Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Befristete Arbeitsverträge / 7.2.1 Diskriminierungsverbot

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Insbesondere muss einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt oder...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6 Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen

Mit Wirkung zum 1.8.2022 wurde in § 15 TzBfG in einem neuen Absatz 3 eine Regelung zur Probezeit eingeführt. Die Vorschrift lautet: "Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen." Das Bundesarbeitsgericht musste sich im Jahr 2025 in mehreren Fällen mit d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Errichtung

Rz. 6 Anders als die Errichtung einer GesJAV[1] ist die Errichtung einer KJAV freiwillig. Sie bietet sich insbesondere dann an, wenn im Konzern ein KBR gebildet wurde. Rz. 7 Eine KJAV kann nur gebildet werden, wenn ein Konzern i. S. d. § 18 AktienG vorliegt und in diesem Konzern mindestens 2 GesJAVen bestehen.[2] Gem. § 73a Abs. 1 Satz 3 tritt an die Stelle der GesJAV die JAV...mehr

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Arbeitskleidung / 5.2 Nach BetrVG

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört zur Ordnung des Betriebs auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.9 Zusammenfassendes Ergebnis

Zusammenfassend ist zum Thema "Kettenarbeitsverhältnisse" festzuhalten: Schließt ein Arbeitgeber mehrfach hintereinander mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge, so läuft er vor allem bei Vorliegen des jeweils gleichartigen sachlichen Grunds, wie z. B. der Vertretung eines jeweils anderen Beschäftigten, früher oder später Gefahr, dass das Arbeitsverhältnis unbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG Streitigkeiten betreffend die Anwendung des § 73b und der darin in Bezug genommenen Vorschriften. Örtlich zuständig ist gem. § 82 Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das herrschende Unternehmen seinen Sitz hat. Rz. 18 Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren Streitigke...mehr

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Arbeitskleidung / 6 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Verbleibt die Kleidung im Eigentum des Arbeitgebers fehlt es an einem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt, sodass die Beschäftigten hierfür keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen haben, da § 3 Nr. 31 EStG nur die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Kleidung regelt. Stellt ein Unternehmen für die Beschäftigten einheitliche und mit einem Logo versehene...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.5 Wechsel zu einem Zeitarbeitsunternehmen

Praxis-Beispiel Der Beschäftigte wurde nach Ende des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber selbst an ein Zeitarbeitsunternehmen vermittelt, das mit ihm erneut einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschloss. Das Zeitarbeitsunternehmen übernahm die Bedingungen aus dem Arbeitsverhältnis mit dem ursprünglichen Arbeitgeber absprachegemäß und verlieh de...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.2 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV Knappschaft-Bahn-See) prüft die Sonderbereiche der knappschaftlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer[1], der seemännisch Beschäftigten, einschließlich der See-Unfallversicherung, Unternehmen der Binnenschifffahrt und der Bahnversicherung.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Gegenüber den GesJAV

Rz. 4 Die KJAV steht neben den JAV in den einzelnen, zum Konzern gehörenden Unternehmen. Sie ist ihnen weder über- noch untergeordnet. Sie ist zuständig für Angelegenheiten, die die Jugendlichen und Auszubildenden des Konzerns betreffen und die nicht durch die GesJAV in den einzelnen Konzernunternehmen, sondern auf Konzernebene geregelt werden. Insoweit gelten die gleichen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 4.1.1 Bereitstellung von Grunddaten für die Berichtigung von Meldungen

Bei beitragsrechtlichen Prüffeststellungen mit melderelevanten Entgeltdifferenzen wird nach Abschluss der Betriebsprüfung eine Datei erstellt, die neben Korrekturhinweisen aus Nachberechnungs- bzw. Erstattungsfällen auch Grundinformationen über die zu stornierenden Ursprungsmeldungen enthält. Diese Datei wird bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) bereitgestellt u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.2 In verkleinerter KJAV

Rz. 26 Gem. § 73a Abs. 4 i. V. m. § 72 Abs. 7 Satz 2 BetrVG stehen dem Mitglied der KJAV, das von mehreren GesJAVen entsandt worden ist, so viele Stimmen zu, wie in den zusammengefassten Unternehmen bei der jeweils letzten Wahl der JAV Arbeitnehmer i. S. d. § 60 Abs. 1 BetrVG jeweils in die Wählerliste eingetragen waren.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Ort und Zeit

Rz. 8 Die Sitzungen der GesJAV haben grundsätzlich während der Arbeitszeit im Unternehmen stattzufinden. Bei der genauen Festlegung von Ort und Zeit ist auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist, ebenso wie der GesBR, von den Sitzungen zu verständigen (§ 73 Abs. 2 i. V. m. § 30 Satz 3 BetrVG). Nach § 73 Abs. 2 i. V. m. § 30 Abs. 2 und 3 B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend die Anwendung des § 73 und der darin in Bezug genommenen Vorschriften. Örtlich zuständig ist gem. § 82 Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Rz. 16 Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren über Streitigkeite...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 12 Prüfung für die Unfallversicherungsträger

