Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2.1 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG 1995

Tz. 344 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Veräußert eine jur Pers d öff Rechts einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995, so führt der Gewinn iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 zu Eink der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStGaF. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile gilt nach § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG 1995 als in einem BgA entstanden (s Tz 56). § 8b Abs 2 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerrecht

Rn. 116a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die KGaA ist wegen ihrer zivilrechtlichen Einordnung als juristische Person steuerlich nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG in unbeschränkt kstpfl, ebenso nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG als solche gewstpfl. Maßgebliche HB iSd § 5 EStG für die Gewinnermittlung ist bei der nach hM maßgeblichen monistischen Gewinnermittlung (s Rn 116) die (Einheits-)Bilanz der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Werturteile und Rechtsauffassungen als Tatsachen?

Rz. 237 [Autor/Stand] Von den Tatsachen abzugrenzen sind Werturteile, d.h. Äußerungen, bei denen Tatsachen einer Wertung unterzogen werden, wie z.B. Schlussfolgerungen, Schätzungen, rechtliche Beurteilungen oder Prognosen über eine zukünftige Entwicklung (s. aber zur inneren Tatsache Rz. 228). Werturteile sind nicht dem Beweis zugängliche Ereignisse und keine Tatsachen. Somi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Zur Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt

Leitsatz Im gerichtlichen Verfahren über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beschränkt sich der Prozessstoff wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Behörde und andere präsente Beweismittel. Sachverhalt Streitig ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, ob dem Antragsteller verdeckte Gewinnausschüttungen aus einer GmbH-Beteiligung als Kapitaleinkünfte zuzurechnen sind. Auf der Grundlage der Prüfun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.3 Besonderheiten im Falle der Aufwärtsverschmelzung (Upstream-Merger)

Rz. 71 Sofern die Übernehmerin an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist (partieller oder vollständiger Upstream-Merger oder Aufwärtsverschmelzung), ergeben sich insoweit Besonderheiten. Eine Zurechnung des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der Übernehmerin wäre unsystematisch und würde zu nicht zu rechtfertigenden Ergebnissen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 2. Auf- und Abspaltungen

Im Hinblick auf die steuerneutrale Gestaltung von Auf- und Abspaltungen (§ 15 UmwStG) enthält der UmwSt-E 2025 einige praxisrelevante Präzisierungen und Klarstellungen. Dazu im Einzelnen: Teilbetriebserfordernis: Nach dem nationalen Teilbetriebsbegriff erfordert die steuerbegünstigte Übertragung von Teilbetrieben die Mitübertragung der für den Teilbetrieb funktional wesentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern

Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verringern sie den Gewinn des Unternehmens. Das führt zu einer Minderun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt und unterliegen damit grundsätzlich dem Abgeltungsteuersatz. Die Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern. Wurden diese aber dennoch einkommensmindernd angesetzt und kann die Körperschaftsteuerfestsetzung nicht mehr geändert werden, mus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.5.3 Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt in einem solchen Fall keine vGA, sondern immer Sachlohn vor. Dies gilt auch für All...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.5 Gewinnausschüttungen aus GmbH-Anteilen

Werden Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor; Ausnahme: Der GmbH-Anteil befindet sich im Betriebsvermögen.[1] Die Gewinnausschüttung kann offen oder verdeckt erfolgen. Eine offene Gewinnausschüttung erfolgt aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses. In diesem wird i. d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.7 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige des Arbe... / 2 Arbeitsverhältnisse mit Ehe-/Lebenspartnern

Verwaltung und Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit insbesondere mit der Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen beschäftigt, weil oftmals steuerliche Vorteile durch diese Arbeitsverhältnisse angestrebt werden, z. B. mehrfache Nutzung von Frei- und Pauschbeträgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein nicht anerkannter Arbeitsvertrag mit dem Ehe-/Lebenspartner b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 6 Notes, inkl. Beziehungen zu nahestehenden Parteien

Die zum Finanzvermögen geforderten notes sind im Wesentlichen geregelt in IAS 27 und IFRS 12 für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, in IAS 24 für Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, in IFRS 7 für das übrige Finanzvermögen (Finanzinstrumente). Für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig ist, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage als lex specialis die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG nicht zur Anwendung, soweit die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt und diese zudem durch das Gesellschafterverhältnis vera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / Zusammenfassung

