Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / dd) Gewerbesteuerliche Folgen

Rz. 195 Nach ständiger Rspr. kann das Besitzunternehmen die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen.[380] Dass eine Betriebsaufspaltung zwischen einer Besitzgesellschaft und einer Betriebs-GmbH auch entstehen kann, die ihrerseits die Grundstücke nur mietet und weitervermietet, hatte der IV. Senat geklärt.[381] Im Übrigen (etwa zur sog. M...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 185 Die Anteile eines Besitzeinzelunternehmers an der Betriebsgesellschaft gehören nach der ständigen Rspr. des BFH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens.[360] Werden die Anteile an der Betriebs-GmbH von Gesellschaftern einer Besitzgesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen gehalten, gehören sie zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellscha...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Vergleichbarkeit

Rz. 21 Der Arbeitgeber hat eine Sozialauswahl unter allen vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen. Die Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer richtet sich in erster Linie nach objektiven, d.h. arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. Vergleichbar sind Arbeitnehmer dann, wenn der Arbeitgeber sie unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Zivilrechtliche Rechtsgrundlagen

Rz. 100 Das Betriebserhaltungsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebsgesellschaft ein gesamter Betrieb oder Teilbetrieb zur Nutzung überlassen wird. Regelmäßig wird in der Praxis vor der Überlassung das Umlaufvermögen separiert und an die Betriebsgesellschaft veräußert und/oder als Gegenstand einer Sacheinlage in die Betriebsgesellschaft gegen Gewährung von Gese...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Abgrenzung nach dem Entstehungszeitpunkt

Rz. 21 Gemeinhin wird – bezogen auf den Bildungszeitpunkt – unterschieden zwischen der sog. "echten" Betriebsaufspaltung und der "unechten" Betriebsaufspaltung:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Zwingender Aufsichtsrat

Rz. 286 Im Gegensatz zu den Bestimmungen über die AG ist für die GmbH die Einrichtung eines Aufsichtsrates nur in wenigen Fällen vorgesehen. Es handelt sich hierbei um § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, der bei GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern einen Aufsichtsrat fordert. Weiterhin verlangen § 18 Abs. 2 Satz 1 KAGB [948] sowie die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und des M...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Einzelunternehmen

Rz. 35 Eine Einzelunternehmung liegt vor, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb ohne andere Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter unterhält. Kaufmann i.S.d. HGB ist der Einzelunternehmer dann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann; § 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe liegt gem. § 1 Abs. 2 HGB vor, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hospitant / 1 Ziel

Der Hospitant "läuft" quasi mit und erhält einen Einblick in Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen.[1] Zweck des freiwilligen Hospitierens kann damit zwar auch sein, für das Gastgeberunternehmen eine neue Arbeitskraft zu rekrutieren. In erster Linie dient der Aufenthalt im Betrieb aber vor allem dem Hospitanten selbst. Dieser soll neue Impulse gewinnen und besser abschätzen ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Grundsätze

Rz. 610 Als Maßstab für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ist zunächst davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nach § 15b InsO grds. verpflichtet ist, nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH Masseschmälerungen zugunsten einzelner Gläubiger zu verhindern. Erlaubt sind nach § 15b Abs. 1 Satz 2 (entspricht § 64 Satz 2 GmbHG a.F.) nur Zahlungen, die der Sorgfa...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Geschäftliche Verhältnisse

Rz. 99 I.S.d. § 18 Abs. 2 HGB relevant ist nur eine Irreführungsgefahr über geschäftliche Verhältnisse. Diese im Vergleich zu § 18 HGB a.F. geänderte Formulierung[285] lehnt sich an § 3 UWG a.F. an.[286] Das sind Umstände, die den Geschäftsbetrieb des Firmenträgers, z.B. Art, Umfang und Branchenbezug des Betriebs, den Inhaber des Betriebs und seine Verhältnisse betreffen.[28...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft – Vor- und Nachteile

Rz. 183 Will ein inländisches Unternehmen im Ausland tätig werden bzw. ein ausländisches Unternehmen im Inland sich geschäftlich niederlassen, so stellt sich die Frage, ob das Unternehmen besser durch eine Zweigniederlassung im Inland tätig wird oder eine Tochtergesellschaft in Form einer GmbH oder AG errichtet. Früher war es fast einmütige Praxis, eine Tochtergesellschaft in...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Verallgemeinerte Empfehlungen

Rz. 276 Für profitable, inlandsorientierte Unternehmen, für die nach den vorstehenden Grundsätzen eine Besteuerung nach den Regeln der Körperschaftsteuer vorteilhaft ist, zieht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft häufig außersteuerliche Nachteile im Bereich Offenlegung von Jahresabschlüssen oder unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern nach MitbestG oder Drittel...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) BFH-Urt. v. 2.9.2008 – X R 32/05

Rz. 118 Der X. Senat ordnet den Übergang des Geschäftswerts nicht als rein tatsächlichen Vorgang, sondern als einen Vorgang ein, der einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist.[245] Im Urteilsfall fehlte es an einer Verpachtungsabrede. Die aufnehmende GmbH wurde nicht Eigentümerin der Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens, sondern übernahm die Arbeitsverhältnisse, nutzte di...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 11.2 Weiterbildungsmaßnahmen

