Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Nach der Scheidung muss grundsätzlich jeder Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (Grundsatz der Eigenverantwortung). Gesetzlich geregelt sind aber Ausnahmefälle, beispielsweise wenn der eine geschiedene Ehepartner z. B. aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Dann hat er gegen den ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[1] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.2 Mitverdienender Ehegatte, gemeinsame Kinder, volljähriges Kind

Der (nicht getrennt lebende) Ehegatte zählt für die Feststellung des Freibetrags nach § 850c ZPO auch dann zu den unterhaltsberechtigten Angehörigen, wenn er aus Arbeit oder Vermögen eigenes Einkommen hat. Er ist selbst dann als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen, wenn sein eigenes Einkommen sehr viel höher als das Einkommen des Schuldners ist.[1] Er könnte nur dann u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Bei der Pfändung durch einen gewöhnlichen (nicht bevorrechtigten) Gläubiger ist Arbeitseinkommen (Nettoeinkommen) nach § 850c ZPO bis zu 1.555,00 EUR monatlich, 357,87 EUR wöchentlich oder 71,57 EUR täglich[1] überhaupt nicht pfändbar und überschießendes Arbeitseinkommen teilweise unpfändbar. Der im konkreten Einzelfall unpfändbare Betrag bemisst sich danach, ob der Schuldne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Pfändung / 11 Mehrere Pfändungen gleichzeitig

Sachverhalt Am 10.7.2025 erhält ein Arbeitgeber 2 gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse über 1.000 EUR und 2.000 EUR für eine Mitarbeiterin. Die betroffene Arbeitnehmerin hat einen Nettolohn von 2.200 EUR monatlich. Sie ist ledig und hat ein minderjähriges Kind. Am 15.7.2025 erhält der Arbeitgeber einen weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.200 EU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Gewährung von Leistungen an denjenigen, der tatsächlich für die Familienangehörigen sorgt (Art 68a VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 137 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Art 68a VO (EG) Nr 883/2004, der an die Stelle des Art 75 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71 getreten ist, ist durch Art 1 Nr 18 VO (EG) Nr 987/2009 nachträglich in die VO eingefügt worden. Verwendet die Person, der die Familienleistung zu gewähren ist, diese nicht für den Unterhalt der Familienangehörigen, hat die Auszahlung der Familienleistung an...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 4 Beteiligte

An Verwaltungsverfahren sind beteiligt:[1] der Antragsteller, der Antragsgegner, der Adressat der Entscheidung und die zum Verfahren hinzugezogenen Personen. Ein Verwaltungsverfahren kann mehrere Beteiligte haben. Der Beteiligtenstatus setzt Beteiligungsfähigkeit voraus. Praxis-Beispiel Beteiligtemehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 1.2 Grundsätze für den Trennungsunterhalt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.[1] Nach § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3 i. V. m. § 1614 BGB ist ein umfassender Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO

Aus sozialschutzrechtlichen Erwägungen privilegiert der Gesetzgeber den in besonderem Maße schutzbedürftigen Unterhaltsgläubiger, der vom Schuldner wirtschaftlich abhängig ist. Unterhaltsgläubigern ist daher ein weitergehender Vollstreckungszugriff auf das Arbeitseinkommen ermöglicht. Andererseits ist auch die durch dieses Privileg drohende Unterhaltsnot des Schuldners und d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.4 Leistungsfähigkeit gemäß § 1581 BGB

[1] Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschied...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Pfändung / 1 Pfändbare und pfändungsfreie Beträge bei Nettovergütung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im Juli 2025 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für den Mitarbeiter A. Dieser verdient netto 3.100 EUR monatlich. Er ist ledig und hat 2 minderjährige Kinder. Im Juli 2025 bekommt er zusätzlich: Tarifliches zusätzliches Urlaubsgeld: 2.000 EUR brutto, Jubiläumszuwendung für seine 20-jährige Betriebszugehöri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2025 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.4 Darlegungs- und Beweislast für ehebedingte Nachteile

Der Unterhaltsschuldner, der sich mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen. In diese Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen fällt grundsätzlich auch der Umstand, dass dem Unterhaltsberechtigten keine ehebedingten Nachteile im Sinne von § 1578 b BGB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unterhaltsbefristung ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 2.3 Erwerbsobliegenheit/Einkommensfiktion

Der Unterhaltsschuldner hat auch bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die Erwerbsobliegenheit zur Ausübung einer Geringverdienertätigkeit.[1] Einem selbstständigen Unternehmer, der nur ein Einkommen unterhalb der Leistungsfähigkeitsgrenze erwirtschaftet, kann die Aufgabe des Unternehmens und die Aufnahme einer abhängigen Arbeit zugemutet werden, wenn er sonst a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.6 Zusätzlicher Freibetrag im Einzelfall

