Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Lohnpfändung

Lohnpfändungen bei den Mitarbeitern der Unternehmermandanten sind an der Tagesordnung. Es gibt Betriebe, bei denen mehr als 50 % der Mitarbeiter ihren Lohn gepfändet bekommen. Die richtige Bearbeitung von Lohnpfändungen gehört zu den zulässigen Aufgaben des Steuerberaters. Wesentliche Inhalte Die Lohnpfändung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei w...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.2 Grund und Höhe zivilrechtlicher Ansprüche

Auf dem Gebiet des Zivilrechts – und damit relevant für zivilrechtliche Gerichtsverfahren – besteht ebenso umfangreiches Potenzial für die Erstattung von Gutachten. Im familienrechtlichen Bereich besteht vielfach das Erfordernis, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen von Selbstständigen zum Zweck der Feststellung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gutachterlich ermitteln...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / II. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

Die Ehegatten haben während des Bestehens der Ehe die gegenseitige Verpflichtung zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dieser Familienunterhalt deckt während der laufenden Ehe vor allem den Unterhaltsanspruch des schwächeren Ehegatten ab. Von Trennungsunterhalt ist zu sprechen, wenn die Eheleute sich getrennt haben. Hierbei wird von der praktischen Aufhebung der ehelichen Le...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 4. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast

In einer Entscheidung des KG Berlin hat der Senat die Überlegung aus dem Bereich des § 1578b BGB auch auf den Bereich des § 1579 BGB ausgedehnt und deutlich gemacht, dass den Unterhaltsberechtigten die sekundäre Darlegungslast trifft, wenn er sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall die Ehefrau, nicht näher äußern kann, und diesen auch nur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.4 Verletzung der Unterhaltspflicht/Versorgungsausgleich

Sozialdaten dürfen auch zur Verwirklichung von Unterhaltsansprüchen und des Versorgungsausgleichs übermittelt werden. Zweck dieser Regelung ist es, eine (auch künftige) Unterhaltsbedürftigkeit und damit eine hierauf beruhende Erbringung von Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I zu vermeiden.[1] Um Missbräuchen vorzubeugen, dürfen im Rahmen des § 74 Abs. 1 SGB X Sozialdaten geg...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / IV. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt – § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB – Ausbruch aus intakter Ehe

Die Vorschrift setzt ein einseitiges Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraus. Mit einer Entscheidung von 2010 hatte das OLG Brandenburg zunächst die Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung als nicht so gravierend angesehen, obwohl der Ehemann mit 5 Kindern (teilweise volljährig, teilweise minderjährig) zurückgelassen worden ist, um die urplötzlich entstandene...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Zum Verhältnis von Vermögensbildung und Unterhalt

Aus dem Sinn und Zweck des Unterhalts, der in der Deckung des laufenden Lebensbedarfs liegt, folgt, dass dieser nicht zur Vermögensbildung vorgesehen ist.[2] Daher sind z.B. Einkommensbestandteile, die nach den individuellen Lebensverhältnissen unter Anlegung eines objektiven Maßstabs nicht zum Konsum verwendet worden sind, bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs im Wege der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Gem. § 91 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 SGB VIII werden Kostenbeiträge zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnah...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 4. Sachliche Grenzen der sekundären Altersvorsorge

a) Die Grenze der sekundären Altersvorsorge ergibt sich zum Ersten aus dem oben dargestellten Bezugspunkt und dem jeweils zulässigen prozentualen Anteil daran. Bis zur dynamischen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (§ 159 SGB VI) ist bei rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamten der je nach Unterhaltsanspruch zulässige prozentuale Wert vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 4 Überleitung von Ansprüchen

Durch Überleitungsanzeige kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 95 SGB VIII bewirken, dass der Anspruch eines Kostenpflichtigen, den dieser gegen einen Dritten hat, auf ihn bis zur Höhe seiner Aufwendungen übergeht. Ist der Dritte ein anderer Sozialleistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, scheidet die Überleitungsanzeige aus. Die Erstattungsansprüche nach §§ 102 bi...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 29.5.2024 – 13 UF 437/23

1. Die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2, 1361 Abs. 3 BGB setzt nicht zwingend voraus, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Trotz eines länger dauernden Verhältnisses zu einem neuen Partner kann der Anwendung von § 1579 Nr. 2 BGB aber entgegenstehen, dass die Lebensbereiche getrennt gehalten werden und...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 AG Sonneberg, Beschl. v. 4.4.2025 – 1 F 333/24

1. Besteht eine Beistandschaft des Jugendamtes für das minderjährige Kind, so ist der betreuende Elternteil mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im eigenen Namen und in Vertretung des Kindes ausgeschlossen. Ein Stufenantrag ist dahingehend insgesamt unzulässig. 2. Tritt das Jugendamt vorgerichtlich gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auf...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Celle, Beschl. v. 4.11.2025 – 17 WF 160/25

