Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

Rn 11 Die Benachrichtigung muss Schuldner und Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb, §§ 191 ff, zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellung besonders zu beschleunigen, § 178 II 1 GVGA. Eine Ersatzzustellung ist zulässig, ebenso eine öffentliche Zustellung, § 185 (St/J/Würdinger § 845 Rz 8; aA MüKoZPO/Smid § 845 Rz 10). Zustellungsmänge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 6, Aufhebung einer früheren Entscheidung.

Rn 10 Es geht um die Aufhebung einer vorgängigen Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil. Insgesamt ist also iRv Nr 6 von drei Urteilen die Rede: Zum einen das Urt des Vorprozesses, dessen Rechtskraftdurchbrechung mit der Wiederaufnahme angestrebt wird, zum zweiten ein Urt, worauf das Urt im Vorprozess gegründet ist (›vorgängiges Urteil‹), und drittens ein rkr Urt, das ebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 10 EuVTVO – Berichtigung oder Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel wird auf Antrag an das Ursprungsgericht (2) Für die Berichtigung oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 829 normiert das Verfahren sowie die Wirkungen der Pfändung von Geldforderungen. Die Regelung in § 829 II 3 über Zustellungen im Europäischen Rechtsraum ist durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 6 EuMVVO – Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Vorschrift wird die Zuständigkeit nach den hierfür geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bestimmt, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 44/2001. (2) Betrifft die Forderung jedoch einen Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.555,00* Euro monatlich, 357,87* Euro wöchentlich oder 71,57* Euro täglich, beträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insb die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines gerichtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 186 GVG – [Hör- oder sprachbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. 3Die hör- oder sprachbehindert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus dem Schuldnerverzeichnis können auf Antrag Abdrucke zum laufenden Bezug erteilt werden, auch durch Übermittlung in einer nur maschinell lesbaren Form. 2Bei der Übermittlung in einer nur maschinell lesbaren Form gelten die von der Landesjustizverwaltung festgelegten Datenübertragungsregeln. 3Liegen die Voraussetzungen des § 882f Absatz 2 vor, dürfen Abdrucke insowei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Weitere Handelssachen (Abs 2).

Rn 13 Die ›bunte Mischung‹ des Abs 2 enthält zunächst (Nr 1) eine Ergänzung der Regelung in Abs 1 Nr 4 lit a. Aufgegriffen wurden einige Streitigkeiten aus dem Aktienrecht, deren Parteien nicht dem engen Kreis dieser Vorschrift zugehören, die allgemeine Nichtigkeitsklage und die Anfechtungsklage (§§ 249, 246 AktG). Eine entspr Anwendung auf vergleichbare Rechtsbehelfe schein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Form bei Verbraucherbeteiligung (Abs 5).

Rn 9 Ist iRe Schiedsvertrags eine Partei als Verbraucher iSd § 13 BGB anzusehen, so gilt für die Form Abs 5. Dieser grenzt aus Gründen des Verbraucherschutzes die Formvorschriften von den jeweiligen Formerleichterungen des geschäftlichen Verkehrs deutlich ab. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die das der Schiedsvereinbarung zu Grunde liegende Rechtsgeschäft zu ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 63 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie zB Art. 81, 82 EGV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi). Sie sind daher wie Normen zu behandeln, die zum nationalen ordre public gehören, wie etwa die zwingenden Verbotsnormen der §§ 1, 19–21 GWB. Der EuGH hat mit dem Achmea-Urteil von 2018 (C-284/16, Rz 62) und seine hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 8 MediationsG – Evaluierung.

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017, auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln, über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 5 EuVTVO – Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens.

Gesetzestext Eine Entscheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann. Rn 1 Die Vorschrift beschreibt den mit der EuVTVO eingeleiteten Systemwechsel im europäis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem §§ 13 I, 13a UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. In der Praxis der Verbandsklage gelten bisher Beträge im Bereich von 3.000 bis 15.000 EUR als angemessen, wobei es aber auf den Einzelfall ankommt und gerade bei großen Unternehmen auch wesentlich höhere Beträge erforderlich sein können (MüKoUWG/Ott...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Untersuchungsgrundsatz.