Im Einzelfall können die pauschalierten bundeseinheitlichen Pfändungsfreibeträge[1] geringer sein als Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt[2] oder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nach §§ 19 ff. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Das kann vor allem in Ballungsgebieten mit hohen Miet- und Mietnebenkosten vorkommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den zwölf Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.3 Basispfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags

Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrags je Kalendermonat; gerundet auf den nächsten vollen 10-EUR-Betrag.[1] Die Art der Einkünfte ist unbeachtlich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen, Renten, Sozialleistungen, auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und freiwillige Zuwendungen Dritter (Geldgeschenke)...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 4 Lohnpfändung durch einen sonst bevorrechtigten Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Arbeitseinkommen wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gepfändet wird[1], da der Schuldner auch in diesem Fall bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit einstehen soll.[2] Das nicht pfändbare Arbeitseinkommen bestimmt das Vollstreckungsgericht dann ebenfalls betrags...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.3 Auskunftspflicht des Schuldners

Zu unterscheiden von dieser Erklärungspflicht des Arbeitgebers[1] ist die Auskunftsverpflichtung des Schuldners [2] (Arbeitnehmers). Der Schuldner ist danach verpflichtet, nach der Überweisung zur Einziehung dem Gläubiger die zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung des gepfändeten Arbeitseinkommens nötige Auskunft zu erteilen. Das gebietet insbesondere eine Mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 1.6 Ehewohnung bei Getrenntleben/Folgen beim Unterhalt für nutzenden Ehepartner

Leben die Eheleute voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehepartner verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehepartners notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.[1] Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.1.3 Der Dienst- oder Geschäftswagen

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenwagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.1 Unpfändbare Grundbeträge (§ 850c Abs. 1 ZPO)

Rz. 23 § 850c Abs. 1 ZPO bestimmt zunächst die pfändungsfreien Grundbeträge. Nur wenn das betroffene Arbeitseinkommen diese Grundbeträge übersteigt, kommt überhaupt eine Pfändung in Betracht. Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es nicht 1.555,00 EUR monatlich bzw. 357,87 EUR wöchentlich bzw. 71,57 EUR täglich übersteigt. Unterliegt der Schuldner einer gesetzlichen Unterhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 6 Pfändungstabelle nach § 850c Abs. 3 ZPO

Rz. 67 Pfändungstabelle i. d. F. v. 2.4.2025, BGBl I 2025, Nr. 110, gültig ab 1.7.2025: Auszahlung für Monatemehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5.2 Freibeträge

Rz. 46 Die Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung), ob der Anspruch auf das Kindergeld den fehlenden Abzug der Freibeträge nicht ausgleichen kann, ist auf das einzelne Kind, beginnend mit dem ältesten Kind, zu beziehen.[1] Wegen der unterschiedlichen Höhe des Kindergelds (§ 66 Abs. 1 EStG) und wegen der abnehmenden steuerentlastenden Wirkung der Freibeträge kann nur so festges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7.1 Härteklausel zugunsten des Schuldners (§ 850f Abs. 1 ZPO)

Rz. 38 Dem Schuldner kann gem. § 850f Abs. 1 ZPO aufgrund dreier möglicher Alternativen ein höherer Teil seines Arbeitseinkommens belassen werden, als dies nach §§ 850c, 850d, 850i ZPO angezeigt wäre. Dies ist zunächst der Fall, wenn der Schuldner nachweist, dass durch den ihm nach § 850c ZPO verbleibenden Anteil am Arbeitseinkommen sein und der Lebensbedarf derer, denen er ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.7 Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern und Großeltern (Abs. 6 S. 10)

Rz. 136 Mit der durch das JStG 1996 eingeführten und mehrfach geänderten Übertragungsmöglichkeit soll die durch die Aufnahme eines Stief- oder Enkelkinds in den Haushalt eines Stiefeltern- oder Großelternteils geminderte Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Gem. § 2 Abs. 8 EStG ist das Kind des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als Stiefkind des anderen P...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.2 Adoptivkinder

Rz. 16 Die Adoption (§§ 1741ff. BGB) erfolgt durch staatlichen Akt[1] und nicht mehr, wie bis zum 31.12.1976, durch Vertrag. Sie verschafft dem Kind die Stellung eines ehelichen Kindes und damit auch die Verwandtschaft (§ 1754 BGB). Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Ehegatten des Annehmenden wird durch die Adoption nur begründet, wenn dieser auch selbst Annehmender ist, also...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.2 Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Abs. 6 S. 8)

Rz. 132 Liegen bei Eltern die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht vor, kann auch der einem Elternteil zustehende Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. Sammelfreibetrag) auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und nur in der Wohnung des die Übertragung begehrenden Elternt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4 Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes

Vom Grundsatz her haften beide Elternteile für den Kindesunterhalt anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Dies ergibt sich aus § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Als Sonderregelung hierzu legt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB für den Unterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder fest, dass der betreuende Elternteil in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.2.1 Alter des Kindes

Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist. Der BGH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.3.2 Ermittlung der Leistungsfähigkeit