1. Beim familienrechtlichen Ausgleichsanspruch werden auszugleichende Unterhaltsleistungen des betreuenden Elternteils nur in Höhe des Mindestunterhalts vermutet. 2. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch setzt jedenfalls voraus, dass der Anspruch des Kindes auf rückständigen Unterhalt erloschen ist (Anschluss BGH FamRZ 2022, 434 Rn 62). 3. Bei Obhutswechsel des Kindes ersc...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 5. Kinderschutzklausel

Bis 2007 war die Kinderschutzklausel unverzichtbar und ließ im Regelfall bei kleineren Kindern die Durchsetzung des Verwirkungstatbestandes unmöglich erscheinen. Im Rahmen des früheren Altersphasenmodells war die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB häufig der Rettungsanker für die Ehefrau, die ein Verhältnis mit einem anderen Mann angefangen hatte und eine eheähnliche Lebensge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 8 Bevorrechtigte Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen sinken, wenn der Gläubigerforderung Unterhaltsansprüche von Verwandten, des Ehegatten, des früheren Ehegatten, des Lebenspartners, eines früheren Lebenspartners oder der Mutter eines nichtehelichen Kindes zugrunde liegen; die gemäß § 850a Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 ZPO unpfändbaren Bezüge sind in diesem Fall nach Maßgabe von § 850d ZPO pfändbar. Die Festsetzu...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Unterhalt 2025 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / IV. Vorschläge für die Bestimmung des Mindestselbstbehalts/Änderungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs

Der hier vertretenen Anpassung des Selbstbehalts kann nicht das Argument entgegengehalten werden, die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz geschaffene Rechtslage ziele nicht auf eine Begünstigung von Angehörigen, welche mit ihren Einkünften die Einkommensgrenze von 100.000 EUR überschreiten.[16] Hier geht es nicht um eine Begünstigung, sondern den Ausgleich einer Benachte...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 4. Leerlaufen des Unterhaltsanspruchs

Der BGH hat in den hier behandelten neueren Entscheidungen betont, dass es nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 1.1.2020 dabei bleibe, dass beim Elternunterhalt weiterhin durchschnittliche Einkommensverhältnisse den Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestselbstbehalts bildeten.[12] Dies beruht offensichtlich auf der Vorstellung, dass z.B. bei einem...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 2. Rechtssystematische Bedenken gegen die Erhöhung des Mindestselbstbehalts

Einer Erhöhung des Mindestselbstbehalts gestützt auf die sozialhilferechtlichen Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz stehen entgegen der bereits dargestellten Argumentation des BGH keine rechtssystematischen Bedenken entgegen. Bei dem Hinweis darauf, dass der Regress an das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs anknüpfe, während dies umgekehrt nicht der Fall sei,[...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 3. Neue Ansätze für die Berechnung des familienrechtlichen Anspruchs

Es widerspricht nicht der rechtlichen Logik, wenn aus einer Regelung der sozialhilferechtlichen Rückgriffsmöglichkeit auf eine gegenüber dem Empfänger von Sozialhilfeleistungen unterhaltspflichtige Person, Beschränkungen für das Bestehen oder den Umfang des Unterhaltsanspruchs hergeleitet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Sozialhilferecht für den Fall des Verzichts ...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / II. Die drei Entscheidungen des BGH und der wesentliche Inhalt ihrer Begründungen

Der BGH hat die vorgenannten Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG München aufgehoben[4] und die Entscheidung des OLG Hamm[5] bestätigt. Er hat dabei die Aufhebungen damit begründet, dass die von den Vorinstanzen zugrunde gelegten Selbstbehalte stark überhöht seien. Die dort für angemessen erachtete Ausrichtung des Mindestselbstbehalts an der Einkommensgrenze des § 9...mehr

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FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 1 Der Fall

Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen Der Antragsteller ist Vater zweier Kinder, für die der Antragsgegner (ein Jobcenter) im Zeitraum von Januar 2008 bis August 2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erbrachte. Durch rechtskräftiges Versäumnisurteil vom 1.9.2008 wurde der Antragsteller verpflichtet, Kindesunterhalt aus übergegange...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / IV. Der Zugewinn als Folgesache

Anlässlich des 10jährigen Geburtstags der Güterrechtsnovelle 2009 hat sich Kogel [18] kritisch zu einigen gesetzgeberischen Innovationen geäußert und in diesem Zusammenhang beklagt, wie wenig bisher die anwaltliche Praxis "die immensen Möglichkeiten" des vorzeitigen Ausgleichs nutzt – und damit unsäglichen Schaden anrichtet, was er an einem Fall aus der Praxis sozusagen ad oc...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / Einführung

Der 12. Zivilsenat des BGH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die sozialhilferechtlichen Regelungen des seit dem 1.1.2020 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetzes sich auch auf den familienrechtlichen Elternunterhalt auswirken. Es ging dabei um die in der Rechtsprechung und Literatur streitige Rechtsfrage, ob und ...mehr

