Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2.1 Kooperationsvertrag mit einer Hochschule

In Zusammenarbeit und Absprache mit der Hochschule werden Theorie und Praxis im Unternehmen sinnvoll miteinander verzahnt. Die Hochschule betreut das Unternehmen bei der Umsetzung der Inhalte und trägt damit zur Qualität der praktischen Ausbildung bei. Welche Studienrichtungen für das Unternehmen konkret in Frage kommen, kann in Absprache mit der Hochschule geklärt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Ein Unternehmen darf einen dualen Studienplatz anbieten, wenn im Betrieb die inhaltlichen und personellen Voraussetzungen für die adäquate praktische Ausbildung gegeben sind. Achtung Qualifizierung als Ausbildungsbetrieb Arbeitgeber, die ein ausbildungsintegriertes duales Studium offerieren möchten, müssen als Ausbildungsbetrieb qualifiziert sein. Im Übrigen gelten für ein prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2.2 Durchgehende inhaltliche Kongruenz von Praxis und Theorie

Die Tätigkeit im Unternehmen muss zu den theoretischen Inhalten der Hochschule passen. Der Arbeitgeber muss zu jedem Zeitpunkt der Praxiszeiten gewährleisten, dass die Aufgaben des Studenten der Prüfungsordnung der Hochschule bzw. der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes entsprechen. Das Unternehmen ist verantwortlich dafür, dass vorgesehenen Fähigkeiten und ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Errichtung

Rz. 6 Eine GesJAV muss errichtet werden, wenn in einem Unternehmen mehrere JAVen bestehen (§ 72 Abs. 1). Pro Unternehmen kann nur eine GesJAV gebildet werden.[1] Rz. 7 Weitere Voraussetzung ist, dass in dem Unternehmen ein GesBR besteht bzw. gem. § 47 Abs. 1 gebildet werden muss.[2] Rz. 8 Die Bildung der GesJAV ist zwingend, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die JAVen s...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.3 Weisungs- und Bestellungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung

Die Einflussnahme auf die Geschäftsführung ist eine besonders wichtige Funktion der Gesellschafterversammlung. Sie bestellt die Geschäftsführer, ruft sie ab, schließt mit ihnen die Anstellungsverträge, überwacht sie und erteilt ihnen Weisungen. Gerade das Recht, Weisungen zu erteilen, ermöglicht es den Gesellschaftern den Gang der Geschäfte zu bestimmen. Soweit Weisungsbesch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.2 Angaben zum Sitz der GmbH

Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls zwingend im Gesellschaftsvertrag zu verankern, wobei die Angabe der Gemeinde genügt. Die Vorschrift des § 4a GmbHG ordnet an, dass der Sitz der Gesellschaft der Ort im Inland ist, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Dort muss weder ein etwaiger Betrieb der Gesellschaft unterhalten werden noch die Geschäftsleitung oder die Verwaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / Zusammenfassung

Begriff Duale Studiengänge werden in der Regel von Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen bzw. Betrieben angeboten. Sie beinhalten anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis. Die Studiengänge vereinigen im Grundsatz die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einem Fachhochschulabsch...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.1 Heimarbeiter und selbstständige Handelsvertreter

Für Heimarbeiter und selbstständige Handelsvertreter, die rechtlich nicht als Arbeitnehmer anzusehen sind, hinsichtlich ihrer sozialen Abhängigkeit aber genauso schutzwürdig erscheinen, hat der Gesetzgeber einen vergleichbaren sozialen Schutz vorgesehen. Nach § 58f SG i. V. m. § 7 Abs. 1 ArbPlSchG gelten die §§ 1–4 sowie § 6 Abs. 1 des ArbPlSchG sinngemäß auch für Heimarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 3 Vereinbarung von Rückzahlungs- und Bleibeverpflichtungen

Für ein Unternehmen sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem dualen Studium eine Investition in die Zukunft. Besonders ärgerlich ist es aus Sicht des Arbeitgebers deshalb, wenn der fertig ausgebildete Nachwuchs das Unternehmen direkt nach dem Abschluss verlässt. Um solche Fälle zu vermeiden, dürfen Arbeitgeber Bleibeklauseln vereinbaren – kombiniert mit der Verpflicht...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Überblick Ein gut durchdachter und auf die Ziele der Gesellschafter abgestimmter GmbH-Gesellschaftsvertrag (=Satzung) ist das Fundament für einer erfolgreich agierenden GmbH. Dieser Beitrag befasst sich mit den Regelungen in der Satzung, die ergänzend zu den zwingend vorgeschriebenen Satzungsbestandteilen wie der Festsetzung der Firma, des Sitzes, des Unternehmensgegenstande...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1 Zurückstellung von der Wehrpflicht