Ist die Rollenwahl in der neuen Beziehung nicht durch wirtschaftliche oder sonstige Gründe gerechtfertigt, ist dem Unterhaltspflichtigen ein fiktives Einkommen aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Der Unterhaltspflichtige muss sich so behandeln lassen, als ob er auch in der neuen Ehe einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachginge und mit den erzielbaren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.2.2 Nebentätigkeitsverpflichtung

Selbst wenn der Unterhaltspflichtige einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann eine Obliegenheit zur Aufnahme einer darüberhinausgehenden Nebentätigkeit bestehen, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann. Allerdings sind im Rahmen der Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit trotz der gesteigerten Unterhaltspflicht Grenzen z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 7.1.1 Abgrenzung zum Residenzmodell

Die unterhaltsrechtlichen Besonderheiten beim Wechselmodell kommen nur dann zum Tragen, wenn auch tatsächlich ein Wechselmodell praktiziert wird. Teilweise wird in der Praxis vorschnell von einem Wechselmodell ausgegangen, obwohl das Schwergewicht der Betreuung tatsächlich bei einem Elternteil liegt und demnach ein Residenzmodell vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.3 Auskunftsansprüche beim Unterhalt volljähriger Kinder

Dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind steht ein Auskunftsanspruch gegen alle als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Personen zu, insbesondere also gegen beide Elternteile. Umgekehrt hat auch jeder Elternteil einen Auskunftsanspruch gegen das Kind. Die Auskunftspflicht des Kindes erstreckt sich neben seinen Einkünften und seinem Vermögen auch auf sonstige, für ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.3.3 Der Unterhaltspflichtige in der Ausbildung

Einem Unterhaltsschuldner ist es auch im Hinblick auf eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung nicht grundsätzlich verwehrt, einer Ausbildung nachzugehen, die eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit nach sich zieht. Zwar tritt das Interesse eines unterhaltspflichtigen Elternteils, unter Zurückstellung bestehender Erwerbsmöglichkeiten eine Aus- oder Weiterbildung aufzunehmen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2 Einkommensermittlung

Minderjährige – und in der Regel auch volljährige – Kinder ohne Einkünfte besitzen keine eigene unterhaltsrechtlich relevante Lebensstellung i. S. d. § 1610 Abs. 2 BGB. Sie leiten ihre Lebensstellung vielmehr von derjenigen ihrer beiden unterhaltspflichtigen Eltern ab[1]. Dabei ist die Unterhaltspflicht des einzelnen Elternteils jedoch auf den Betrag begrenzt, den der barunte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.2 Kindergeld

Unterhaltsrechtlich ist das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden (§ 1612b BGB). Da das Kindergeld in der Regel nach dem Obhutsprinzip dem betreuenden Elternteil in voller Höhe ausgezahlt wird (§ 64 EStG), erfolgt nachträglich eine Aufteilung zwischen den getrennten Eltern. Das Kindergeld wird daher aus praktischen Gründen bedarfsdeckend angerechnet, so dass sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.1 Bedarf des minderjährigen Kindes

Der Bedarf bemisst sich beim Kindesunterhalt gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Kindes, die es regelmäßig bis zum Abschluss seiner Ausbildung von den Eltern ableitet. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH[1] kommt es auch beim Unterhalt minderjähriger Kinder auf die Lebensstellung beider Eltern an. Dabei ist die Unterhaltspflicht aber auf den Betrag begren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.6 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Volljährigenunterhalt

Nach § 1603 Abs. 1 ist derjenige nicht unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs den vollen Unterhalt zu gewähren. Allein der Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen oberhalb des angemessenen Selbstbehaltes von 1.650 EUR ist für den Unterhalt verfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.2 Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern

Die in § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB angeordnete gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen und nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern gilt, hat neben der Anwendung des geringeren notwendigen Selbstbehaltes diverse weitere praktische Auswirkungen. Achtung Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.1 Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Als Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten verbleiben muss, damit dieser seinen eigenen notwendigen Mindestbedarf sicherstellen kann. Wird der Selbstbehalt unterschritten, liegt ein Mangelfall vor. Zu unterscheiden ist beim Kindesunterhalt der notwendige Selbstbehal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.7.3 Anteilige Verteilung des Restbedarfs auf die Elternteile

Für den verbleibenden Unterhaltsbedarf des Kindes haften beide Elternteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Haftungsanteile werden von der Unterhaltspraxis dabei in Durchschnittsfällen als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet, welches dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.3.1.2 Ausnahme Ausbildungsvergütung

Eine Ausnahme bildet die Ausbildungsvergütung, die als Erwerbseinkommen bedarfsmindernd anzurechnen ist. Bei unterhaltsberechtigten Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, mindern Kosten, die im Rahmen der Ausbildung entstehen die Ausbildungsvergütung. Die Unterhaltsleitlinien zahlreicher Oberlandesgerichte sehen daher eine pauschale Kürzung der Ausbildungsvergütu...mehr