Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Für die GewSt ist eine eigenständige Steuerbefreiung in Nr. 20 geregelt. Diese ist der Steuerbefreiung in der USt ähnlich und teilweise sogar identisch; allerdings gibt es auch Abweichungen für einzelne Bereiche. Es lassen sich daher keine zwingenden Rückschlüsse von einer USt-Befreiung auf eine etwaige GewSt-Befreiung ziehen.[1] Grundsätzlich handelt es sich bei der ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.3 Betriebsaufspaltung

Rz. 14 Bei einer Betriebsaufspaltung unterliegt sowohl das Betriebsunternehmen – i. d. R. als originär gewerbliches Unternehmen oder als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform – als auch das Besitzunternehmen der GewSt.[1] Die eigentlich rein vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens wird aufgrund der personellen und sachlichen Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen e...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 4.2 Analyseinstrumente

Die Grundlage für zielgerichtetes Handeln im BGM bildet eine datenbasierte Organisationsanalyse im Unternehmen bzw. in ausgewählten Pilotbereichen. Zur Messung und Bewertung dienen die Instrumente der Organisationsdiagnose, d. h. medizinische, technische und psychosoziale Kenngrößen – z. B. Erkrankungen und Beschwerden, technische Gefährdungsanalysen, subjektives Wohlbefinde...mehr

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Resilienz / 4 Organisationale Resilienz

Der Begriff Resilienz kann auch auf ganze Systeme, z. B. Organisationen und Unternehmen, angewendet werden. Hier ist die Begrifflichkeit allerdings noch weniger geklärt und vereinheitlicht, als bei der Resilienz von Personen. Es stellt sich die Frage nach geeigneten Messgrößen von Resilienz in Organisationen. Soll z. B. eine besonders langlebige Organisation als resilient bez...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.2 Beginn und Ende der Steuerbefreiung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung beginnt, sobald die Voraussetzungen für die jeweilige Steuerbefreiung erstmals vorliegen. Dies muss nicht der Beginn oder das Ende eines Erhebungszeitraums sein. Teilweise ist allerdings die Steuerfreiheit an Voraussetzungen über den gesamten Erhebungszeitraum geknüpft. Soweit es sich um persönliche Steuerbefreiungen gem. § 3 GewStG handelt, wird di...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 1 Hohes Niveau des klassischen Gesundheitsschutzes

Die primär auf die Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen ausgerichteten klassischen Konzepte des Gesundheitsschutzes haben ein hohes Niveau erreicht, sind jedoch gerade deshalb auch an Grenzen gestoßen: weitere Verbesserungen bei den herkömmlichen Aufgaben und Methoden werden immer schwieriger; die Veränderungen der Arbeitswelt verlangen neue Ansätze und Instrumente. Arb...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 3 Erfolgsfaktor "Mensch" als Element aller Managementprozesse

Die schnell fortschreitende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, globalisierte Märkte und die Entstehung einer Informations- und Wissensgesellschaft verstärken den Druck auf die Unternehmen und stellen sie vor neue Anforderungen. Diese machen eine stärkere Fokussierung auf die Mensch-Mensch-Schnittstelle erforderlich. Bei der Vielzahl von Veränderungsprozessen, die Unte...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.7 Hochsee- und Küstenfischerei (Nr. 7)

Rz. 32 § 3 Nr. 7 GewStG enthält eine Steuerbefreiung für kleine und mittlere Hochsee- und Küstenfischereibetriebe.[1] Dabei handelt es sich um eine sachliche, nicht um eine persönliche Steuerbefreiung. Das KStG enthält keine entsprechende Befreiung. Die GewSt-Befreiung soll die Existenz dieser Betriebe sichern, indem die geringere Steuerbelastung einen Wettbewerbsvorteil geg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.10 Geschlecht

Rz. 40 § 75 BetrVG verbietet jede unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen wegen ihres Geschlechts. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sind in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtl...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 2.2 Eigenmacht des Verwalters

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Die Grenzen dessen, was der Verwalter insoweit eigenständig veranlassen kann und wann er einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen muss, richten sich m...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung

Die BGF umfasst alle Maßnahmen des Betriebs unter Beteiligung der Organisationsmitglieder zur Stärkung ihrer Gesundheitskompetenzen; zur BGF gehören auch Maßnahmen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Bedingungen in Bezug auf das individuelle Verhalten sowie die (Umgebungs-)Verhältnisse. Ziel ist die Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden im Betrieb sowie der Erhalt ...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 4.1 Implementierung