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FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen beim Streit um die Verjährungsunterbrechung Es begegnet keinen Rechtsbedenken, dass das OLG den nach Erlass des Versäumnisurteils fortlaufend gestellten Vollstreckungsanträgen des Antragsgegners und den daraufhin vorgenommenen Vollstreckungshandlungen, zuletzt in Form des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 5.12.2019, zunächst nach § 212 Abs....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 841 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5.6 Andere Einkünfte als das Arbeitsentgelt

Rz. 858 Durch die Neufassung des § 1 Abs. 3 KSchG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass im Rahmen der Sozialauswahl keine anderen als die in der Vorschrift genannten Kriterien in die Auswahlentscheidung einzubeziehen sind. Damit ist jedoch noch nichts darüber gesagt, ob der Arbeitgeber noch andere Sozialmerkmale berücksichtigen darf (vgl. auch Rz. 849). Nach der Entwurfsbeg...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 410 Ein geschiedener Ehegatte kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB haben, wenn er, obwohl er seine Erwerbsobliegenheit voll erfüllt, nicht genug verdient, um seinen Unterhaltsbedarf gemäß § 1578 BGB zu decken.[666] Rz. 411 Die Aufgabe einer sicheren Arbeitsstelle mit geringem Einkommen zugunsten einer unsicheren Arbeitsstelle mit höherem Einkommen kann in...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Sozialhilfe und Bürgergeld

Rz. 586 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Bürgergeld hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in der Sozia...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 572 Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung ist zu klären, ob die Beteiligten die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhaltsanspruch lediglich modifizieren wollen oder ob sie eine eigene vertragliche Grundlage für Zahlungen unabhängig von gesetzlichen Regeln zum nachehelichen Unterhalt treffen wollen, also eine novierende Vereinbarung schließen wollen, wie dies ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 13. Verzicht

Rz. 282 Ein Verzicht oder Teilverzicht auf Trennungsunterhaltsansprüche ist nur in Grenzen möglich. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, sodass im Rahmen von Unterhaltsvergleichen darauf zu achten ist, dass es nicht zum unzulässigen (Teil-)Verzicht kommt.[441] Beachten! Das Verbot, auf Unterhaltsansprüche für die...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Einschränkung gem. § 1578b BGB

Rz. 371 § 1578b BGB stellt eine Kernbestimmung des seit dem 1.1.2008 geltenden Rechts dar, mit der – beruhend auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung – eine Einschränkung des Unterhalts ermöglicht werden soll.[579] Die Unterhaltspflicht beruht auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität. Diese Solidarität verlangt es in der Regel nicht, dass dem wirtschaftlich schwächer...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 581 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 S. ...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Der Ehegatte, der ein gemeinsames Kind oder gemeinsame Kinder betreut, kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1570 BGB geltend machen, da er nur in eingeschränktem Umfang zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist. Das früher praktizierte Altersphasenmodell hatte den Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils weitgehend schematisch an der Zahl und dem ...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 402 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es beim Stufenantrag gemäß § 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wird auch der – z...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einsatzzeitpunkt

Rz. 426 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[69...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Krankheit

Rz. 424 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht. Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[684] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte gleich. Gebrechen sind von de...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 578 Mit einem Unterhaltsverzicht erlischt mit dem Unterhaltsanspruch auch das sog. Stammrecht, das auch im Falle eines zukünftigen Unterhaltsbedürfnisses nicht wieder auflebt.[912] Ein vollständiger Verzicht auf sämtliche gesetzliche Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt ist – nur dann – gerechtfertigt, wenn die Ehegatten die gegenseitige Verantwortung über die Ehescheidu...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 259 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen. Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung auffordert, gi...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Einsatzzeitpunkt

Rz. 441 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB. Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss ...mehr

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§ 15 Familienrecht / h) Auslandsbezug

Rz. 190 Art. 18 EGBGB gilt seit dem 18.6.2011 nicht mehr, sondern stattdessen das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007.[303] Das anzuwendende Recht richtet sich gemäß Art. 3 HUnterhProt unabhängig von der Staatsangehörigkeit grds. nach dem jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Der Unterhaltsanspruch des in Deutschland l...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltstatbestände

Rz. 340 Das derzeit gültige Gesetz enthält acht Unterhaltstatbestände, von denen zunächst diejenigen der §§ 1570–1572 BGB (Betreuung/Alter/Krankheit) zu prüfen sind. Die übrigen Unterhaltstatbestände sind, wie sich aus dem Wortlaut der §§ 1573 Abs. 1 und 2, 1576 BGB ergibt, subsidiär. § 1575 BGB betrifft einen Sonderfall. Soweit jedoch nach §§ 1570–1572 BGB nur eine Teilerwe...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 325 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt s...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 297 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 B...mehr