Rn 29 Der Untersuchungsgrundsatz galt bisher im 6. Buch der ZPO (Ehe- und Familiensachen). Ohne wesentliche Änderungen in der Sache gilt hierzu nun § 127 FamFG. Darüber hinaus gilt der Untersuchungsgrundsatz iRd Rechtsanwendung (iura novit curia sowie § 293). Ebenso galt und gilt der Untersuchungsgrundsatz im Aufgebotsverfahren (vgl früher § 952 III; heute § 439 I FamFG iVm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.1 Arbeits-/Dienst-/Versorgungsbezüge u. a. (§ 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO)

Als Arbeitseinkommen gelten auch rückständiger Lohn, Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohnerhöhung, Zahlungen aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Abfindungen (auch Sozialplanabfindungen), Urlaubsabgeltung[1], die Vergütung für die Altersteilzeitarbeit einschließlich des Aufstockungsbetrags. Nicht von der Pfändung erfasst ist jedoch der Aufstockungsbetrag zur Renten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6 Leistungsportfolio in der Immobilienverwaltung

Für das Leistungsportfolio von Immobilienverwaltungen gelten drei wichtige Prinzipien: Vertragsfreiheit, Interessenkonflikte vermeiden und Verbraucherschutz. Daraus ergibt sich, dass die Immobilienverwaltungen grundsätzlich frei sind, was sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren, solange sie nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Festlegungen handeln. Verbraucherschutz betrifft die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 3 Preise und ihre psychologische Wirkung

Werden Verwalter im Einzelgespräch befragt, wie sie vorgehen, wenn ein Vertrag ausläuft oder verlängert werden muss, zeigt sich regelmäßig ein Phänomen, das in der Psychologie als "Ankereffekt" bezeichnet wird und im Alltagsleben täglich vorkommt. Werden zum Beispiel im Supermarkt Preisschilder so gestaltet, dass neben dem aktuellen (geringeren) Preis ein (vermeintlich) bish...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 4.2 Steuern und Gebühren

Das kaufmännische Sprichwort "Umsatz ist nicht gleich Gewinn" haben auch viele Nichtkaufleute schon oft genug gehört. Doch Endverbraucher sind daran gewöhnt, keinen Unterschied zwischen Brutto- und Nettopreis zu machen, weil hier der Verbraucherschutz greift. Ein gegenüber einer Privatperson ausgewiesener Preis der Immobilienverwaltung ist immer ein Bruttopreis. Das Unterneh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgliederung / 5 Formblätter für besondere Geschäftszweige

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist ermächtigt, für Kapitalgesellschaften Formblätter vorzuschreiben, wenn der Geschäftszweig eine abweichende Gliederung erfordert.[1] Hiervon betroffen sind insbesondere Krankenhäuser, Versicherungs-, Verkehrs- und Wohnungsunternehmen sowie Kreditinstitute. Bspw. sind durch die Verordnung über die Rechnungslegung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 1.3 Inkassokosten: Mit betrieblichem Bezug sind Inkassokosten als Betriebsausgaben abziehbar

Die Einschaltung eines Inkassobüros kommt in Betracht vor Inanspruchnahme anwaltlicher/gerichtlicher Hilfe oder nach Vorlage einer "titulierten" Forderung (Vollstreckungsbescheid, Urteil). Die Kosten, die dem Unternehmer durch die vorgerichtliche Beauftragung eines Inkassobüros entstehen, werden von vielen Gerichten nicht als erstattungsfähig angesehen, sodass es günstiger sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 1.1 Rechtsanwaltskosten: Wann Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgaben gebucht werden

Rechtsanwaltskosten entstehen im Zusammenhang mit einer vorsorglichen Beratung oder bei konkretem Anlass außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses. Praxis-Beispiel Wann Rechtsanwaltskosten Betriebsausgaben sind Unternehmer lässt sich über die neuesten Vorschriften im Arbeitsrecht (z. B. Mindestlohn; geändertes Nachweisgesetz ab 1.1.2025; Einführung des Data Act und neue ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.2 Reingewinn für die landwirtschaftliche Nutzung (§ 163 Abs. 3 BewG)