Step by Step Schritte zur nachhaltigen Implementierung eines BGM Verständigung über eine betriebliche Gesundheitspolitik, idealerweise in Form einer Führungsstrategie, Verankerung einer Grundmotivation in Unternehmensleitlinien und die Definition von Gesundheitszielen; Abschluss schriftlicher Vereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmern (Betriebsvereinbarung);...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 5 Erfolgsfaktoren, Nutzen und Wirksamkeit von BGM

Die Wirksamkeit von BGM-Maßnahmen konnte in den vergangenen Jahren durch Studien und Untersuchungen belegt werden. So ist ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1 : 3 bis 1 : 6 und deutlich höher möglich, wenn die Maßnahmen entsprechend aufeinander abgestimmt und in ein ganzheitliches BGM eingebunden sind. Diese gesicherte Return on Invest-Quote (ROI) muss Führungskräfte in Untern...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.29 Global Legal Entity Identifier Stiftung (Nr. 31)

Rz. 76 Von der Gewerbesteuer befreit ist die Glogal Legal Entity Identifier Stiftung, soweit sie von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Die Steuerbefreiung für Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerzwecke sind also identisch. Bei der Global Legal Entity Identifier Stiftung handelt es sich um eine Organisation, die geschaffen wurde, um die Implementierung und die Verwendun...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 5.3 Wirksamkeit und Nutzen von BGM

Zur Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen sind messbare Daten und Ziele erforderlich, die das betriebliche Krankheits- und Gesundheitsgeschehen betreffen. Zunehmende Relevanz erhält die Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Sozialkapital bei der Arbeit. Sozialkapital gibt die von Beschäftigten empfundene Qualität der Führung, gemeinsame Werte und Überzeugunge...mehr

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Resilienz / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Begriff Resilienz wird im psychologischen Sinne die Widerstandsfähigkeit von Menschen gegenüber Belastungen, andauerndem Stress und Veränderungen oder Traumata bezeichnet. Resilienz ist die Fähigkeit, sich von Krisensituationen ohne anhaltende Beeinträchtigungen zu erholen. Bislang gibt es kein einheitliches Verständnis davon, welche Eigenschaften oder Verhal...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist nach Badura et. al (2000) "die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten." BGM betrachtet die Gesundheit der Beschäftigten als strategischen Faktor und Wettbewerbsvorteil und soll Beschäftigten und Unt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.11 Sexuelle Identität

Rz. 41 § 75 BetrVG verbietet schließlich die Diskriminierung von im Betrieb Beschäftigten wegen ihrer sexuellen Identität. Dieses Kriterium ist durch das BetrVerf-ReformG 2001 neu in Absatz 1 aufgenommen worden. Unzulässig ist danach eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, die homosexuell, bisexuell, transsexuell oder zwischengeschlechtlich sind.[1] Dies gilt nic...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.12 Gemeinschaftliche Tierhaltung (Nr. 12)

Rz. 43 § 3 Nr. 12 GewStG befreit Personengesellschaften von der GewSt, soweit sie eine gemeinschaftliche Tierhaltung i. S. d. § 51a BewG betreiben. Nicht erfasst werden dagegen Kapitalgesellschaften und andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Die Steuerbefreiung ist auch auf Genossenschaften anzuwenden. Sie ist auf die Beträge begrenzt, die a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 68 § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat dazu, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer des Betriebs zu schützen und zu fördern. Die Betriebsparteien haben danach nicht nur Maßnahmen, die der freien Persönlichkeitsentfaltung entgegenstehen, abzuwehren, sondern sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Arbeitsbedingungen,...mehr

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Resilienz / 1.2 Bedeutung in der Psychologie

Seit einigen Jahrzehnten wird der Begriff auch in der Psychologie (und anderen Disziplinen) verwendet. Zuerst wurde der Begriff vorwiegend auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bezogen. So führte die Psychologin Emmy Werner Anfang der 1950er-Jahre Forschungen auf Hawaii zur Entwicklung von Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen durch. Sie versuchte, diejeni...mehr

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Resilienz / 3 Förderung der individuellen Resilienz