Innovative Lösungen und modernste Technologie, die Sie bei Ihren Kerntätigkeiten unterstützen! Die Arbeitshilfen der neuesten Generation erleichtern Ihnen die Beratungspraxis erheblich, indem sie Ihre Kanzlei-Workflows vereinfachen und Sie unterstützen, Ihre Fragestellungen im Arbeitsalltag schneller, einfacher und effizienter zu lösen. Mit der neuen Lösung Haufe SteuerBriefin...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Besteuerung einer Rückvergütung

Fraglich ist, ob die Rückvergütung einer Genossenschaft bei den Mitgliedern zu besteuern ist. Sofern die Anteile an einer Genossenschaft zum BV gehören, führt eine Rückvergütung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.[11] Bei einer Körperschaft bleibt eine Rückvergütung bei der Ermittlung des Einkommens nicht nach § 8b Abs. 1 KStG...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vollständigkeit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 98 Das Vollständigkeitsgebot bewirkt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den grds. unsaldierten Ausweis sämtlicher Erfolgsgrößen (Aufwendungen und Erträge) und stellt damit das Pendant zu der vollständigen Erfassung aller Bestandsgrößen (VG, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) in der Bilanz dar. Die Begriffe Aufwendungen und Erträge werden gesetzlich nicht defi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Grundbesitzwert nach dem BewG (§ 8 Abs. 2 GrEStG)

In folgenden Fällen ist der Grundbesitzwert[1] Bemessungsgrundlage: wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; in den Fällen des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG; bei Grundstücksübertragungen i. S. d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung, steuerl... / 8 Direktversicherung für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Geschäftsführer der GmbH sowie der Gesellschafter-Geschäftsführer, d. h. der Geschäftsführer, der an der GmbH auch noch als Gesellschafter beteiligt ist, sind jeweils steuerlich Arbeitnehmer der GmbH, sodass grundsätzlich auch deren Versicherungsbeiträge pauschal lohnversteuert werden können. Allerdings ist zu beachten: Die Bezüge, einschließlich der Beiträge zu Direktvers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Bewertung der vGA

Rz. 24.3 [Autor/Stand] Bewertung mit dem Fremdvergleichspreis. Die vGA ist der Höhe nach mit dem Fremdvergleichspreis zu bewerten, d.h. mit dem Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten.[2] Infolgedessen ist die vGA ein Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsäch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Tatbestandsvoraussetzungen der vGA

(a) Vermögensminderung Rz. 23 [Autor/Stand] Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung. Tatbestandsvoraussetzung der vGA ist zunächst eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf Ebene der Körperschaft, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt. Mithin erfordert die vGA eine Auswirkung auf den steuerbila...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 1243 [Autor/Stand] Voraussetzungen einer vGA. Nach der Rspr. des BFH ist für die Frage, ob eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG anzunehmen ist, in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung auf einen Fremdvergleich abzustellen. Der Fremdvergleich findet dabei seine Konkretisierung in der sog. " Theorie des doppelten ordentlichen Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verdeckte Gewinnausschüttung

(1) Fehlende gesetzliche Definition Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Fehlende gesetzliche Definition

Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Form der Einkommensverwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Unbeschadet anderer Vorschriften

Rz. 172 [Autor/Stand] Auslegungsmöglichkeiten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist die Vorschrift "unbeschadet anderer Vorschriften" anzuwenden. Wie diese Gesetzespassage konkret zu verstehen ist, ist umstritten. Es ließe sich etwa argumentieren, dass die Anwendung von § 1 auch bei niedrigerem Korrekturbetrag hinter andere Berichtigungsnormen, insbesondere vGA und vE zurücktritt. Den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Weitergehende Berichtigungen (§ 1 Abs. 1 Satz 4)

[4]Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu weitergehenden Berichtigungen als die anderen Vorschriften, sind die weitergehenden Berichtigungen neben den Rechtsfolgen der anderen Vorschriften durchzuführen. Rz. 245 [Autor/Stand] Grundsatz der Idealkonkurrenz. § 1 Abs. 1 Satz 4 enthält den Grundsatz der Idealkonkurrenz, dem zufolge bei Anwendbarkeit anderer Korrek...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rz. 23.3 [Autor/Stand] Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis. Die Unterschiedsbetragsminderung muss durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Die entsprechende Prüfung ist regelmäßig das Kernproblem der vGA. Unter Veranlassung ist insoweit der auslösende Moment für eine bestimmte Vorteilszuwendung zu verstehen, der nur im Rahmen einer wertenden Betrachtungs...mehr