Die Träger der Rentenversicherung führen auch die Prüfung der Unfallversicherung durch.[1] Die Prüfung der Unfallversicherung wird unter Berücksichtigung der Veranlagungsbescheide und den Erläuterungen zum Lohnnachweis der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgenommen und beinhaltet die Prüfung der Zuordnung von Arbeitsentgelt zu den entsprechenden Gefahrenklassen bzw. Gefahrtar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einberufung und Ladung

Rz. 5 Zuständig für die Einberufung der Sitzungen ist grundsätzlich der Vorsitzende der KJAV. Die Voraussetzungen für die Sitzungen der KJAV entsprechen denen für die GesJAV gem. § 73 BetrVG.[1] Rz. 6 Für die Einberufung der konstituierenden Sitzung der KJAV ist gem. § 73b Abs. 2 i. V. m. § 59 Abs. 2 BetrVG die GesJAV zuständig, die bei dem herrschenden Unternehmen gebildet w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / Zusammenfassung

Hält ein Unternehmer Beteiligungen an anderen Gesellschaften, können sich daraus vielfältige umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Von der Annahme eines einheitlichen Unternehmens im Falle der Organschaft über die Frage der Zuordnung der Beteiligung zum Unternehmen und den sich daraus ergebenden Problemen bei einem Verkauf dieser Beteiligungen bis hin zum Vorsteuerabz...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 2.2 Datenübermittlung

Die Übersendung der Daten erfolgt medienbruchfrei und im Online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Standards (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren). Dieser Standard wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entwickelt und richtet sich insbesondere an Datenübermittlungsverfahren zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Die Daten ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitskleidung / 7.2 Religiöse und politische Symbole

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt das Neutralitätsgebot aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Der Staat ist verpflichtet, religiös, politisch und weltanschaulich neutral aufzutreten. Daraus folgt jedoch kein pauschales Verbot religiöser oder politischer Symbole für alle Beschäftigten. Eingriffe in die Religionsfreiheit bedürfen einer gesetzlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 2 Prüfungen

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen u. a. nach § 2 SchwarzArbG die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers[1], im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen den Missbrauch von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III sowie dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG), ob die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Prüfung von Schwarzarbeit

Die Überprüfung von Firmen und wirtschaftlich Tätigen obliegt grundsätzlich der Zollverwaltung. Dazu ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingerichtet worden. Zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht prüft sie gegenüber den Länderfinanzbehörden, ob Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.3 Unterrichtung des Personalrats/Betriebsrats über Anzahl

Der Arbeitgeber hat nach dem zum 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Arbeitnehmervertretung – Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung – über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebs und des Unternehmens zu informieren (§ 20 TzBfG).mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einberufung und Ladung

Rz. 5 Zuständig für die Einberufung der Sitzungen ist grundsätzlich der Vorsitzende der GesJAV. Die Voraussetzungen für die Sitzungen der GesJAV entsprechen denen für die JAV gem. § 65 BetrVG. Auf die dortige Kommentierung wird verwiesen. Rz. 6 Zuständig für die Einberufung der konstituierenden Sitzung der GesJAV, in der diese ihren Vorsitzenden zu wählen hat, ist gem. § 72 A...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewichtung

Rz. 18 Jedes Mitglied der KJAV hat gem. § 73a Abs. 3 so viele Stimmen, wie die Mitglieder der entsendenden GesJAV insgesamt Stimmen haben. Gem. § 72 Abs. 7 kommt es auf die Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden i.S.d. § 60 Abs. 1 BetrVG im Konzernunternehmen an, die bei der letzten Wahl zur JAV in den einzelnen Betrieben des jeweils entsendenden Unternehmens in die Wähler...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9 Prüfung der Meldungen

Mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch ein ordentliches Meldeverfahren verbunden. Da sich die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungsträger aus den abgegebenen Entgeltmeldungen errechnen, ist die richtige und vollständige Abgabe aller Meldungen zu prüfen. Dabei wird auch festgestellt, mit welchem Abrechnungsprogramm Meldungen erstattet werden, ob es ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.3 Landwirtschaftliche Krankenkassen

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind für die Prüfung der bei ihnen versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zuständig.[1]mehr

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Arbeitskleidung / 1 Allgemeines

Arbeitskleidung erfüllt im Arbeitsalltag mehrere Funktionen und ist in vielen Tätigkeitsbereichen ein selbstverständlicher Bestandteil der betrieblichen Organisation. Die Rechtsprechung versteht unter Arbeitskleidung die Kleidung, die ein Beschäftigter während der Arbeit trägt.[1] Beschäftigte können dabei verpflichtet sein, anstelle von Privatkleidung eine einheitliche Beruf...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 6 Prüfgebiete bei Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich über die gesamten Entgeltunterlagen des Betriebs einschließlich des gesamten betrieblichen Rechnungswesens. Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden auch die Versicherungsverhältnisse der freiwillig oder privat krankenversicherten Arbeitnehmer zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherun...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.3 Frage nach Vorbeschäftigung