Je nachdem, welches Resilienzmodell zugrunde gelegt wird, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung der Resilienz. Sinnvoll scheint auf jeden Fall ein möglichst frühzeitiges und präventives Vorgehen zu sein. So gibt es in den USA seit Langem Resilienzförderungsprogramme für Schülerinnen und Schüler, auch in Deutschland wird die Resilienzentwicklung bei Kinder...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.30 Solaranlagen (Nr. 32)

Rz. 77 Gem. § 3 Nr. 32 GewStG sind von der Gewerbesteuer die Gewerbebetriebe befreit, deren Betrieb darin besteht, Strom aus Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu erzeugen und zu vermarkten. Dabei ist die Steuerbefreiung auf kleine Anlagen, d. h. bis 10 KW beschränkt. Damit werden im Wesentlichen private Solaranlagen auf Hausdächern o. Ä. von der Gewerbesteuerpflicht ausgenom...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 75 BetrVG sind beide verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Abstammung oder sonstigen Her...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.5 Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie Realgemeinden (Nr. 5)

Rz. 29 Gem. § 3 Nr. 4 S. 1 GewStG sind Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnliche Realgemeinden von der GewSt befreit. Dies gilt allerdings nicht für Gewerbebetriebe, die über einen Nebenbetrieb hinausgehen.[1] Inhaltlich entspricht diese Steuerbefreiung weitestgehend der entsprechenden Befreiung von der KSt gem. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 30 Eine Realgemeinde...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.14 Land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften (Nr. 14)

Rz. 52 Gem. § 3 Nr. 14 GewStG sind unter bestimmten Umständen Genossenschaften sowie Vereine, deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt ist, von der GewSt befreit. Das KStG enthält keine entsprechende Steuerbefreiung, gewährt aber in § 25 Abs. 1 KStG unter den gleichen Voraussetzungen einen Freibetrag. Rz. 53 Die GewSt-Befreiung gem. § 3 Nr. 14 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Adressaten

Rz. 69 Die Pflichten nach § 75 Abs. 2 BetrVG gelten für Arbeitgeber und Betriebsrat, ebenso wie für die einzelnen Betriebsratsmitglieder. Sie sind sowohl bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechts als auch bei der Entscheidung der Einigungsstelle zu beachten.[1] Nicht in ihren Geltungsbereich fallen dagegen die einzelnen Arbeitnehmer des Betriebs. Sie sind jedoch aufgrund ihr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Inhalt

Rz. 92 Die Förderpflicht nach Abs. 2 Satz 2 BetrVG besteht zum einen in Bezug auf den einzelnen Arbeitnehmer. Ihm soll es, soweit dies mit der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten und seinem Zusammenleben mit anderen Arbeitnehmern vereinbar ist, ermöglicht werden, kreativ, selbstgestaltend und eigenverantwortlich seine Arbeit zu erbringen.[1] Rz. 93 Sie gilt darübe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 94 § 75 BetrVG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB. Infolgedessen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (z. B. Betriebsvereinbarungen), die gegen diese Regelung verstoßen, nichtig.[1] Dies ergibt sich nach Inkrafttreten des AGG auch aus dessen § 7 Abs. 2. Rz. 95 Umstritten ist, ob § 75 BetrVG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anzusehen...mehr

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Stress / 2.3 Arbeitspsychologisches Stressmodell (nach Eva Bamberg)

Das arbeitspsychologische Stressmodell ("BGW-Stresskonzept") baut auf den o. g. Stressmodellen auf und erweitert sie. In diesem Modell werden Stressoren/Risikofaktoren, Ressourcen/Kraftquellen, Bewertung, Bewältigung und Stressfolgen als wichtigste Faktoren angesehen, die miteinander in Wechselwirkung stehen. Stress ist nach diesem Modell ein eindeutig negativer Zustand. Stre...mehr

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Resilienz / 2.4 Das Resilienzmodell von Al Siebert

Der amerikanische Psychologe Al Siebert hat ebenfalls ein Resilienzmodell entwickelt, dessen Besonderheit ein stufenweiser Aufbau ist. Er stellt nicht alle Faktoren nebeneinander, sondern unterscheidet eine Grundstufe mit Basisfertigkeiten und -verhaltensweisen, die sich erlernen lassen. Darüber stellt er eine Aufbaustufe, die fortgeschrittenere Fähigkeiten und Einstellungen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 1 haben der Betriebsrat und der Arbeitgeber darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt und nicht benachteiligt werden. Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich aktiv für die Beachtung und Verwirklichung dieser Grundsätze einzusetzen, müssen sich gegenseitig auf Mängel und Verstöße hin...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Arbeitnehmer

