Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 80a Leistungs- und Qualitätsvereinbarung mit Pflegeheimen (außer Kraft)

§ 80a wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt und durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkun...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wurde zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und ist am 1.1.1995 in Kraft getreten (Art. 68 PflegeVG). Mit Wirkung zum 1.1.2001 wurden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) Abs. 1 bis 5 geändert und ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Form und Inhalt

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Antrag des Gläubigers tätig (§ 753 Abs. 1 ZPO). Wie in jedem anderen Zwangsvollstreckungsverfahren bestimmt auch hier die Dispositionsmaxime des Gläubigers die Einleitung und den Umfang des Verfahrens. Der Gläubiger kann jederzeit den Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, in diesem Fall hat der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit sofort...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Gerichtsvollzieherauftrag

Rz. 55 Auf der Grundlage von § 753 Abs. 3 ZPO, der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I, 258) eingefügt worden ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015" (BGBl I, 1586) erlassen.[60] Die teils später noch geänderten Formulare sind auf ...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 3 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil D: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 30]

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.2.2 Geschäftsbedingung

Anders verhält es sich, wenn die Vereinbarung als Geschäftsbedingung zu qualifizieren ist, da in diesem Fall die Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu prüfen ist. Danach ist eine Klausel nicht nur nach den erwähnten allgemeinen Regeln, sondern bereits dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner i. S. v. § 307 BGB "unangemessen benachteiligt". Eine unangemessene Benachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland: Ein Leitfaden

Zusammenfassung Der Digital Services Act verpflichtet Anbieter vieler Online-Dienste zur Einhaltung zahlreicher Sorgfaltspflichten. Verstöße können – ähnlich wie bei der DSGVO – empfindlich geahndet werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung in Deutschland. Der Digital Services Act (DSA) zielt darauf ab, ein sicheres und transparentes On...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ziel des Gesetzes

Rn. 151 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Das FAG verfolgt nach seiner Gesetzesbegründung (BT-Drs V/4070) zwei Ziele, nämlich zum einen ein nicht konjunkturbedingtes Absinken der Rohholzpreise bei Großkalamitäten zu verhindern, ohne dabei die Rohholzversorgung der Holzwirtschaft zu gefährden, und zum anderen Schäden infolge besonderer Naturereignisse für die Forstbetriebe wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 158 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Zuge des BilRUG wurde für GJ, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben, eine weitere nach gesetzlichen Vorgaben zu bildende Rücklage etabliert (vgl. § 272 Abs. 5). In diese sind für Zwecke des Kap.- und Gläubigerschutzes bestimmte Beteiligungserträge einzustellen. Mit dieser Regelung wurde über das Instrument der zwingenden Bildung einer au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Forstwirts ist aus dem Bemühen heraus, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, entstanden. Lange Zeit wurde die Waldarbeit von saisonal tätigen Landarbeitern verrichtet. Aus dem ursprünglichen Waldfacharbeiter hat sich das Berufsbild eines Forstwirts entwickelt, der dafür sorgt, dass die Waldbestände einerseits effektiv und ökologisch genutzt werden...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Rz. 305 Die Bankenaufsicht der BaFin hatte bereits im Juli 2017 ein Konsultationsverfahren gestartet, um die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 15. Juli 2015[1] in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.[2] Die Leitlinien der EBA enthalten insbesondere Regelungen für den Umgang mit Immobiliar- und Allgemein-Verbrauch...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Besondere Anforderungen an Zweigstellen deutscher Institute in Großbritannien

Rz. 302 Die damalige britische Aufsichtsbehörde "Financial Services Authority" (FSA) hat im Oktober 2009 ein "Policy Statement" zur Stärkung der Liquiditätsstandards veröffentlicht.[1] Danach müssen grundsätzlich auch Zweigstellen von Instituten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Großbritannien über eine ausreichende eigene Liquidität verfügen, um Stresssituatione...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.3 Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement (MaBeschwerde)

Rz. 247 Die BaFin beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel und ist in diesen Bereichen auch für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Am 4. Mai 2018 hat die BaFin erstmals die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht, die im Jahr 2020 überarbeitet wurden.[1] Das Rundschreiben ergänzt di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.2 Berichterstattung und Offenlegung