Rz. 441 § 163 Abs. 3 BewG konkretisiert die Bewertungsfaktoren zur Ermittlung des Reingewinns der landwirtschaftlichen Nutzung unter Beachtung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Da die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebs und die Betriebsgröße relevante Merkmale für die wirtschaftliche Ertragskraft eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, müssen diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Laufende Gesetzgebungsverfahren

Rz. 602 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 (vgl. BGBl. I 2016, 396) wurde in die handelsrechtliche Rechnungslegung eine neue Diskontierungsregel bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) mit In...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Geschützte Rechtssubjekte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 331 schützt die folgenden Rechtssubjekte: die von der unrichtigen Darstellung betroffene KapGes. selbst, deren (auch potenzielle) Eigen- und Fremdkapitalgeber (Kapitalanleger), Ratingagenturen, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Aufsichtsstellen, Fiskus, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), allgemein "die Öffentlichkeit" (BGH v. 21.8.1996 – 4 StrR 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsumfang

Rz. 810 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – ohne Ausweitung

Der Bundestag hat am 26.6.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 1 Das Konzept der Bundesförderung

Mit dem "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" von 2009 will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung der E-Mobilität ebenso wie die Marktvorbereitung und Markteinführung von elektrischen Fahrzeugen vorantreiben. Dafür stehen Fördermittel bereit, die in der Hauptsache über vier Bundesministerien verteilt werden. Jedes Ministerium setzt dabei andere Schwerpun...mehr

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FF 06/2025, Dr. Stefanie Hubig ist neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Pressemitteilung Nr. 14/2025 des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7.5.2025 Dr. Stefanie Hubig Dr. Stefanie Hubig ist neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie folgt im Amt auf Dr. Volker Wissing, der seit dem 7.11.2024 Bundesminister der Justiz war. Heute Mittag wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine ...mehr

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zfs 06/2025, zfs Aktuell / 3 Organisationserlass des Bundeskanzlers

Mit Organisationserlass vom 6.5.2025 (BGBl I Nr. 131 v. 9.5.2025) hat der Bundeskanzler die Bildung eines Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung angeordnet. Ferner erhielt ein Teil der Bundesministerien neue Bezeichnungen. Zudem wurden einzelnen Bundesministerien neue Aufgabenbereiche zugewiesen. So heißt das Bundesministerium der Justiz nun wieder Bundesm...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Anpassung

Rz. 59 In der Sache handelt es sich lediglich um eine Anpassung an die geänderte Bezeichnung des zur Bekanntmachung von Neufassungen des GKG ermächtigten Bundesministeriums. Das Gesetz spricht davon, dass der bisherige Zusatz "und für Verbraucherschutz" ersetzt werde. Tatsächlich entfällt er.mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 58 § 70a Bekanntmachung von Neufassungen 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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FF 06/2025, Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen

Pressemitteilung Nr. 13/2025 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29.4.2025 Einführung Am 1.5.2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / VII. § 62a FamGKG (Art. 6 Abs. 1 Nr. 7 KostBRÄG)

Rz. 48 § 62a Bekanntmachung von Neufassungen 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick und Einordnung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Inhalte über die Erklärung zur Unternehmensführung werden in Abs. 2 konkretisiert. Bei den Inhalten ist eine Dreiteilung erkennbar: Corporate-Governance-Informationen in Nr. 1, 2 und 3; Informationen zur Organvergütung in Nr. 1a; Informationen zur Diversität in Nr. 4, 5, 5a und 6. Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit den Berichtsinhalten der Erklärung zur Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rücklage für unrealisierte Beteiligungserträge (Abs. 5)

Rz. 364 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 5 enthält eine spezielle Regelung für den auf eine Beteiligung entfallenden Teil des Jahresüberschusses, der in der GuV die Beträge übersteigt, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapGes. einen Anspruch hat. In Höhe des entstehenden Unterschiedsbetrags ist eine Rücklage zu bilden, die einer Aussch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Zusammenfassender Überblick über die Regelungen zur Zwischenberichterstattung in Deutschland

Tz. 185a Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 überlässt es den jeweils verantwortlichen nationalen Institutionen, wie den Regierungen, Börsen, Börsenaufsichtsbehörden und den sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden, Vorschriften über die Veröffentlichungspflichten und die Häufigkeit von Zwischenberichten zu erlassen. Wenn die verantwortlichen nationalen Institut...mehr