Die Ausnahmen von der allgemeinen Wehrpflicht gemäß §§ 9–13 WPflG, z. B. die Befreiung von schwerbehinderten Menschen nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 WPflG, gelten weiterhin. So kann ein Arbeitnehmer wegen seiner Unentbehrlichkeit im Betrieb gem. § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG als besonderer Härtefall (dazu darf der Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 28 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung des § 72 ergeben. Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, § 82 Satz 2 ArbGG.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 8.2 Ergebnisverwendung

Eine Klausel zur Ergebnisverwendung kommt vor allem aus Sicht eines Minderheitsgesellschafters in Betracht. Durch diesen Passus kann er erreichen, dass zumindest ein bestimmter Teil des Gewinns auszuschütten ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Mehrheit stets dafür stimmt, dass die Gewinne im Unternehmen gehalten werden. Die hier vorgeschlagene Formulierung berücksich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 18 Gem. § 72 Abs. 4 besteht die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine von Abs. 2 abweichende Mitgliederzahl der GesJAV festzulegen. Sinn der Regelung ist es, die Größe der GesJAV an die jeweiligen praktischen Bedürfnisse im Unternehmen anzupassen.mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.1 Substanzwertabfindung oder Ertragswertabfindung?

Bei Gesellschaften, die über hohe Substanzwerte, etwa Immobilienvermögen verfügen, sollte dies bei der Abfindungsklausel im Sinne einer Substanzwertabfindung berücksichtigt werden, während bei ertragsstarken Unternehmen ohne nennenswertem Anlagevermögen eine am Ertragswert orientierte Abfindung in den Vordergrund zu stellen ist. Bei der Substanzwertmethode sollten die Verkeh...mehr

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GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 2 Beurteilung der Gesamtbezüge des Geschäftsführers

Die an den GmbH-Geschäftsführer geleisteten Bezüge müssen angemessen sein (Geschäftsführer-Vergütung). Maßgebend ist die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur Gesamtausstattung gehört alles, was er von der Gesellschaft erhält, z. B.: Gehalt Tantiemen Urlaubs- und Weihnachtsgratifikationen Pensionszusage/Direktversicherung Firmenwagen Darlehen Miet- bzw. Pachtz...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist für alle Arten der dualen Studiengänge identisch: Obwohl die betriebliche Ausbildung sehr eng in den Studiengang integriert ist, sind die Teilnehmer als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen und demzufolge versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Die besonderen versicherungsrech...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform

Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genügt die Verwendung der Abkürzung "GmbH", wobei die Schreibweise mit oder ohne Punkte (G.m.b.H.) gewählt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsformzusatz ausgeschrieben und gegebenenfalls das Wort "Gesellschaft" angehängt wird, wie z. B. d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.2 Zulässig sind Sach-, Personen- und Phantasiefirmen

Bei der Auswahl des Namens ist besondere Sorgfalt zu verwenden, die firmenrechtlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch sind zu beachten. Das Handelsgesetzbuch lässt sowohl Sach- als auch Personen- und Phantasiefirmen zu. Bei der Sachfirma leitet sich der Name der Gesellschaft vom Unternehmensgegenstand ab, wie z. B. "Autohaus am Hermannplatz GmbH", wobei hier zur Unterscheidba...mehr

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Dualer Student / 3.1 Angemessene Dauer muss abgewogen werden

Eine unangemessene Benachteiligung kann sich aus einer zu langen Bindungsdauer ergeben. Welche Bindungsdauer im konkreten Fall noch angemessen ist, muss der Arbeitgeber im Einzelfall abwägen. Auf der einen Seite stehen dabei die Dauer der Ausbildungsmaßnahme sowie die Qualität der erworbenen Qualifikation. Auf der anderen Seite spielen die vom Unternehmen aufgewandten Mittel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 72 enthält Regelungen über die Voraussetzungen für die Errichtung (Abs. 1), die Mitgliederzahl (Abs. 2), die Bestellung von Ersatzmitgliedern (Abs. 3), die Möglichkeit der Gestaltung der Mitgliederzahl durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (Abs. 4 – 6), die Stimmengewichtung in der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GesJAV, Abs. 7) sowie zur Einbezie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Zusammensetzung