Rz. 402 Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)[1] und mit Unterstützung des "Sustainability Accounting Standards Boards" (SASB)[2] hat die SD-M GmbH in Frankfurt als Anbieter für nichtfinanzielle Nachhaltigkeits-Daten seit 2010 globale Standards für wesentliche Nachhaltigkeitsindikatoren ("Sustainable Development Key Performan...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Adressatengerechtigkeit

Rz. 93 Der notwendige Grad der Erklärbarkeit der Modellergebnisse hängt vom jeweiligen Adressaten ab. Mögliche Adressaten sind neben der Aufsicht vor allem die Modellentwicklung und -validierung, die Anwender, die internen Kontrollfunktionen und nicht zuletzt die Geschäftsleitung. Dabei haben die Adressaten einen unterschiedlichen fachlichen Hintergrund und verschiedene Info...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.1 Rahmenbedingungen und strategische Vorgaben

Rz. 395 Im April 2001 wurde der "Rat für Nachhaltige Entwicklung" (RNE) einberufen, der die Bundesregierung zu Nachhaltigkeitsthemen berät, an der Entwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt ist und das Thema Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen machen soll. Am 13. Oktober 2011 wurde vom RNE der "Deutsche Nachhaltigkeitskodex" (DNK)[1] als...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Berücksichtigung der Verbraucherinteressen

Rz. 40 Außerdem sollten bei der Entscheidung, welche Schritte oder Forbearance-Maßnahmen zu ergreifen sind, die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Diesbezüglich verweist die EBA auf die maßgeblichen Vorschriften des Verbraucherschutzrechtes.[1] Dazu zählen insbesondere die Anforderungen gemäß Art. 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Handelsbuch- und Anlagebuchpositionen

Rz. 47 Die Zuordnungskriterien für bestimmte Positionen zum "Handelsbuch" ergeben sich, wenngleich sie institutsindividuell zu spezifizieren sind, grundsätzlich aus Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR.[1] Als zentrales Abgrenzungskriterium dient die sogenannte "Handelsabsicht", d. h. der Zweck, aus dem die jeweiligen Positionen (Finanzinstrumente und Waren) gehalten werden.[2] In Abgre...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 8 Anpassungsprozesse

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Aufgrund des technologischen Fortschrittes sowie umfangreicher Marktliberalisierungen sind die Finanzmärkte heutzutage dynamischer und vernetzter als je zuvor. Das wirkt sich zunächst einmal auf die Entwicklung von Produkten aus. Private und institutionelle Nachfrager von Finanzdienstleistungen haben auf der einen Seite ständig Bedarf an neuen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Unterbrechung der Positionsverantwortung von Händlern

Rz. 97 Die Anforderung zur Pflichtabwesenheit von Händlern als Instrument der Betrugsbekämpfung existiert bereits seit vielen Jahren. Früheste Ansätze finden sich z. B. in den USA, wo der Einlagensicherungsfonds der USA ("Federal Deposit Insurance Corporation", FDIC) in einem Rundschreiben vom 3. August 1995 mit dem Titel "Vacation Policies" eine ununterbrochene Abwesenheit ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Regulierung von innovativen Methoden und Verfahren

Rz. 12 Die komplexen Verfahren und technologischen Entwicklungen der letzten Jahre bieten den Instituten ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die Prognosegüte der Modelle zu optimieren. Sie gehen aber auch mit erhöhten oder neuen Risiken einher. Risiken wie unbeabsichtigte Diskriminierung bestimmter Verbrauchergruppen sind nicht nur ein Problem des Verbraucherschutzes, son...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6.2 Proportionalitätskriterien der EBA

Rz. 152 Auch die EBA gestattet eine verhältnismäßige Anwendung ihrer detaillierten Vorgaben aus Abschnitt 5 der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, indem die Institute bei der Umsetzung den Umfang, die Art und die Komplexität der jeweiligen Kreditfazilität – unbeschadet der Art. 18 und 20 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directive", MCD)[1] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XBRL (eXtensible Business R... / 2.6 European Single Electronic Format (ESEF) der ESMA