Eine vorzeitige Verfügung ist auch dann unschädlich, wenn der Arbeitnehmer den Erlös aus dem vorzeitigen Verkauf der vermögenswirksamen Anlage, z. B. Aktien, innerhalb der folgenden 3 Monate unmittelbar für die eigene Weiterbildung oder für die Weiterbildung seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners einsetzt. Diese Weiterbildungsmaßnahme muss außerhal...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Kennzeichnungswirkung

Rz. 75 Nach § 18 Abs. 1 HGB muss der Firma Kennzeichnungswirkung und Unterscheidungskraft zukommen. Beide Begriffe werden oft nicht genau unterschieden[174] und können sich überschneiden. Sie umschreiben letztlich dasselbe Ziel aus verschiedenen Blickwinkeln.[175] Die Eignung zur Kennzeichnung umschreibt die Namensfunktion der Firma. Sie muss also zur Kennzeichnung des Kaufm...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtsformzusatz

Rz. 166 Nach der Liberalisierung des Firmenrechts wäre ohne einen Zusatz, der die Kaufmannseigenschaft offenbart, oft nicht erkennbar, wer hinter dem Unternehmen steht. Im Rechtsverkehr dürfen über die Stellung als Einzelkaufmann keine Missverständnisse entstehen. Aus Gründen der Transparenz müssen vielmehr die Haftungsverhältnisse für den Rechtsverkehr offen gelegt werden.[...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Unterscheidungskraft (§ 18 Abs. 1, 2. Alt. HGB)

Rz. 84 Teilweise wird das Kriterium der Unterscheidungskraft nicht genau von der Kennzeichnungseignung getrennt.[218] Die abstrakt zu beurteilende Unterscheidungskraft beinhaltet die Individualisierungsfunktion der Firma. Sie muss allgemein gesehen geeignet sein, ihren Inhaber (Unternehmensträger) von anderen Personen (Unternehmensträgern) zu unterscheiden.[219] Damit stellt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1116 Die gesetzliche Regelung der Geschäftsführung ist dispositiv und kann durch den Gesellschaftsvertrag nahezu beliebig abgeändert werden (§§ 108, 163 HGB). Die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementäre kann über die gesetzliche Regelung hinaus erweitert werden. Zulässig ist bspw. die Ausdehnung der Geschäftsführungsbefugnis auf einzelne oder alle außergewöhnlichen Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Allgemeines

Rz. 257 Die gesetzliche Grundregel des § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) sieht vor, dass Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich führen. Besonderen Raum für Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen hat das BGB folgerichtig nicht vorgesehen. Ein Beschluss über eine Geschäftsführungsmaßnahme, sonstige Gesellschaftsangelegenheit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Sachgerechte Stellung des Rechtsformzusatzes

Rz. 196 Ausreichend, aber auch erforderlich ist ein Zusatz wie "GmbH & Co. KG". Niemals aber dürfen "GmbH" und "KG" direkt aufeinandertreffen (also "GmbH & Co. KG" und nicht "GmbHKG" oder "GmbH KG"),[586] wenngleich es auch dafür Beispiele in der Praxis gibt.[587] Ist die "A & Co. GmbH"[588] alleinige persönlich haftende Gesellschafterin einer neu gegründeten KG, darf die Fir...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

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§ 3 Firmenrecht / bb) Übernahme des vollständigen Namens der Namensgeberin

Rz. 178 Z.T. wird der Grundsatz der Firmenkontinuität oder der Firmenidentität angeführt, der verlangen soll, dass die Firma der namengebenden Gesellschaft vollständig in die Firma der OHG (KG) aufzunehmen ist. Wenngleich der Name als solcher nicht täuschen könne,[540] könnten Schwierigkeiten auftreten, wenn die namengebende Firma Sachbestandteile enthält, die in Bezug auf d...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Grundsatz

Rz. 137 Der Firma kommt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu, da sich in ihr der Goodwill des Unternehmens widerspiegelt.[422] Das Prinzip der Firmenbeständigkeit besagt, dass der Firmenkern einer zulässig gebildeten Firma beibehalten werden darf, auch wenn sich die für die Firmenbildung maßgeblichen Verhältnisse geändert haben.[423] Die fortgeführte Firma setzt sich...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / ee) Verwaltungsvermögen

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§ 20 Joint Ventures / b) Tarifverträge

Rz. 99 Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen ein Tarifvertrag bei dem Betriebsübernehmer weiterhin Geltung hat. Bei einem Firmentarifvertrag setzt dies eine Gesamtrechtsnachfolge (Beispiel Verschmelzung) voraus, der Betriebsübergang alleine genügt nicht.[89] So muss nach neuerer Rspr. in einem Spaltungsvertrag festgelegt werden, welcher der beteiligten Rechtsträger in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / E. Rubrum des Vertrags