Die Frage nach Vorbeschäftigungen bei demselben Arbeitgeber ist nach der Begründung des TzBfG zulässig.[1] Es wird empfohlen, in den Personalfragebogen die Frage aufzunehmen, ob der Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim einstellenden Arbeitgeber beschäftigt war. Nicht erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz eingestellt wir...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 8.3 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Das Gesetz fingiert also das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Tätigkeit nach Ablauf des be...mehr

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Arbeitskleidung / 2 Bekleidungsarten, Abgrenzung

Im Allgemeinen versteht die Rechtsprechung Arbeitskleidung als Überbegriff für die Kleidung, die ein Beschäftigter während der Arbeit trägt.[1] Dogmatisch ist zunächst zwischen gesetzlich vorgegebener und nicht gesetzlich vorgegebener Arbeitskleidung zu unterscheiden. Erstere beruht auf normativen Verpflichtungen und entzieht sich weitgehend privatautonomer Gestaltung, währen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck

Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahme zu erleichtern[1] (näher oben 5.2...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bezieht sich allein auf die "Einstellung" eines neuen Arbeitnehmers und dessen Eingliederung in den Betrieb/die Dienststelle, konkret auf die Person, die auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung. Die Befristung ist dagegen eine einzelvert...mehr

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Arbeitskleidung / 3.1.1 Gesetzliche und tarifliche Regelungen

§ 618 BGB verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Die Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren diese allgemeine Pflicht im Arbeitsalltag. Sie begründen verbindliche Vorgaben sowohl für den Arbeitgeber (z. B. Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung) als auch für die Beschäftigten (z. B. Pflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 1 Einführung

Schwarzarbeit i. S. d. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, als Steuerpflichtiger ...mehr

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Arbeitskleidung / 7.3 Namensschilder

Insbesondere in Bereichen mit Kunden- und Öffentlichkeitskontakt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber das Tragen von Namensschildern anordnen kann. Ziel ist regelmäßig eine erleichterte persönliche Ansprache sowie eine serviceorientierte Außenwirkung. Rechtlich stellt sich jedoch die Frage, ob eine solche Anordnung mit den Vorgaben des Datenschutzrechts, insbesondere de...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.3 Musterformulierung: Firma und Sitz der Gesellschaft

Praxis-Beispiel Firma und Sitz der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma XY GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in (Ort).mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1 Wahl der Firma

Die Firma der Gesellschaft ist ein zwingender Bestandteil der Satzung. Unzulässige Firmenbildung ist ein häufiger Grund für Beanstandungen bei der Eintragung einer Neugründung in das Handelsregister. 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genügt die Verwendung d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3. Firma und Sitz

3.1 Wahl der Firma Die Firma der Gesellschaft ist ein zwingender Bestandteil der Satzung. Unzulässige Firmenbildung ist ein häufiger Grund für Beanstandungen bei der Eintragung einer Neugründung in das Handelsregister. 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genüg...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3 Verbot von In-Sich-Geschäften

Außerdem ist zu regeln, ob der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden soll (Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung). In § 181 BGB ist geregelt, dass es einem Vertreter untersagt ist, mit sich selbst oder gleichzeitig als Vertreter von Dritten Geschäfte zu tätigen. Praxis-Beispiel Kauf eines Dienstfahrzeugs Verkauft der Geschäftsf...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3.1 Genehmigung von In-Sich-Geschäften

Geschäfte, die gegen das Verbot des § 181 BGB verstoßen, sind jedoch von Beginn an wirksam, wenn eine Befreiung des Geschäftsführers von diesem Verbot erfolgt ist, was jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Einigkeit besteht darüber, dass eine solche Befreiung in der Satzung der zuverlässigste Weg ist, um das Verbot des § 181 BGB auszuschließen. Ob auch ein ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.4 Grundsatz der Firmenwahrheit

Bei dem zu wählenden Namen der Gesellschaft ist insbesondere der Grundsatz der Firmenwahrheit zu respektieren. Er bestimmt, dass die Firma keine Angaben enthalten darf, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, in die Irre zu führen (§ 18 Abs. 2 HGB). Zur Täuschung geeignet können Berufsbezeichnungen von Be...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.3 Zwingend: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft

Die Firma muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft haben, was unter anderem bedeutet, dass sie wie ein Name wirken und von anderen Namen unterscheidbar sein muss. Praxis-Beispiel Eindeutige Namensgebung An der nötigen Kennzeichnungskraft fehlt es einer Firma, wenn aus ihr nicht auf einen Namen geschlossen werden kann, wie z B. bei einer Firma, die ausschließlich aus Zeich...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung Unternehmensgegenstand

Praxis-Beispiel Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist [bitte einsetzen]. (2) Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen...mehr