Rz. 10 Die GesJAV setzt sich zusammen aus Mitgliedern der einzelnen JAVen, die in die GesJAV entsandt werden. Gem. § 72 Abs. 2 ist jede JAV berechtigt, ein Mitglied zu entsenden. Dieses Recht steht auch der in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bestehenden JAV zu. Gem. § 72 Abs. 4 – 6 können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen hin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im Rahmen des ausbildungsintegrierten dualen Studiums absolviert der Student eine vollwertige Ausbildung. Häufig wird ein Bachelorstudium mit einer staatlich anerkannten Ausbildung kombiniert. Im Hinblick auf den Ausbildungsteil, der in einem Unternehmen stattfindet, gilt uneingeschränkt das BBiG. Daraus resultieren für das Beschäftigungsverhältnis einige Sondervorschriften....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewichtung

Rz. 16 Gem. § 72 Abs. 7 bestimmt sich – wie beim GesBR gem. § 47 Abs. 7 BetrVG – das Stimmengewicht der Mitglieder der GesJAV jeweils nach der Zahl der Auszubildenden und der Jugendlichen des entsendenden Betriebs. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der gegenwärtig im entsendenden Betrieb jeweils Beschäftigten an, sondern auf die Zahl derjenigen, die bei der letzten Wahl der ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.4 Musterformulierung: Vertretung und Geschäftsführung

Praxis-Beispiel Vertretung/Geschäftsführungmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1 Innen- und Außenverhältnis

Die Geschäftsführung und die Vertretung werden unter dem Begriff der "Leitung der Gesellschaft" zusammengefasst. Die Geschäftsführung meint im gesellschaftsrechtlichen Sinne die Kompetenzen des Geschäftsführers im Verhältnis zur Gesellschaft, d. h. das "Dürfen" im Innenverhältnis, während die Vertretungsberechtigung das "Können" im Außenverhältnis betrifft. Die sog. organsch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Konstituierende Sitzung

Rz. 14 Gem. § 72 Abs. 2 i. V. m. § 51 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hat die JAV, die bei der Hauptverwaltung des Unternehmens gebildet ist, zur konstituierenden Sitzung der GesJAV einzuladen. Besteht bei der Hauptverwaltung keine JAV, hat die Einladung durch die JAV des Betriebs zu erfolgen, der nach der Zahl der wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden der größte Betrieb des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Gegenüber den JAV

Rz. 4 Die GesJAV steht neben den JAVen. Sie ist ihnen weder über- noch untergeordnet. Die GesJAV ist zuständig für Angelegenheiten, die die Jugendlichen und Auszubildenden des Gesamtunternehmens oder zumindest mehrerer Betriebe betreffen und die nicht durch die JAVen in den einzelnen Betrieben geregelt werden können. Insoweit gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die A...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.2 Musterformulierung: Beirat

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.2 Berechnung der Abfindung

In jedem Fall sollte nicht unreflektiert eine Methode aufgenommen werden, deren Berechnung nicht zweifelsfrei anerkannt ist. Häufig findet sich in älteren Satzungen der Verweis auf das Stuttgarter Verfahren, in neueren Satzungen wird häufig auf eine Methode des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) meist auf die Methode IDW S 1 verwiesen, was jedoch nicht immer den Wünschen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dualer Student / 1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Ziel des praxisintegrierten dualen Studiums ist allein der Hochschulabschluss. Dementsprechend gilt § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Nach dieser Vorschrift ist die Anwendung des BBiG ausgeschlossen für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.1 Mindestinhalt

Der Mindestinhalt der Satzung ergibt sich aus § 3 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag muss die Firma, den Sitz der Gesellschaft und den Unternehmensgegenstand enthalten sowie den Betrag des Stammkapitals. Außerdem sind die von jedem Gesellschafter übernommenen und zu leistenden Einlagen anzugeben. In der Praxis begnügt man sich oft nicht mit diesem Mindestinhalt, sondern nimmt t...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mit einer unterge...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6. Sonderregeln für die UG (haftungsbeschränkt)

Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden, kann ebenfalls auf den nachfolgenden Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Sonderregeln: Bei § 1, der Firma, muss abweichend vom GmbH-Zusatz die Firmierung entweder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) lauten. Bei § 3, den Stammeinlagen, ist zu beachten, dass Sac...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.1.2 Überwachungsmaßnahmen

Die Überwachung kann von der Gesellschafterversammlung nach deren Ermessen ausgestaltet werden, z. B. durch die Einführung eines Katalogs von Geschäftsführungsmaßnahmen, bei dem der Geschäftsführer vor der Durchführung einer entsprechenden Maßnahme die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen muss (s. dazu bereits oben unter 1.3). Die Gesellschafterversammlung kann ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.2 Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös

Schließlich ist noch auf das Recht des Gesellschafters auf Beteiligung am Liquidationserlös hinzuweisen. Die Liquidation bedeutet die Auflösung der Gesellschaft. Ist die Liquidation beendet, sind also alle Geschäfte abgewickelt, alle Schulden bezahlt und alle Vermögensgegenstände versilbert, ist das vorhandene Restvermögen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. Entsprechend ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4 Einflussnahme auf die Geschäftsführung

Die Gesellschafterversammlung als oberstes Willensbildungsorgan kann umfassend auf die Geschäftsführung Einfluss nehmen. Inwieweit sie von ihrem Recht Gebrauch macht, liegt in ihrem Ermessen. Bereits oben unter 1.3. wurde auf das Weisungsrecht und die Möglichkeit hingewiesen einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte festzulegen. Es bleibt der Gesellschafterversammlung ü...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3.2 Sonderfall: Ein-Personen-GmbH

Für die Ein-Personen-GmbH, bei der Alleingesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist, findet sich im § 35 Abs. 4 GmbHG eine Sonderbestimmung. Danach gilt in dieser Konstellation grundsätzlich das Verbot des § 181 BGB . Dem einzigen Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH können vom Verbot erfasste Rechtsgeschäfte von vornherein in der Satzung oder nachträglich durch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2.1 Schutz des Minderheitsgesellschafter

Soll ein Minderheitsgesellschafter vor einer Beherrschung durch den Mehrheitsgesellschafter geschützt bzw. dessen Herrschaft zumindest begrenzt werden, kann über entsprechende Klauseln nachgedacht werden. Vorstellbar sind hier etwa Sonderrechte auf die Geschäftsführung, Mitwirkungsrechte bei der Ergebnisverwendung oder auf die Einberufung von Gesellschafterversammlungen eine S...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 10.1 Ausgangssituation

Im Recht der GmbH unterliegt nicht per se jeder Gesellschafter einem Wettbewerbsverbot. Ein solches kann sich im Einzelfall, insbesondere für einen Mehrheitsgesellschafter aus seiner Treuepflicht ergeben. Allerdings ist die GmbH typischerweise daran interessiert, dass ihre Gesellschafter nicht mit ihr in Wettbewerb treten. Ein GmbH-Gesellschafter hat Zugang zu den Interna de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 In verkleinerter GesJAV

Rz. 24 Gem. § 72 Abs. 7 Satz 2 stehen dem Mitglied der GesJAV, das von mehreren JAVen, die zu einer JAV zusammengefasst worden sind,[1] entsandt worden ist, so viele Stimmen zu, wie in den zusammengefassten Betrieben bei der jeweils letzten Wahl der JAV Arbeitnehmer i.S.d. § 60 Abs. 1 BetrVG jeweils in die Wählerliste eingetragen waren.mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2 Anrechnung der Wehrdienstzeit

Die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes wird auf die Dauer der Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.[1] Werden in Gesetz, Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Rechtsfolgen an die Berufs- oder Betriebszugehörigkeit geknüpft, muss der Arbeitnehmer so behandelt werden, als hätte er den Wehrdienst nicht abgeleistet und stattdessen dem Betrieb angehört.[2] Knü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift gewährt der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) das Recht, vor oder nach jeder BR-Versammlung im Einvernehmen mit dem BR eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einzuberufen (S. 1). Sind BR und Arbeitgeber einverstanden, kann die Einberufung der Versammlung auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen (S. 2). Rz. 2 Durch die Regelung so...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Regelung in § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG normiert ein Überwachungsrecht und eine Überwachungspflicht der JAV.[1] Von dem Überwachungsrecht erfasst werden sämtliche Rechtsnormen, die für die Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs von Bedeutung sind. Dies können gesetzliche ebenso wie tarifliche oder betriebliche Normen sein. Es reicht aus, wenn die Normen auch fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2.3 Anrechnung bei einem neuen Arbeitgeber

Wird ein entlassener Wehrdienstleistender im Anschluss an den freiwilligen Wehrdienst als Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber neu eingestellt, so ist nach § 12 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1–3 ArbPlSchG die Zeit des freiwilligen Dienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit anzurechnen, nachdem er dem Betrieb des neuen Arbeitgebers 6 Monate angehört hat. Die Anrechnu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Zusammensetzung der Versammlung

Rz. 4 Die JA-Versammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der JAV sowie allen übrigen jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten des Betriebs. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus der Arbeitgeber, der Vorsitzende des BR oder ein anderes, insoweit beauftragtes Mitglied des BR sowie Beauftragte der Verbände gem. § 46 BetrVG. Sind der Vorsitzende der JAV...mehr