Rz. 41 Am Anfang der schriftlichen Ausarbeitung eines Vertrags – im sog. Vertragsrubrum – sollten sich neben der Überschrift des Vertrags ("Arbeitsvertrag") eine "Vorstellung" bzw. Einführung der Vertragsparteien finden, damit der Leser des Vertrags sofort erfassen kann, zwischen welchen natürlichen bzw. juristischen Personen hier ein Schuldverhältnis begründet werden soll. ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (7) Behandlung anderer Wirtschaftsgüter

Rz. 194 Im Fall einer Betriebsaufspaltung sind Anwartschaften auf eine Hinterbliebenenversorgung, die auf einer dem Geschäftsführer der Betriebs-Kapitalgesellschaft erteilten Pensionszusage beruhen, im Besitzunternehmen auch dann nicht bereits während der Anwartschaftszeit zu aktivieren, wenn in der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung,...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Steuerfolgen beim nichtgewerblichen Besitzunternehmen im Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.2.3 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Bei Beschäftigten, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses erfüllt sind, kann (bei voller Freistellung) ein Zuschuss von bis zu 100 % des Arbeitsentgelts gezahlt werden. Im Übrigen gilt folgende Staffelung[1]: In Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % des maßgeblichen Arbeitse...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Benachrichtigungs- und Informationspflicht (§ 86a Abs. 2 HGB)

Rz. 65 Nach § 86a Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Unternehmer dem HV die erforderlichen Nachrichten zu geben. Dies hat unaufgefordert und unentgeltlich zu erfolgen.[78] Er hat ihm unverzüglich die Annahme oder Ablehnung eines vom HV vermittelten oder ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Geschäfts und die Nichtausführung eines von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfts mi...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 60 [Autor/Stand] Der Teilerlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken ist nach § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass die vollständige Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre, was eine hohe Hürde für den Erlass in dieser Konstellation bedeutet. Unbilligkeit stellt auf die ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / Zusammenfassung

Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversicherungsträger ve...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) BFH-Urt. v. 27.3.2001 – I R 42/00

Rz. 125 Nach dem BFH-Urt. v. 27.3.2001 [251] kann im Steuerberatermodell der Geschäftswert nicht schematisch dem ursprünglich bestehenden Unternehmen zugeordnet werden. Eine entgeltliche Übertragung des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft im Fall der Betriebsaufspaltung kann anzunehmen sein, wenn geschäftswertbildende Faktoren – z.B. eine besonders qualifizierte Arbeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 10 BewG stellt gegenüber § 9 BewG die speziellere Regelung (lex specialis) dar. Er erklärt für das Betriebsvermögen (für "die einem Unternehmen dienenden" Wirtschaftsgüter) den grundsätzlichen Ansatz des Teilwerts für maßgebend. Unter dem Teilwert ist der Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Steuerliche Haftung des Verpächters als Eigentümer von Gegenständen nach § 74 AO

Rz. 274 Nach § 74 AO haftet der Eigentümer eines Gegenstands, wenn er diesen einem Unternehmen überlässt, an dem er wesentlich beteiligt ist. Durch die Eigentümerhaftung nach § 74 AO sollen Ausfälle von Betriebssteuern vermieden werden, die dadurch entstehen, dass Unternehmen die von ihnen genutzten Gegenstände nicht in ihrem Betriebsvermögen führen, sondern von ihren Gesell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Unzulässigkeit von Inhaberklauseln und Beschränkung der Haftungsmasse

Rn. 93 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerschädlich ist gemäß R 6a Abs 6 S 1 EStR 2012 der Vorbehalt Zitat "dass der Pensionsanspruch erlischt, wenn das Unternehmen veräußert wird oder aus anderen Gründen ein Wechsel des Unternehmers eintritt (sog Inhaberklausel)". Zu einem "Wechsel des Unternehmers" gehören zB Fälle der Gesamtrechtsnachfolge oder des Betriebs- oder Teilbetriebsü...mehr

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§ 13 Konzernrecht / I. Allgemeines

Rz. 82 Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung zweier selbstständiger Unternehmen ist die Eingliederung einer Tochter- in die Muttergesellschaft (sog. Hauptgesellschaft). Wirtschaftlich ist sie mit einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung vergleichbar, unterscheidet sich von dieser jedoch insofern, als die Selbstständigkeit der beteiligten Rechtsträger gewahrt bleibt. Mit ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Korrespondierende Bilanzierung

Rz. 183 Aufgrund der Trennungstheorie sind Besitz- und Betriebsgesellschaft eigenständige Unternehmen, die wechselseitig Forderungen und Verbindlichkeiten haben können. Einen Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung gibt es nicht.[348] Diese Regel erfährt wichtige Ausnahmen bei den bereits angesprochenen Substanzerhaltungsansprüchen und -rückstellungen sowie bei Warenrü...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Anteile an anderen Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Die Anteile der Besitzgesellschafter an einer anderen Kapitalgesellschaft, welche intensive und dauerhafte Geschäftsbeziehungen zur Betriebskapitalgesellschaft unterhält, gehören ebenfalls zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens.[364] Werden diese Anteile nicht von der Besitz-Mitunternehmerschaft selbst, sondern von einem Besitzgesellschafter gehalten...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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