Rz. 44 Die Europäische Union (EU) trug dem Wert einheitlicher und vergleichbarer Finanzberichterstattung bereits mit der für kapitalmarktorientierte Unternehmen[1] verpflichtenden Einführung der IFRS Rechnung. Die Vorteile, diese (und weitere Finanzberichte) auch maschinenlesbar zu veröffentlichen, sollten ebenfalls exploitiert werden und hebt damit die Vorgaben der Transpar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Wertgebühren (§ 13 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Bei der Anpassung der Wertgebühren musste nach Feststellung des BMJ berücksichtigt werden, dass durch den Anstieg der Gegenstandswerte infolge des erheblichen allgemeinen Preis- und Einkommensanstiegs bereits ein Teil der Gebührenerhöhung vorweggenommen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird eine lineare Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 % vorgeschlagen. In den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (2)1. 1.1999–13.9.2007

Rz. 1230 § 2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz (PaPkG)[1258]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Businessplanning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden Di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) bei Ausflügen im Sinne von Art. 1 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Equity-Methode wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten von Amerika als Vorform der Konsolidierung angewendet und fand auch nach der Etablierung der Konsolidierung Anwendung (vgl. Nobes, Abacus 2002, 16, 18 f.). Aufgenommen ins deutsche Recht wurde die Equity-Methode mit dem Inkrafttreten des BiR...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 311 wurde 1985 mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) in das HGB aufgenommen und war erstmalig verpflichtend auf GJ anzuwenden, die nach dem 31.12.1989 begannen. Mit der Definition des assoziierten Unternehmens und der Verpflichtung zum gesonderten Ausweis wurden durch das BiRiLiG Art. 33 Abs. 1 Satz 1 und 2 der 7. EG-Richtlinie (78/660/EWG) in d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 301 zur "Kapitalkonsolidierung" ist im vierten Titel "Vollkonsolidierung" im zweiten Unterabschnitt über den "Konzernabschluss und Konzernlagebericht" verortet. Die Vollkonsolidierung enthält die Regelungen über die Konsolidierung von TU. Technischer Ausgangspunkt der Durchführung einer Vollkonsolidierung ist – nach ggf. einer Vereinheitlichung der S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 [Autor/Zitation] In § 312 ist die Anwendung der Equity-Methode normiert, während ihr Anwendungsbereich in § 311 normiert wird. Da in § 312 teilweise auf die Regelungen zur (Voll-)Konsolidierung rekurriert wird, hat die Equity-Methode, deren konzeptionelle Ausrichtung nicht abschließend geklärt ist (Rz. 29 f.), Ähnlichkeiten mit der Konsolidierung. Rz. 17 [Autor/Zitation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Regelungen zur Nutzungsdauer

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 sind die Anschaffungskosten auf die Perioden zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (Periodisierungsprinzip). Dabei ist für jeden Erwerb eine individuelle Nutzungsdauer entsprechend den jeweiligen Tatsachen und anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien festzulegen (DRS 23.120; Hachmeist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift wird weitgehend konkretisiert durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 25 (DRS 25) zur Währungsrechnung im Konzernabschluss, der am 3.5.2018 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekanntgemacht und zuletzt durch Bekanntmachung dieses Ministeriums v. 20.12.2019 geändert wurde. Gemäß § 342 Abs. 2 wird bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 80 Abs 1 S 1 BGB a. F. war zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts neben dem Stiftungsgeschäft die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll (im Einzelnen s § 1 KStG Tz 42). Das Stiftungsgeschäft ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige W...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
DIN 33430 in der Personalpr... / 6.8 Kandidaten

Die Norm will auch zum Verbraucherschutz beitragen. Dies kann sie nicht verbindlich tun. Sie regt aber zu Überlegungen an, die eine faire Behandlung von Kandidaten gewährleisten können.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 3.2.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 924 Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist am 28.3.2020 in Kraft getreten. Teil dieses umfassenden Schutzpakets ist unter anderem der Artikel 2, und zwar in Form des "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr