeines Tz. 909 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Aus der Rspr des BFH (s dazu Tz 919 ff) lassen sich bisher nur wenig konkrete Zuordnungsregeln für Geschäftschancen ableiten. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Entscheidung darüber, wem welche Geschäftschance zusteht, immer stark einzelfallbezogen zu prüfen sein wird. In jedem Einzelfall müssen einzelne Indizien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Kraftfahrzeugnutzung

Ausgewählte Literaturhinweise: Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3 Schädliche Abfindungsklauseln

3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung Tz. 558 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach schon älterer Rspr stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5 Schriftform (§ 6a Abs 1 Nr 3 EStG)

3.4.2.5.1 Allgemeine Grundsätze Tz. 567 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 3 EStG setzt die Bildung einer Pensionsrückstellung voraus, dass die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten künftigen Leistungen enthält. Bei Ges-GF ist sowohl für die Erteilung der Zusage als auch einer späteren Än...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6 Keine Überversorgung

3.4.2.6.1 Begriff Tz. 575 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Überversorgung liegt typisierend dann vor, wenn bei Versorgungsbezügen in Höhe eines festen Betrages (Festbetragszusage) die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der ges Rentenversicherung (und ua anderen Versorgungsansprüchen) 75 % der am Bil-Stichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Bei ei...mehr