Rz. 9 § 75 BetrVG verpflichtet dagegen nicht unmittelbar die einzelnen Arbeitnehmer des Betriebs. Allerdings sind die darin aufgestellten Grundsätze zumindest mittelbar auch für jeden Arbeitnehmer von Bedeutung. Ihre Beachtung gehört zu den allgemeinen Pflichten eines Arbeitnehmers, die sich aus dessen Arbeitsvertrag ergeben.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

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Haftung der Wohnungseigentümer / 3.2 Zweckbestimmungswidrige Nutzung

In allen Fällen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung einer Sondereigentumseinheit durch den Nutzer besteht sowohl ein Unterlassungsanspruch gegen den Nutzer als auch gegen den das Nutzungsverhältnis vermittelnden Wohnungseigentümer.[1] Praxis-Beispiel Die Intensivpflege- und Beatmungs-WG Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus insgesamt 10 Sondereigentumseinheiten. Das ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 24 § 75 Abs. 1 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat dazu darauf zu achten, dass jede Benachteiligung von im Betrieb tätigen Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.5 Nationalität

Rz. 35 "Nationalität" meint die Staatsangehörigkeit. Wegen ihrer Nationalität dürfen ausländische Arbeitnehmer im Betrieb nicht anders behandelt werden als Deutsche. Von diesem Differenzierungsverbot unberührt bleiben allerdings die jeweils geltenden Bestimmungen über die Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung. Sie gelten allerdings nicht für Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.4.1 Erhaltungsmaßnahmen

Haben Wohnungseigentümer eigenmächtig Erhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchgeführt, steht ihnen kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht gegen die GdWE zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.[1] Für den Gegenanspruch des eigenmächtig Handelnden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.21 Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (Nr. 23)

Rz. 65 Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die nach dem Unternehmensbeteiligungsgesetz (UBGG) anerkannt sind, sind gem. § 3 Nr. 23 GewStG von der GewSt befreit. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind Gesellschaften in Form einer AG, GmbH, KG oder KGaA, deren Zweck nach § 2 UBGG ausschließlich in dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung von Unterneh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.3.2 Mittelbare Benachteiligung

Rz. 46 Verboten ist nicht nur eine unmittelbare, sondern auch eine mittelbare Benachteiligung. Eine solche liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grunds gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Im Unterschied zur unmittelbaren Benachteiligung reicht hier die bloß...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.3 Keine Nachholung auch bei Einnahmenüberschussrechnung

Die willentlich und willkürlich unterlassene Normal-AfA kann auch von Steuerpflichtigen mit Einnahmenüberschussrechnung nicht in späteren Gewinnermittlungszeiträumen nachgeholt werden.[1] Diese Betrachtung beruht auf dem Prinzip der Gesamtgewinngleichheit, wonach die Art der Gewinnermittlung zwar zu unterschiedlichen Periodengewinnen führen kann, der Totalgewinn von Beginn b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.2 Organschaft

Rz. 9 Im Rahmen einer Organschaft bezieht sich die Steuerbefreiung nur auf die Einkünfte der steuerbefreiten Körperschaft. Es erfolgt keine "Infizierung" der steuerfreien Einkünfte durch die steuerpflichtigen Einkünfte und umgekehrt. Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG gilt die Organgesellschaft zwar als Betriebsstätte des Organträgers. Allerdings führt dies nach der Rechtsprechung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (Nr. 6)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften gem. § 3 Nr. 6 GewStG entspricht der fast wortgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Wie im KSt-Recht ist die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.[1] Handelt es sich bei dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb um einen Zweckbetrie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.2 Staatsbetriebe, Spielbanken, Erdölbevorratungsverband (Nr. 1)

Rz. 20 § 3 Nr. 1 GewStG befreit das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten und den Erdölbevorratungsverband von der GewSt. Die Befreiung von der GewSt für bestimmte Staatsbetriebe, Lotterieunternehmen und den Erdölbevorratungsverband gem. § 3 Nr. 1 GewStG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige offenlegungspflichtige Unternehmen

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch außerhalb des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB sind Offenlegungsvorschriften kodifiziert, die auf § 325 verweisen (vgl. hierzu HdR-E, Einf HGB §§ 325–329, Rn. 3).mehr